Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
- Prüforganisation
- Deutsche Telekom MMS GmbH
- Stadt
- Dresden
- Prüfart
- Vereinfachte Überwachung
- Dauer
- 8 Stunden
Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Weitgehend zugänglich
Screenreader-Struktur, Alternativtexte und Tastaturbedienbarkeit sind gut, aber unsichtbare Links, teils unsichtbarer Fokus und ein nicht schließbares Untermenü im Footer erschweren die Nutzung deutlich.
Sehbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Gute Kontraste und skalierbare Texte sind vorhanden, jedoch führen horizontale Scrollbalken bei Vergrößerung und teilweise kaum sichtbare Fokusmarkierungen zu relevanten Nutzungshürden.
Hörbehinderung
Fast barrierefrei
Multimedia ist praktisch nicht im Einsatz bzw. Anforderungen sind nicht anwendbar, und Gebärdensprache-Angebot sowie Textinformationen sind vorhanden, sodass nur geringe Einschränkungen bestehen.
Motorische Behinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Umfassende Tastaturbedienbarkeit ohne Fallen ist gegeben, aber schlecht sichtbarer Fokus, unsichtbare Links und ein per Tastatur nicht schließbares Footer-Menü sind für reine Tastaturnutzer deutlich problematisch.
Lernbehinderung
Weitgehend zugänglich
Konsistente Navigation, klare Labels, Fehlerhilfen und Leichte Sprache unterstützen die Nutzung, während einzelne Interaktionsprobleme in Navigation und Footer die Bedienung etwas verkomplizieren.
Neurodivergenz
Weitgehend zugänglich
Ruhiges Design ohne Animationen oder Blitzen, konsistente Struktur und Leichte Sprache sind positiv, jedoch können die Fokusprobleme und das hängenbleibende Footer-Menü zu Verwirrung und zusätzlicher Belastung führen.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Gutachten-Historie
17.09.2024
Prüfung vor 1 Jahr
01.03.2021
Prüfung vor 4 Jahren
Empfehlung
Wir empfehlen die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme mit dem WCAG-Level A bzw. entsprechend des WCAG-Levels A mit hoher Priorität zu beheben.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
2.4.7 Tastaturfokus ist sichtbar |
nicht bestanden | Alle Seiten: Button/Links wie zum Beispiel "Mein Kundenportal", der Button "Suchen", der Button "Alle Ergebnisse in häufige Fragen", ist der Fokus fast nicht bis gar nicht zu erkennen. Seite Suche: Icons bei Formularen erhalten keine sichtbaren Fokus, es wird beim Fokussieren eine Animation des Icons durchgeführt. Alle Seiten: Die Links zu sozialen Medien (Instagramm, Mastodon und Facebook) werden nicht sichtbar fokussiert. |
|
3.2.1 Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung |
nicht bestanden | Alle Seiten: Via Tastatur im Footer die Ausklappliste "Rentenversicherer wählen", und die Untermenüpunkte via Tastatur ansteuern und das Menü wieder verlassen. Das Untermenü schließt sich nicht mehr und kann auch nicht mit einer Tastenkombination geschlossen werden. |
|
4.1.2 Name, Rolle und Wert sind identifizierbar |
nicht bestanden | Alle Seiten: Im Footer werden nach dem Link "Barrierefreiheit" die Links "Datenschutz" und "Ok" ausgegeben. Beide Links sind nicht sichtbar. Beide Links sind via Tastatur ansteuerbar, aber visuell nicht sichtbar, weder fokussiert noch unfokussiert. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
1.4.4 Schriftgröße kann angepasst werden |
im Wesentlichen bestanden | Suchseite: Navigation "zum Inhalt springen", bei Normalgröße wird die Navigation umgebrochen, bei Vergrößerung der Darstellung wird die Navigation nicht mehr umgebrochen und es wird ein horizontaler Scrollbalken eingeblendet. Diese Darstellung ist ungünstig. Beim Punkt "Online-Service" innerhalb der Seite wird plötzlich mitten im Content ein horizontaler Scrollbalken eingeblendet, statt umzubrechen. |
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1.4.10 Inhalte brechen in einspaltiges Layout um |
im Wesentlichen bestanden | Suchseite: Navigation "zum Inhalt springen", bei Normalgröße wird die Navigation umgebrochen, bei Vergrößerung der Darstellung wird die Navigation nicht mehr umgebrochen und es wird ein horizontaler Scrollbalken eingeblendet. Diese Darstellung ist ungünstig. Beim Punkt "Online-Service" innerhalb der Seite wird plötzlich mitten im Content ein horizontaler Scrollbalken eingeblendet, statt umzubrechen. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.1.1 Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte |
bestanden | |
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1.3.1 Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar |
bestanden | |
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1.3.2 Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben |
bestanden | |
|
1.3.3 Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich |
bestanden | |
|
1.3.4 Bildschirmausrichtung ist änderbar |
bestanden | |
|
1.3.5 Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar |
bestanden | |
|
1.4.1 Farbe ist nicht einziger Informationsträger |
bestanden | |
|
1.4.3 Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) |
bestanden | |
|
1.4.5 Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar |
bestanden | |
|
1.4.11 Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend |
bestanden | |
|
1.4.12 Textabstände sind anpassbar |
bestanden | |
|
1.4.13 Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar |
bestanden | |
|
2.1.1 Tastaturbedienbarkeit ist gegeben |
bestanden | |
|
2.1.2 Tastaturfallen sind nicht vorhanden |
bestanden | |
|
2.1.4 Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar |
bestanden | |
|
2.3.1 Blitzen wird vermieden |
bestanden | |
|
2.4.1 Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden |
bestanden | |
|
2.4.2 Titel beschreiben Thema oder Zweck |
bestanden | |
|
2.4.3 Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen |
bestanden | |
|
2.4.4 Linkzweck ist verständlich (im Kontext) |
bestanden | |
|
2.4.5 Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar |
bestanden | |
|
2.4.6 Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck |
bestanden | |
|
2.5.1 Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar |
bestanden | |
|
2.5.2 Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden |
bestanden | |
|
2.5.3 Label enthält sichtbare Beschriftung |
bestanden | |
|
2.5.4 Bewegungsaktivierung ist verzichtbar |
bestanden | |
|
3.1.1 Sprache ist ausgezeichnet |
bestanden | |
|
3.1.2 Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet |
bestanden | |
|
3.2.2 Eingabe führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
|
3.2.3 Navigation ist konsistent aufgebaut |
bestanden | |
|
3.2.4 Elemente sind konsistent bezeichnet |
bestanden | |
|
3.3.1 Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden |
bestanden | |
|
3.3.2 Label enthalten Eingabehinweise |
bestanden | |
|
3.3.3 Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge |
bestanden | |
|
3.3.4 Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) |
bestanden | |
|
4.1.1 Syntaxspezifikationen sind erfüllt |
bestanden | |
|
4.1.3 Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben |
bestanden | |
|
A.1 Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden |
bestanden | * Ergebnis der formalen Prüfung: |
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A.2 Feedback-Mechanismus ist vorhanden |
bestanden | |
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A.3 Leichte Sprache ist vorhanden |
bestanden | |
|
A.4 Gebärdensprache-Video ist vorhanden |
bestanden | |
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B.1 PAC3 Test ergibt PDF/UA-konform |
bestanden |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.2.1 Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen |
nicht anwendbar | |
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1.2.2 Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen Untertitel |
nicht anwendbar | |
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1.2.3 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen |
nicht anwendbar | |
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1.2.5 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen |
nicht anwendbar | |
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1.4.2 Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar |
nicht anwendbar | |
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2.2.1 Zeitbegrenzungen sind steuerbar |
nicht anwendbar | |
|
2.2.2 Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar |
nicht anwendbar |
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 13.08.2024
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
Prüfung vom 31.05.2021
BFIT-Bund
Prüfung vom 01.04.2021