Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- BFIT Bund
- Prüforganisation
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
- Stadt
- Berlin
- Prüfart
- eingehende Überwachung
Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Kaum nutzbar
Wesentliche Screenreader-Funktionen wie Struktur, Sprache, Rollen und Fokusverhalten sind teils nicht vorhanden oder fehlerhaft, sodass zentrale Prozesse kaum zugänglich sind.
Sehbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Kontrastprobleme und abgeschnittener Text bei vergrößerter Schrift erschweren das Lesen, sind aber nicht in der gesamten App kritisch.
Hörbehinderung
Fast barrierefrei
Es werden keine auditiven Barrieren beschrieben, sodass gehörlose Menschen die App weitgehend uneingeschränkt nutzen können.
Motorische Behinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Fehlerhafte Tastaturbedienbarkeit und nicht bedienbare fokussierbare Elemente erschweren die Nutzung für Menschen, die auf alternative Eingaben angewiesen sind.
Lernbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Fehlende klare Struktur, unklare Linkzwecke und falsche Sprachausgabe können Verständnis und Orientierung deutlich beeinträchtigen.
Neurodivergenz
Mit Hindernissen nutzbar
Unklare Struktur, Rollen und Sprache sowie unerwartetes Fokusverhalten können Navigation und Vorhersehbarkeit einschränken.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Empfehlung
Die Anwendungsbereiche mit nicht bestandenen Kriterien (z. B. strukturelle Semantik, Tastaturbedienbarkeit, Sprachangaben, Rollen/Objektinformationen) müssen nachgebessert werden, um die BITV-/WCAG-Konformität zu erreichen.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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11.1.3.1 Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar |
nicht bestanden | Überschriften und Listen werden nicht als solche ausgezeichnet, sodass TalkBack-Nutzer die inhaltliche Struktur nicht nachvollziehen können; Mängel treten auf mehreren geprüften Seiten auf. |
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11.1.3.2 Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben |
nicht bestanden | Nach einer Systemschriftänderung springt der Fokus zurück an den Seitenanfang statt bei dem Umschalter zu verbleiben, wodurch die lineare Lesereihenfolge unterbrochen wird. |
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11.2.1.1 Tastaturbedienbarkeit ist gegeben |
nicht bestanden | Unter ‚Start‘ ist ein grün eingerahmtes Element zwar fokussierbar, aber nicht bedienbar, und Überschriften werden vom Screenreader teilweise nicht angesprungen oder vorgelesen, sodass wichtige Trenninformationen fehlen. |
|
11.3.1.1 Sprache ist ausgezeichnet |
nicht bestanden | Die App übermittelt Screenreadern keine Sprache; Inhalte werden je nach OS in falscher Sprache vorgelesen, und die App passt die Sprache nicht an die Betriebssystem-Einstellung an. Empfehlung: Screenreader-Ausgabe angewählte App-Sprache binden und OS-Sprache automatisch übernehmen bzw. auswählbar machen. |
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11.4.1.2 Name, Rolle und Wert sind identifizierbar |
nicht bestanden | TalkBack gibt für sämtliche Bedienelemente keine Rolle aus; wegen fehlendem Quelltext wird das Problem über die Screenreader-Ausgabe sichtbar (vgl. Objektinformationen 11.5.2.5). |
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11.5.2.5 Objektinformationen |
nicht bestanden | Farbig markierte Bedienelemente liefern keine Rolle an TalkBack, sodass Nutzer nicht erkennen, ob es sich um Tasten, Links oder Radio-Buttons handelt. Vorschlag: Rollen explizit als Taste/Link/Radio-Button vergeben. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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11.1.3.3 Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich |
im Wesentlichen bestanden | Der Beschreibungstext benennt das nebenstehende Logo nicht, wodurch sich Screenreader-Nutzer nicht auf den visuellen Kontext beziehen können. Vorschlag: Text explizit auf das Logo verweisen. |
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11.1.4.3 Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) |
im Wesentlichen bestanden | Rot markierte Texte erfüllen nicht den Kontrast von ≥ 4,5:1, was fehlsichtigen Nutzern das Lesen erschwert (siehe Abbildung 7). |
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11.1.4.4 Schriftgröße kann angepasst werden |
im Wesentlichen bestanden | Bei größerer Systemschrift wird Text abgeschnitten (rot markiert), sodass Informationen nur noch kontextuell erschließbar sind; Umbruch auf weitere Zeilen wäre erforderlich. |
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11.2.4.4 Linkzweck ist verständlich (im Kontext) |
im Wesentlichen bestanden | Blau markierte Schalter und Links kommunizieren nicht, dass sie auf externe Webseiten führen. Vorschlag: sprechende Linktexte oder Symbol mit Alternativtext (z. B. „FAQ – Weiterleitung externe Webseite von der AusweisApp“). |
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11.5.2.14 Änderung des Fokus und der Auswahlattribute |
im Wesentlichen bestanden | Nach Aktivierung der Funktion ‚Kopplung starten‘ erscheint der Kopplungscode, dieser liegt jedoch nicht in der TalkBack-Gestenreihenfolge, sodass Screenreader-Nutzer nicht auf den Code zugreifen können. |
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 08.01.2021
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 14.01.2021
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 13.04.2021