Gutachten

www.bundesamtsozialesicherung.de

Website nicht konform Prüfung vom 25.07.2024 ID: #337
Soziales öffentliche Einrichtung
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Kurzzusammenfassung

Auftraggeber
BFIT-Bund
Prüforganisation
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
Stadt
Berlin
Prüfart
Vereinfachte Überwachung

Technische Umgebung

  • OS: Windows 11
  • Browser: Google Chrome Version 126.0.6478.128 (Offizieller Build) (64-Bit)
  • Screenreader: NVDA
  • Auflösung: 1920 x 1080 Pixel
  • Tools: Color Contrast Analyser (CCA), Colour Contrast Checker, PDF Accessibility Checker (PAC), Chrome web inspector, NVDA ScreenReader, HeadingsMap, Landmark Navigation, arc toolkit, HTML Validator, WCAG Parsing Bookmarklet

Zugänglichkeits-Analyse

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Mit Hindernissen nutzbar

Screenreader-Nutzer stoßen auf mehrere WCAG-A-Verstöße bei Struktur, Lesereihenfolge und Fokusführung, können die Seite aber insgesamt mit Zusatzaufwand bedienen.

Sehbehinderung

Weitgehend zugänglich

Kontraste sind überwiegend ausreichend und Zoom ist möglich, jedoch gibt es einzelne schlecht lesbare Textbereiche und lange Labels, die die Orientierung erschweren.

Hörbehinderung

Weitgehend zugänglich

Es gibt kaum Multimedia-Inhalte und damit wenige Hörbarrieren, jedoch fehlen gesetzlich geforderte DGS-Inhalte, was die Zugänglichkeit für gehörlose Nutzer mindert.

Motorische Behinderung

Fast barrierefrei

Die Seite ist vollständig tastaturbedienbar, ohne Tastaturfallen und ohne komplexe Zeigeraktionen, sodass motorisch eingeschränkte Personen sie weitgehend gut nutzen können.

Lernbehinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Grundfunktionen und Fehlermeldungen sind klar, aber fehlende Leichte-Sprache‑Inhalte, teils unstrukturierte Lesereihenfolge und sehr lange Formularttexte beeinträchtigen das Verständnis.

Neurodivergenz

Weitgehend zugänglich

Konsistente Navigation und fehlende Animationen helfen, jedoch führen Fokus-Sprünge, unklare Struktur und fehlende Leichte Sprache zu zusätzlicher kognitiver Belastung.

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

Webangebot öffnen

Gutachten-Historie

  • https://bundesamtsozialesicherung.de/de/
  • https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/suche/?tx_solr%5Bq%5D=Sicherung
  • https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/bas/kontakt/kontaktformular/ Weitere Gutachten vorhanden
  • https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/internationales/krankenversicherung/ Weitere Gutachten vorhanden
  • https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/allgemeine_dokumente/Taetigkeitsbericht_2022.pdf Weitere Gutachten vorhanden

Empfehlung & Status

Empfehlung

Die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme mit WCAG-Level A bzw. entsprechend hoher Priorität beheben.

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
1.3.1
Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar
nicht bestanden Breadcrumb-Navigation und Sprachschalter fehlen geeignete Beschriftungen, Skip-Links sind nicht als Liste markiert und mehrere Navigationsregionen besitzen keine beschreibende Beschriftung, sodass Screenreader ganzer Headerinhalte ohne Struktur ausgeben.
1.3.2
Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben
nicht bestanden Nach dem Linktitel ‚Zur Startseite‘ sowie am Ende des Inhaltsbereichs liest der Screenreader automatisch Meta- und Menüpunkte bzw. Footer-Inhalte aus, wodurch die Lesereihenfolge unübersichtlich wird.
2.4.3
Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen
nicht bestanden Auf der Suchseite wird der Fokus nach Filtern, Löschen oder Seitenwechsel an den Seitenanfang gesetzt statt auf den ersten Suchergebniseintrag.
3.1.1
Sprache ist ausgezeichnet
nicht bestanden Nach dem Umschalten der Sprache (z. B. Englisch) wird die Hauptsprache der Inhalte im Quellcode nicht korrekt angegeben und nicht alle Inhalte werden übersetzt.

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
1.4.3
Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast)
im Wesentlichen bestanden Startseite: Texte im Bereich ‚Die Sozialversicherungen auf einen Blick‘ sind durch die halbtransparenten Layer und Hintergrundbilder nicht gut lesbar.
2.4.1
Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden
im Wesentlichen bestanden Skiplink ‚Zur Suche springen‘ verweist nicht auf den Suchbereich der aktuellen Seite, sondern zur separaten Sucheseite.
2.4.6
Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck
im Wesentlichen bestanden Formularseite: Label der Checkbox zur Bestätigung der datenschutzrechtlichen Hinweise überschreitet deutlich die empfohlene maximale Länge von 80 Zeichen.
A.3
Leichte Sprache ist vorhanden
im Wesentlichen bestanden Keine Seite mit Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden; gemäß BITV 2.0 §4 sollen ‚Über uns‘ und Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache angeboten werden.
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden
im Wesentlichen bestanden Keine Seite mit Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden; gemäß BITV 2.0 §4 soll die Erklärung zur Barrierefreiheit in DGS angeboten werden.

Bestanden

Kriterium Status Notizen
1.1.1
Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte
bestanden Hinweis - Alle Seiten: Der alt-Text der Logografik im Cookie-Layer entspricht nicht dem Logotext.
1.3.3
Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich
bestanden
1.3.4
Bildschirmausrichtung ist änderbar
bestanden
1.3.5
Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar
bestanden
1.4.1
Farbe ist nicht einziger Informationsträger
bestanden
1.4.4
Schriftgröße kann angepasst werden
bestanden
1.4.5
Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar
bestanden
1.4.10
Inhalte brechen in einspaltiges Layout um
bestanden
1.4.11
Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend
bestanden
1.4.12
Textabstände sind anpassbar
bestanden
1.4.13
Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar
bestanden
2.1.1
Tastaturbedienbarkeit ist gegeben
bestanden
2.1.2
Tastaturfallen sind nicht vorhanden
bestanden
2.3.1
Blitzen wird vermieden
bestanden
2.4.2
Titel beschreiben Thema oder Zweck
bestanden
2.4.4
Linkzweck ist verständlich (im Kontext)
bestanden
2.4.5
Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar
bestanden
2.4.7
Tastaturfokus ist sichtbar
bestanden
2.5.1
Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar
bestanden
2.5.2
Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden
bestanden
2.5.3
Label enthält sichtbare Beschriftung
bestanden
2.5.4
Bewegungsaktivierung ist verzichtbar
bestanden
3.1.2
Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet
bestanden
3.2.1
Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.2
Eingabe führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.3
Navigation ist konsistent aufgebaut
bestanden
3.2.4
Elemente sind konsistent bezeichnet
bestanden
3.3.1
Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden
bestanden
3.3.2
Label enthalten Eingabehinweise
bestanden
3.3.3
Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge
bestanden
3.3.4
Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten)
bestanden
4.1.1
Syntaxspezifikationen sind erfüllt
bestanden
4.1.2
Name, Rolle und Wert sind identifizierbar
bestanden
4.1.3
Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben
bestanden
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden
bestanden Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden und formal korrekt.
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden
bestanden Feedback-Mechanismus ist vorhanden.
B.1
PAC Test ergibt PDF/UA-konform
bestanden PDF gemäß PAC-Test PDF/UA-konform.

Nicht anwendbar

Kriterium Status Notizen
1.2.1
Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen
nicht anwendbar
1.2.2
Aufgezeichnete Videos besitzen Untertitel
nicht anwendbar
1.2.3
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen
nicht anwendbar
1.2.5
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen
nicht anwendbar
1.4.2
Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar
nicht anwendbar
2.1.4
Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar
nicht anwendbar
2.2.1
Zeitbegrenzungen sind steuerbar
nicht anwendbar
2.2.2
Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar
nicht anwendbar