www.bmz.de

Website nicht konform Prüfung vom 05.06.2024 ID: #369
Politik öffentliche Einrichtung
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Kurzzusammenfassung

Auftraggeber
BFIT Bund
Prüforganisation
BFIT Bund
Stadt
Berlin
Prüfart
Vereinfachte Überwachung

Technische Umgebung

  • OS: Windows 11
  • Browser: Google Chrome Version 125.0.6422.142 (Offizieller Build) (64-Bit)
  • Screenreader: NVDA
  • Auflösung: 1920 x 1080 Pixel
  • Tools: Color Contrast Analyser (CCA), PDF Accessibility Checker (PAC), Chrome web inspector, NVDA ScreenReader, HeadingsMap (Chrome), Landmark Navigation (Chrome), arc toolkit (Chrome), HTML Validator, WCAG Parsing Bookmarklet, Barrierefreie User Interface Elemente, Best Practices für die Umsetzung von Webanwendungen

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Weitgehend zugänglich

Screenreader-Nutzung ist weitgehend möglich, aber fehlende H1, Übersprung von Ebenen, fehlende Sprunglinks und einzelne unklare Linkzwecke erschweren Navigation und Orientierung merklich.

Sehbehinderung

Weitgehend zugänglich

Kontraste, Skalierung, Responsivität und Fokus sind gut umgesetzt, nur die schlechte Hervorhebung des aktiven Reiters im Bereich „Aktuelles“ beeinträchtigt die Erkennbarkeit etwas.

Hörbehinderung

Fast barrierefrei

Untertitel, Alternativen für Video und Gebärdensprache-Videos sind weitgehend vorhanden, nur kleinere formale Mängel bei der Barrierefreiheitserklärung bleiben.

Motorische Behinderung

Fast barrierefrei

Die Seite ist vollständig tastaturbedienbar, ohne Tastaturfallen, komplexe Zeigeraktionen oder Zeitdruck, sodass nur geringe Resthürden bestehen.

Lernbehinderung

Weitgehend zugänglich

Konsistente Navigation, klare Sprache und Leichte-Sprache-Angebot sind vorhanden, jedoch nicht für alle Bereiche (z.B. Navigation, Erklärung zur Barrierefreiheit) vollständig umgesetzt.

Neurodivergenz

Weitgehend zugänglich

Steuerbare Animationen, stabile Seitenstruktur und konsistente Bedienelemente unterstützen, aber fehlende Sprunglinks und vereinzelte Strukturmängel können die kognitive Belastung erhöhen.

Wahrscheinliche Barrieren

Barriere Auswirkung Melden
Ungünstige Überschriftenstruktur erschwert die Orientierung Die Seiten beginnen nicht sauber mit einer Hauptüberschrift, außerdem werden Überschriftenebenen teilweise übersprungen oder sind leer. Dadurch ist die inhaltliche Gliederung schwerer nachvollziehbar. Ich verliere leichter den Überblick und kann Inhalte schlechter nach Struktur erfassen. Besonders mit Screenreader wird das Navigieren zwischen Themen unnötig anstrengend.
Fehlende Sprunglinks erschweren die Navigation Auf längeren Seiten gibt es keine Sprunglinks am Seitenanfang, um direkt zu wichtigen Bereichen zu wechseln. Das betrifft vor allem wiederkehrende Inhalte wie Navigation und Hauptinhalt. Ich muss mich jedes Mal durch den gleichen Seitenaufbau tabben oder lesen. Das kostet Zeit und macht es schwerer, schnell zum eigentlichen Inhalt zu kommen.
Automatisch ausgegebene Linktexte sind teils schwer verständlich Einige Texte und Links werden von Screenreadern durch Trennzeichen schwer verständlich vorgelesen. Zudem haben verlinkte Grafiken im Slider keinen ausreichend aussagekräftigen Linkzweck. Ich kann nicht auf Anhieb erkennen, wohin ein Link führt oder was ein Element bedeutet. Dadurch steigt das Risiko von Fehlklicks und ich muss Inhalte häufiger nachprüfen.

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

Webangebot öffnen

Gutachten-Historie

05.06.2024

Prüfung vor 2 Jahren

aktuellstes angezeigtes

www.bmz.de

Vergleich

Prüfergebnisse je Datum

05.06.2024 Vereinfachte Überwachung
angezeigtes 4 nicht bestanden 4 weitgehend 45 bestanden
18.10.2022 Vereinfachte Überwachung
10 nicht bestanden 2 weitgehend 41 bestanden
04.08.2021 Vereinfachte Überwachung
9 nicht bestanden 0 weitgehend 40 bestanden
13.04.2021 Vereinfachte Überwachung
17 nicht bestanden 2 weitgehend 36 bestanden
Vergleich der Prüfergebnisse nach Prüfungsdatum und Prüfart
Prüfungsdatum Prüfart Abweichende Prüfart Nicht bestanden Im Wesentlichen bestanden Bestanden
05.06.2024 Vereinfachte Überwachung Nein 4 4 45
18.10.2022 Vereinfachte Überwachung Nein 10 2 41
04.08.2021 Vereinfachte Überwachung Nein 9 0 40
13.04.2021 Vereinfachte Überwachung Nein 17 2 36
  • https://www.bmz.de/de Weitere Gutachten vorhanden
  • https://www.bmz.de/de/suche?search=entwicklung Weitere Gutachten vorhanden
  • https://www.bmz.de/de/service/kontakt Weitere Gutachten vorhanden
  • https://www.bmz.de/de/aktuelles/reden/ministerin-svenja-schulze/220929-rede-schulze-bundestag-124566 Weitere Gutachten vorhanden
  • https://www.bmz.de/resource/blob/209008/zusammenarbeit-mit-der-zivilgesellschaft.pdf

Empfehlung & Status

Wir empfehlen die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme mit dem WCAG-Level A bzw. entsprechend des WCAG-Levels A mit hoher Priorität zu beheben.

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
1.3.1
Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar
nicht bestanden Hinweis: Startseite: Mehrere Texte und Links werden vom Screenreader durch die enthaltenen ­-Zeichen schwer verständlich ausgegeben. Kontakt: Im Bereich "Direkt zu" ist die Aufzählung der Links nicht als Liste ausgezeichnet. Startseite: Es wird nicht mit einer H1 Überschrift begonnen. Startseite: Auf der Seite wird teilweise die Überschriftenebene 2 übersprungen. Kontakt: Es ist eine leere H1 Überschrift vorhanden.
1.4.1
Farbe ist nicht einziger Informationsträger
nicht bestanden Startseite: Im Bereich "Aktuelles" ist die geöffnete Rubrik nicht gut erkennbar. (Kontrastabstand zwischen aktiven und nicht aktiven Menüpunkt 1,7:1)
2.4.1
Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden
nicht bestanden Es sind keine Sprunglinks am Seitenanfang vorhanden.
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden
nicht bestanden Formal korrekt: nicht bestanden. Anmerkung: Das Aktualisierungsdatum darf nicht als ein Jahr sein.

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
1.3.2
Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben
im Wesentlichen bestanden Startseite: Ein Screenreader gibt den Button zum Pausieren der Slideranimation erst nach den Sliderseiten aus.
2.4.4
Linkzweck ist verständlich (im Kontext)
im Wesentlichen bestanden Startseite: Im unteren Bereich befindet sich ein Slider mit verlinkten Grafiken. Diese Verlinkungen haben jedoch Linkzweckbeschreibung. (Abb.01)
A.3
Leichte Sprache ist vorhanden
im Wesentlichen bestanden Anmerkung: Nach Vorgabe der BITV 2.0 muss auch die Navigation der Seite und die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichte Sprache angeboten werden.
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden
im Wesentlichen bestanden Anmerkung: Nach Vorgabe der BITV 2.0 muss die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichte Sprache angeboten werden.

Bestanden

Kriterium Status Notizen
1.1.1
Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte
bestanden
1.2.2
Aufgezeichnete Videos besitzen Untertitel
bestanden
1.2.3
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen
bestanden
1.2.4
Live-Videos besitzen Untertitel
bestanden
1.2.5
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen
bestanden
1.3.3
Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich
bestanden
1.3.4
Bildschirmausrichtung ist änderbar
bestanden
1.3.5
Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar
bestanden
1.4.3
Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast)
bestanden
1.4.4
Schriftgröße kann angepasst werden
bestanden
1.4.5
Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar
bestanden
1.4.10
Inhalte brechen in einspaltiges Layout um
bestanden
1.4.11
Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend
bestanden
1.4.12
Textabstände sind anpassbar
bestanden
1.4.13
Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar
bestanden
2.1.1
Tastaturbedienbarkeit ist gegeben
bestanden
2.1.2
Tastaturfallen sind nicht vorhanden
bestanden
2.1.4
Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar
bestanden
2.2.1
Zeitbegrenzungen sind steuerbar
bestanden
2.2.2
Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar
bestanden
2.3.1
Blitzen wird vermieden
bestanden
2.4.2
Titel beschreiben Thema oder Zweck
bestanden
2.4.3
Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen
bestanden
2.4.5
Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar
bestanden
2.4.6
Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck
bestanden
2.4.7
Tastaturfokus ist sichtbar
bestanden
2.5.1
Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar
bestanden
2.5.2
Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden
bestanden
2.5.3
Label enthält sichtbare Beschriftung
bestanden
2.5.4
Bewegungsaktivierung ist verzichtbar
bestanden
3.1.1
Sprache ist ausgezeichnet
bestanden
3.1.2
Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet
bestanden
3.2.1
Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.2
Eingabe führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.3
Navigation ist konsistent aufgebaut
bestanden
3.2.4
Elemente sind konsistent bezeichnet
bestanden
3.3.1
Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden
bestanden
3.3.2
Label enthalten Eingabehinweise
bestanden
3.3.3
Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge
bestanden
3.3.4
Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten)
bestanden
4.1.1
Syntaxspezifikationen sind erfüllt
bestanden
4.1.2
Name, Rolle und Wert sind identifizierbar
bestanden
4.1.3
Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben
bestanden
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden
bestanden
B.1
PAC Test ergibt PDF/UA-konform
bestanden

Nicht anwendbar

Kriterium Status Notizen
1.2.1
Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen
nicht anwendbar
1.4.2
Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar
nicht anwendbar