Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
- Prüforganisation
- Deutsche Telekom MMS GmbH
- Stadt
- Dresden
- Prüfart
- Vereinfachte Überwachung
- Dauer
- 8 Stunden
Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Weitgehend zugänglich
Alle relevanten technischen WCAG-A/AA-Anforderungen für Screenreader werden erfüllt, nur vereinzelt unpräzise Alternativtexte und Titel mindern die Orientierung leicht.
Sehbehinderung
Fast barrierefrei
Kontraste, Textvergrößerung, Reflow und Anpassbarkeit sind gegeben, damit ist die Seite für sehbehinderte Menschen weitgehend gut nutzbar.
Hörbehinderung
Weitgehend zugänglich
Multimedia ist mit Untertiteln und Alternativen gut zugänglich, aber das fehlende Gebärdensprachvideo verschlechtert die Nutzbarkeit für viele Gehörlose etwas.
Motorische Behinderung
Fast barrierefrei
Vollständige Tastaturbedienbarkeit ohne Fallen und ohne komplexe Zeiger-Gesten bietet eine hohe Nutzbarkeit für motorisch eingeschränkte Menschen.
Lernbehinderung
Weitgehend zugänglich
Konsistente Navigation, klare Struktur, Fehlerhilfen und ein Angebot in Leichter Sprache unterstützen kognitive Einschränkungen gut, kleinere Benennungsmängel bleiben jedoch.
Neurodivergenz
Weitgehend zugänglich
Verzicht auf automatische Effekte, konsistente Bedienlogik und gute Struktur helfen neurodivergenten Personen, auch wenn kein spezielles Customizing von Ablenkungen ersichtlich ist.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Gutachten-Historie
08.10.2024
Prüfung vor 1 Jahr
18.04.2023
Prüfung vor 2 Jahren
Empfehlung
Behebung der festgestellten Barrierefreiheitsprobleme mit dem WCAG-Level A (insbesondere 1.1.1 und 2.4.2) sowie Bereitstellung eines Gebärdensprachvideos.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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A.4 Gebärdensprache-Video ist vorhanden |
nicht bestanden | Gebärdensprache-Video nicht vorhanden. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.1.1 Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte |
im Wesentlichen bestanden | Alle Seiten > Kopfbereich: Der Alternativtext des Logos misgendert die VBI. Inhaltsseite: Aus dem Alternativtext der Abbildung unter "Bundesverwaltungsbericht" geht nicht hervor, dass es sich um die Titel mehrerer Buchrücken handelt. |
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2.4.2 Titel beschreiben Thema oder Zweck |
im Wesentlichen bestanden | Alle Seiten: Der Präfix im Titel misgendert die VBI. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.2.1 Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen |
bestanden | |
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1.2.2 Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen Untertitel |
bestanden | |
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1.2.3 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen |
bestanden | |
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1.2.5 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen |
bestanden | |
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1.3.1 Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar |
bestanden | |
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1.3.2 Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben |
bestanden | |
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1.3.3 Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich |
bestanden | |
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1.3.4 Bildschirmausrichtung ist änderbar |
bestanden | |
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1.3.5 Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar |
bestanden | |
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1.4.1 Farbe ist nicht einziger Informationsträger |
bestanden | |
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1.4.2 Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar |
bestanden | |
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1.4.3 Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) |
bestanden | |
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1.4.4 Schriftgröße kann angepasst werden |
bestanden | |
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1.4.5 Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar |
bestanden | |
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1.4.10 Inhalte brechen in einspaltiges Layout um |
bestanden | |
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1.4.11 Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend |
bestanden | |
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1.4.12 Textabstände sind anpassbar |
bestanden | |
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1.4.13 Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar |
bestanden | |
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2.1.1 Tastaturbedienbarkeit ist gegeben |
bestanden | |
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2.1.2 Tastaturfallen sind nicht vorhanden |
bestanden | |
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2.1.4 Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar |
bestanden | |
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2.2.1 Zeitbegrenzungen sind steuerbar |
bestanden | |
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2.2.2 Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar |
bestanden | |
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2.3.1 Blitzen wird vermieden |
bestanden | |
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2.4.1 Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden |
bestanden | |
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2.4.3 Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen |
bestanden | |
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2.4.4 Linkzweck ist verständlich (im Kontext) |
bestanden | |
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2.4.5 Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar |
bestanden | |
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2.4.6 Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck |
bestanden | |
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2.4.7 Tastaturfokus ist sichtbar |
bestanden | |
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2.5.1 Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar |
bestanden | |
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2.5.2 Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden |
bestanden | |
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2.5.3 Label enthält sichtbare Beschriftung |
bestanden | |
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2.5.4 Bewegungsaktivierung ist verzichtbar |
bestanden | |
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3.1.1 Sprache ist ausgezeichnet |
bestanden | |
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3.1.2 Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet |
bestanden | |
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3.2.1 Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
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3.2.2 Eingabe führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
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3.2.3 Navigation ist konsistent aufgebaut |
bestanden | |
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3.2.4 Elemente sind konsistent bezeichnet |
bestanden | |
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3.3.1 Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden |
bestanden | |
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3.3.2 Label enthalten Eingabehinweise |
bestanden | |
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3.3.3 Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge |
bestanden | |
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3.3.4 Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) |
bestanden | |
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4.1.1 Syntaxspezifikationen sind erfüllt |
bestanden | |
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4.1.2 Name, Rolle und Wert sind identifizierbar |
bestanden | |
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4.1.3 Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben |
bestanden | |
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A.1 Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden |
bestanden | Ergebnis der formalen Prüfung: bestanden |
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A.2 Feedback-Mechanismus ist vorhanden |
bestanden | |
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A.3 Leichte Sprache ist vorhanden |
bestanden | |
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B.1 PAC3 Test ergibt PDF/UA-konform |
bestanden |