Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- BFIT Bund
- Prüforganisation
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
- Stadt
- Berlin
- Prüfart
- Vereinfachte Überwachung
Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Die meisten WCAG-A- und AA-Kriterien sind erfüllt, aber Screenreader-Probleme bei Navigation, Slider, unbeschrifteten Bedienelementen und Titeln erschweren die Nutzung deutlich.
Sehbehinderung
Weitgehend zugänglich
Kontraste, Skalierung, Textabstände und Responsivität sind gut, jedoch sind nicht skalierbare Schriftgrafiken im Slider und kleinere Strukturprobleme hinderlich.
Hörbehinderung
Fast barrierefrei
Es gibt kaum Audio-/Video-Inhalte und Gebärdensprachangebote sind vorhanden, sodass Gehörlose nur gering beeinträchtigt sind.
Motorische Behinderung
Weitgehend zugänglich
Tastaturbedienung, Fokus-Sichtbarkeit und einfache Zeigereingaben sind gegeben, lediglich Slider-Bedienung und Scroll-Top-Verhalten sind etwas umständlich.
Lernbehinderung
Weitgehend zugänglich
Konsistente Navigation, klare Sprache und Leichte-Sprache-Angebote helfen, aber unklare Linkzwecke und inkonsistente Titel können verwirren.
Neurodivergenz
Weitgehend zugänglich
Stabile Struktur, kein Blitzen und steuerbare Animationen sind positiv, doch Slider-Handhabung, unklare Linktexte und teils umständliche Navigation können die Orientierung erschweren.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Gutachten-Historie
10.04.2024
Prüfung vor 1 Jahr
09.05.2022
Prüfung vor 3 Jahren
Empfehlung
Wir empfehlen die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme mit dem WCAG-Level A bzw. entsprechend des WCAG-Levels A mit hoher Priorität zu beheben.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
1.3.2 Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben |
nicht bestanden | Alle Seiten: Der Scroll-Top Button verschiebt die Seite nach oben, belässt den Tastaturfokus jedoch im Footer. Startseite: Bedienungselemente der Slider befinden sich nicht am Anfang, sodass ScreenReader- und Tastatur-Nutzer durch alle Slides scrollen müssen. |
|
1.4.5 Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar |
nicht bestanden | Startseite: Im Slider „Aktuelle Medien zu 5G" enthaltene Schriftgrafiken lassen sich nicht skalieren, obwohl eine Anpassbarkeit benötigt wird. |
|
2.1.1 Tastaturbedienbarkeit ist gegeben |
nicht bestanden | Alle Seiten: Mit ScreenReader kann nicht in die Untermenüs der Hauptnavigation navigiert werden, obwohl dies mit einer Tastatur möglich ist. |
|
2.4.2 Titel beschreiben Thema oder Zweck |
nicht bestanden | Die Titelausgaben sind inkonsistent; Seiten- oder Webauftrittstitel fehlen häufig. |
|
2.4.4 Linkzweck ist verständlich (im Kontext) |
nicht bestanden | Alle Seiten: Sozial-Media-Links im Footer besitzen keine Linkzweckbeschreibung. Startseite und Suche: Inhalte mehrerer Elemente werden in einem Link zusammengefasst, sodass die Linkzweckbeschreibung nicht eindeutig ist. |
|
4.1.2 Name, Rolle und Wert sind identifizierbar |
nicht bestanden | Alle Seiten: Der Schließen-Schalter des Newsletter-Banners, der Such-Schalter in der Hauptnavigation sowie der Scroll-Top Button sind unbeschriftet. Obermenü-Entries mit Untermenüs werden nicht als Menü-Schalter mit Status ausgegeben; der Such-Schalter wird als Link statt als Button bereitgestellt. |
|
A.1 Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden |
nicht bestanden | Seite zur Erklärung ist vorhanden, das Aktualisierungsdatum darf jedoch laut BITV 2.0 §7 nicht älter als ein Jahr sein und eine Mängelliste fehlt, daher ist der formale Anspruch nicht erfüllt (https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__7.html). |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
1.1.1 Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte |
im Wesentlichen bestanden | Alle Seiten: Nach dem Such-Schalter der Hauptnavigation wird ein Aufteiler ausgegeben, der für ScreenReader ausgeblendet werden sollte. (Abb. 01) |
|
1.3.1 Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar |
im Wesentlichen bestanden | Suche: Die Suchergebnisse sind nicht in einer Liste. Alle Seiten: Die Label-Beschreibung mit „Main" der Hauptnavigation ist nicht aussagekräftig. |
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A.3 Leichte Sprache ist vorhanden |
im Wesentlichen bestanden | Seite mit Erläuterungen in Leichter Sprache ist vorhanden; BITV 2.0 §3 fordert zusätzlich Angebote für „Über uns“, Navigation und Erklärung zur Barrierefreiheit, was derzeit nicht vollständig umgesetzt ist. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
1.3.3 Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich |
bestanden | |
|
1.3.4 Bildschirmausrichtung ist änderbar |
bestanden | |
|
1.3.5 Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar |
bestanden | |
|
1.4.1 Farbe ist nicht einziger Informationsträger |
bestanden | |
|
1.4.3 Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) |
bestanden | |
|
1.4.4 Schriftgröße kann angepasst werden |
bestanden | |
|
1.4.10 Inhalte brechen in einspaltiges Layout um |
bestanden | |
|
1.4.11 Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend |
bestanden | |
|
1.4.12 Textabstände sind anpassbar |
bestanden | |
|
1.4.13 Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar |
bestanden | |
|
2.1.2 Tastaturfallen sind nicht vorhanden |
bestanden | |
|
2.1.4 Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar |
bestanden | |
|
2.2.1 Zeitbegrenzungen sind steuerbar |
bestanden | |
|
2.2.2 Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar |
bestanden | |
|
2.3.1 Blitzen wird vermieden |
bestanden | |
|
2.4.1 Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden |
bestanden | |
|
2.4.3 Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen |
bestanden | |
|
2.4.5 Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar |
bestanden | |
|
2.4.6 Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck |
bestanden | |
|
2.4.7 Tastaturfokus ist sichtbar |
bestanden | |
|
2.5.1 Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar |
bestanden | |
|
2.5.2 Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden |
bestanden | |
|
2.5.3 Label enthält sichtbare Beschriftung |
bestanden | |
|
2.5.4 Bewegungsaktivierung ist verzichtbar |
bestanden | |
|
3.1.1 Sprache ist ausgezeichnet |
bestanden | |
|
3.1.2 Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet |
bestanden | |
|
3.2.1 Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
|
3.2.2 Eingabe führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
|
3.2.3 Navigation ist konsistent aufgebaut |
bestanden | |
|
3.2.4 Elemente sind konsistent bezeichnet |
bestanden | |
|
3.3.1 Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden |
bestanden | |
|
3.3.2 Label enthalten Eingabehinweise |
bestanden | |
|
3.3.3 Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge |
bestanden | |
|
3.3.4 Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) |
bestanden | |
|
4.1.1 Syntaxspezifikationen sind erfüllt |
bestanden | |
|
4.1.3 Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben |
bestanden | |
|
A.2 Feedback-Mechanismus ist vorhanden |
bestanden | |
|
A.4 Gebärdensprache-Video ist vorhanden |
bestanden | Seite mit Erläuterungen in Gebärdensprache ist vorhanden; BITV 2.0 §3 verlangt zusätzlich Gebärdensprache für „Über uns“, Navigation und Erklärung zur Barrierefreiheit. |
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B.1 PAC Test ergibt PDF/UA-konform |
bestanden |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.2.1 Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen |
nicht anwendbar | |
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1.2.2 Aufgezeichnete Videos besitzen Untertitel |
nicht anwendbar | |
|
1.2.3 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen |
nicht anwendbar | |
|
1.2.5 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen |
nicht anwendbar | |
|
1.4.2 Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar |
nicht anwendbar |
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 13.10.2023
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 29.09.2023
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 05.07.2023