Gutachten

Deutschland spricht über 5G

Website nicht konform Prüfung vom 10.04.2024 ID: #433
Infrastruktur öffentliche Einrichtung
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Kurzzusammenfassung

Auftraggeber
BFIT Bund
Prüforganisation
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
Stadt
Berlin
Prüfart
Vereinfachte Überwachung

Technische Umgebung

  • OS: Windows 11
  • Browser: Google Chrome Version 123.0.6312.106 (Offizieller Build) (64-Bit)
  • Screenreader: NVDA
  • Auflösung: 1920 x 1080 Pixel
  • Tools: Color Contrast Analyser (CCA), PDF Accessibility Checker (PAC), Chrome web inspector, NVDA ScreenReader, HeadingsMap (Chrome), Landmark Navigation (Chrome), arc toolkit (Chrome)

Zugänglichkeits-Analyse

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Mit Hindernissen nutzbar

Die meisten WCAG-A- und AA-Kriterien sind erfüllt, aber Screenreader-Probleme bei Navigation, Slider, unbeschrifteten Bedienelementen und Titeln erschweren die Nutzung deutlich.

Sehbehinderung

Weitgehend zugänglich

Kontraste, Skalierung, Textabstände und Responsivität sind gut, jedoch sind nicht skalierbare Schriftgrafiken im Slider und kleinere Strukturprobleme hinderlich.

Hörbehinderung

Fast barrierefrei

Es gibt kaum Audio-/Video-Inhalte und Gebärdensprachangebote sind vorhanden, sodass Gehörlose nur gering beeinträchtigt sind.

Motorische Behinderung

Weitgehend zugänglich

Tastaturbedienung, Fokus-Sichtbarkeit und einfache Zeigereingaben sind gegeben, lediglich Slider-Bedienung und Scroll-Top-Verhalten sind etwas umständlich.

Lernbehinderung

Weitgehend zugänglich

Konsistente Navigation, klare Sprache und Leichte-Sprache-Angebote helfen, aber unklare Linkzwecke und inkonsistente Titel können verwirren.

Neurodivergenz

Weitgehend zugänglich

Stabile Struktur, kein Blitzen und steuerbare Animationen sind positiv, doch Slider-Handhabung, unklare Linktexte und teils umständliche Navigation können die Orientierung erschweren.

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

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Gutachten-Historie

  • https://www.deutschland-spricht-ueber-5g.de/ Weitere Gutachten vorhanden
  • https://www.deutschland-spricht-ueber-5g.de/suchergebnisse/#searchquery=netz
  • https://www.deutschland-spricht-ueber-5g.de/kontakt/ Weitere Gutachten vorhanden
  • https://www.deutschland-spricht-ueber-5g.de/informieren/
  • https://assets.ctfassets.net/bus1e00yt4tg/58ccYpsdzeIhNbJXBTmLlk/12c1feedfc858bd7544777fd161cc16e/Dspricht5G_Leitfaden_Kommunenbarrierefrei.pdf

Empfehlung & Status

Empfehlung

Wir empfehlen die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme mit dem WCAG-Level A bzw. entsprechend des WCAG-Levels A mit hoher Priorität zu beheben.

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
1.3.2
Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben
nicht bestanden Alle Seiten: Der Scroll-Top Button verschiebt die Seite nach oben, belässt den Tastaturfokus jedoch im Footer. Startseite: Bedienungselemente der Slider befinden sich nicht am Anfang, sodass ScreenReader- und Tastatur-Nutzer durch alle Slides scrollen müssen.
1.4.5
Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar
nicht bestanden Startseite: Im Slider „Aktuelle Medien zu 5G" enthaltene Schriftgrafiken lassen sich nicht skalieren, obwohl eine Anpassbarkeit benötigt wird.
2.1.1
Tastaturbedienbarkeit ist gegeben
nicht bestanden Alle Seiten: Mit ScreenReader kann nicht in die Untermenüs der Hauptnavigation navigiert werden, obwohl dies mit einer Tastatur möglich ist.
2.4.2
Titel beschreiben Thema oder Zweck
nicht bestanden Die Titelausgaben sind inkonsistent; Seiten- oder Webauftrittstitel fehlen häufig.
2.4.4
Linkzweck ist verständlich (im Kontext)
nicht bestanden Alle Seiten: Sozial-Media-Links im Footer besitzen keine Linkzweckbeschreibung. Startseite und Suche: Inhalte mehrerer Elemente werden in einem Link zusammengefasst, sodass die Linkzweckbeschreibung nicht eindeutig ist.
4.1.2
Name, Rolle und Wert sind identifizierbar
nicht bestanden Alle Seiten: Der Schließen-Schalter des Newsletter-Banners, der Such-Schalter in der Hauptnavigation sowie der Scroll-Top Button sind unbeschriftet. Obermenü-Entries mit Untermenüs werden nicht als Menü-Schalter mit Status ausgegeben; der Such-Schalter wird als Link statt als Button bereitgestellt.
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden
nicht bestanden Seite zur Erklärung ist vorhanden, das Aktualisierungsdatum darf jedoch laut BITV 2.0 §7 nicht älter als ein Jahr sein und eine Mängelliste fehlt, daher ist der formale Anspruch nicht erfüllt (https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/__7.html).

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
1.1.1
Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte
im Wesentlichen bestanden Alle Seiten: Nach dem Such-Schalter der Hauptnavigation wird ein Aufteiler ausgegeben, der für ScreenReader ausgeblendet werden sollte. (Abb. 01)
1.3.1
Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar
im Wesentlichen bestanden Suche: Die Suchergebnisse sind nicht in einer Liste. Alle Seiten: Die Label-Beschreibung mit „Main" der Hauptnavigation ist nicht aussagekräftig.
A.3
Leichte Sprache ist vorhanden
im Wesentlichen bestanden Seite mit Erläuterungen in Leichter Sprache ist vorhanden; BITV 2.0 §3 fordert zusätzlich Angebote für „Über uns“, Navigation und Erklärung zur Barrierefreiheit, was derzeit nicht vollständig umgesetzt ist.

Bestanden

Kriterium Status Notizen
1.3.3
Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich
bestanden
1.3.4
Bildschirmausrichtung ist änderbar
bestanden
1.3.5
Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar
bestanden
1.4.1
Farbe ist nicht einziger Informationsträger
bestanden
1.4.3
Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast)
bestanden
1.4.4
Schriftgröße kann angepasst werden
bestanden
1.4.10
Inhalte brechen in einspaltiges Layout um
bestanden
1.4.11
Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend
bestanden
1.4.12
Textabstände sind anpassbar
bestanden
1.4.13
Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar
bestanden
2.1.2
Tastaturfallen sind nicht vorhanden
bestanden
2.1.4
Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar
bestanden
2.2.1
Zeitbegrenzungen sind steuerbar
bestanden
2.2.2
Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar
bestanden
2.3.1
Blitzen wird vermieden
bestanden
2.4.1
Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden
bestanden
2.4.3
Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen
bestanden
2.4.5
Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar
bestanden
2.4.6
Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck
bestanden
2.4.7
Tastaturfokus ist sichtbar
bestanden
2.5.1
Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar
bestanden
2.5.2
Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden
bestanden
2.5.3
Label enthält sichtbare Beschriftung
bestanden
2.5.4
Bewegungsaktivierung ist verzichtbar
bestanden
3.1.1
Sprache ist ausgezeichnet
bestanden
3.1.2
Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet
bestanden
3.2.1
Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.2
Eingabe führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.3
Navigation ist konsistent aufgebaut
bestanden
3.2.4
Elemente sind konsistent bezeichnet
bestanden
3.3.1
Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden
bestanden
3.3.2
Label enthalten Eingabehinweise
bestanden
3.3.3
Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge
bestanden
3.3.4
Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten)
bestanden
4.1.1
Syntaxspezifikationen sind erfüllt
bestanden
4.1.3
Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben
bestanden
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden
bestanden
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden
bestanden Seite mit Erläuterungen in Gebärdensprache ist vorhanden; BITV 2.0 §3 verlangt zusätzlich Gebärdensprache für „Über uns“, Navigation und Erklärung zur Barrierefreiheit.
B.1
PAC Test ergibt PDF/UA-konform
bestanden

Nicht anwendbar

Kriterium Status Notizen
1.2.1
Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen
nicht anwendbar
1.2.2
Aufgezeichnete Videos besitzen Untertitel
nicht anwendbar
1.2.3
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen
nicht anwendbar
1.2.5
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen
nicht anwendbar
1.4.2
Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar
nicht anwendbar

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