Gutachten

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Website nicht konform Prüfung vom 10.05.2023 ID: #448
Verkehr öffentliche Einrichtung
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Kurzzusammenfassung

Auftraggeber
BFIT Bund
Prüforganisation
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
Stadt
Berlin
Prüfart
Vereinfachte Überwachung

Technische Umgebung

  • OS: Windows 11
  • Browser: Google Chrome Version 110.0.5481.178 (Offizieller Build) (64-Bit)
  • Screenreader: JAWS 2022
  • Auflösung: 1920 x 1080 Pixel
  • Tools: JAWS 2022, PAC-Test

Zugänglichkeits-Analyse

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Mit Hindernissen nutzbar

Blinde Nutzer profitieren von guter Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Unterstützung, haben aber deutliche Probleme durch fehlerhafte Struktur (1.3.1), Slider-Ausgabe und unvollständig barrierefreie PDFs (B.1).

Sehbehinderung

Weitgehend zugänglich

Sehbehinderte Menschen haben gute Kontraste, Schriftvergrößerung und Reflow meist gegeben, jedoch mit Einschränkungen bei Tabellen-Reflow in der Chronik (1.4.10).

Hörbehinderung

Fast barrierefrei

Gehörlose Nutzer sind nur gering betroffen, da keine relevanten Audio-/Video-Inhalte geprüft bzw. erforderlich sind und ein Gebärdensprache-Angebot vorhanden ist, auch wenn die Sprachauszeichnung dafür noch fehlerhaft ist (3.1.2).

Motorische Behinderung

Fast barrierefrei

Motorisch eingeschränkte Nutzer können die Seite vollständig per Tastatur ohne Fallen nutzen (2.1.1, 2.1.2) und es werden keine komplexen Zeigeraktionen verlangt (2.5.x).

Lernbehinderung

Weitgehend zugänglich

Kognitiv eingeschränkte Nutzer profitieren von konsistenter Navigation und leichter Sprache, stoßen aber auf Hürden durch fehlenden zweiten Zugangsweg (2.4.5) und teilweise unklare Struktur (1.3.1).

Neurodivergenz

Weitgehend zugänglich

Neurodivergente Nutzer finden eine konsistente, nicht ablenkende Seite ohne Blinken, haben aber durch Strukturmängel (1.3.1) und eingeschränkte Zugangswege (2.4.5) erschwerte Orientierung.

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

Webangebot öffnen
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  • https://www.fmsa.de/presse
  • https://www.fmsa.de/chronik
  • https://www.fmsa.de/fileadmin/user_upload_fmsa/Pressemitteilung/PDF/20170428_PM_SoFFin.pdf

Empfehlung & Status

Empfehlung

Wir empfehlen die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme mit dem WCAG-Level A bzw. entsprechend des WCAG-Levels A mit hoher Priorität zu beheben.

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
1.3.1
Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar
nicht bestanden Auf der Website werden zur Silbentrennung ­-Zeichen verwendet, wodurch Wörter wie Finanzmarkt-Stabilisierung von einem ScreenReader unverständlich ausgegeben werden. Beim Navigieren mit einem ScreenReader gelangt der Anwender im Main-Bereich zum Bild des Sliders, der irreführend als Gruppe slide 1 start ausgegeben wird; Slider sollte gegen ein anderes Element ausgetauscht werden. Die Startseite verfügt über keine H1-Überschrift, und visuell gestaltete Überschriften müssen auch programmatisch ausgezeichnet werden.
1.4.10
Inhalte brechen in einspaltiges Layout um
nicht bestanden Chronik: Die Inhalte der Tabellen-Spalte 2 können ohne horizontales Lesen nicht wahrgenommen werden.
2.4.5
Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar
nicht bestanden Der Webauftritt verfügt nicht über mindestens zwei Zugangswege zu den Inhalten. Weitere Zugangswege könnten eine Sitemap oder eine Suchfunktion sein.
3.1.2
Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet
nicht bestanden Die beiden Links „Leichte Sprache“ und „Gebärdensprache“ in der Servicenavigation besitzen mit lang="0" eine fehlerhafte Sprachauszeichnung.
B.1
PAC Test ergibt PDF/UA-konform
nicht bestanden

Bestanden

Kriterium Status Notizen
1.1.1
Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte
bestanden Das verlinkte Logo nutzt ein title tag zur Beschreibung des Link-Ziels. Das title Tag ist problematisch, da Nutzer eines ScreenReaders oft die Einstellung zur Ausgabe von title abschalten. Zur barrierefreien Umsetzung wird empfohlen ein aria-label zu verwenden. Startseite: Die beiden Bilder zu den Artikeln sollten als dekorativ gekennzeichnet werden, da sie nicht informationstragend zu den jeweiligen Artikeln sind.
1.3.2
Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben
bestanden
1.3.3
Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich
bestanden
1.3.4
Bildschirmausrichtung ist änderbar
bestanden
1.4.1
Farbe ist nicht einziger Informationsträger
bestanden
1.4.3
Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast)
bestanden
1.4.4
Schriftgröße kann angepasst werden
bestanden
1.4.5
Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar
bestanden
1.4.11
Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend
bestanden
1.4.12
Textabstände sind anpassbar
bestanden
1.4.13
Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar
bestanden
2.1.1
Tastaturbedienbarkeit ist gegeben
bestanden
2.1.2
Tastaturfallen sind nicht vorhanden
bestanden
2.1.4
Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar
bestanden
2.2.1
Zeitbegrenzungen sind steuerbar
bestanden
2.3.1
Blitzen wird vermieden
bestanden
2.4.1
Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden
bestanden
2.4.2
Titel beschreiben Thema oder Zweck
bestanden
2.4.3
Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen
bestanden
2.4.4
Linkzweck ist verständlich (im Kontext)
bestanden
2.4.6
Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck
bestanden
2.4.7
Tastaturfokus ist sichtbar
bestanden
2.5.1
Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar
bestanden
2.5.2
Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden
bestanden
2.5.3
Label enthält sichtbare Beschriftung
bestanden
2.5.4
Bewegungsaktivierung ist verzichtbar
bestanden
3.1.1
Sprache ist ausgezeichnet
bestanden
3.2.1
Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.2
Eingabe führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.3
Navigation ist konsistent aufgebaut
bestanden
3.2.4
Elemente sind konsistent bezeichnet
bestanden
4.1.1
Syntaxspezifikationen sind erfüllt
bestanden
4.1.2
Name, Rolle und Wert sind identifizierbar
bestanden
4.1.3
Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben
bestanden
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden
bestanden
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden
bestanden
A.3
Leichte Sprache ist vorhanden
bestanden Weitere Informationen, die in Leichte Sprache angeboten werden, wie in der Erklärung zur Barrierefreiheit, sollten als Hinweis auf der Seite Leichte Sprache mit angegeben werden.
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden
bestanden Wenn in naher Zukunft weitere Informationen in Deutsche Gebärdensprache angeboten werden, wie in der Erklärung zur Barrierefreiheit geplant, sollten diese als Hinweis auf der Seite Gebärdensprache mit angegeben werden.

Nicht anwendbar

Kriterium Status Notizen
1.2.1
Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen
nicht anwendbar
1.2.2
Aufgezeichnete Videos besitzen Untertitel
nicht anwendbar
1.2.3
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen
nicht anwendbar
1.2.4
Live-Videos besitzen Untertitel
nicht anwendbar
1.2.5
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen
nicht anwendbar
1.3.5
Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar
nicht anwendbar
1.4.2
Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar
nicht anwendbar
2.2.2
Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar
nicht anwendbar
3.3.1
Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden
nicht anwendbar
3.3.2
Label enthalten Eingabehinweise
nicht anwendbar
3.3.3
Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge
nicht anwendbar
3.3.4
Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten)
nicht anwendbar