Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- BFIT Bund
- Prüforganisation
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
- Stadt
- Berlin
- Prüfart
- Vereinfachte Überwachung
Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Blinde Nutzer profitieren von guter Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Unterstützung, haben aber deutliche Probleme durch fehlerhafte Struktur (1.3.1), Slider-Ausgabe und unvollständig barrierefreie PDFs (B.1).
Sehbehinderung
Weitgehend zugänglich
Sehbehinderte Menschen haben gute Kontraste, Schriftvergrößerung und Reflow meist gegeben, jedoch mit Einschränkungen bei Tabellen-Reflow in der Chronik (1.4.10).
Hörbehinderung
Fast barrierefrei
Gehörlose Nutzer sind nur gering betroffen, da keine relevanten Audio-/Video-Inhalte geprüft bzw. erforderlich sind und ein Gebärdensprache-Angebot vorhanden ist, auch wenn die Sprachauszeichnung dafür noch fehlerhaft ist (3.1.2).
Motorische Behinderung
Fast barrierefrei
Motorisch eingeschränkte Nutzer können die Seite vollständig per Tastatur ohne Fallen nutzen (2.1.1, 2.1.2) und es werden keine komplexen Zeigeraktionen verlangt (2.5.x).
Lernbehinderung
Weitgehend zugänglich
Kognitiv eingeschränkte Nutzer profitieren von konsistenter Navigation und leichter Sprache, stoßen aber auf Hürden durch fehlenden zweiten Zugangsweg (2.4.5) und teilweise unklare Struktur (1.3.1).
Neurodivergenz
Weitgehend zugänglich
Neurodivergente Nutzer finden eine konsistente, nicht ablenkende Seite ohne Blinken, haben aber durch Strukturmängel (1.3.1) und eingeschränkte Zugangswege (2.4.5) erschwerte Orientierung.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Empfehlung
Wir empfehlen die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme mit dem WCAG-Level A bzw. entsprechend des WCAG-Levels A mit hoher Priorität zu beheben.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.3.1 Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar |
nicht bestanden | Auf der Website werden zur Silbentrennung ­-Zeichen verwendet, wodurch Wörter wie Finanzmarkt-Stabilisierung von einem ScreenReader unverständlich ausgegeben werden. Beim Navigieren mit einem ScreenReader gelangt der Anwender im Main-Bereich zum Bild des Sliders, der irreführend als Gruppe slide 1 start ausgegeben wird; Slider sollte gegen ein anderes Element ausgetauscht werden. Die Startseite verfügt über keine H1-Überschrift, und visuell gestaltete Überschriften müssen auch programmatisch ausgezeichnet werden. |
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1.4.10 Inhalte brechen in einspaltiges Layout um |
nicht bestanden | Chronik: Die Inhalte der Tabellen-Spalte 2 können ohne horizontales Lesen nicht wahrgenommen werden. |
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2.4.5 Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar |
nicht bestanden | Der Webauftritt verfügt nicht über mindestens zwei Zugangswege zu den Inhalten. Weitere Zugangswege könnten eine Sitemap oder eine Suchfunktion sein. |
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3.1.2 Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet |
nicht bestanden | Die beiden Links „Leichte Sprache“ und „Gebärdensprache“ in der Servicenavigation besitzen mit lang="0" eine fehlerhafte Sprachauszeichnung. |
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B.1 PAC Test ergibt PDF/UA-konform |
nicht bestanden |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.1.1 Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte |
bestanden | Das verlinkte Logo nutzt ein title tag zur Beschreibung des Link-Ziels. Das title Tag ist problematisch, da Nutzer eines ScreenReaders oft die Einstellung zur Ausgabe von title abschalten. Zur barrierefreien Umsetzung wird empfohlen ein aria-label zu verwenden. Startseite: Die beiden Bilder zu den Artikeln sollten als dekorativ gekennzeichnet werden, da sie nicht informationstragend zu den jeweiligen Artikeln sind. |
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1.3.2 Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben |
bestanden | |
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1.3.3 Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich |
bestanden | |
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1.3.4 Bildschirmausrichtung ist änderbar |
bestanden | |
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1.4.1 Farbe ist nicht einziger Informationsträger |
bestanden | |
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1.4.3 Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) |
bestanden | |
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1.4.4 Schriftgröße kann angepasst werden |
bestanden | |
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1.4.5 Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar |
bestanden | |
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1.4.11 Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend |
bestanden | |
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1.4.12 Textabstände sind anpassbar |
bestanden | |
|
1.4.13 Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar |
bestanden | |
|
2.1.1 Tastaturbedienbarkeit ist gegeben |
bestanden | |
|
2.1.2 Tastaturfallen sind nicht vorhanden |
bestanden | |
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2.1.4 Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar |
bestanden | |
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2.2.1 Zeitbegrenzungen sind steuerbar |
bestanden | |
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2.3.1 Blitzen wird vermieden |
bestanden | |
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2.4.1 Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden |
bestanden | |
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2.4.2 Titel beschreiben Thema oder Zweck |
bestanden | |
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2.4.3 Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen |
bestanden | |
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2.4.4 Linkzweck ist verständlich (im Kontext) |
bestanden | |
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2.4.6 Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck |
bestanden | |
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2.4.7 Tastaturfokus ist sichtbar |
bestanden | |
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2.5.1 Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar |
bestanden | |
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2.5.2 Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden |
bestanden | |
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2.5.3 Label enthält sichtbare Beschriftung |
bestanden | |
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2.5.4 Bewegungsaktivierung ist verzichtbar |
bestanden | |
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3.1.1 Sprache ist ausgezeichnet |
bestanden | |
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3.2.1 Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
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3.2.2 Eingabe führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
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3.2.3 Navigation ist konsistent aufgebaut |
bestanden | |
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3.2.4 Elemente sind konsistent bezeichnet |
bestanden | |
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4.1.1 Syntaxspezifikationen sind erfüllt |
bestanden | |
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4.1.2 Name, Rolle und Wert sind identifizierbar |
bestanden | |
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4.1.3 Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben |
bestanden | |
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A.1 Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden |
bestanden | |
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A.2 Feedback-Mechanismus ist vorhanden |
bestanden | |
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A.3 Leichte Sprache ist vorhanden |
bestanden | Weitere Informationen, die in Leichte Sprache angeboten werden, wie in der Erklärung zur Barrierefreiheit, sollten als Hinweis auf der Seite Leichte Sprache mit angegeben werden. |
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A.4 Gebärdensprache-Video ist vorhanden |
bestanden | Wenn in naher Zukunft weitere Informationen in Deutsche Gebärdensprache angeboten werden, wie in der Erklärung zur Barrierefreiheit geplant, sollten diese als Hinweis auf der Seite Gebärdensprache mit angegeben werden. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.2.1 Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen |
nicht anwendbar | |
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1.2.2 Aufgezeichnete Videos besitzen Untertitel |
nicht anwendbar | |
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1.2.3 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen |
nicht anwendbar | |
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1.2.4 Live-Videos besitzen Untertitel |
nicht anwendbar | |
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1.2.5 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen |
nicht anwendbar | |
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1.3.5 Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar |
nicht anwendbar | |
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1.4.2 Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar |
nicht anwendbar | |
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2.2.2 Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar |
nicht anwendbar | |
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3.3.1 Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden |
nicht anwendbar | |
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3.3.2 Label enthalten Eingabehinweise |
nicht anwendbar | |
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3.3.3 Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge |
nicht anwendbar | |
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3.3.4 Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) |
nicht anwendbar |