Gutachten

Luftfahrt-Bundesamt (www.Iba.de)

Website nicht konform Prüfung vom 15.09.2021 ID: #776
Verkehr öffentliche Einrichtung
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Kurzzusammenfassung

Auftraggeber
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
Prüforganisation
Materna Information & Communications SE
Stadt
Dachau
Prüfart
eingehende Überwachung

Technische Umgebung

  • OS: Windows 10 Enterprise (Version 1909)
  • Browser: Firefox (Version 91.0.2)
  • Screenreader: NVDA (Version 2021.1)
  • Auflösung: 1920 × 1080
  • Tools: Colour Contrast Analyser (Version 3.1.2), PDF Accessibility Checker 3 (Version 3.0.7.0)

Zugänglichkeits-Analyse

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Kaum nutzbar

Wesentliche Screenreader-Funktionen wie Alternativtexte, Formularlabels, Tastaturzugänglichkeit und ARIA-Semantik sind mehrfach nicht erfüllt, sodass zentrale Inhalte und Bedienelemente kaum zuverlässig nutzbar sind.

Sehbehinderung

Kaum nutzbar

Unzureichende Kontraste, fehlender Reflow, Probleme bei Zoom und Textabstand sowie schwer steuerbare Hover-Menüs erschweren die Nutzung für sehbehinderte Menschen massiv.

Hörbehinderung

Fast barrierefrei

Es werden keine Probleme mit Audioinhalten oder Untertiteln beschrieben, sodass gehörlose Menschen die Seite weitgehend normal nutzen können.

Motorische Behinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Fehlende vollständige Tastaturbedienbarkeit, schlecht sichtbarer Fokus und problematische Hover-Inhalte beeinträchtigen die Nutzbarkeit für Menschen mit motorischen Einschränkungen deutlich.

Lernbehinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Fehlende oder unvollständige Leichte Sprache, inkonsistente Kennzeichnungen und schwer verständliche Fehlermeldungen erschweren das Verständnis und die Orientierung.

Neurodivergenz

Mit Hindernissen nutzbar

Unklare Struktur, automatische Sliderbewegungen, Hover-abhängige Inhalte und unvollständige Leichte Sprache können Konzentration und Orientierung für neurodivergente Nutzer stark belasten.

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

Webangebot öffnen
  • www.lba.de

Empfehlung & Status

Empfehlung

Die Barrierefreiheit der Webangebote verbessern, insbesondere aussagekräftige Alternativtexte, korrekte semantische Strukturauszeichnung (Überschriften, Listen, Labels, Eingabezwecke), Tastaturzugänglichkeit, Fokus- und Linkkennzeichnung, Kontrast-, Zoom- und Reflow-Verhalten sowie Richtlinien zur Barrierefreiheit eingehender Dokumente und Erläuterungen in Leichter Sprache überarbeiten.

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
4.9.1.1.1.a
Alternativtexte für Bedienelemente
nicht bestanden Die verlinkte Grafik stellt ein Bedienfeld dar. Ihr Alternativtext ist nicht aussagekräftig und nennt nicht das Linkziel. Screenreadernutzung entgehen wichtige Informationen. Der Alternativtext sollte z. B. «Aufruf des Artikels: Ihre Rechte als Fluggast» lauten.
4.9.1.1.1.b
Alternativtexte für Grafiken und Objekte
nicht bestanden Informative Download-Icons und Teaserbilder fehlen durchgängige Textalternativen. Screenreadernutzern entgehen somit Inhalte und Linkziele.
4.9.1.1.1.c
Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
nicht bestanden Dekorative Headergrafiken besitzen gar keine alt-Attribute, weshalb der Dateiname vorgelesen wird. Solche Layoutgrafiken müssen ein leeres alt-Attribut (alt="") erhalten.
4.9.1.3.1.h
Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
nicht bestanden Checkbox-Beschriftungen sind nicht per <label> mit den Eingabeelementen verknüpft. Screenreader lesen sie nicht im Fokus vor, sodass blinde Nutzer die Auswahl nicht zuordnen können. Die Beschriftungen müssen mit label-for/id gekoppelt werden.
4.9.1.3.2
Bedeutungsvolle Reihenfolge
nicht bestanden Die Slider-Inhalte bewegen sich schneller als ein Screenreader die Texte vorlesen kann, außerdem erfolgen mehrere Bereiche in einer einzigen Sequenz. Die logische Reihenfolge sollte zu jedem Zeitpunkt eindeutig bestimmt werden.
4.9.1.3.5
Eingabezweck bestimmen
nicht bestanden Formulareingaben zu Nutzerdaten (z. B. Name, PLZ) besitzen kein autocomplete-Attribut, der Zweck bleibt für Hilfsmittel unklar. Felder sollten über autocomplete eindeutig gekennzeichnet werden.
4.9.1.4.4
Textgröße ändern
nicht bestanden Beim Browser- und Textzoom (200 %, Fenster 1280×768) verschwinden Teasertexte, Links und Inhalte werden abgeschnitten. Der Zoom darf keine Funktionalitäten rausbrechen lassen.
4.9.1.4.10
Automatischer Umbruch (Reflow)
nicht bestanden Bei 320 px Breite (bzw. 400 % Zoom) werden zentrale Teaser und Links nicht mehr dargestellt und horizontales Scrollen ist nötig. Das Layout muss korrekt umbrechen, damit Inhalte in beiden Richtungen ohne Scrollen verfügbar bleiben.
4.9.1.4.11
Nicht-Text-Kontrast
nicht bestanden Die Rahmen mehrerer Formularfelder weisen nur 1,8:1 auf, nicht die geforderten 3:1. Gerade fehlsichtigen Nutzern wird dadurch der Zugang erschwert.
4.9.1.4.12
Textabstand
nicht bestanden Beim Erhöhen der Zeilen-, Absatz-, Wort- und Buchstabenabstände über vorgeschriebene Werte überlappen Inhalte und Links werden abgeschnitten. Text und Funktionalität müssen bei größeren Abständen erhalten bleiben.
4.9.1.4.13
Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus
nicht bestanden Menu-Inhalte schließen sich, sobald der Cursor den Bereich verlässt, und es fehlt ein Schließmechanismus ohne Fokusverschiebung (z. B. ESC). Nutzer mit Motorik- oder Sehbeeinträchtigung müssen die Inhalte dauerhaft erhalten und selbst schließen können.
4.9.2.1.1
Tastatur
nicht bestanden Einige Bedienelemente (z. B. Links auf der Seite) liegen nicht in der Tab-Reihenfolge, sind also per Tastatur unerreichbar. Sie müssen mit tabindex="0" oder strukturell erreichbar gemacht werden.
4.9.2.4.6
Überschriften und Beschriftungen (Labels)
nicht bestanden Formularlabel geben nicht vollständig den sichtbaren Beschriftungstext wieder. Screenreader-Nutzern fehlen dadurch Informationen. Die Labeltexte müssen vollständig im zugänglichen Namen abgebildet sein.
4.9.2.4.7
Fokus sichtbar
nicht bestanden Der Keyboard-Fokus ist im Firefox und Chrome oft nicht deutlich sichtbar, er verschwindet oder hebt sich farblich nicht vom Hintergrund ab. Tastaturnutzer brauchen deutlich sichtbare Fokusindikatoren.
4.9.2.5.3
Beschriftung (Label) im Namen
nicht bestanden Der zugängliche Name einer Grafik besteht aus lang-/title-Attributen, enthält aber nicht den sichtbaren Text. Sprachsteuerung kann die Bedienelemente so nicht direkt ansprechen. Der sichtbare Text muss Teil des zugänglichen Namens sein.
4.9.3.1.2
Sprache von Teilen
nicht bestanden Abschnitte in Englisch (z. B. Antragstexte) sind nicht mit lang-Attributen ausgezeichnet. Screenreader wissen so nicht, welche Ausspracheliste sie nutzen sollen.
4.9.4.1.1
Syntaxanalyse
nicht bestanden Die HTML-Syntax ist nicht valide (W3C-Fehler). Ein valider Quelltext verbessert die Verarbeitbarkeit durch Screenreader. Die gefundenen Fehler müssen bereinigt und insbesondere mit ARIA-Semantik ergänzt werden.
4.9.4.1.2
Name, Rolle, Wert
nicht bestanden Verlinkte Elemente werden mithilfe von JavaScript funktional erweitert, liefern aber keine semantischen ARIA-Attribute (aria-expanded etc.), so dass Screenreader keine Rollen, Zustände und Beschriftungen übermitteln können.
4.14.1
Technische Dokumentprüfung
nicht bestanden Das PDF ‚159_Fauvel_AV-36‘ besitzt keine korrekte Strukturauszeichnung, Tags fehlen und Überschriften werden nicht erkannt. Der Screenreader kann Inhalte (auch Tabellen) nicht lesen.
5.3
Erläuterungen in Leichter Sprache
nicht bestanden Die Seite bietet zwar einige Erläuterungen, lässt aber wesentliche Inhalte, navigationsrelevante Hinweise und die Erklärung zur Barrierefreiheit unbeschrieben. Es fehlen außerdem Anforderungen aus Anlage 2 der BITV 2.0.

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
4.9.1.3.1.a
HTML-Strukturelemente für Überschriften
im Wesentlichen bestanden Auf der Seite ‚Datenschutz‘ ist die Überschriftenstruktur inkonsistent (z. B. h3 nach h2) und eine weitere Überschrift ist leer. Strukturinformationen müssen für Screenreader sauber verschachtelt und benannt sein.
4.9.1.3.1.d
Inhalte gegliedert
im Wesentlichen bestanden Absätze bestehen teilweise nur aus doppelten Zeilenumbrüchen (<br>). An diesen Stellen liest der Screenreader „leer“ vor. Absätze sollten mit <p>-Elementen markiert werden.
4.9.1.4.3
Kontrast (Minimum)
im Wesentlichen bestanden Mehrere Textfarben (z. B. Buttons, Infosuche) erreichen kein Kontrastverhältnis ≥ 4,5:1 (an Beispielstellen 1,8:1). Fehlsichtigen Nutzerinnen erschwert dies die Erkennbarkeit. Farben sollten angepasst werden.
4.9.2.4.4
Linkzweck (im Kontext)
im Wesentlichen bestanden Links, die auf externe Quellen führen, tragen keine Hinweise (z. B. Icon + Text) auf den Zielkontext. Der Zweck muss entweder allein durch den Linktext oder zusätzlich durch den Kontext erkennbar sein.
4.9.3.2.4
Konsistente Kennzeichnung
im Wesentlichen bestanden Teaser auf der Startseite verlinken zum gleichen Ziel, erhalten aber unterschiedliche Linktexte. Tastaturnutzer können so schwer einschätzen, wohin ein Klick führt. Links zu identischen Zielen sollten einheitlich benannt werden.
4.9.3.3.3
Vorschlag bei Fehler
im Wesentlichen bestanden Fehlermeldungen im Formular sind teilweise nicht eindeutig oder geben nicht an, welche weiteren Felder benötigt werden (z. B. Vereinsname optional). Klare Hinweise zur Fehlerbehebung fehlen.