Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- BFIT Bund
- Prüforganisation
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
- Stadt
- Berlin
- Prüfart
- Vereinfachte Überwachung
Unterstützung
barrieren-gutachten.de wird ehrenamtlich betrieben und finanziert sich über Steady-Mitgliedschaften von Menschen, die Barrierefreiheit voranbringen möchten. Wenn dir unsere Arbeit hilft oder du an unsere Mission glaubst, freuen wir uns über deinen Beitrag oder wenn du anderen Menschen davon erzählst.
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Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Weitgehend zugänglich
Screenreader-Bedienung, Struktur, Tastaturzugänglichkeit und Formulare sind weitgehend korrekt, jedoch erschweren ineffiziente Lesereihenfolge, lange Suchergebnislinks und einzelne Strukturprobleme die Nutzung merklich.
Sehbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Guter Textkontrast, Skalierbarkeit und Reflow stehen mehreren relevanten Kontrastproblemen bei Steuerelementen gegenüber, was die Bedienbarkeit insbesondere von Slidern und Filtern deutlich einschränkt.
Hörbehinderung
Fast barrierefrei
Multimedia-Anforderungen sind erfüllt oder nicht relevant und es gibt ergänzend Inhalte in Gebärdensprache, sodass kaum Nutzungshindernisse bestehen.
Motorische Behinderung
Fast barrierefrei
Die Seite ist vollständig tastaturbedienbar ohne Tastaturfallen oder komplexe Zeigergesten, sodass nur kleinere Effizienzprobleme bei umfangreicher Navigation verbleiben.
Lernbehinderung
Weitgehend zugänglich
Konsistente Struktur, verständliche Labels, Fehlerhilfen, leichte Sprache und Gebärdensprache unterstützen gut, während lange Linktexte, ineffiziente Navigation und Filterbedienung die kognitive Belastung erhöhen.
Neurodivergenz
Weitgehend zugänglich
Konsistente Navigation, fehlende Zeitdruckelemente und steuerbare Animationen helfen, aber ineffiziente Lesereihenfolge, überlange Suchergebnislinks und schlecht erkennbare Bedienelemente können Fokus und Orientierung beeinträchtigen.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Gutachten-Historie
17.07.2023
Prüfung vor 2 Jahren
01.09.2021
Prüfung vor 4 Jahren
Empfehlung
Wir empfehlen die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme mit dem WCAG-Level A bzw. entsprechend des WCAG-Levels A mit hoher Priorität zu beheben.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.3.2 Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben (A) |
nicht bestanden | Alle Seiten: Die gesamte Hauptnavigation mit den jeweiligen Untermenüpunkten wird bei linearer Navigation komplett durchlaufen und somit die lesende Navigation ineffizient gestaltet. Suche / Filter erweitern: Nach Öffnen der Filterfunktion muss der Anwender erst mehrere Schritte (u.a. Suchbegriff, kombiniertes Eingabefeld, Suchen-Schalter) durchgehen, um zu der Auswahl des Filters zu gelangen. Suche: Die Suchergebnisse werden als kompletter Link ausgegeben und sind damit nicht aussagekräftigt, weil sie zu lang sind. Wir empfehlen nur die Überschrift des Suchergebnis zu verlinken. |
|
1.4.11 Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend (AA) |
nicht bestanden | Startseite: Die Bedienelemente des Sliders im Bereich „neueste Medien“ (vor und zurück) haben ein Kontrastverhältnis von 1,7:1. Mindestanforderung ist ein Verhältnis von 3:1. (Abb.01) Startseite: Die Bedienelemente des Sliders im Bereich „verschiedenen Themen im Überblick“ (vor und zurück) haben ein Kontrastverhältnis von 1,1:1. Mindestanforderung ist ein Verhältnis von 3:1. (Abb.02) Suche: "+" bei "Ergebnisse filtern" und "x" zum Löschen von gesetzten Filtern ist nicht gut erkennbar. Kontakt: Rahmenfarbe von Bedien- und Formularelementen hebt sich kaum von der Hintergrundfarbe ab. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
1.3.1 Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar (A) |
im Wesentlichen bestanden | Alle Seiten: Wörter werden mit ­ im Quellcode unterbrochen und dadurch unverständlich ausgegeben. Alle Seiten: Liste mit einem Eintrag. (Seite drucken) |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.1.1 Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte (A) |
bestanden | |
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1.2.3 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen (A) |
bestanden | |
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1.2.5 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen (AA) |
bestanden | |
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1.3.3 Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich (A) |
bestanden | |
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1.3.4 Bildschirmausrichtung ist änderbar (AA) |
bestanden | |
|
1.3.5 Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar (AA) |
bestanden | |
|
1.4.1 Farbe ist nicht einziger Informationsträger (A) |
bestanden | |
|
1.4.3 Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) (AA) |
bestanden | |
|
1.4.4 Schriftgröße kann angepasst werden (AA) |
bestanden | |
|
1.4.5 Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar (AA) |
bestanden | |
|
1.4.10 Inhalte brechen in einspaltiges Layout um (AA) |
bestanden | |
|
1.4.12 Textabstände sind anpassbar (AA) |
bestanden | |
|
1.4.13 Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar (AA) |
bestanden | |
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2.1.1 Tastaturbedienbarkeit ist gegeben (A) |
bestanden | |
|
2.1.2 Tastaturfallen sind nicht vorhanden (A) |
bestanden | |
|
2.1.4 Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar (A) |
bestanden | |
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2.2.2 Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar (A) |
bestanden | |
|
2.4.1 Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden (A) |
bestanden | |
|
2.4.2 Titel beschreiben Thema oder Zweck (A) |
bestanden | |
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2.4.3 Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen (A) |
bestanden | |
|
2.4.4 Linkzweck ist verständlich (im Kontext) (A) |
bestanden | |
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2.4.5 Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar (AA) |
bestanden | |
|
2.4.6 Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck (AA) |
bestanden | |
|
2.4.7 Tastaturfokus ist sichtbar (AA) |
bestanden | |
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2.5.1 Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar (A) |
bestanden | |
|
2.5.3 Label enthält sichtbare Beschriftung (A) |
bestanden | |
|
3.1.1 Sprache ist ausgezeichnet (A) |
bestanden | |
|
3.1.2 Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet (AA) |
bestanden | |
|
3.2.1 Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung (A) |
bestanden | |
|
3.2.2 Eingabe führt nicht zu Kontextänderung (A) |
bestanden | |
|
3.2.3 Navigation ist konsistent aufgebaut (AA) |
bestanden | |
|
3.2.4 Elemente sind konsistent bezeichnet (AA) |
bestanden | |
|
3.3.1 Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden (A) |
bestanden | |
|
3.3.2 Label enthalten Eingabehinweise (A) |
bestanden | |
|
3.3.3 Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge (AA) |
bestanden | |
|
3.3.4 Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) (AA) |
bestanden | |
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4.1.1 Syntaxspezifikationen sind erfüllt (A) |
bestanden | |
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4.1.2 Name, Rolle und Wert sind identifizierbar (A) |
bestanden | |
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4.1.3 Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben (AA) |
bestanden | Suche / Filtern: Status des Filter-Buttons ist nicht korrekt. Bei geöffnetem Filter wird er als reduziert ausgegeben und umgekehrt. |
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A.1 Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden (entspricht A) |
bestanden | Die Vorgaben zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite zur Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden. |
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A.2 Feedback-Mechanismus ist vorhanden (entspricht A) |
bestanden | Die Vorgaben zum Feedback-Mechanismus sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit einem Feedback-Mechanismus vorhanden. |
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A.3 Leichte Sprache ist vorhanden (entspricht A) |
bestanden | Die Vorgaben zu den Erläuterungen in Leichter Sprache sind in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden. Solch eine Seite sollte unter anderem folgende Punkte erfüllen: Textuelle Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten des Webauftritts; Textuelle Hinweise zur Navigation; Textuelle Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit; Hinweise auf weitere im Auftritt vorhandene Informationen in Leichter Sprache; Außerdem sind weitere Anforderungen in Anlage 2 der BITV 2.0 zu beachten. |
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A.4 Gebärdensprache-Video ist vorhanden (entspricht A) |
bestanden | Die Vorgaben zu den Erläuterungen in Gebärdensprache sind in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden. Solch eine Seite sollte unter anderem folgende Punkte erfüllen: Videoinhalte mit Informationen zu den wesentlichen Inhalten des Webauftritts; Videoinhalte mit Hinweisen zur Navigation; Videoinhalte mit den wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit; Hinweise auf weitere im Auftritt vorhandene Informationen in Gebärdensprache; Außerdem sind weitere Anforderungen in Anlage 2 der BITV 2.0 zu beachten. |
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B.1 PAC3 Test ergibt PDF/UA-konform (entspricht AA) |
bestanden |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.2.1 Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen (A) |
nicht anwendbar | |
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1.2.2 Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen Untertitel (A) |
nicht anwendbar | |
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1.2.4 Live-Audio-Inhalte besitzen Untertitel (AA) |
nicht anwendbar | |
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1.4.2 Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar (A) |
nicht anwendbar | |
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2.2.1 Zeitbegrenzungen sind steuerbar (A) |
nicht anwendbar | |
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2.3.1 Blitzen wird vermieden (A) |
nicht anwendbar | |
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2.5.2 Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden (A) |
nicht anwendbar | |
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2.5.4 Bewegungsaktivierung ist verzichtbar (A) |
nicht anwendbar |