Über das Projekt

Digitale Dienste sind fester Bestandteil unseres Alltags – sei es die Warn-App auf dem Handy oder das Online-Portal der Stadtverwaltung. Doch wie barrierefrei sind diese Angebote wirklich für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen? Wir veröffentlichen erstmals die Prüfgutachten der öffentlichen Stellen, die einen ernüchternden Einblick in die Realität digitaler Barrierefreiheit in Deutschland geben und deutlich machen, dass der Staat seine eigenen Gesetze in keinem einzigen Fall einhält. Bei der Umsetzung ist dringend Eile geboten, denn die entsprechenden Rechtsvorschriften gelten in vielen Fällen bereits seit dem Jahr 2002.

Gesetze sind da, die Umsetzung hinkt gewaltig

Eigentlich sollten staatliche digitale Angebote besonders zugänglich sein. Die EU-Richtlinie 2016/2102, umgesetzt in Deutschland durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Die Verordnungen beziehen sich dabei auf internationale Standards wie die europäische Norm EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Doch die Praxis zeigt oft ein anderes Bild: Zwar werden regelmäßig Prüfungen und Gutachten erstellt, aber daraus folgende Maßnahmen zur Beseitigung der Barrieren bleiben häufig aus oder werden nur unzureichend umgesetzt.

Wo der Staat versagt: Eine Mängelliste

Anhand zahlreicher Beispiele wird deutlich, wie staatliche Stellen häufig ihrer Verantwortung nicht gerecht werden:

Warum ist das ein Problem?

Fehlende digitale Barrierefreiheit schließt Menschen mit Behinderungen von wichtigen Informationen und Dienstleistungen aus. Dies betrifft beispielsweise Katastrophenwarnungen, Antragsverfahren oder grundlegende Informationsangebote, auf die alle Menschen einen gleichberechtigten Anspruch haben.

Ein Funken Hoffnung? Der European Accessibility Act

Mit dem Inkrafttreten des European Accessibility Acts (EAA), der in Deutschland in Form des Barrierefreiheits-Stärkungsgesetzes (BFSG) umgesetzt ist, werden ab 2025 auch viele privatwirtschaftliche Unternehmen verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Dadurch könnte der Druck auf Alle steigen und die digitale Barrierefreiheit stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken.

Was können wir tun?

Alle Bürger*innen sind gefragt:

Es ist höchste Zeit, dass staatliche Institutionen digitale Barrierefreiheit nicht nur als Pflicht, sondern als grundlegenden Bestandteil einer inklusiven Gesellschaft verstehen. Auf dieser Seite finden Sie gesammelt alle Prüfberichte der Bundesüberwachungsstelle für Barrierefreiheit, sodass Sie sich selbst ein umfassendes Bild machen können. Die BFIT Bund hat die Aufgabe, die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen zu überwachen und Beschwerden entgegenzunehmen. Sie kann jedoch keine rechtlich bindenden Sanktionen verhängen.