Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
- Prüforganisation
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
- Stadt
- Berlin
- Prüfart
- Vereinfachte Überwachung
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Mehrere kritische Probleme mit Tastaturbedienung, Fokusreihenfolge, Überschriftenstruktur und fehlender Audiodeskription erschweren Screenreader-Nutzung deutlich, machen sie aber nicht vollständig unmöglich.
Sehbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Mängel bei Reflow, Fokus-Sichtbarkeit, Tastaturfallen und Karussell-Steuerung beeinträchtigen Nutzung mit Vergrößerung und Screenreader stark.
Hörbehinderung
Kaum nutzbar
Fehlende Untertitel für Videos und keine Inhalte in Deutscher Gebärdensprache schränken den Zugang zu audiovisuellen Kerninhalten deutlich ein.
Motorische Behinderung
Kaum nutzbar
Unvollständige Tastaturbedienung, Fokusfallen und nicht erreichbare Bereiche im Tab-Fokus stellen für reine Tastatur- und Schalternutzende große Hürden dar.
Lernbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Fehlerhafte Fokusführung, Pop-ups und Karussellbewegung können überfordern, aber die Inhalte sind grundsätzlich lesbar und strukturell noch zugänglich.
Neurodivergenz
Mit Hindernissen nutzbar
Unruhige Elemente, mangelnde Kontrolle über Pop-ups und Karussell sowie unklare Fehlermeldungen können ablenken, verhindern die Nutzung jedoch nicht vollständig.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Beheben Sie die dokumentierten Barrieren (veraltete ARIA-Labels, fehlende Untertitel/Audiodeskription, unzugängliche Tastaturbedienung und Fokusreihenfolge, fehlende Inhalte in Deutscher Gebärdensprache usw.), um die Website BITV-konform zu machen.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Das aria-label des Logos muss den aktuellen, vollständigen Namen der Organisation wiedergeben und gegebenenfalls den Zweck des Links beschreiben, sodass Screenreader-Nutzende korrekte Informationen erhalten. |
|
9.1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet) |
nicht bestanden | Das eingebettete Video benötigt synchronisierte, zugängliche Untertitel, die alle gesprochenen und relevanten nicht-sprachlichen Inhalte enthalten und über schaltbare Steuerungen aktiviert werden können. |
|
9.1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet) |
nicht bestanden | Bereitstellen einer Audiodeskription oder einer vollständigen Textalternative, um für blinde oder sehbehinderte Nutzende die visuellen Inhalte des Videos zu beschreiben. |
|
9.1.3.1 Info und Beziehungen |
nicht bestanden | Markieren Sie Menüelemente mit Untermenüs visuell (z. B. Pfeilsymbol) sowie programmatisch (aria-haspopup, aria-expanded), damit zusätzliche Navigationsebenen erkennbar sind. |
|
9.1.3.1 Info und Beziehungen |
nicht bestanden | Korrigieren Sie die Überschriftenstruktur, sodass jede Ebene nur um eine Stufe steigt, und gewährleisten Sie so eine nachvollziehbare Hierarchie für assistive Technologien. |
|
9.1.4.1 Benutzung von Farbe |
nicht bestanden | Heben Sie den aktiven Menüpunkt neben Farbe auch durch ein Symbol, eine Unterstreichung und programmatische Kennzeichnung (z. B. aria-current="page") hervor. |
|
9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow) |
nicht bestanden | Stellen Sie sicher, dass im einspaltigen Layout Logos, Menü und Suche bei schmalen Ansichten responsiv positioniert sind, um Überlagerungen zu vermeiden. |
|
9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus |
nicht bestanden | Ermöglichen Sie das kontrollierte Schließen geöffneter Untermenüs via Tastatur (ESC, erneutes Aktivieren oder Verlassen) und kennzeichnen Sie den Zustand über aria-expanded/aria-hidden. |
|
9.2.1.1 Tastatur |
nicht bestanden | Binden Sie das Logo als fokussierbares Element ein (z. B. Link mit Alternativtext) und fügen Sie es in die Tab-Reihenfolge ein, damit es per Tastatur erreichbar ist. |
|
9.2.1.1 Tastatur |
nicht bestanden | Verhindern Sie, dass bei 200 % Zoom Menü und Suchfeld Tastaturnutzende einsperren, z. B. durch Escape- oder Tab-Möglichkeiten sowie einen gut sichtbaren Schließen-Button. |
|
9.2.1.1 Tastatur |
nicht bestanden | Binden Sie die Bereiche „Aktuelle Meldungen / Archiv“ und das Footer-Menü in die Tab-Reihenfolge ein, indem keine interaktiven Inhalte ausgeblendet oder per aria-hidden entfernt werden. |
|
9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge |
nicht bestanden | Sorgen Sie dafür, dass das Pop-up bei erstmaligem Erscheinen sofort den Tastaturfokus erhält und nicht auf jeder Seite erneut die gleichen Inhalte überdeckt. |
|
9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge |
nicht bestanden | Positionieren Sie den Pause-Button des Karussells so weit vorn in der Fokusreihenfolge, damit Nutzende die Bewegung sofort stoppen können. |
|
9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge |
nicht bestanden | Entfernen Sie ausgeblendete Links des eingeklappten Menüs aus der Fokusreihenfolge (z. B. tabindex="-1" oder display:none), bis sie sichtbar sind. |
|
9.2.4.7 Fokus sichtbar |
nicht bestanden | Fügen Sie einen deutlich sichtbaren, kontrastreichen Fokusindikator für den Newsletter-Button hinzu, damit Tastaturnutzende erkennen, welches Element aktiv ist. |
|
9.3.3.3 Vorschlag bei Fehler |
nicht bestanden | Ergänzen Sie die Fehlermeldung im Newsletter-Formular um konkrete Hinweise zur Korrektur (z. B. Format name@domain.de). |
|
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert |
nicht bestanden | Versehen Sie das eingebettete Video inkl. iframe mit einem beschreibenden title-Attribut oder aria-label, damit Screenreader-Nutzende den Inhalt identifizieren können. |
|
Zusatzkriterien: Deutsche Gebärdensprache Informationen zu den wesentlichen Inhalten (Deutscher Gebärdensprache) |
nicht bestanden | Stellen Sie gut sichtbare Links zu Inhalten in Deutscher Gebärdensprache bereit, die wesentliche Inhalte, Navigation, Barrierefreiheitserklärung und weiterführende Hinweise abdecken und ggf. untertitelt sind. |