Gutachten

www.bmvg.de

Website nicht konform Prüfung vom 12.10.2022 ID: #16
Sicherheit Militär öffentliche Einrichtung
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Kurzzusammenfassung

Prüforganisation
BFIT-Bund
Stadt
Berlin
Prüfart
Vereinfachte Überwachung

Technische Umgebung

  • OS: Windows 11
  • Browser: Google Chrome Version 103.0.5060.134 (Offizieller Build) (64-Bit)
  • Screenreader: JAWS 2022
  • Auflösung: 1920 x 1080 Pixel
  • Tools: JAWS 2022, Google Chrome 103.0.5060.134, PAC-Test

Zugänglichkeits-Analyse

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Mit Hindernissen nutzbar

Screenreader-Strukturprobleme (1.3.1, 1.3.2), teils unsichtbare bzw. unklare Überschriften und schwacher Fokus (2.4.7) beeinträchtigen, aber Tastaturbedienung und viele A‑Kriterien sind erfüllt.

Sehbehinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Teilweise unzureichende Text- und Bedienelementkontraste (1.4.3, 1.4.11) und schlecht sichtbarer Tastaturfokus (2.4.7) erschweren Nutzung, während Skalierung und Reflow gut unterstützt werden.

Hörbehinderung

Weitgehend zugänglich

Fehlende Untertitel und Alternativen bei einzelnen Videos (1.2.2, 1.2.3) schränken Medieninhalte ein, Grundfunktionen der Website und Gebärdensprach-Angebot sind aber verfügbar.

Motorische Behinderung

Weitgehend zugänglich

Volle Tastaturbedienbarkeit ohne Fallen (2.1.1, 2.1.2) und keine komplexen Zeigereingaben (2.5.x) bieten gute Nutzbarkeit, lediglich der teilweise schwache Fokusindikator kann Probleme machen.

Lernbehinderung

Weitgehend zugänglich

Konsistente Navigation und verständliche Formulare (3.2.x, 3.3.x) helfen, aber Strukturprobleme, teils geringe Kontraste und nur punktuelle Leichte-Sprache-Angebote können Verständnis erschweren.

Neurodivergenz

Weitgehend zugänglich

Stabile Seitenstruktur ohne unerwartete Kontextwechsel (3.2.x) ist positiv, doch Strukturmängel, teilweise geringe Kontraste und der schlecht sichtbare Fokus können Orientierung und Konzentration beeinträchtigen.

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

Webangebot öffnen
  • https://www.bmvg.de/de/
  • https://www.bmvg.de/de/suche
  • https://www.bmvg.de/de/kontakt
  • https://www.bmvg.de/de/aktuelles/kramp-karrenbauer-grosser-zapfenstreich-bendlerblock-5316048
  • https://www.bmvg.de/de/aktuelles/die-europaeische-friedensfazilitaet-5263238

Empfehlung & Status

Empfehlung

Wir empfehlen die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme mit dem WCAG-Level A bzw. entsprechend des WCAG-Levels A mit hoher Priorität zu beheben.

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
1.2.2
Aufgezeichnete Videos besitzen Untertitel
nicht bestanden Inhalt mit Video: Video besitzt keinen Untertitel.
1.2.3
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen
nicht bestanden Inhalt mit Video: Video besitzt keine Alternativen.
1.2.5
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen
nicht bestanden Inhalt mit Video: Video besitzt keine Audiodeskription.
1.3.1
Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar
nicht bestanden Startseite: Im Slider-Bereich sollte der „article“ entfernt werden. Im Slider-Bereich sind die Kategorien wie „Einsatzbereitschaft“ visuell als solch erkennbar, jedoch nicht programmatisch. Bei dem Slider ist mit einem ScreenReader nicht erkennbar wo dieser anfängt und aufhört (ein Teil des Sliders befindet sich innerhalb des article, ein anderer nicht). Unsichtbare H1 Hauptüberschrift "Bundesministerium der Verteidigung" ist Teil des Sliders. Die Überschrift "Pressetermine/Presse‑mitteilungen" wird vom Screenreader schwer verständlich ausgegeben, da sie silbenweise durch ein "­" im Quellcode getrennt ist. Im Bereich "Presse" gibt es Linklisten mit jeweils nur einem Listenpunkt. Inhalt mit Video: Tabellenstruktur wird genutzt, um die Bedienelemente im Video zu organisieren.
1.3.2
Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben
nicht bestanden Kontakt: Fehlermeldungen befinden sich unterhalb der Eingabefelder.
2.4.7
Tastaturfokus ist sichtbar
nicht bestanden Startseite: Fokus ist auf mehrfarbigen Hintergründen (Bildern) schlecht sichtbar.
3.1.2
Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet
nicht bestanden Startseite: Abschnitte (Wörter oder Phrasen) welche in Englisch verfasst wurden, sollten mit einem lang-attribute ausgezeichnet werden.
B.1
PAC Test ergibt PDF/UA-konform (entspricht AA)
nicht bestanden

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
1.1.1
Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte
im Wesentlichen bestanden Startseite: Zwischen den Bereich befinden sich „Aufteiler“, welche als dekorativ gekennzeichnet werden sollen.
1.4.3
Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast)
im Wesentlichen bestanden Startseite: Weißer Text auf Fotografien ist teilweise schlecht lesbar.
1.4.11
Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend
im Wesentlichen bestanden Startseite: Graue Slider-Buttons, deren Sliderseiten aktuell nicht angezeigt werden, sind schlecht erkennbar.

Bestanden

Kriterium Status Notizen
1.2.1
Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen
bestanden
1.2.4
Live-Videos besitzen Untertitel
bestanden
1.3.3
Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich
bestanden
1.3.4
Bildschirmausrichtung ist änderbar
bestanden
1.3.5
Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar
bestanden
1.4.1
Farbe ist nicht einziger Informationsträger
bestanden
1.4.4
Schriftgröße kann angepasst werden
bestanden
1.4.5
Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar
bestanden
1.4.10
Inhalte brechen in einspaltiges Layout um
bestanden
1.4.12
Textabstände sind anpassbar
bestanden
1.4.13
Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar
bestanden
2.1.1
Tastaturbedienbarkeit ist gegeben
bestanden
2.1.2
Tastaturfallen sind nicht vorhanden
bestanden
2.1.4
Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar
bestanden
2.2.1
Zeitbegrenzungen sind steuerbar
bestanden
2.3.1
Blitzen wird vermieden
bestanden
2.4.1
Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden
bestanden
2.4.2
Titel beschreiben Thema oder Zweck
bestanden
2.4.3
Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen
bestanden
2.4.4
Linkzweck ist verständlich (im Kontext)
bestanden
2.4.5
Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar
bestanden
2.4.6
Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck
bestanden
2.5.1
Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar
bestanden
2.5.2
Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden
bestanden
2.5.3
Label enthält sichtbare Beschriftung
bestanden
2.5.4
Bewegungsaktivierung ist verzichtbar
bestanden
3.1.1
Sprache ist ausgezeichnet
bestanden
3.2.1
Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.2
Eingabe führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.3
Navigation ist konsistent aufgebaut
bestanden
3.2.4
Elemente sind konsistent bezeichnet
bestanden
3.3.1
Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden
bestanden
3.3.2
Label enthalten Eingabehinweise
bestanden
3.3.3
Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge
bestanden
3.3.4
Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten)
bestanden
4.1.1
Syntaxspezifikationen sind erfüllt
bestanden
4.1.2
Name, Rolle und Wert sind identifizierbar
bestanden
4.1.3
Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben
bestanden
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden (entspricht A)
bestanden Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite zur Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden.
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden (entspricht A)
bestanden Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit einem Feedback-Mechanismus vorhanden.
A.3
Leichte Sprache ist vorhanden (entspricht A)
bestanden Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden (entspricht A)
bestanden Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden.

Nicht anwendbar

Kriterium Status Notizen
1.4.2
Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar
nicht anwendbar
2.2.2
Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar
nicht anwendbar