Gutachten

Bundesverfassungsgericht

Website nicht konform Prüfung vom 26.09.2024 ID: #224
Recht öffentliche Einrichtung
Prüfbericht herunterladen (PDF) Link kopiert!

Kurzzusammenfassung

Auftraggeber
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüforganisation
Deutsche Telekom MMS GmbH
Stadt
Dresden
Prüfart
Vereinfachte Überwachung
Dauer
8 Stunden

Technische Umgebung

  • OS: Windows 10 Enterprise
  • Browser: Google Chrome 129.0.6668.71
  • Screenreader: NVDA 2024.3.1
  • Auflösung:
  • Tools: Color Contrast Analyser (CCA), WCAG Color contrast checker, PDF Accessibility Checker (PAC), Chrome Web Developer Tools, NVDA Screenreader, Landmark Navigation (Chrome), HTML Validator, WCAG Parsing Bookmarklet

Zugänglichkeits-Analyse

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Mit Hindernissen nutzbar

Screenreader-Bedienbarkeit, Struktur und Tastaturzugänglichkeit sind überwiegend gut, aber Fehler bei Alternativtexten, Semantik, Formularzuordnung und Fokusführung erschweren Nutzung spürbar.

Sehbehinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Guter Textkontrast, Skalierbarkeit und einspaltiges Reflow werden geboten, jedoch sind schwach sichtbare Eingabefeldrahmen und problematische Hover-/Fokus-Overlays hinderlich.

Hörbehinderung

Fast barrierefrei

Untertitel und Alternativen für aufgezeichnete Medien sind vorhanden und es gibt keine relevanten Audio‑Barrieren.

Motorische Behinderung

Weitgehend zugänglich

Seite ist vollständig tastaturbedienbar ohne Fallen, aber fehlerhafte Fokusreihenfolge und schwer schließbare Menüs erschweren die Nutzung für Personen mit eingeschränkter Feinmotorik.

Lernbehinderung

Weitgehend zugänglich

Konsistente Navigation, verständliche Labels und Leichte Sprache unterstützen, jedoch erschweren unklare Fehlerrückmeldungen und komplexe Menüs die Orientierung teilweise.

Neurodivergenz

Weitgehend zugänglich

Konsistente Struktur, keine Animationen und Leichte Sprache helfen, aber Fokusprobleme, schwer zu schließende Einblendungen und teils überladene Suchergebnisse können überfordern.

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

Webangebot öffnen

Gutachten-Historie

  • https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/homepage_node.html Weitere Gutachten vorhanden
  • https://www.bundesverfassungsgericht.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html?nn=5399998&resourceId=5402340&input_=5399998&pageLocale=de&templateQueryString=parteiverbot&sortOrder=score+desc&language_=de&submit.x=0&submit.y=0
  • https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html Weitere Gutachten vorhanden
  • https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html
  • https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=23

Empfehlung & Status

Empfehlung

Die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme auf Basis der WCAG Level A (insbesondere die fehlenden Alternativtexte, Strukturkennzeichnung und Kontrastprobleme) mit hoher Priorität beheben.

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
1.1.1
Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte
nicht bestanden Alle Seiten: Das Anwendungslogo ist mit dem generischen englischen Text "Government Site Builder Standardlösung" beschriftet.
1.3.1
Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar
nicht bestanden Alle Seiten > Kopfbereich: Die vielfache Nutzung des bedingten Trennstrichs führt in der Sprachausgabe des Screenreaders teilweise zu unverständlichen Trennungen und Buchstabierung von Silben. Alle Seiten > Kopfbereich > Suche, Suchseite: Das Eingabefeld ist mit Autovervollständigung ausgezeichnet, diese Funktionalität konnte jedoch beim langsam Ausfüllen vollständiger Begriffe mit tausenden von Resultaten nicht wahrgenommen werden. Startseite > Inhaltsbereich: Die hierarchische Auszeichnung der Kachelüberschriften entspricht nicht der visuellen Präsentation, in der keine Ebenen unterscheidbar sind. Formularseite: Fehlerzustände von Feldern sind nicht durch Software bestimmbar, und sichtbare Fehlermeldungen sind nicht mit den zugehörigen Feldern verknüpft.
1.3.5
Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar
nicht bestanden Formularseite: Die Eingabefelder für persönliche Daten sind nicht mit den entsprechenden autocomplete-Attributen ausgezeichnet.
1.4.11
Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend
nicht bestanden Formularseite: Leere Eingabefelder haben einen Kontrastabstand von 1,1:1 zum umgebenden Hintergrund. Formularseite, Suchseite: In vergrößerter Ansicht haben Eingabefelder im Inhaltsbereich einen Rahmen mit beidseitigem Kontrastabstand von 1:1 zum Hintergrund.
1.4.13
Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar
nicht bestanden Alle Seiten > Hauptnavigation: Mit Zeiger oder Tastaturfokus eingeblendete Untermenüs können nicht verworfen werden, ohne Zeiger- oder Fokusposition zu verändern.
2.4.3
Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen
nicht bestanden Alle Seiten: In vergrößerter Ansicht sind die Hauptmenüpunkte des ausgeblendeten Hamburgermenüs mit der Tabulatortaste vor dem Menü-Button fokussierbar. Nach dem Einblenden des Menüs muss dann mit der Tabulatortaste rückwärts zurück durch das Menü navigiert werden.
B.1
PAC3 Test ergibt PDF/UA-konform
nicht bestanden

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
3.1.2
Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet
im Wesentlichen bestanden Alle Seiten: Das Anwendungslogo ist englisch beschriftet (siehe auch 1.1.1).

Bestanden

Kriterium Status Notizen
1.2.2
Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen Untertitel
bestanden
1.2.3
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen
bestanden
1.3.2
Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben
bestanden
1.3.3
Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich
bestanden
1.3.4
Bildschirmausrichtung ist änderbar
bestanden
1.4.1
Farbe ist nicht einziger Informationsträger
bestanden
1.4.3
Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast)
bestanden
1.4.4
Schriftgröße kann angepasst werden
bestanden
1.4.5
Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar
bestanden
1.4.10
Inhalte brechen in einspaltiges Layout um
bestanden
1.4.12
Textabstände sind anpassbar
bestanden
2.1.1
Tastaturbedienbarkeit ist gegeben
bestanden
2.1.2
Tastaturfallen sind nicht vorhanden
bestanden
2.3.1
Blitzen wird vermieden
bestanden
2.4.1
Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden
bestanden
2.4.2
Titel beschreiben Thema oder Zweck
bestanden
2.4.4
Linkzweck ist verständlich (im Kontext)
bestanden
2.4.5
Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar
bestanden
2.4.6
Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck
bestanden
2.4.7
Tastaturfokus ist sichtbar
bestanden
2.5.2
Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden
bestanden
2.5.3
Label enthält sichtbare Beschriftung
bestanden
3.1.1
Sprache ist ausgezeichnet
bestanden
3.2.1
Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.2
Eingabe führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.3
Navigation ist konsistent aufgebaut
bestanden
3.2.4
Elemente sind konsistent bezeichnet
bestanden
3.3.1
Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden
bestanden
3.3.2
Label enthalten Eingabehinweise
bestanden
3.3.3
Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge
bestanden
4.1.1
Syntaxspezifikationen sind erfüllt
bestanden
4.1.2
Name, Rolle und Wert sind identifizierbar
bestanden
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden
bestanden Ergebnis der formalen Prüfung: nicht bestanden
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden
bestanden
A.3
Leichte Sprache ist vorhanden
bestanden
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden
bestanden

Nicht anwendbar

Kriterium Status Notizen
1.2.1
Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen
nicht anwendbar
1.2.5
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen
nicht anwendbar
1.4.2
Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar
nicht anwendbar
2.1.4
Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar
nicht anwendbar
2.2.1
Zeitbegrenzungen sind steuerbar
nicht anwendbar
2.2.2
Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar
nicht anwendbar
2.5.1
Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar
nicht anwendbar
2.5.4
Bewegungsaktivierung ist verzichtbar
nicht anwendbar
3.3.4
Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten)
nicht anwendbar
4.1.3
Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben
nicht anwendbar

Verwandte Prüfungen

Bundesverfassungsgericht

Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik

Prüfung vom 14.04.2021