Gutachten

Beratungsstelle Radikalisierung

Website nicht konform Prüfung vom 20.04.2024 ID: #426
Sicherheit öffentliche Einrichtung
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Kurzzusammenfassung

Auftraggeber
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüforganisation
Materna Information & Communications SE
Prüfart
eingehende Überwachung

Technische Umgebung

  • OS: Windows 11 Enterprise (Version 22H2)
  • Browser: Firefox (Version 122.0.1)
  • Screenreader: NVDA (Version 2023.1)
  • Auflösung: 1920 × 1080
  • Tools: Colour Contrast Analyser, PDF Accessibility Checker 2021

Zugänglichkeits-Analyse

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Mit Hindernissen nutzbar

Mehrere nicht bestandene Kriterien zu Alternativtexten, Semantik, Dialogen und Fokusführung schränken Screenreader-Nutzung deutlich ein, machen die Seite aber nicht völlig unbedienbar.

Sehbehinderung

Kaum nutzbar

Fehlende Mindestkontraste, Probleme bei Reflow, Zoom und Bildern von Text sowie schlechte Fokusanzeige erschweren Nutzung für sehbehinderte Personen massiv.

Hörbehinderung

Fast barrierefrei

Es werden keine audio-spezifischen Barrieren beschrieben, die meisten Probleme betreffen visuelle und Screenreader-Aspekte, daher ist die Seite für Gehörlose weitgehend nutzbar.

Motorische Behinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Tastaturnutzung ist grundsätzlich möglich, aber unsichtbare Sprunglinks, unklare Fokusreihenfolge und teils fehlende Fokusanzeige beeinträchtigen Menschen mit motorischen Einschränkungen spürbar.

Lernbehinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Fehlende saubere Struktur, Probleme mit Dialogen, Navigation und Fehlerkennzeichnung können Orientierung und Formularkommunikation für Menschen mit kognitiven Einschränkungen deutlich erschweren.

Neurodivergenz

Mit Hindernissen nutzbar

Unklare Struktur, Fokus- und Dialogprobleme können für neurodivergente Nutzer überfordernd sein, gleichzeitig liegen keine Hinweise auf stark ablenkende oder zeitkritische Inhalte vor.

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

Webangebot öffnen

Gutachten-Historie

  • www.beratungsstelle-radikalisierung.de Weitere Gutachten vorhanden
  • www.beratungsstelle-radikalisierung.de PDF 20240130.pdf

Empfehlung & Status

Empfehlung

Die Barrierefreiheit ist nicht gegeben. Es sind unter anderem Alternativtexte, Strukturinformationen, Kontrastwerte, Formularelement-Zwecke, Fokusindikatoren, Fehlermeldungen und Dokumentation zu korrigieren und die Anforderungen der WCAG 2.1 bzw. EN 301 549 vollständig zu erfüllen.

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
4.9.1.1.1.b
Alternativtexte für Grafiken und Objekte
nicht bestanden Die komplexe Grafik auf der Ablaufseite verfügt zwar über eine kurze Alternative, aber keine ausführliche Beschreibung an passender Stelle. Screenreader-Nutzer erhalten keinen Zugang zum Inhalt der Grafik.
4.9.1.1.1.c
Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
nicht bestanden Layoutgrafiken sind nicht als dekorativ gekennzeichnet (alt fehlt oder ist nicht leer), so dass Screenreader unnötig ausgegeben werden. Der alt-Text sollte leer sein oder entfernt werden.
4.9.1.3.5
Eingabezweck bestimmen
nicht bestanden Formularfelder auf der Kontaktseite und der Startseite enthalten kein autocomplete-Attribut, wodurch Benutzern kein Eingabevorschlag angeboten werden kann.
4.9.1.4.3
Kontrast (Minimum)
nicht bestanden Die blau markierten Texte erreichen abhängig vom Hintergrundbild nicht das Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, was fehlsichtigen Nutzerinnen und Nutzern das Lesen erschwert.
4.9.1.4.5
Bilder von Text
nicht bestanden Rot markierte Texte zur Navigation und zum Kontakt sind als Grafiken realisiert, obwohl sie als HTML-Text umsetzbar wären; dadurch verlieren sehbehinderte Nutzer Anpassungsmöglichkeiten.
4.9.1.4.10
Automatischer Umbruch (Reflow)
nicht bestanden Bei einer Browserbreite von 320 CSS-Pixeln überlappen sich Inhalte, zusätzliche Scrollrichtungen entstehen und der Vergrößerungsbutton verschwindet, so dass die Seite ohne horizontales Scrollen nicht nutzbar ist.
4.9.1.4.11
Nicht-Text-Kontrast
nicht bestanden Aktive Formularrahmen (z. B. Kontaktseite) haben nur einen Kontrast von 2,2:1 zum Hintergrund, wodurch fehlsichtige Nutzerinnen die Eingabefelder nicht eindeutig erkennen können.
4.9.2.4.3
Fokus-Reihenfolge
nicht bestanden Beim geöffneten Dialog werden Interaktionselemente erst am Seitenende angesteuert, während der zuvor eingestellte Fokus verdeckt wird; es ist kein Schließen über ESC möglich.
4.9.2.4.7
Fokus sichtbar
nicht bestanden Einige Bedienelemente weisen beim Tastaturnavigieren keine explizite Fokusanzeige auf; auch in der mobilen Ansicht sind visuelle Hinweise kaum erkennbar.
4.9.3.3.1
Fehlerkennzeichnung
nicht bestanden Fehlermeldungen werden nur über die Standardbrowsermeldung dargestellt, wandern beim Scrollen mit und sind nicht programmgesteuert mit den Feldern verknüpft (aria-describedby fehlt).
4.9.4.1.2
Name, Rolle, Wert (Zustand)
nicht bestanden Für aufklappbare Navigationselemente fehlt das aria-expanded-Attribut, so dass der aktuelle Zustand (ein-/ausgeklappt) assistiven Technologien nicht mitgeteilt wird.
4.9.4.1.2
Name, Rolle, Wert (Modalfenster)
nicht bestanden Das Modalfenster auf der Ablaufseite hat keine role="dialog" und aria-modal="true", sodass Screenreader-Nutzerinnen nicht erkennen, dass sich ein Dialog geöffnet hat.
4.9.6
Konformitätsanforderungen der WCAG
nicht bestanden Die geprüften Seiten erfüllen nicht durchgehend alle Anforderungen der WCAG 2.1 (A und AA); es steht auch keine barrierefreie Alternative bereit.
4.12.1.2
Barrierefreie Dokumentation
nicht bestanden Die Erklärung zur Barrierefreiheit selbst enthält die allgemeinen Mängel des Webauftritts und erfüllt daher nicht die Anforderungen an barrierefreie Dokumentation.
5.1
Technische Dokumentprüfung
nicht bestanden Das untersuchte PDF „Extrem. Kompetent. Beraten.“ enthält keine Tags, so dass keine semantische Struktur, Lesereihenfolge oder Alternativtexte gepflegt sind.
5.2
Erklärung zur Barrierefreiheit
nicht bestanden Die Erklärung nennt nicht alle Teile des Inhalts, die nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind, wie es das BGG vorschreibt.

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
4.9.1.1.1.a
Alternativtexte für Bedienelemente
im Wesentlichen bestanden Verlinkte Grafiken besitzen nur title-Attribute, die von assistiven Technologien nicht zuverlässig ausgegeben werden. Die Textalternative sollte stattdessen im alt-Attribut oder im aria-label hinterlegt werden.
4.9.1.3.1.a
HTML-Strukturelemente für Überschriften
im Wesentlichen bestanden Auf Seiten wie ‚Benutzerhinweise‘ wird die Überschriftenstruktur übersprungen und in der Datenschutzerklärung falsch verschachtelt, was die Orientierung für Screenreader erschwert.
4.9.1.3.1.b
HTML-Strukturelemente für Listen
im Wesentlichen bestanden Visuell erkennbare Listen (z. B. auf der Erklärung zur Barrierefreiheit) sind nicht als dl ausgezeichnet. Screenreader erhalten damit keine semantisch korrekte Zuordnung.
4.9.1.3.1.d
Inhalte gegliedert
im Wesentlichen bestanden Absätze werden mit <br>-Elementen statt p-Tags umgesetzt, und strong/em werden übermäßig eingesetzt, so dass Screenreader-Inhalte unnötig betont oder leer ausgegeben werden.
4.9.1.4.4
Textgröße ändern
im Wesentlichen bestanden Bei 200%-Zoom (Browserfenster 1280×768) überlappen sich Elemente und die Lesbarkeit ist eingeschränkt, insbesondere für fehlsichtige Menschen.
4.9.1.4.13
Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus
im Wesentlichen bestanden Menüs öffnen sich bei Maus-Hover oder Tastaturfokus, verdecken andere Inhalte und lassen sich nur durch Verlassen des Fokus schließen. Ein ESC-Zugang oder alternative Mechanismen fehlen.
4.9.2.4.1
Blöcke überspringen
im Wesentlichen bestanden Sprunglinks sind per Tastatur erreichbar, aber nicht sichtbar, was Tastaturnutzern die Orientierung erschwert.
4.9.2.4.4
Linkzweck (im Kontext)
im Wesentlichen bestanden Die eingebaute Silbentrennung (&shy;) führt beim NVDA-Screenreader zu unverständlichen Linktexten. Die Trennzeichen sollten entfernt oder durch andere Gestaltung ersetzt werden.
4.9.4.1.2
Name, Rolle, Wert
im Wesentlichen bestanden Das Karussell auf der Startseite besitzt keine Information, dass es sich um ein Karussell handelt, sodass Screenreader-Nutzerinnen den Kontext nicht erkennen können.
4.11.7
Benutzerpräferenzen
im Wesentlichen bestanden Die Website übernimmt benutzerdefinierte Schriftgrößen nicht, obwohl relative Einheiten verwendet werden könnten, so dass sehbehinderte Anwenderinnen ihre gewählte Textgröße nicht nutzen können.

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