Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
- Prüforganisation
- Materna Information & Communications SE
- Prüfart
- eingehende Überwachung
Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Mehrere nicht bestandene Kriterien zu Alternativtexten, Semantik, Dialogen und Fokusführung schränken Screenreader-Nutzung deutlich ein, machen die Seite aber nicht völlig unbedienbar.
Sehbehinderung
Kaum nutzbar
Fehlende Mindestkontraste, Probleme bei Reflow, Zoom und Bildern von Text sowie schlechte Fokusanzeige erschweren Nutzung für sehbehinderte Personen massiv.
Hörbehinderung
Fast barrierefrei
Es werden keine audio-spezifischen Barrieren beschrieben, die meisten Probleme betreffen visuelle und Screenreader-Aspekte, daher ist die Seite für Gehörlose weitgehend nutzbar.
Motorische Behinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Tastaturnutzung ist grundsätzlich möglich, aber unsichtbare Sprunglinks, unklare Fokusreihenfolge und teils fehlende Fokusanzeige beeinträchtigen Menschen mit motorischen Einschränkungen spürbar.
Lernbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Fehlende saubere Struktur, Probleme mit Dialogen, Navigation und Fehlerkennzeichnung können Orientierung und Formularkommunikation für Menschen mit kognitiven Einschränkungen deutlich erschweren.
Neurodivergenz
Mit Hindernissen nutzbar
Unklare Struktur, Fokus- und Dialogprobleme können für neurodivergente Nutzer überfordernd sein, gleichzeitig liegen keine Hinweise auf stark ablenkende oder zeitkritische Inhalte vor.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Gutachten-Historie
20.04.2024
Prüfung vor 1 Jahr
30.01.2024
Prüfung vor 2 Jahren
Empfehlung
Die Barrierefreiheit ist nicht gegeben. Es sind unter anderem Alternativtexte, Strukturinformationen, Kontrastwerte, Formularelement-Zwecke, Fokusindikatoren, Fehlermeldungen und Dokumentation zu korrigieren und die Anforderungen der WCAG 2.1 bzw. EN 301 549 vollständig zu erfüllen.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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4.9.1.1.1.b Alternativtexte für Grafiken und Objekte |
nicht bestanden | Die komplexe Grafik auf der Ablaufseite verfügt zwar über eine kurze Alternative, aber keine ausführliche Beschreibung an passender Stelle. Screenreader-Nutzer erhalten keinen Zugang zum Inhalt der Grafik. |
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4.9.1.1.1.c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken |
nicht bestanden | Layoutgrafiken sind nicht als dekorativ gekennzeichnet (alt fehlt oder ist nicht leer), so dass Screenreader unnötig ausgegeben werden. Der alt-Text sollte leer sein oder entfernt werden. |
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4.9.1.3.5 Eingabezweck bestimmen |
nicht bestanden | Formularfelder auf der Kontaktseite und der Startseite enthalten kein autocomplete-Attribut, wodurch Benutzern kein Eingabevorschlag angeboten werden kann. |
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4.9.1.4.3 Kontrast (Minimum) |
nicht bestanden | Die blau markierten Texte erreichen abhängig vom Hintergrundbild nicht das Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, was fehlsichtigen Nutzerinnen und Nutzern das Lesen erschwert. |
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4.9.1.4.5 Bilder von Text |
nicht bestanden | Rot markierte Texte zur Navigation und zum Kontakt sind als Grafiken realisiert, obwohl sie als HTML-Text umsetzbar wären; dadurch verlieren sehbehinderte Nutzer Anpassungsmöglichkeiten. |
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4.9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow) |
nicht bestanden | Bei einer Browserbreite von 320 CSS-Pixeln überlappen sich Inhalte, zusätzliche Scrollrichtungen entstehen und der Vergrößerungsbutton verschwindet, so dass die Seite ohne horizontales Scrollen nicht nutzbar ist. |
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4.9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast |
nicht bestanden | Aktive Formularrahmen (z. B. Kontaktseite) haben nur einen Kontrast von 2,2:1 zum Hintergrund, wodurch fehlsichtige Nutzerinnen die Eingabefelder nicht eindeutig erkennen können. |
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4.9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge |
nicht bestanden | Beim geöffneten Dialog werden Interaktionselemente erst am Seitenende angesteuert, während der zuvor eingestellte Fokus verdeckt wird; es ist kein Schließen über ESC möglich. |
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4.9.2.4.7 Fokus sichtbar |
nicht bestanden | Einige Bedienelemente weisen beim Tastaturnavigieren keine explizite Fokusanzeige auf; auch in der mobilen Ansicht sind visuelle Hinweise kaum erkennbar. |
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4.9.3.3.1 Fehlerkennzeichnung |
nicht bestanden | Fehlermeldungen werden nur über die Standardbrowsermeldung dargestellt, wandern beim Scrollen mit und sind nicht programmgesteuert mit den Feldern verknüpft (aria-describedby fehlt). |
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4.9.4.1.2 Name, Rolle, Wert (Zustand) |
nicht bestanden | Für aufklappbare Navigationselemente fehlt das aria-expanded-Attribut, so dass der aktuelle Zustand (ein-/ausgeklappt) assistiven Technologien nicht mitgeteilt wird. |
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4.9.4.1.2 Name, Rolle, Wert (Modalfenster) |
nicht bestanden | Das Modalfenster auf der Ablaufseite hat keine role="dialog" und aria-modal="true", sodass Screenreader-Nutzerinnen nicht erkennen, dass sich ein Dialog geöffnet hat. |
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4.9.6 Konformitätsanforderungen der WCAG |
nicht bestanden | Die geprüften Seiten erfüllen nicht durchgehend alle Anforderungen der WCAG 2.1 (A und AA); es steht auch keine barrierefreie Alternative bereit. |
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4.12.1.2 Barrierefreie Dokumentation |
nicht bestanden | Die Erklärung zur Barrierefreiheit selbst enthält die allgemeinen Mängel des Webauftritts und erfüllt daher nicht die Anforderungen an barrierefreie Dokumentation. |
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5.1 Technische Dokumentprüfung |
nicht bestanden | Das untersuchte PDF „Extrem. Kompetent. Beraten.“ enthält keine Tags, so dass keine semantische Struktur, Lesereihenfolge oder Alternativtexte gepflegt sind. |
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5.2 Erklärung zur Barrierefreiheit |
nicht bestanden | Die Erklärung nennt nicht alle Teile des Inhalts, die nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind, wie es das BGG vorschreibt. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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4.9.1.1.1.a Alternativtexte für Bedienelemente |
im Wesentlichen bestanden | Verlinkte Grafiken besitzen nur title-Attribute, die von assistiven Technologien nicht zuverlässig ausgegeben werden. Die Textalternative sollte stattdessen im alt-Attribut oder im aria-label hinterlegt werden. |
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4.9.1.3.1.a HTML-Strukturelemente für Überschriften |
im Wesentlichen bestanden | Auf Seiten wie ‚Benutzerhinweise‘ wird die Überschriftenstruktur übersprungen und in der Datenschutzerklärung falsch verschachtelt, was die Orientierung für Screenreader erschwert. |
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4.9.1.3.1.b HTML-Strukturelemente für Listen |
im Wesentlichen bestanden | Visuell erkennbare Listen (z. B. auf der Erklärung zur Barrierefreiheit) sind nicht als dl ausgezeichnet. Screenreader erhalten damit keine semantisch korrekte Zuordnung. |
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4.9.1.3.1.d Inhalte gegliedert |
im Wesentlichen bestanden | Absätze werden mit <br>-Elementen statt p-Tags umgesetzt, und strong/em werden übermäßig eingesetzt, so dass Screenreader-Inhalte unnötig betont oder leer ausgegeben werden. |
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4.9.1.4.4 Textgröße ändern |
im Wesentlichen bestanden | Bei 200%-Zoom (Browserfenster 1280×768) überlappen sich Elemente und die Lesbarkeit ist eingeschränkt, insbesondere für fehlsichtige Menschen. |
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4.9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus |
im Wesentlichen bestanden | Menüs öffnen sich bei Maus-Hover oder Tastaturfokus, verdecken andere Inhalte und lassen sich nur durch Verlassen des Fokus schließen. Ein ESC-Zugang oder alternative Mechanismen fehlen. |
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4.9.2.4.1 Blöcke überspringen |
im Wesentlichen bestanden | Sprunglinks sind per Tastatur erreichbar, aber nicht sichtbar, was Tastaturnutzern die Orientierung erschwert. |
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4.9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext) |
im Wesentlichen bestanden | Die eingebaute Silbentrennung (­) führt beim NVDA-Screenreader zu unverständlichen Linktexten. Die Trennzeichen sollten entfernt oder durch andere Gestaltung ersetzt werden. |
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4.9.4.1.2 Name, Rolle, Wert |
im Wesentlichen bestanden | Das Karussell auf der Startseite besitzt keine Information, dass es sich um ein Karussell handelt, sodass Screenreader-Nutzerinnen den Kontext nicht erkennen können. |
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4.11.7 Benutzerpräferenzen |
im Wesentlichen bestanden | Die Website übernimmt benutzerdefinierte Schriftgrößen nicht, obwohl relative Einheiten verwendet werden könnten, so dass sehbehinderte Anwenderinnen ihre gewählte Textgröße nicht nutzen können. |
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 30.01.2024