Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
- Prüforganisation
- Deutsche Telekom MMS GmbH
- Stadt
- Dresden
- Prüfart
- Vereinfachte Überwachung
- Dauer
- 8 Stunden
Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Mehrere A-Kriterien zu Struktur, Name/Rolle/Wert, Tastaturzugänglichkeit und Alternativtexten sind nicht erfüllt, wodurch Screenreader-Nutzung deutlich erschwert wird.
Sehbehinderung
Kaum nutzbar
Fehlende Kontraste, Probleme bei 400%-Vergrößerung, schwer erkennbare Bedienelemente und nicht steuerbare Hover-Menüs schränken sehbehinderte Nutzer stark ein.
Hörbehinderung
Weitgehend zugänglich
Audiovisuelle Inhalte sind weitgehend mit Untertiteln und Alternativen versehen, nur das fehlende Gebärdensprachvideo reduziert die Nutzbarkeit etwas.
Motorische Behinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Wichtige Inhalte (Slider, Untermenüs) sind per Tastatur nicht erreichbar und der Fokus ist teils unsichtbar, was motorisch eingeschränkte Nutzer deutlich behindert.
Lernbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Grundstruktur, Fehlermeldungen und leichte Sprache helfen, aber komplexe Slider, unlogische Fokusreihenfolge und nicht ausblendbare Menüs erschweren die Nutzung.
Neurodivergenz
Mit Hindernissen nutzbar
Fehlende Kontrolle über eingeblendete Menüs, Slider-Probleme und Struktur-/Fokusfehler können Konzentration und Orientierung beeinträchtigen, obwohl es keine starken Zeit- oder Animationszwänge gibt.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Empfehlung
Die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme mit WCAG-Level A und AA sollten priorisiert behoben werden, um die BITV-2.0-Konformität herzustellen.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.1.1 Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte |
nicht bestanden | Inhaltsseite: Einige informationstragende Grafiken haben keinen aussagekräftigen Alternativtext, wie z. B. die informationstragende Grafik "Was ist die richtige Anlaufstelle für eine Reha?". |
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1.3.1 Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar |
nicht bestanden | Suchseite: Die Liste der Suchergebnisse wird nicht als programmatisch wahrnehmbare Liste ausgezeichnet. Formularseite: Die Fehlermeldungen zu fehlerhaften Formularelementen befinden sich in einer Liste mit nur einem Eintrag. Startseite, Inhaltsseite: Größere Layoutgrafiken mit starkem Blendeffekt werden bei einer Kontrastanpassung nicht ausgeblendet. Alle Seiten: Der Link zur Seite "Leichte Sprache" befindet sich in einer Liste mit nur einem Eintrag; Einige Inhalte sind bei einer Kontrastanpassung nur schwer erkennbar, wie z. B. die Logo-Grafik des Webauftritts, da diese einen transparenten Hintergrund besitzt; Einige grafische Bedienelemente übernehmen nicht die Einstellungen der Kontrastanpassung, wie z. B. das Bedienelement der Suche; Eingeblendete Inhalte und Seitenbereiche sind aufgrund fehlender Rahmenlinien nur schwer unterscheidbar; Es werden teilweise <hr>-Elemente zur visuellen Gestaltung verwendet, die nicht für assistive Technologien ausgeblendet werden, wie z. B. zur Unterstreichung der Hauptüberschrift. |
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1.3.2 Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben |
nicht bestanden | Suchseite: Die im Hintergrund des modalen Dialogs (Suche) liegenden Inhalte der Seite können beim linearen Lesen mit dem Screenreader wahrgenommen werden. Formularseite: Beim linearen Lesen mit dem Screenreader können einzelne visuell ausgeblendete Inhalte wahrgenommen werden, wie z. B. das visuell ausgeblendete Eingabefeld "Diese Feld nicht ausfüllen!" am Ende des Formulars. |
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1.3.3 Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich |
nicht bestanden | Inhaltsseite: Wichtige Informationen werden teilweise durch eine Grafik dargestellt, die nicht mit einem aussagekräftigen Alternativtext beschriftet ist (leeres alt-Attribut). Zudem wird in unmittelbarer Nähe der Grafik nicht auf die herunterladbare PDF-Alternative verwiesen. Hinweis: Die verlinkte PDF-Alternative ist nicht PDF/UA-konform. |
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1.4.1 Farbe ist nicht einziger Informationsträger |
nicht bestanden | Inhaltsseite: Die Position in der rechten Seitennavigation wird nur durch das Merkmal Farbe (:before-Pseudoelement mit CSS background-color) hervorgehoben. Diese ist weder programmatisch noch bei einer Kontrastanpassung wahrnehmbar. |
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1.4.3 Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) |
nicht bestanden | Alle Seiten: Einzelne Texte erfüllen nicht den geforderten Minimalkontrast von 4,5:1 für kleinen Text bzw. 3:1 für großen Text, z. B. die Überschriften im Untermenü der Hauptnavigation mit grau auf hellgrau (4,3:1). |
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1.4.10 Inhalte brechen in einspaltiges Layout um |
nicht bestanden | Suchseite: Der eingegebene Suchbegriff im Suchfeld wird bei einer hohen Vergrößerung von 400% nur noch teilweise dargestellt. Zudem ist der scrollbare Bereich in dem die Suchergebnisse dargestellt werden sehr klein. Alle Seiten: Bei einer hohen Vergrößerung von 400% sind die Bedienelemente der Suche (Lupen-Icon) und des Hauptmenüs (Burger-Icon) aufgrund der im Hintergrund liegenden Logo-Grafik nur schwer zu erkennen; Das grafische Bedienelement, mit dem zum Anfang der Seite gesprungen werden kann, verdeckt einige Inhalte beim scrollen nach oben. |
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1.4.11 Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend |
nicht bestanden | Formularseite: Einzelne Nicht-Text-Inhalte erfüllen nicht den geforderten Minimalkontrast von 3:1, wie z. B. leere Eingabefelder und nicht gecheckte Checkboxen mit hellgrau zu weiß (1,1:1). |
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1.4.12 Textabstände sind anpassbar |
nicht bestanden | Startseite: Der Text in einigen Kacheln der Slider werden bei angepassten Textabständen nicht mehr vollständig dargestellt. |
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1.4.13 Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar |
nicht bestanden | Alle Seiten: Die beim Überfahren mit der Maus eingeblendeten Untermenüs der Hauptnavigation können nicht ohne Unterbrechung der Arbeitsaufgabe geschlossen werden, wie z. B. durch Betätigen der Esc-Taste. |
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2.1.1 Tastaturbedienbarkeit ist gegeben |
nicht bestanden | Startseite: Die Bedienelemente der Slider können nicht mit der Tastatur erreicht werden. Alle Seiten: Die Untermenüs der Navigationspunkte im Hauptmenü können nicht mit der Tastatur erreicht werden. Diese werden nur beim Überfahren mit der Maus eingeblendet. |
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2.4.3 Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen |
nicht bestanden | Startseite: Die mit aria-label="der Carousel-Navigation" beschrifteten nicht interaktiven <div>-Elemente, in denen sich die Bedienelemente der Slider befinden, sind mit tabindex="0" ausgezeichnet und erhält deshalb den Fokus. Suchseite: Das Eingabefeld der Suche und die Suchergebnisse erhalten direkt nach dem Link "Leichte Sprache" und den beiden Logo-Grafiken den Fokus, danach werden erst die Navigationspunkte der Hauptnavigation fokussiert; Die im Hintergrund des modalen Dialogs der Suche liegenden interaktiven Elemente der Seite können mit der Tastatur erreicht werden. Inhaltsseite: Die rechte Seitennavigation mit Sprungmarken zu bestimmten Abschnitten des Hauptinhalts erhält erst nach dem Hauptinhalt den Fokus. Alle Seiten: Die Logo-Grafik des BZgA (rechts) erhält vor der Logo-Grafik des Webauftritts (links) den Fokus, dies entspricht nicht der visuell logischen Arbeitsreihenfolge. |
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2.4.7 Tastaturfokus ist sichtbar |
nicht bestanden | Suchseite: Der Fokus ist auf dem Link "weitere Ergebnisse anzeigen" nicht sichtbar hervorgehoben. Zudem wird der Systemfokus mit CSS (outline: none;) ausgeblendet. |
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3.1.2 Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet |
nicht bestanden | Startseite: Die Sprache der nur programmatisch wahrnehmbaren Statusmeldung der Slider (z. B. "1 to 4 of 14") weicht von der angegebenen Anwendungssprache ab und wird teilweise unverständlich vom Screenreader ausgegeben. |
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4.1.1 Syntaxspezifikationen sind erfüllt |
nicht bestanden | Alle Seiten: Das HTML der Seite enthält WCAG-relevante Syntaxfehler. |
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4.1.2 Name, Rolle und Wert sind identifizierbar |
nicht bestanden | Startseite: Die nur teilweise oder nicht im sichtbaren Bereich der Slider liegenden Elemente können ohne Verwendung der Bedienelemente des Sliders mit der Tastatur erreicht werden (<a>-Elemente mit href). Jedoch wird für diese Elemente weder Name, Rolle oder Wert vom Screenreader ausgegeben, da diese mit aria-hidden="true" für assistive Technologien ausgeblendet werden. Inhaltsseite: Die Hervorhebung des aktiven Navigationspunkt in der Hauptnavigation ist programmatisch nicht mit dem Screenreader wahrnehmbar. Alle Seiten: Die Navigationspunkte der Hauptnavigation mit Untermenü werden nicht als Menü-Schalter ausgezeichnet. Zudem ist der eingeblendete bzw. ausgeblendete Zustand der Untermenüs nicht programmatisch wahrnehmbar ausgezeichnet. |
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A.4 Gebärdensprache-Video ist vorhanden |
nicht bestanden |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.2.1 Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen |
bestanden | |
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1.2.2 Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen Untertitel |
bestanden | |
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1.2.3 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen |
bestanden | |
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1.2.5 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen |
bestanden | |
|
1.3.4 Bildschirmausrichtung ist änderbar |
bestanden | |
|
1.3.5 Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar |
bestanden | |
|
1.4.2 Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar |
bestanden | |
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1.4.4 Schriftgröße kann angepasst werden |
bestanden | |
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1.4.5 Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar |
bestanden | |
|
2.1.2 Tastaturfallen sind nicht vorhanden |
bestanden | |
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2.1.4 Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar |
bestanden | |
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2.2.1 Zeitbegrenzungen sind steuerbar |
bestanden | |
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2.2.2 Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar |
bestanden | |
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2.3.1 Blitzen wird vermieden |
bestanden | |
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2.4.1 Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden |
bestanden | |
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2.4.2 Titel beschreiben Thema oder Zweck |
bestanden | |
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2.4.4 Linkzweck ist verständlich (im Kontext) |
bestanden | |
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2.4.5 Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar |
bestanden | |
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2.4.6 Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck |
bestanden | |
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2.5.1 Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar |
bestanden | |
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2.5.2 Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden |
bestanden | |
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2.5.3 Label enthält sichtbare Beschriftung |
bestanden | |
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2.5.4 Bewegungsaktivierung ist verzichtbar |
bestanden | |
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3.1.1 Sprache ist ausgezeichnet |
bestanden | |
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3.2.1 Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
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3.2.2 Eingabe führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
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3.2.3 Navigation ist konsistent aufgebaut |
bestanden | |
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3.2.4 Elemente sind konsistent bezeichnet |
bestanden | |
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3.3.1 Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden |
bestanden | |
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3.3.2 Label enthalten Eingabehinweise |
bestanden | |
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3.3.3 Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge |
bestanden | |
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3.3.4 Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) |
bestanden | |
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4.1.3 Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben |
bestanden | |
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A.1 Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden |
bestanden | Ergebnis der formalen Prüfung: nicht bestanden |
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A.2 Feedback-Mechanismus ist vorhanden |
bestanden | |
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A.3 Leichte Sprache ist vorhanden |
bestanden | |
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B.1 PAC3 Test ergibt PDF/UA-konform |
bestanden |