Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
- Prüforganisation
- Materna Information & Communications SE
- Prüfart
- eingehende Überwachung
Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Kaum nutzbar
Fehlende oder unzureichende Alternativtexte, mangelhafte Überschriften- und Landmark-Struktur sowie nicht tastaturbedienbare Elemente erschweren Screenreader-Nutzung deutlich.
Sehbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Leicht zu niedrige Textkontraste, sehr schwache Feldkontraste, teils fehlende Fokusanzeige und Probleme bei Nutzerpräferenzen beeinträchtigen die Nutzung, sind aber nicht völlig unüberwindbar.
Hörbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Inhalte sind überwiegend visuell und textlich verfügbar, jedoch fehlen Gebärdensprachangebote und Erläuterungen in Leichter Sprache, was die Zugänglichkeit einschränkt.
Motorische Behinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Grundsätzliche Tastaturbedienung scheint weitgehend möglich, aber einzelne nicht fokussierbare Elemente und unsichtbarer Fokus erschweren die Nutzung erheblich.
Lernbehinderung
Kaum nutzbar
Fehlende Leichte Sprache, unklare Strukturierung, sinnlose Verweise und mangelnde Hervorhebung wichtiger Formularinformationen erschweren das Verständnis deutlich.
Neurodivergenz
Mit Hindernissen nutzbar
Inkonsistente Semantik, unklare Orientierung und fehlende vereinfachte Erläuterungen können Überforderung auslösen, auch wenn keine gravierenden Zeit- oder Animationsprobleme genannt sind.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Empfehlung
Aussagekräftige Alternativtexte ergänzen, die semantische Überschriftenstruktur, Landmarks und Formularbeschriftungen nach WCAG kennzeichnen, Tastaturbedienbarkeit einschließlich Fokus und Beschriftungsnamen herstellen, Kontraste und Nutzerpräferenzen gewährleisten sowie fehlende Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedbackwege, Leichte Sprache und Gebärdensprachinhalte bereitstellen. HTML-Syntax und W3C-valides Markup korrigieren.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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9.1.1.1 Alternativtexte für grafische Bedienelemente |
nicht bestanden | Die markierten Bedienelemente tragen die englische Textalternative "toggle navigation", so dass der Zweck für Screenreader nicht erkennbar ist; deutsche, zweckbeschreibende Texte sind erforderlich. |
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9.1.3.1 HTML-Strukturelemente für Überschriften |
nicht bestanden | Visuell erkennbare Überschriften wurden im HTML mit strong statt mit echten heading-Elementen ausgezeichnet, wodurch Screenreader-Nutzern die Orientierung erschwert wird. |
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9.1.3.1 Hauptüberschrift und Subline |
nicht bestanden | Die Hauptüberschrift der Seite und die Subline sind nicht mit einem heading-Element ausgezeichnet; entsprechende Ebenen sollten genutzt werden. |
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9.1.3.3 Verweise ohne sensorische Merkmale |
nicht bestanden | Der textuelle Verweis "über die rote Schaltfläche am Ende der Seite" basiert ausschließlich auf sensorischen Merkmalen und ist für nicht-sehende Nutzer nicht nachvollziehbar; die Beschreibung muss unabhängig von Farbe oder Position formuliert werden. |
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9.1.3.5 Eingabefelder vermitteln Zweck |
nicht bestanden | Die markierten Eingabefelder weisen kein autocomplete-Attribut auf, sodass der Zweck für Assistenzsoftware nicht eindeutig ermittelt werden kann; entsprechende autocomplete-Werte (z. B. "username", "current-password") ergänzen. |
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9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast bei Eingabefeldern |
nicht bestanden | Rahmen und Felder der Eingabekomponenten heben sich mit Kontrastverhältnissen von 1,5:1 (Rahmen) bzw. 1:1 (Felder) nicht ausreichend vom Hintergrund ab; der Kontrast muss mindestens 3:1 betragen. |
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9.2.1.1 Tastaturbedienbarkeit |
nicht bestanden | Das gelb markierte grafische Bedienelement kann weder fokussiert noch per Tastatur bedient werden; alle Funktionalitäten müssen über die Tastaturschnittstelle erreichbar sein. |
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9.2.4.1 Bereiche überspringbar (Landmarks) |
nicht bestanden | Die Seitenstruktur nutzt HTML5-Landmarks und WAI-ARIA nicht vollständig, insbesondere fehlt das main-Element; Screenreader-Nutzer können deswegen nicht problemlos zum Hauptinhalt navigieren. |
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9.2.4.7 Fokus sichtbar |
nicht bestanden | Markierte Bedienelemente zeigen beim Fokus keine sichtbare Hervorhebung; eine deutliche Fokusanzeige ist für Tastaturnutzer notwendig. |
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9.2.5.3 Beschriftung im Namen |
nicht bestanden | Das Logo enthält als Alt-Text nur "Logo vom MGH", der sichtbare Text wird nicht im zugänglichen Namen wiedergegeben; der sichtbare Text muss Teil des zugänglichen Namens sein. |
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9.3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen |
nicht bestanden | Pflichtfelder sind weder visuell noch programmatisch als solche gekennzeichnet; Pflichtangaben sollten durch ein Sternchen erklärt und im DOM deutlich gemacht werden. |
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9.4.1.1 Syntaxanalyse |
nicht bestanden | Die W3C-Validator-Ausgabe zeigt Syntaxfehler im Quelltext (nicht geschlossene Tags, falsche Verschachtelung); die Fehler sollten behoben werden, um assistive Technologien nicht zu verwirren. |
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9.6 Konformitätsanforderungen der WCAG |
nicht bestanden | Die getesteten Seiten erfüllen nicht durchgehend alle Anforderungen der WCAG 2.1 (Konformitätsstufen A und AA); siehe die einzelnen Abweichungen in den Abschnitten 4.9.1 bis 4.9.4. |
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11.7 Benutzerpräferenzen |
nicht bestanden | Bei benutzerdefinierten Browser-Einstellungen (andere Schriften, Farben, größere Schriftgröße) fehlt bei bestimmten Logos der Kontrast zum Hintergrund; Hintergründe oder Farbwechsel sind notwendig. |
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5.2 Erklärung zur Barrierefreiheit |
nicht bestanden | Auf dem geprüften Webauftritt existiert keine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Angaben zu nicht barrierefreien Inhalten, Gründen, Kontaktmöglichkeiten und Hinweisen zu Schlichtungsstellen. |
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5.3 Feedback-Mechanismus |
nicht bestanden | Eine elektronische Kontaktaufnahme ist zwar vorhanden, sie wird jedoch nicht in einer Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert; diese Verbindung muss hergestellt werden. |
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5.4 Erläuterungen in Leichter Sprache |
nicht bestanden | Es gibt keine Erläuterungen in Leichter Sprache; eine solche Seite mit Texten zu wesentlichen Inhalten, Navigation und Erklärung zur Barrierefreiheit sowie Hinweise auf weitere Inhalte ist erforderlich. |
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5.5 Erläuterungen in Gebärdensprache |
nicht bestanden | Auf dem Webauftritt fehlen Erläuterungen in Gebärdensprache mit Videos zu wesentlichen Inhalten, Navigation und Erklärung zur Barrierefreiheit sowie Hinweisen auf weitere Gebärdensprach-Angebote. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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9.1.1.1 Alternativtexte für verlinkte Logos (BAFzA) |
im Wesentlichen bestanden | Das markierte Logo erhält nur die Abkürzung "BAFzA"; Blinde erfahren dadurch nicht, wohin der Link führt; der Text sollte Ziel und Inhalt nennen (z. B. "Logo: BAFzA – Link zur Website des BAFzA"). |
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9.1.1.1 Alternativtexte für verlinkte Logos (MGH) |
im Wesentlichen bestanden | Das Logo des Mehrgenerationenhauses trägt lediglich die Abkürzung "Logo vom MGH"; Linkziel und Kontext sollten zusätzlich im alt-Attribut genannt werden. |
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9.1.3.1 Leere Überschrift |
im Wesentlichen bestanden | Auf der Startseite existiert eine leere Überschrift, die von Screenreadern zwar angesteuert, aber nicht vorgelesen wird; die Überschrift muss Text enthalten oder entfernt werden. |
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9.1.3.1 Absätze und Strukturelemente |
im Wesentlichen bestanden | Absätze werden teilweise mit mehrfachen br-Elementen realisiert; besser sind p-Elemente mit CSS-Abständen. Zudem werden einige Texte mit nicht-semantischen div-Elementen strukturiert und strong zur optischen Hervorhebung eingesetzt; entsprechende semantische Markups oder b/CSS sollten genutzt werden. |
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9.1.4.3 Kontrast von Texten |
im Wesentlichen bestanden | Der Text der Startseite liegt mit einem Kontrastverhältnis von 4,449:1 knapp unter der Vorgabe von 4,5:1; die Farbwahl sollte erhöht werden. |
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9.2.4.1 Landmark-Überschriften als Workaround |
im Wesentlichen bestanden | Zur Strukturierung werden versteckte Überschriften für Bereiche wie "Navigation" oder "Servicenavigation" eingesetzt; besser ist die vollständige Abdeckung durch HTML5-Semantik bzw. WAI-ARIA-landmarks ohne zusätzliche Bereichsüberschriften. |
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9.2.4.4 Linkzweck im Kontext |
im Wesentlichen bestanden | Der Link mit dem Zeichen "X" trägt seinen Linktext nur im title-Attribut; dieser wird nicht sicher von allen Hilfsmitteln wiedergegeben. Der Zweck muss im zugänglichen Namen (aria-label oder visueller Zusatztext) enthalten sein. |