Gutachten

www.bundestag.de/ausschuesse/a02

Website nicht konform Prüfung vom 29.04.2021 ID: #788
Politik öffentliche Einrichtung
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Kurzzusammenfassung

Auftraggeber
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
Prüforganisation
Materna Information & Communications SE
Stadt
Leipzig
Prüfart
eingehende Überwachung

Technische Umgebung

  • OS: Windows 10 Enterprise (Version 1909)
  • Browser: Firefox (Version 88.0)
  • Screenreader: NVDA (Version 2020.3)
  • Auflösung: 1920 × 1080
  • Tools: Colour Contrast Analyser (Version 3.1.1), PDF Accessibility Checker 3 (Version 3.0.7.0)

Zugänglichkeits-Analyse

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Mit Hindernissen nutzbar

Fehlende Alternativtexte, fehlerhafte Überschriftenstruktur, unklare Landmarken und teils mangelnde Tastaturbedienung schränken Screenreader-Nutzende deutlich ein, lassen die Seite aber noch grundsätzlich nutzbar erscheinen.

Sehbehinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Kontrastprobleme, schlecht sichtbarer Fokus und rein visuelle Hinweise beeinträchtigen die Nutzung, während Struktur und Zoom grundsätzlich erhalten bleiben.

Hörbehinderung

Weitgehend zugänglich

Die Seite bietet Gebärdensprachinhalte und ist überwiegend textbasiert, auch wenn Navigationserklärungen in Gebärdensprache noch unvollständig sind.

Motorische Behinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Die Seite ist im Wesentlichen per Tastatur bedienbar, jedoch erschweren ein Element außerhalb der Tab-Reihenfolge, problematische Hover-Menüs und teils unlogische Fokusreihenfolgen die Nutzung.

Lernbehinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Unklare Struktur, fehlende konsistente Titelkomponenten und nur teilweise vorhandene Leichte-Sprache-Erklärungen erschweren die Orientierung, ohne sie völlig zu verhindern.

Neurodivergenz

Mit Hindernissen nutzbar

Unübersichtliche Fokusreihenfolge, schlecht sichtbare Fokuszustände und wenig unterstützende Navigationshinweise können Überforderung und Desorientierung auslösen, lassen aber noch eine Nutzung mit erhöhter Anstrengung zu.

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

Webangebot öffnen
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Empfehlung & Status

Empfehlung

Die dokumentierten Auffälligkeiten betreffen fehlende verständliche Alternativtexte, fehlgekapselte Überschriftenstrukturen, kontrastarme Bedienelemente, ungültige HTML-Syntax, fehlende Tastaturzugänglichkeit sowie fehlende Hinweise in der Barrierefreiheitserklärung. Es wird empfohlen, kontrollbezogene Alternativtexte zu ergänzen, dekorative Grafiken korrekt auszuzeichnen, die Überschriftenhierarchie zu bereinigen, Fokus- und Kontrastwerte zu korrigieren, die Tab-Reihenfolge zu überarbeiten, valide HTML zu verwenden sowie die nationalen Anforderungen vollständig zu dokumentieren.

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
4.9.1.1.1.a
Alternativtexte für Bedienelemente
nicht bestanden Die rot markierten Bedienelemente (Lupe, Pfeile, Info-Icon etc.) besitzen keinen Alternativtext, daher kann der Sinn nicht über Screenreader vermittelt werden. Ergänzen Sie aussagekräftige Texte wie „Suche öffnen“ oder „Zurück“.
4.9.1.1.1.b
Alternativtexte für Grafiken und Objekte
nicht bestanden Bei der Grafik „Mitzeichnungsverlauf“ wird nur ein generischer Alt-Text übergeben und zusätzlich der URL vorgelesen; der ausführliche Inhalt fehlt. Stellen Sie eine inhaltlich äquivalente Beschreibung direkt im HTML bereit.
4.9.1.3.1.a
HTML-Strukturelemente für Überschriften
nicht bestanden Einige visuell erkennbare Überschriften fehlen komplett oder sind nicht korrekt geschachtelt, etwa die untergeordneten Navigationselemente unter „Hilfe“. Die fehlende Struktur erschwert blinden Nutzern die Orientierung; korrigieren Sie die h1–h6-Hierarchie.
4.9.1.3.3
Sensorische Eigenschaften
nicht bestanden Die Benutzungshinweise beschreiben Navigation anhand von Farbe, Position oder Symbolform. Diese rein visuellen Hinweise sind für blinde oder sehbehinderte Personen unzugänglich; formulieren Sie Anweisungen ohne sensorische Merkmale.
4.9.1.4.11
Nicht-Text-Kontrast
nicht bestanden Grafische Videoindikatoren auf der Startseite besitzen bei unterschiedlichen Hintergrundbildern nur Kontrastwerte wie 2,1:1; die Vorgabe liegt bei mindestens 3:1. Erhöhen Sie den Kontrast oder ergänzen Sie Umrandungen, damit alle Grafiken deutlich hervortreten.
4.9.1.4.13
Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben oder Fokus
nicht bestanden Das Hover/Tastaturmenü lässt sich mit Tastatur oder Escape nicht schließen, der Inhalt verschwindet beim Fokusverlust selbstständig. Fügen Sie eine explizite Schließmöglichkeit ein, die ohne Fokusänderung aktivierbar ist, und verhindern Sie ein selbsttätiges Schließen.
4.9.2.4.7
Fokus sichtbar
nicht bestanden Der Tastaturfokus ist auf zahlreichen Elementen kaum erkennbar; besonders auf dem Fragezeichen-Button ist der Kontrast zwischen fokussiertem und nicht-fokussiertem Zustand nicht mindestens 3:1. Erhöhen Sie die Sichtbarkeit des Fokus-Indikators durch stärkeren Kontrast oder sichtbare Ränder.
4.9.4.1.1
Syntaxanalyse
nicht bestanden Der HTML-Quelltext ist nicht durchgehend valide (W3C-Checker zeigt fehlende Tags, doppelte IDs usw.). Ungültiges Markup erschwert assistiven Technologien die Verarbeitung; beseitigen Sie die Syntaxfehler und stellen Sie sauberes HTML sicher.

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
4.9.1.1.1.c
Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
im Wesentlichen bestanden Dekorative Startseitengrafiken erhalten informative Alternativtexte; Screenreader lesen diese aus und erzeugen unnötige Redundanz. Verwenden Sie ein leeres alt-Attribut (alt="") bzw. verzichten Sie auf title-Attribute bei Dekorationen.
4.9.1.3.1.d
Inhalte gegliedert
im Wesentlichen bestanden Absätze wurden an manchen Stellen mit doppelten <br>-Zeilenumbrüchen realisiert. Screenreader geben dort „leer“ aus. Verwenden Sie stattdessen echte Absatz- und Strukturelemente.
4.9.2.1.1
Tastatur
im Wesentlichen bestanden Ein rot markiertes Steuerungselement auf der Seite liegt außerhalb der TAB-Reihenfolge und kann nicht per Tastatur angesprungen werden. Ergänzen Sie das Element so, dass die Tastatur alle Funktionalitäten erreicht.
4.9.2.4.1
Blöcke überspringen
im Wesentlichen bestanden Sprunglinks sind nicht sichtbar, die Landmarken nicht eindeutig benannt und ein main-Element fehlt. Nutzer von Screenreadern können dadurch nicht zuverlässig zwischen Hauptinhalt und Navigation wechseln. Kennzeichnen Sie die Bereiche und machen Sie die Sprunglinks besser zugänglich.
4.9.2.4.2
Seite mit Titel
im Wesentlichen bestanden Der Seitentitel „Petitionen: Petition 119291“ enthält keine allgemeine Webauftritt-Bezeichnung (z. B. „Deutscher Bundestag – Petitionen – Petition 119291“). Ergänzen Sie den Titel um eine konstante und eine individuelle Komponente.
4.9.2.4.3
Fokus-Reihenfolge
im Wesentlichen bestanden Auf der Seite „Petition 119291“ führt die Tab-Reihenfolge zuerst blau markierte Elemente, danach rot markierte, was bei Tastaturnutzern zu Orientierungslücken führt. Stellen Sie die Tabreihenfolge so her, dass sie der visuellen und inhaltlichen Struktur folgt.
5.1
Erklärung zur Barrierefreiheit
im Wesentlichen bestanden Die Erklärung nennt nicht alle nicht-barrierefreien Inhalte und begründet deren Zustand nicht ausreichend. Ergänzen Sie vollständige Angaben zu ausstehenden Inhalten sowie Gründe und mögliche Alternativen.
5.3
Erläuterungen in Leichter Sprache
im Wesentlichen bestanden Die Seite in Leichter Sprache ist vorhanden, enthält jedoch keine textuellen Hinweise zur Navigation; ergänzen Sie Beschreibungen, wie Nutzer sich auf der Seite orientieren können.
5.4
Erläuterungen in Gebärdensprache
im Wesentlichen bestanden Gebärdensprachliche Inhalte sind vorhanden, aber es fehlen Navigationserklärungen in den Videos. Ergänzen Sie Hinweise zur Bedienung bzw. Positionierung, damit Nutzende sich orientieren können.

Bestanden

Kriterium Status Notizen
5.2
Feedback-Mechanismus (Erklärung zur Barrierefreiheit)
bestanden Ein elektronischer Kontaktweg existiert, inklusive Beschreibung in der Barrierefreiheitserklärung und Verlinkung zu Schlichtungsstelle. Die Anforderung gilt als erfüllt.