Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
- Prüforganisation
- Materna Information & Communications SE
- Stadt
- Berlin
- Prüfart
- eingehende Überwachung
Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Fehlende und ungenaue Alternativtexte, Syntaxfehler, inkonsistente Labels und nicht getaggte PDFs erschweren Screenreader-Nutzung deutlich, machen die Seite aber nicht vollständig unbedienbar.
Sehbehinderung
Kaum nutzbar
Unzureichende Text- und Fokuskontraste sowie Bilder von Text ohne echte Textalternative beeinträchtigen Lesbarkeit und Orientierung erheblich.
Hörbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Die Inhalte sind überwiegend visuell-textuell zugänglich, aber es fehlen Gebärdensprachangebote und teils Leichte Sprache, was den Zugang für viele Gehörlose einschränkt.
Motorische Behinderung
Kaum nutzbar
Tastaturprobleme, nicht erreichbare Sprunglinks und schlecht sichtbarer Fokus erschweren die Nutzung für reine Tastatur- und alternative Eingabegeräte stark.
Lernbehinderung
Kaum nutzbar
Fehlende Leichte Sprache, unklare Linkzwecke und inkonsistente Beschriftungen erschweren Verständnis und Orientierung deutlich.
Neurodivergenz
Mit Hindernissen nutzbar
Inkonsistente Kennzeichnungen, unklare Linktexte und fehlende strukturierende Hilfen (z.B. Leichte Sprache) können Aufmerksamkeit und Orientierung merklich beeinträchtigen.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Empfehlung
Alternativtexte aussagekräftig gestalten, Texte statt Schriftgrafiken nutzen und Kontrastwerte erhöhen. Fokusindikatoren, Linktexte und Logobeschriftungen konsistent auszeichnen sowie Keyboard-Zugänglichkeit der Sprungleisten herstellen. HTML-Syntax reparieren, PDF-Dokumente mit Tags versehen und die Erklärung zur Barrierefreiheit, Rückmeldungsmechanismen sowie Leichte Sprache und Gebärdensprache vollständig gemäß BITV/EN 301 549 ergänzen.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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4.9.1.1.1.a Alternativtexte für Bedienelemente |
nicht bestanden | Das verlinkte Logo verwendet den Alt-Text "Government Site Builder Standardlösung (Link zur Startseite)" und muss durch eine eindeutige, inhaltlich passende Beschreibung ersetzt werden. |
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4.9.1.4.5 Bilder von Text |
nicht bestanden | Die gezeigte Schriftgrafik lässt sich nicht in einem kurzen Alternativtext wiedergeben; Inhalte sollten als maschinenlesbarer Text umgesetzt werden. |
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4.9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast |
nicht bestanden | Eingabefelder und deren Rahmen haben nur 1,1:1 bzw. 1,6:1 Kontrast; der Sollwert von mindestens 3:1 ist zu erreichen. |
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4.9.2.4.7 Fokus sichtbar |
nicht bestanden | Der Fokus hebt sich im Kontaktformular nur mit einem Kontrast von unter 3:1 ab, sodass Tastaturnutzer die aktuelle Position nicht erkennen. |
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4.9.2.5.3 Beschriftung (Label) im Namen |
nicht bestanden | Der zugängliche Name des Logos besteht nur aus Alt- und Title-Attribut, der sichtbare Text fehlt, wodurch Spracheingaben das Element nicht ansteuern. |
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4.9.3.2.4 Konsistente Kennzeichnung |
nicht bestanden | Die Suche verwendet auf verschiedenen Seiten unterschiedliche Beschriftungen wie "Suche" und "Senden", was Screenreader-Nutzern das Erkennen erschwert. |
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4.9.4.1.1 Syntaxanalyse |
nicht bestanden | Ein W3C-Checker zeigt Syntaxfehler auf der Seite "Schleuse Brienen"; eine valide HTML-Struktur ist für assistive Technologien erforderlich. |
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4.14 Barrierefreiheit von Dokumenten |
nicht bestanden | Das PDF 20191108_Schleuse_Brienen enthält keine Tags und kann daher weder semantische Rollen noch korrekte Lesereihenfolge oder Alternativtexte bereitstellen. |
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5.1 Erklärung zur Barrierefreiheit |
nicht bestanden | Es fehlen Hinweise auf nicht barrierefreie Inhalte, Gründe dafür, alternative barrierefreie Angebote sowie Verlinkungen zur Kontaktaufnahme und Schlichtungsstelle. |
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5.3 Erläuterungen in Leichter Sprache |
nicht bestanden | Es fehlen textuelle Hinweise zur Navigation, Erläuterungen der Erklärung zur Barrierefreiheit sowie Hinweise auf weitere Inhalte in Leichter Sprache. |
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5.4 Erläuterungen in Gebärdensprache |
nicht bestanden | Es gibt keine Gebärdensprachvideos zu wesentlichen Inhalten, Navigation und Erklärung zur Barrierefreiheit sowie keine Hinweise auf weitere gebärdensprachliche Informationen. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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4.9.1.3.1.a HTML-Strukturelemente für Überschriften |
im Wesentlichen bestanden | Leere Überschriftenelemente auf Seiten wie "Berufsschifffahrt" entfernen, damit jede Überschrift einen Inhalt hat. |
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4.9.1.4.3 Kontrast (Minimum) |
im Wesentlichen bestanden | Einige Textstellen weisen ein Kontrastverhältnis von 4:1 auf; der Mindestwert 4,5:1 muss eingehalten werden. |
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4.9.2.1.1 Tastatur |
im Wesentlichen bestanden | Optionen in der rechten Leiste sind mit tabindex="-1" ausgezeichnet und dadurch für Tastaturnutzer nicht erreichbar. |
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4.9.2.4.1 Blöcke überspringen |
im Wesentlichen bestanden | Die Sprunglinks sind nur über Element mit tabindex="-1" erreichbar und somit für Tastaturnutzer nicht nutzbar. |
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4.9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext) |
im Wesentlichen bestanden | Alle sichtbaren Texte eines Pressemitteilungseintrags sind als einzelner Linktext markiert, wodurch die Identifikation des Linkziels erschwert wird. |
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5.2 Feedback-Mechanismus (Erklärung zur Barrierefreiheit) |
im Wesentlichen bestanden | Die elektronische Kontaktmöglichkeit existiert, ist aber nicht aus der Erklärung zur Barrierefreiheit verlinkt; telefonische Alternativen fehlen. |