Gutachten

www.cio.bund.de

Website nicht konform Prüfung vom 07.06.2021 ID: #826
Infrastruktur öffentliche Einrichtung
Prüfbericht herunterladen (PDF) Link kopiert!

Kurzzusammenfassung

Auftraggeber
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
Prüforganisation
Materna Information & Communications SE
Stadt
Berlin
Prüfart
eingehende Überwachung

Technische Umgebung

  • OS: Windows 10 Enterprise (Version 1909)
  • Browser: Firefox (Version 88.0.1)
  • Screenreader: NVDA (Version 2020.3)
  • Auflösung: 1280 × 1024
  • Tools: Colour Contrast Analyser (Version 3.1.1), PDF Accessibility Checker 3 (Version 3.0.7.0)

Zugänglichkeits-Analyse

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Mit Hindernissen nutzbar

Fehlende oder irreführende Alternativtexte, unklare Struktur und nicht getaggte PDFs erschweren Screenreader-Nutzung deutlich, machen Inhalte aber nicht vollständig unzugänglich.

Sehbehinderung

Kaum nutzbar

Schwacher Nicht-Text-Kontrast, nur farblich gekennzeichnete Links, Probleme bei Reflow und Textabständen beeinträchtigen das Lesen und Erkennen interaktiver Elemente stark.

Hörbehinderung

Weitgehend zugänglich

Wesentliche Inhalte sind überwiegend textbasiert und Gebärdensprachvideos sind vorhanden, auch wenn diese nicht alle Bereiche, etwa die Erklärung zur Barrierefreiheit, vollständig abdecken.

Motorische Behinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Tastaturbedienung ist im Wesentlichen möglich, aber nicht vollständig, und fehlender Reflow erzeugt horizontales Scrollen, was für motorisch Eingeschränkte problematisch ist.

Lernbehinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Struktur- und Formularprobleme sowie unvollständige Leichte-Sprache-Angebote erschweren Verständnis, dennoch sind Grundinformationen auffindbar.

Neurodivergenz

Mit Hindernissen nutzbar

Inkonsistente Struktur, Hover-Menüs und schwache Fokusanzeige können Orientierung und Reizreduktion erschweren, während die Seite insgesamt noch nutzbar bleibt.

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

Webangebot öffnen
  • www.cio.bund.de
  • www.cio.bund.de/kontakt
  • www.cio.bund.de/de-mail
  • www.cio.bund.de/beschluesse

Empfehlung & Status

Empfehlung

Die Webseite ist nicht gemäß EN 301 549 konform; notwendige Maßnahmen sind u. a. die Ergänzung oder Korrektur aller Alternativtexte (insbesondere für grafische Bedienelemente und Schriftgrafiken), die Reparatur von HTML-Struktur und Syntax (Überschriften, Linearisierung, W3C-Fehler), erhöhte Kontraste sowie adaptive Layouts für kleine Viewports, verbesserte Fokus- und Tastaturindikatoren, korrekt programmierte Formularbeschriftungen/Eingabezwecke, sowie die konforme Aufbereitung eingebundener Dokumente (PDF/UA).

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
4.9.1.1.1.a
Alternativtexte für Bedienelemente
nicht bestanden Mehrere grafische Bedienelemente (z. B. Steuerungs-Symbole der Galerie, Statusgrafiken) haben keinen sichtbaren oder korrekten Alternativtext oder verwenden irreführende Texte wie „Die Bundesregierung – Link zur Startseite“, wodurch Screenreader-Nutzern der Zweck verborgen bleibt.
4.9.1.3.2
Bedeutungsvolle Reihenfolge
nicht bestanden Beschriftungen der Filter auf der Suchergebnisseite sind weder durch Position noch durch programmatische Zuordnung eindeutig mit den jeweiligen Eingabefeldern verknüpft, sodass blinde und fehlsichtige Nutzer die Bedeutung und Reihenfolge nicht zuverlässig erfassen können.
4.9.1.3.5
Eingabezweck bestimmen
nicht bestanden Formularfelder für Nutzerdaten (Vorname, Nachname, E-Mail etc.) verfügen über kein autocomplete-Attribut, wodurch der Zweck der Eingabe nicht programmgesteuert ermittelbar ist und Eingabehilfen keine Vorschläge liefern können.
4.9.1.4.1
Benutzung von Farbe
nicht bestanden Einige Fließtextlinks (Beispiele auf der Seite „De-Mail“) werden ausschließlich durch Farbe (Kontrast 1:1 zum umgebenden Text) markiert und sind weder unterstrichen noch durch Symbole gekennzeichnet; fehlsichtigen Nutzern erschwert dies die Identifikation des Links.
4.9.1.4.10
Automatischer Umbruch (Reflow)
nicht bestanden Bei Fensterbreiten von 320 px ist die Seite nicht mehr ohne horizontales Scrollen nutzbar, da Inhalte nicht reflowen und sich zusätzlich für motorisch eingeschränkte Nutzer eine zweite Scrollrichtung ergibt.
4.9.1.4.11
Nicht-Text-Kontrast
nicht bestanden Sowohl die Rahmen als auch die Flächen von Eingabefeldern heben sich mit Kontrastverhältnissen von 1,6:1 bzw. 1,1:1 nicht hinreichend vom Hintergrund ab (erforderlich ≥ 3:1), wodurch fehlsichtigen Nutzern das Erfassen der interaktiven Elemente erschwert wird.
4.9.4.1.1
Syntaxanalyse
nicht bestanden Die W3C-Validierung der Startseite zeigt Syntaxfehler und Ungültigkeiten, die für assistive Technologien irrelevant sein können, aber die Interpretation durch Screenreader erschweren; eine gültige HTML-Syntax ist Voraussetzung für Robustheit.
Zusätzliche Anforderung: Barrierefreiheit von Dokumenten
Barrierefreiheit von Dokumenten
nicht bestanden Das PDF-Dokument „2018-05“ auf der Seite Beschlüsse enthält keine Tags, ist nicht PDF/UA-konform, sodass Screenreader Überschriften, Listen und Tabellen nicht korrekt ankündigen und weder Lesereihenfolge noch Alternativtexte zuverlässig übermittelt werden können.

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
4.9.1.4.5
Bilder von Text
im Wesentlichen bestanden Wesentliche Inhalte (z. B. Illustrationen auf der De-Mail-Seite) sind als Schriftgrafiken eingebunden und können nicht an Nutzerpräferenzen angepasst werden; auch wenn dieselben Informationen zusätzlich maschinenlesbar bereitgestellt werden, bleiben solche Grafiken nur eingeschränkt zugänglich.
4.9.1.4.12
Textabstand
im Wesentlichen bestanden Beim Vergrößern der Zeilen-, Wort- und Buchstabenabstände gemäß den Vorgaben werden Inhalte abgeschnitten oder überlappen (rot markiert), sodass sie nicht mehr vollständig lesbar bleiben.
4.9.1.4.13
Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus
im Wesentlichen bestanden Das Hauptmenü erscheint per Maus-Hover, lässt sich aber weder mit Escape noch durch einen erneuten Klick ohne Fokuswechsel schließen; sehbehinderte Nutzer mit Vergrößerung riskieren den Verlust des Fokus.
4.9.2.1.1
Tastatur
im Wesentlichen bestanden Einige Strukturmodule (Beispiele in der Markierung) können mit der Tastatur weder fokussiert noch bedient werden; da entsprechende Inhalte über alternative Wege erreichbar sind, wurde der Prüfschritt „im Wesentlichen bestanden“ bewertet.
4.9.2.4.7
Fokus sichtbar
im Wesentlichen bestanden Die Fokusanzeige der Felder im Kontaktformular ist in Firefox kaum sichtbar, da die Kontrastbeziehung der Zustände unter dem empfohlenen Wert (mind. 3:1) liegt; der Fokuserhalt sollte browserunabhängig deutlich erkennbar sein.
4.9.2.5.3
Beschriftung (Label) im Namen
im Wesentlichen bestanden Der zugängliche Name des Logos („Zur Startseite“ + „Die Bundesregierung...“) enthält nicht den sichtbaren Text („Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik“), wodurch Spracheingabesysteme die Aktivierung erschweren.
4.9.3.3.2
Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen
im Wesentlichen bestanden Die Erklärung der Bedeutung des Pflichtfeld-Sternchens befindet sich am Ende des Formulars, sodass blinde Nutzer zuerst das komplette Formular durchlaufen müssen; die Erläuterung sollte am Anfang stehen.
5.1
Erklärung zur Barrierefreiheit
im Wesentlichen bestanden Die Erklärung ist auf dem gesamten Webauftritt verlinkt und enthält Beschreibung sowie Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren, aber die Benennung nicht barrierefreier Inhalte und deren Gründe sollte deutlicher formuliert werden.
5.3
Erläuterungen in Leichter Sprache
im Wesentlichen bestanden Die Seite mit Erläuterungen in Leichter Sprache enthält die wesentlichen Informationen sowie Navigationstipps, aber der Link zu weiterführenden erleichterten Inhalten ist ungültig und es fehlen erläuternde Texte zur Erklärung zur Barrierefreiheit.
5.4
Erläuterungen in Gebärdensprache
im Wesentlichen bestanden Videoinhalte zu gesetzlichen Informationen und Navigation sind vorhanden, es fehlen jedoch Videos, die die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit abdecken.