Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
- Prüforganisation
- Materna Information & Communications SE
- Stadt
- Leipzig
- Prüfart
- eingehende Überwachung
Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Fehlende Alternativtexte, mangelnde Spracheauszeichnung, unzureichende semantische Informationen und Probleme bei Name/Rolle/Wert erschweren Screenreader-Nutzung deutlich, auch wenn Grundfunktionen erreichbar sind.
Sehbehinderung
Kaum nutzbar
Schlechte Text- und Nicht-Text-Kontraste, nur farbliche Unterscheidung von Zuständen und teils unsichtbarer Fokus machen die Nutzung für sehbehinderte Menschen stark problematisch.
Hörbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Es gibt keine Gebärdensprache-Angebote, aber sonst kaum hörabhängige Inhalte erwähnt, sodass die Seite hauptsächlich über Text nutzbar bleibt.
Motorische Behinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Fehlende oder schlechte Tastaturfokussichtbarkeit, ein nicht fokussierbares Bedienelement in der Mobilansicht und schwach erkennbare Eingabefelder beeinträchtigen Tastatur- und alternative Eingaben deutlich.
Lernbehinderung
Kaum nutzbar
Fehlende Leichte Sprache, bewegte Inhalte ohne Stoppmöglichkeit sowie teils unklare Struktur und Beschriftungen erschweren das Verständnis und die Orientierung stark.
Neurodivergenz
Mit Hindernissen nutzbar
Automatisch wechselnde Bilder ohne Pausensteuerung, schwache Strukturierung und fehlende Leichte Sprache können Fokus, Orientierung und Reizverarbeitung deutlich beeinträchtigen.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Empfehlung
Die Website benötigt aussagekräftige Alternativtexte, eine semantisch korrekte Überschriftenstruktur, ausreichende Kontraste sowie sichtbarere Tastaturfokusindikatoren. Zudem sind Beschriftungen im zugänglichen Namen, die Sprachauszeichnung und die dokumentierte Erklärung zur Barrierefreiheit samt Feedback-, Leichte-Sprache- und Gebärdensprach-Angeboten nachzurüsten.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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4.9.1.1.1.a Alternativtexte für Bedienelemente |
nicht bestanden | Die grafischen Bedienelemente (Logo-Link, Suchbutton, Partnerlogos) besitzen keinen oder keinen beschreibenden Alternativtext. Die Elemente sollten eindeutige aria-label- oder alt-Attribute erhalten, die Zweck und Ziel vermitteln. |
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4.9.1.3.5 Eingabezweck bestimmen |
nicht bestanden | Eingabefelder des Kontaktformulars besitzen kein autocomplete-Attribut; Nutzer erhalten keine passende Eingabeunterstützung. Ergänzen Sie autocomplete-Attribute, die Zweck und Wert eindeutig beschreiben. |
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4.9.1.4.1 Benutzung von Farbe |
nicht bestanden | Aktive und inaktive grafische Elemente unterscheiden sich ausschließlich durch Farbe (Kontrast 1,1:1). Zusätzliche Hinweise wie Icons oder Text müssen hinzugefügt werden, damit Farbe nicht das einzige Unterscheidungskriterium ist. |
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4.9.1.4.3 Kontrast (Minimum) |
nicht bestanden | Überschriften und Textlinks erfüllen nicht die Kontrastanforderungen (z. B. 1,8:1 bei roten Überschriften, 2,8:1 bei Links). Farben so anpassen, dass normale Texte ≥4,5:1 bzw. große Texte ≥3:1 erreichen. |
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4.9.1.4.5 Bilder von Text |
nicht bestanden | Verwendete Schriftgrafiken enthalten keinen gleichwertigen Text; aktuelle Alternativtexte geben den Textinhalt nicht wieder. Verwenden Sie nach Möglichkeit echten Text und ergänzen Sie bei Grafiken aussagekräftige Alternativtexte. |
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4.9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast |
nicht bestanden | Eingabefelder heben sich mit einem Rahmenkontrast von 1,6:1 nicht ausreichend vom Hintergrund ab; auch andere bedienbare Elemente sind betroffen. Erhöhen Sie Rahmen- oder Hintergrundkontrast auf mindestens 3:1. |
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4.9.2.1.1 Tastatur |
nicht bestanden | In der mobilen Ansicht ist ein Bedienelement nicht in der Tab-Reihenfolge, sodass Tastaturnutzer die Funktion nicht erreichen. Stellen Sie sicher, dass alle interaktiven Elemente fokusierbar und erreichbar sind. |
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4.9.2.2.2 Pausieren, stoppen, ausblenden |
nicht bestanden | Die automatisch wechselnde Bildergalerie besitzt keinen Mechanismus zum Anhalten oder Ausblenden. Ergänzen Sie eine Steuerung, mit der Nutzer die Bewegung unterbrechen oder stoppen können. |
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4.9.2.4.7 Fokus sichtbar |
nicht bestanden | In Firefox ist der Tastaturfokus nur schwer erkennbar; bei manchen Elementen fehlt jede optische Hervorhebung (z. B. Suchfeld). Stellen Sie sicher, dass der Fokus mit ausreichend Kontrast, Umrandung oder Hinterlegung sichtbar ist. |
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4.9.2.5.3 Beschriftung (Label) im Namen |
nicht bestanden | Viele Logos und grafische Bedienelemente besitzen keinen zugänglichen Namen (kein alt/title, kein aria-label). Ergänzen Sie sichtbaren Text im zugänglichen Namen, damit Spracheingabesoftware die Elemente erkennen kann. |
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4.9.3.1.1 Sprache der Seite |
nicht bestanden | Alle geprüften Seiten fehlen das lang-Attribut in der <html>-Ebene; Screenreader können die Sprache nicht korrekt auswählen. Definieren Sie das lang-Attribut (z. B. lang="de"). |
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4.9.4.1.1 Syntaxanalyse |
nicht bestanden | Der HTML-Quelltext ist nicht durchgängig valide; wiederholt auftretende Syntaxfehler erschweren assistiven Technologien die Verarbeitung. Entfernen Sie doppelte Attribute, schließen Sie Tags und sorgen Sie für korrekte Verschachtelung. |
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5.1 Erklärung zur Barrierefreiheit |
nicht bestanden | Im Auftritt fehlt eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Hinweisen zu nicht barrierefreien Inhalten, Gründe, Alternativen und Kontakt. Erstellen und verlinken Sie die Seite gemäß BGG. |
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5.2 Feedback-Mechanismus (Erklärung zur Barrierefreiheit) |
nicht bestanden | Zwar besteht eine Möglichkeit zur elektronischen Kontaktaufnahme, sie fehlt jedoch in der Erklärung zur Barrierefreiheit. Beschreiben und verlinken Sie den Feedback-Kanal explizit in der Erklärung. |
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5.3 Erläuterungen in Leichter Sprache |
nicht bestanden | Die Webseite enthält keine Leichte-Sprache-Erklärung zur Barrierefreiheit bzw. zu Inhalten. Erstellen Sie eine entsprechende Seite mit Navigation, Zusammenfassungen und Hinweisen auf weitere Inhalte. |
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5.4 Erläuterungen in Gebärdensprache |
nicht bestanden | Es fehlt ein Gebärdensprachangebot mit Videos zu Navigationshinweisen, Erklärung zur Barrierefreiheit und weiteren Kerninhalten. Ergänzen Sie entsprechende Angebote laut BITV 2.0 Anlage 2. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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4.9.1.3.1.a HTML-Strukturelemente für Überschriften |
im Wesentlichen bestanden | Überschriften der Ebene h3 stehen inhaltlich falsch untergeordnet unter anderen Abschnitten; auf jeder geprüften Seite fehlt eine durchgängige, semantisch korrekte Hierarchie. Die Überschriften sollten gemäß logischer Struktur korrekt geschachtelt werden. |
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4.9.1.3.1.d Inhalte gegliedert |
im Wesentlichen bestanden | Zur Hervorhebung werden ausschließlich <b>-Tags verwendet. Semantic-relevante Hervorhebungen sollten stattdessen mit <strong> erfolgen, damit Assistive Technologien die Wichtigkeit korrekt interpretieren. |
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4.9.2.4.2 Seite mit Titel |
im Wesentlichen bestanden | Einige Seiten (Kontakt, Austauschprojekte hautnah, Exchange Online) tragen keinen vollständigen, unterscheidenden Titel („ConAct - …“). Ergänzen Sie sinnvolle Dokumenttitel, die Thema und Webauftrittsnamen kombinieren. |
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4.9.3.1.2 Sprache von Teilen |
im Wesentlichen bestanden | Englischsprachige Begriffe sind nicht mit lang="en" ausgezeichnet, was zu falscher Aussprache führen kann. Kennzeichnen Sie fremdsprachige Abschnitte mit lang-Attributen. |
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4.9.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen |
im Wesentlichen bestanden | Das Suchfeld im Seitenbereich besitzt kein sichtbares oder verborgenes Label; platzierte Platzhaltertexte reichen nicht aus. Verknüpfen Sie ein Label oder aria-label/aria-labelledby mit dem Feld. |
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4.9.4.1.2 Name, Rolle, Wert |
im Wesentlichen bestanden | In der mobilen Ansicht fehlen semantische Informationen (Name/Rolle) für interaktive Elemente; WAI-ARIA-Attribute sollten ergänzt werden, damit Screenreader den Zweck erkennen. |