www.inkar.de

Website nicht konform Prüfung vom 26.02.2025 ID: #953
Infrastruktur öffentliche Einrichtung
Prüfbericht herunterladen (PDF) Link kopiert!

Kurzzusammenfassung

Auftraggeber
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
Prüforganisation
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
Stadt
Berlin
Prüfart
Vereinfachte Überwachung

Technische Umgebung

  • OS: Windows 11
  • Browser: Google Chrome Version 133.0.6943.54 (Offizieller Build) (64-Bit)
  • Screenreader: NVDA
  • Auflösung: 1920 x 1080
  • Tools: Color Contrast Analyser (CCA), Colour Contrast Checker, PDF Accessibility Checker (PAC), Chrome web inspector, NVDA ScreenReader, HeadingsMap (Chrome), Landmark Navigation (Chrome), arc toolkit (Chrome)

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Kaum nutzbar

Schwerwiegende Probleme bei Semantik, Tastaturbedienbarkeit der Hauptnavigation und Buttons sowie fehlende Sprunglinks erschweren Screenreader-Nutzung massiv, obwohl Kontrast und Alternativtexte weitgehend vorhanden sind.

Sehbehinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Gute Kontraste und skalierbare Schrift helfen, aber fehlende Responsivität und Layoutfehler bei vergrößerter Darstellung (überdeckte/verschwindende Elemente) beeinträchtigen die Nutzbarkeit deutlich.

Hörbehinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Da keine zeitbasierten Medien eingesetzt werden und Inhalte überwiegend textbasiert sind, ist die Seite im Kern nutzbar, auch wenn das fehlende Gebärdensprach‑Video gegen die formalen Anforderungen verstößt.

Motorische Behinderung

Kaum nutzbar

Wesentliche Navigationsbereiche und Buttons sind nicht tastaturbedienbar und der Fokus ist teils schlecht sichtbar, was die Nutzung für Menschen mit eingeschränkter Motorik stark einschränkt.

Lernbehinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Zwar sind Sprache, Struktur im Text und konsistente Navigation weitgehend in Ordnung, aber fehlende Leichte Sprache, fehlende H1, unklare Seitentitel und problematische Layoutveränderungen bei Anpassungen behindern das Verständnis.

Neurodivergenz

Mit Hindernissen nutzbar

Konstante Navigation und fehlende zeitkritische oder animierte Inhalte sind positiv, jedoch fehlen klare Überschriftenhierarchie, Sprunglinks und unterstützende Leichte Sprache, was Orientierung und Reizreduktion erschwert.

Wahrscheinliche Barrieren

Barriere Auswirkung Melden
Hauptnavigation und Schaltflächen per Tastatur nicht erreichbar Die Hauptnavigation sowie die beiden Schaltflächen unterhalb des Hauptbereichs sind nicht korrekt als bedienbare Elemente umgesetzt. Dadurch können sie mit der Tastatur nicht angesteuert und genutzt werden. Ich kann die wichtigsten Bereiche der Seite nicht ohne Maus bedienen. Wenn ich nur die Tastatur nutze, komme ich an zentrale Funktionen nicht heran. Melden
Bedienelemente verschwinden oder werden überdeckt bei Schriftanpassung Wenn die Schrift bzw. der Textabstand angepasst wird, sind die beiden unteren Schaltflächen nicht mehr sichtbar. Außerdem überlappt ein Bild den ersten Navigationslink. Ich kann dann wichtige Funktionen nicht mehr sehen oder anklicken. Für mich wird die Seite in vergrößerter Darstellung praktisch unvollständig nutzbar. Melden
Screenreader erkennt zentrale Menüpunkte nicht zuverlässig Die Obermenü-Einträge sind nur visuell als Buttons umgesetzt und nicht so ausgezeichnet, dass assistive Technologien sie eindeutig als interaktive Elemente erkennen. Auch Seitenbereiche wie Header, Hauptinhalt und Footer sind semantisch nicht klar markiert. Ich verstehe die Struktur der Seite schlechter und erkenne wichtige Bedienelemente nicht sicher. Mit Screenreader kann ich dadurch zentrale Inhalte und Funktionen nur umständlich oder gar nicht finden. Melden

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

Webangebot öffnen
  • https://www.inkar.de/
  • https://www.inkar.de/?content=4
  • https://www.inkar.de/documents/Uebersicht%20der%20Funktionen.pdf

Empfehlung & Status

Festgestellte Barrierefreiheitsprobleme mit dem WCAG-Level A bzw. entsprechend mit hoher Priorität beheben.

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
1.3.1
Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar
nicht bestanden Alle Seiten: Es fehlt eine h1-Überschrift. Alle Seiten: Die semantische Auszeichnung der Seitenbereiche, wie <header>, <main> und <footer>, fehlt, wodurch die Struktur der Seiteninhalte für assistive Technologien nicht eindeutig erkennbar ist. Alle Seiten: Die Navigation im linken Seitenbereich sollte in HTML semantisch korrekt mit dem <nav>-Element oder dem Attribut role="navigation" ausgezeichnet werden, damit ihre Struktur und Funktion programmatisch erkennbar sind. Die betrifft ebenso die beiden Buttons „inkar starten“ und „Nutzungsbefragung“. Alle Seiten: Die Obermenü-Einträge sind nur über CSS als Button umgesetzt. Screenreader erkennen diese nicht als interaktive Elemente. Lösung wäre: Diese sollten als <button>-Elemente umgesetzt werden. Die betrifft ebenso die beiden Buttons „inkar starten“ und „Nutzungsbefragung“. Alle Seiten: Die Logos sollten semantisch korrekt in einer HTML-Liste (<ul>) strukturiert werden, um ihre Gruppierung zu verdeutlichen und die Struktur für Screenreader-Nutzer programmatisch erkennbar zu machen.
1.3.4
Bildschirmausrichtung ist änderbar
nicht bestanden Die Webseite passt sich nicht dynamisch an verschiedene Bildschirmgrößen und Geräte an, wodurch eine responsive Darstellung fehlt.
1.4.10
Inhalte brechen in einspaltiges Layout um
nicht bestanden Die Webseite passt sich nicht dynamisch an verschiedene Bildschirmgrößen und Geräte an, wodurch eine responsive Darstellung fehlt.
1.4.12
Textabstände sind anpassbar
nicht bestanden Alle Seiten: Nach Anpassen der Schrift sind beide Buttons unterhalb des Hauptteils nicht mehr sichtbar und der erste Link der Navigation wird vom „360° Luftaufnahme der Stadt Duisburg, Deutschland“ Bild überlappt.
2.1.1
Tastaturbedienbarkeit ist gegeben
nicht bestanden Alle Seiten: die Hauptnavigation und die beiden Buttons unterhalb des Hauptteils können mit einer Tastatur auf Grund der fehlenden semantischen Auszeichnung als Button, nicht erreicht und bedient werden.
2.4.1
Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden
nicht bestanden Es sind keine Sprunglinks am Anfang einer Seite vorhanden.
2.4.2
Titel beschreiben Thema oder Zweck
nicht bestanden Es fehlt die Angabe über den spezifischen Titel der aktuellen Seite.
2.4.7
Tastaturfokus ist sichtbar
nicht bestanden Alle Seiten: Unzureichende Fokus-Sichtbarkeit der Hauptnavigation und der beiden Buttons unterhalb des Hauptteils. Die Tastaturbedienung erfordert jedoch eine klare visuelle Hervorhebung des fokussierten Elements.
A.3
Leichte Sprache ist vorhanden
nicht bestanden Die Vorgaben zu den Erläuterungen in Leichter Sprache sind in der BITV 2.0 zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist keine Seite mit Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden. Weitere Inhalte (Informationen zu den wesentlichen Inhalten, Navigation, Erklärung zur Barrierefreiheit) vorhanden: Bewertung: nicht bestanden.
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden
nicht bestanden Die Vorgaben zu den Erläuterungen in Gebärdensprache sind in der BITV 2.0 zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist keine Seite mit Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden. Weitere Inhalte (Informationen zu den wesentlichen Inhalten, Navigation, Erklärung zur Barrierefreiheit) vorhanden: Bewertung: nicht bestanden.
B.1
PAC Test ergibt PDF/UA-konform
nicht bestanden Information: Besteht das PDF-Dokument die automatisierte Prüfung mit dem PDF Accessibility Checker (PAC-Test), kann es trotzdem Barrierefreiheitsmängel enthalten. Bewertung: nicht bestanden. PDF-Dokument ist getaggt: nein.

Bestanden

Kriterium Status Notizen
1.1.1
Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte
bestanden
1.3.2
Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben
bestanden
1.3.3
Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich
bestanden
1.4.1
Farbe ist nicht einziger Informationsträger
bestanden
1.4.3
Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast)
bestanden Ein ausreichender Kontrast ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Text für alle Benutzer, einschließlich derjenigen mit Sehbeeinträchtigungen, deutlich lesbar ist. Der Mindestkontrast gemäß den WCAG-Richtlinien beträgt 4.5:1 für normale Texte und 3:1 für große Texte (ab 18pt oder 14pt fett).
1.4.4
Schriftgröße kann angepasst werden
bestanden
1.4.11
Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend
bestanden Ein ausreichender Kontrast ist wichtig, um sicherzustellen, dass Nicht-Text-Inhalte für alle Benutzer, einschließlich derjenigen mit Sehbeeinträchtigungen, deutlich erkennbar sind. Der Mindestkontrast gemäß den WCAG-Richtlinien beträgt 3:1 für Nicht-Text-Inhalte.
1.4.13
Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar
bestanden
2.1.2
Tastaturfallen sind nicht vorhanden
bestanden
2.4.3
Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen
bestanden
2.4.4
Linkzweck ist verständlich (im Kontext)
bestanden
2.4.5
Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar
bestanden
2.4.6
Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck
bestanden
2.5.2
Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden
bestanden
2.5.3
Label enthält sichtbare Beschriftung
bestanden
2.5.4
Bewegungsaktivierung ist verzichtbar
bestanden
3.1.1
Sprache ist ausgezeichnet
bestanden
3.1.2
Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet
bestanden
3.2.1
Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.2
Eingabe führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.3
Navigation ist konsistent aufgebaut
bestanden
3.2.4
Elemente sind konsistent bezeichnet
bestanden
4.1.2
Name, Rolle und Wert sind identifizierbar
bestanden
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden
bestanden Die Vorgaben zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist keine Seite zur Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden. Auf Vorhandensein: bestanden. Formal korrekt: bestanden.
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden
bestanden Die Vorgaben zum Feedback-Mechanismus sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu finden.

Nicht anwendbar

Kriterium Status Notizen
1.2.1
Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen
nicht anwendbar
1.2.2
Aufgezeichnete Videos besitzen Untertitel
nicht anwendbar
1.2.3
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen
nicht anwendbar
1.2.5
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen
nicht anwendbar
1.3.5
Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar
nicht anwendbar
1.4.2
Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar
nicht anwendbar
1.4.5
Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar
nicht anwendbar
2.1.4
Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar
nicht anwendbar
2.2.1
Zeitbegrenzungen sind steuerbar
nicht anwendbar
2.2.2
Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar
nicht anwendbar
2.3.1
Blitzen wird vermieden
nicht anwendbar
2.5.1
Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar
nicht anwendbar
3.3.1
Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden
nicht anwendbar
3.3.2
Label enthalten Eingabehinweise
nicht anwendbar
3.3.3
Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge
nicht anwendbar
3.3.4
Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten)
nicht anwendbar
4.1.3
Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben
nicht anwendbar