1.1.1
Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte
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bestanden
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1.3.2
Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben
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bestanden
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1.3.3
Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich
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bestanden
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1.4.1
Farbe ist nicht einziger Informationsträger
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bestanden
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1.4.3
Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast)
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bestanden
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Ein ausreichender Kontrast ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Text für alle Benutzer, einschließlich derjenigen mit Sehbeeinträchtigungen, deutlich lesbar ist. Der Mindestkontrast gemäß den WCAG-Richtlinien beträgt 4.5:1 für normale Texte und 3:1 für große Texte (ab 18pt oder 14pt fett). |
1.4.4
Schriftgröße kann angepasst werden
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bestanden
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1.4.11
Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend
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bestanden
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Ein ausreichender Kontrast ist wichtig, um sicherzustellen, dass Nicht-Text-Inhalte für alle Benutzer, einschließlich derjenigen mit Sehbeeinträchtigungen, deutlich erkennbar sind. Der Mindestkontrast gemäß den WCAG-Richtlinien beträgt 3:1 für Nicht-Text-Inhalte. |
1.4.13
Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar
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bestanden
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2.1.2
Tastaturfallen sind nicht vorhanden
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bestanden
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2.4.3
Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen
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bestanden
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2.4.4
Linkzweck ist verständlich (im Kontext)
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bestanden
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2.4.5
Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar
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bestanden
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2.4.6
Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck
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bestanden
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2.5.2
Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden
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bestanden
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2.5.3
Label enthält sichtbare Beschriftung
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bestanden
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2.5.4
Bewegungsaktivierung ist verzichtbar
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bestanden
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3.1.1
Sprache ist ausgezeichnet
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bestanden
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3.1.2
Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet
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bestanden
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3.2.1
Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung
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bestanden
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3.2.2
Eingabe führt nicht zu Kontextänderung
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bestanden
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3.2.3
Navigation ist konsistent aufgebaut
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bestanden
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3.2.4
Elemente sind konsistent bezeichnet
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bestanden
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4.1.2
Name, Rolle und Wert sind identifizierbar
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bestanden
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A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden
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bestanden
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Die Vorgaben zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist keine Seite zur Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden. Auf Vorhandensein: bestanden. Formal korrekt: bestanden. |
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden
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bestanden
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Die Vorgaben zum Feedback-Mechanismus sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu finden. |