Alle Scans sind unzugänglich

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Die Scans auf sachsen.digital sind nicht per Screenreader zugänglich, nicht einmal zur Nutzung von KI-Assistenzwerkzeugen wie Schrifterkennung um sich einen Überblick über die Daten zu verschaffen oder weiter damit zu arbeiten. Die zusätzlich fehlenden Strukturelemente auf der Seite wie Landmarks oder Überschriften oder der Auszeichnung von Buttons oder anderen Elementen machen die Navigation und ein herunterladen der Daten extrem schwierig.

Auswirkung: Blinde Menschen sind von Sachsen.digital effektiv vollständig ausgeschlossen.

Korrespondenz

Juni 2026

barrieren-gutachten.de an Behörde Guten Tag, im Auftrag von <zensiert> melden wir die folgende Barriere in Ihrem digitalen Angebot unter https://sachsen.digital/werkansicht/4667/ Die S... Datum: 09.06.2026 23:37

[Barriere-Meldung #17] Alle Scans sind unzugänglich · 09.06.2026 · digitale Barrierefreiheit

Guten Tag,

im Auftrag von <zensiert> melden wir die folgende Barriere
in Ihrem digitalen Angebot unter https://sachsen.digital/werkansicht/4667/

Die Scans auf sachsen.digital sind nicht per Screenreader zugänglich, nicht einmal zur Nutzung von KI-Assistenzwerkzeugen wie Schrifterkennung um sich einen Überblick über die Daten zu verschaffen oder weiter damit zu arbeiten. Die zusätzlich fehlenden Strukturelemente auf der Seite wie Landmarks oder Überschriften oder der Auszeichnung von Buttons oder anderen Elementen machen die Navigation und ein herunterladen der Daten extrem schwierig.

Das Problem hat folgende Auswirkung: Blinde Menschen sind von Sachsen.digital effektiv vollständig ausgeschlossen.

Wir gehen davon aus, dass durch diese Barriere mindestens die WCAG-Kriterien 1.1.1 Non-text Content (A), 1.3.1 Info and Relationships (A), 2.4.1 Bypass Blocks (A), 2.4.6 Headings and Labels (AA) und 4.1.2 Name, Role, Value (A) verletzt sind.

Gemäß § 12b Abs. 4 BGG oder entsprechender Landesgesetze bitten wir um Rückmeldung zu dieser Mitteilung innerhalb eines Monats.
Nach Behindertengleichstellungsgesetz, BITV, der EU-Richtlinie 2016/2102, dem OZG, dem BFSG oder entsprechender Landesgesetze sind Sie zur barrierefreien Gestaltung Ihres Angebots verpflichtet.
Wir bitten Sie, die gemeldete Barriere schnellstmöglich zu beseitigen und uns den Stand der Behebung bis einschließlich zur erfolgten Behebung mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen
das ehrenamtliche Barrieren-Checker Team von barrieren-gutachten.de

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Sollten Sie nicht für diese Meldung zuständig sein, leiten Sie sie bitte intern an die korrekten Empfänger*innen weiter.
Diese Meldung wurde durch einen Menschen von einer Proxy-Adresse versandt, damit unser ehrenamtliches Team die Problembehandlung dokumentieren kann.
Nach einer Prüfung werden Ihre Antworten pseudonymisiert von uns veröffentlicht und die meldende Person darüber informiert.

Antworten der Behörde werden hier angezeigt, sobald sie ankommen und von uns überprüft wurden

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