Guten Tag,
im Auftrag von <zensiert> melden wir die folgende Barriere in Ihrem digitalen Angebot unter bbk.bund.de. Diese hat unser ehrenamtliches Team aus Menschen mit Behinderung bereits nachvollziehen können.
Auf der Suchseite lassen sich die drei Filter-Auswahllisten mit Screenreader und Tastatur nicht korrekt bedienen. Dadurch sind Suchergebnisse für Tastatur- und Screenreader-Nutzende nur eingeschränkt filterbar.
Das gemeldete Problem hat folgende Auswirkung: Ich kann meine Suche nicht gezielt eingrenzen und finde Inhalte deutlich schwerer.
Wir gehen davon aus, dass durch diese Barriere die WCAG-Kriterien 2.1.1 Keyboard (A), 2.1.2 No Keyboard Trap (A), 1.3.1 Info and Relationships (A) und 4.1.2 Name, Role, Value (A) verletzt sind.
Bei dieser Nachricht handelt es sich um eine Mittelung nach § 12b Abs. 4 BGG oder entsprechender Landesgesetze. Wir bitten Sie deshalb um Rückmeldung innerhalb eines Monats.
Nach § 12a Behindertengleichstellungsgesetz, § 2 BITV, der EU-Richtlinie 2016/2102, § 7 OZG, § 1 BFSG oder entsprechender Landesgesetze- und Verordnungen sind Sie zur barrierefreien Gestaltung des digitalen Angebots verpflichtet.
Wir bitten Sie, die gemeldete Barriere schnellstmöglich zu beseitigen und uns den aktuellen Stand bis einschließlich zur erfolgten Behebung mitzuteilen.
Ein referenziertes Gutachten vom 2023-02-28 bestätigt dies (Prüfstelle: T-Systems Multimedia Solutions GmbH).
Sie finden das Gutachten hier: https://barrieren-gutachten.de/gutachten/480
Vielen Dank schon jetzt für Ihre Kooperation und Ihre Mühen!
Mit freundlichen Grüßen
das ehrenamtliche Barrieren-Checker Team von barrieren-gutachten.de
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Sollten Sie nicht für diese Meldung zuständig sein, leiten Sie sie bitte intern an die korrekten Empfänger*innen weiter.
Der Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte widersprechen wir ausdrücklich.
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Nach einer Prüfung werden Ihre Antworten pseudonymisiert von uns veröffentlicht und die meldende Person darüber informiert.