Gesendete Nachricht
· <zensiert>
Guten Tag,
im Auftrag von <zensiert> melden wir die folgende Barriere
in Ihrem digitalen Angebot unter https://www.zoll.de .
Die Website ist bei Zoom auf 200 % auf einem Desktop-Gerät unbenutzbar, da große Teile des Bildschirms von immer sichtbarer Navigation verdeckt werden. Einige Menüs wie im Footer "Kontakt" sind des Weiteren nicht scrollbar und damit größtenteils unbenutzbar.
Das Problem hat folgende Auswirkung: Die Website des Zolls ist für Menschen mit einer Sehbehinderung, die den Browser-Zoom einsetzen, nur schwer und in Teilen gar nicht nutzbar.
Das Kriterium 9.1.4.10 der EN 301 549 legt fest, dass ein Reflow möglich sein muss und Elemente stets nutzbar bleiben.
Gemäß § 12b Abs. 4 BGG oder entsprechender Landesgesetze bitten wir um Rückmeldung zu dieser Mitteilung innerhalb eines Monats. Nach Behindertengleichstellungsgesetz, der EU-Richtlinie 2016/2102, dem OZG, dem BFSG oder entsprechender Landesgesetze sind Sie zur barrierefreien Gestaltung Ihres Angebots verpflichtet.
Wir bitten Sie, die gemeldete Barriere schnellstmöglich zu beseitigen und uns den Stand der Behebung mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
das ehrenamtliche Barrieren-Checker Team von barrieren-gutachten.de
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Sollten Sie nicht für diese Meldung zuständig sein, leiten Sie sie bitte intern an die korrekten Empfänger*innen weiter.
Diese Meldung wurde von einer Proxy-Adresse versandt, damit unser ehrenamtliches Team die Problembehandlung dokumentieren kann.
Nach einer Prüfung werden Ihre Antworten pseudonymisiert von uns veröffentlicht und die meldende Person darüber informiert.