04.12.2025 · Casey Kreer · ca. 8 Min. Lesezeit
Zentrales Berichtsportal, zentrale Blamage: Wie der Bund Transparenz blockiert
Unser Portal ist bereits Anfang letzten Jahres als zivilgesellschaftliches Projekt gestartet, um Prüfberichte zur digitalen Barrierefreiheit endlich so zugänglich zu machen, dass Betroffene, Fachöffentlichkeit und Medien damit arbeiten können. Dies wurde von Betroffenenverbänden und Fachmedien seit Jahren gefordert und ausdrücklich begrüßt. Die von uns geäußerte Kritik an Intransparenz, schlechter Auffindbarkeit und fehlender Kontextualisierung der Gutachten ist konkret, überprüfbar und durch Zahlen untermauert. Die verantwortlichen Behörden bis hin zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales wissen, dass diese Kritik fachlich fundiert und schwer bis gar nicht zu entkräften ist. Statt sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen, reagieren sie nun mit einem eigenen Portal mit ähnlicher Zielsetzung, das auf den zweiten Blick aber vor allem den politischen Effekt haben soll, etwas vorzeigen zu können. Inhaltlich löst es keines der strukturellen Probleme, die wir seit Monaten anprangern.
Reaktion ohne Erkenntnis: ein Portal gegen Kritik
Das neue Berichtsportal der Überwachungsstelle des Bundes für barrierefreie Informationstechnik (BFIT Bund), das ab dem 10. Dezember 2025 öffentlich online gehen soll, ist aus dieser Perspektive eine typische Verwaltungsantwort: Man baut eine neue Oberfläche, weil durch Projekte wie unseres klar ist, dass man etwas tun muss, um auf Dauer nicht von der zivilgesellschaftlichen Kritik erdrückt zu werden. Aber man denkt offenbar nicht einmal im Ansatz darüber nach, warum diese Kritik überhaupt entstanden ist und welche Anforderungen aus Sicht behinderter Menschen, der Zivilgesellschaft und der Forschung an solch ein Berichtsportal gestellt werden müssten.
Wir konnten die neue Plattform vorab testen. Das Ergebnis ist beschämend: Es fehlen zentrale Detailinformationen zu den einzelnen Gutachten —- diese bleiben weiterhin in PDFs versteckt. Nachprüfungen und Folgegutachten werden nicht nachvollziehbar kenntlich gemacht. Die Oberfläche ist unübersichtlich, langsam und fachlich quasi unbenutzbar. Alles das macht barrieren-gutachten.de seit seinem Start besser, ganz ohne das Budget einer Bundesbehörde.
Die „rechtliche und fachliche Prüfung“ als Dauerbremse
Besonders deutlich zeigt sich das politische Problem in der Argumentation der Landesüberwachungsstellen auf unsere Anfragen nach deren Gutachten, um sie ebenfalls bei barrieren-gutachten.de bereitstellen zu können. Wir wurden schon jetzt auf das neue, zentrale Veröffentlichungsportal der Überwachungsstelle des Bundes verwiesen, das ab dem 10. Dezember bereitgestellt werden soll. Dort könnten, vorbehaltlich „landesrechtlicher Vorgaben“, auch die Länder ihre Gutachten veröffentlichen. Gleichzeitig heißt es, jede darüber hinausgehende Veröffentlichung oder Weitergabe zusätzlicher Unterlagen bedürfe einer „rechtlichen und fachlichen Prüfung“, bei der Datenschutz und Transparenzregelungen zu berücksichtigen seien. Inbesondere wird auf „Vorgaben zur Berichterstattung“ verwiesen.
Diese Argumentation verschiebt die Verantwortung erneut zur Zivilgesellschaft. Es wird so getan, als sei mit dem Bundesportal das Transparenzproblem im Prinzip gelöst. Die „rechtliche und fachliche Prüfung“ dient in dieser Situation vor allem als Bremse: Sie hätte längst vorgenommen und abgeschlossen werden können. Wenn es der Zivilgesellschaft über Informationsfreiheitsgetzte einfach möglich ist die Gutachten zu erhalten und diese ohnehin in einem Bundesportal veröffentlicht werden sollen, ist klar, dass sie grundsätzlich veröffentlichungsfähig sind. Es ist nicht plausibel, warum ihre strukturierte Zugänglichmachung und Weitergabe an zivilgesellschaftliche Projekte zugleich rechtlich so problematisch sein soll, dass man sie auf unbestimmte Zeit vertagt.
Gegen die Pressefreiheit
Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit der Berichterstattung. Die verfassungsrechtliche Schutzwirkung beginnt bei der Beschaffung von Informationen und reicht bis zur Veröffentlichung. Behörden dürfen Medien nicht vorschreiben, in welcher Form sie über staatliches Handeln berichten, und sie dürfen ihnen nicht faktisch nur das „staatlich kuratierte“ Format als zulässige Grundlage der Berichterstattung zuweisen. Die Rechtsprechung leitet aus der Pressefreiheit ausdrücklich behördliche Auskunftspflichten gegenüber Medien ab. Der Staat schuldet Transparenz und Informationszugang, nicht die Verminderung politisch unerwünschter Auswertungen.
Wenn Landesüberwachungsstellen nun erklären, eine weitergehende Bereitstellung von Gutachten sei aufgrund „Vorgaben zur Berichterstattung“ problematisch, ist das mehr als nur unglücklich formuliert. Es transportiert die Vorstellung, es gebe eine staatlich definierte Form der Berichterstattung über Barrierefreiheitsprüfungen, an die sich alle zu halten hätten. Genau diese Denke widerspricht dem Kern der Pressefreiheit: Die öffentliche Hand kann eigene Kommunikationsformate definieren, aber nicht einseitig festlegen, auf welches Format sich Journalist*innen, NGOs oder wissenschaftliche Projekte zu beschränken haben.
barrieren-gutachten.de ist keine behördliche Datenbank, sondern Teil einer kritischen Öffentlichkeit: einer Mischung aus Monitoring, Fachanalyse und medialer Aufbereitung. In dieser Rolle ist das Projekt von der Pressefreiheit umfasst. Es wertet amtliche Informationen aus, bereitet sie für Betroffene und die Öffentlichkeit auf und schafft damit erst die Voraussetzung dafür, dass die in den Gutachten dokumentierten Missstände sichtbar und politisch verhandelbar werden.
Datenschutz als politischer Schutzschild
Datenschutzrechtliche Belange sind wichtig. Aber hier werden sie zu einem immer wiederkehrenden Vorwand, um Transparenz praktisch zu begrenzen. Die Prüfberichte, um die es geht, wurden in großer Stückzahl bereits veröffentlicht und weitergegeben. Sie enthalten ohnehin nur sehr begrenzte personenbezogene Informationen, und wenn, handelt es sich dabei meistens um den Namen der prüfenden Person, der für die Inhalte des Gutachtens irrelevant sind. Für unseren aktuellen Datensatz liegen uns diese Namen vor und sie sind auch in den eigentlichen Prüfberichten enthalten, wir veröffentlichen sie aus diesem Grund aber nicht noch einmal separat. Eine Schwärzung ist jederzeit problemlos möglich.
Wenn diese Inhalte künftig in einem zentralen Portal erscheinen sollen, kann Datenschutz nicht gleichzeitig als Hinderungsgrund angeführt werden, um strukturierte Datenbereitstellung oder Schnittstellen für unabhängige Auswertungen zu blockieren. Genau das passiert aber: Datenschutz wird nicht genutzt, um Betroffene zu schützen, sondern um die Verwaltung vor unliebsamer Kontrolle und externer Aufbereitung ihrer Arbeit zu schützen.
Ähnlich hohl ist der pauschale Verweis auf „landesspezifische Transparenzregelungen“. Transparenzgesetze sind geschaffen worden, um Zugang zu Informationen zu ermöglichen, nicht um ihn möglichst eng zu ziehen. Wenn nun formuliert wird, „zu klären, ob und in welchem Umfang Inhalte über die bestehenden Veröffentlichungen hinaus zugänglich gemacht werden dürfen oder müssen“, verschiebt sich der Fokus: Statt aktiv auszuloten, wie weit Transparenz im Sinne der Öffentlichkeit gehen kann, wird der Minimalstandard zum Maßstab erklärt.
Wenn Behörden ihre Arbeitsergebnisse veröffentlichen wollen, können sie das jederzeit selbstständig tun, es sei denn, es gibt den politischen Befehl, der Unterlagen, die wie in diesem Fall keine Verschlusssachen sind, zurückzuhalten.
Ein performativer Transparenzakt
In Summe entsteht ein klares Bild: Das neue Bundesportal ist eine Reaktion auf Kritik, nicht auf tatsächliche Bedürfnisse oder klar formulierte Probleme. Man weiß, dass unsere Kritik in jedem Punkt stichhaltig ist und dass sie nicht verschwinden wird. Also baut man eine Plattform, die auf den ersten Blick nach „Lösung“ aussieht, auf den zweiten Blick aber nur den diskriminierenden Status Quo stabilisiert.
Die Plattform des Bundes wurde zudem technisch so gestaltet, dass automatisiertes Abrufen, Scraping und unabhängige Auswertungen extrem aufwendig sind. Das ist ein politisches Statement und kein technisches Ungeschick. Die Botschaft lautet: Wir veröffentlichen, klar, aber wir kontrollieren auch, in welcher Form die Daten auftauchen, wer sie wie auswerten kann und wie einfach sich daraus systemische Kritik ableiten lässt.
Besonders zynisch ist, dass diese performative Transparenz neben einer Lösung existiert, die bereits zeigt, wie es besser geht. barrieren-gutachten.de stellt die gleichen Inhalte deutlich nutzbarer dar: mit Kontext, Verlaufsketten, sinnvollen Filtern, Auswertungen und einer Struktur, die sich an den Fragen Betroffener und Verwaltungspersonal orientiert, und wir arbeiten an weiteren Funktionen, um die Daten noch nutzbarer zu machen.
Statt diesen Ansatz mit offenen Daten und finanziellen Ressourcen zu stärken, wird eine eigene, deutlich minderwertige Lösung entwickelt, die ein nach allem was wir wissen ein Vielfaches kostet und strukturelle Kritik einer leisen Personengruppe einmal mehr übertönen wird. Der Staat entscheidet sich aktiv dagegen, vorhandene Kompetenz aus der Zivilgesellschaft anzuerkennen und einzubinden. Man baut lieber ein eigenes System, das schlechter ist, aber politisch kontrollierbar bleibt.
Politische Bilanz: Nixklusion
Die geplante Veröffentlichung des Bundesportals am 10. Dezember steht damit sinnbildlich für den Zustand der digitalen Inklusion in Deutschland. Kritik wird gehört, aber nicht verstanden. Es wird investiert, aber in die Verwaltung von Außenwirkung, nicht in reale Zugänglichkeit. Zivilgesellschaftliche Expertise wird beobachtet, aber nicht strukturell eingebunden.
Wer ein Portal baut, das Transparenz vorspielt und zugleich unabhängige Aufbereitung erschwert, sagt damit sehr deutlich, worum es wirklich geht: Kontrolle über den Informationsfluss, nicht um die Stärkung der Menschen, die auf diese Informationen angewiesen sind.
barrieren-gutachten.de steht für das Gegenteil: Für die Überzeugung, dass Daten zur Barrierefreiheit nicht der Verwaltung gehören, sondern den Menschen, deren Rechte davon abhängen, und jenen, die die Barrierefreiheit herstellen können. Solange Bund und Länder daran festhalten, Transparenz als lästige Pflicht und nicht als demokratischen Kernauftrag zu behandeln, bleibt das neue Portal ein Mahnmal dafür, wie wenig dieser Staat digitale Inklusion politisch wirklich verstanden hat.