Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Deutsches Patent- und Markenamt
- Prüforganisation
- BFIT Bund
- Stadt
- Berlin
- Prüfart
- Vereinfachte Überwachung
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Mehrere Ausfälle bei Alternativtexten, Navigation, Überschriftenstruktur, Skip-Link und ARIA-Status erschweren Screenreader-Nutzung deutlich, machen sie aber nicht völlig unmöglich.
Sehbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Nicht anpassbare Schriftgrafik im Slider und Strukturprobleme beeinträchtigen Vergrößerung und Lesbarkeit, der restliche Inhalt bleibt aber grundsätzlich nutzbar.
Hörbehinderung
Fast barrierefrei
Es werden keine Probleme mit audiovisuellen Inhalten genannt, und die festgestellten Mängel betreffen überwiegend Screenreader- und Strukturthemen.
Motorische Behinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Defekter Skip-Link und unklare Steuerung des Such-Dropdowns erschweren effiziente Tastaturnutzung, verhindern sie aber voraussichtlich nicht vollständig.
Lernbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Unlogische Überschriftenhierarchie, lange Linktexte und fehlende klare Navigationskennzeichnung erschweren Orientierung und Verständnis.
Neurodivergenz
Mit Hindernissen nutzbar
Unpräzise Linkzwecke, uneinheitliche Struktur und fehlende semantische Navigation können Fokus, Orientierung und Reizreduktion beeinträchtigen.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Gutachten-Historie
26.06.2025
Prüfung vor 11 Monaten
12.09.2023
Prüfung vor 2 Jahren
Vergleich
| Prüfungsdatum | Prüfart | Abweichende Prüfart | Nicht bestanden | Im Wesentlichen bestanden | Bestanden |
|---|---|---|---|---|---|
| 26.06.2025 | Vereinfachte Überwachung | Nein | 12 | 0 | 0 |
| 12.09.2023 | Vereinfachte Überwachung | Nein | 9 | 1 | 44 |
Die dokumentierten Verstöße (u. a. falsche Alt-Texte, fehlende semantische Navigation, inkonsistente Überschriften, unzugängliche Skip-Links, ARIA-Attribute sowie formale Mängel der Barrierefreiheitserklärung) müssen gemäß den BITV-2.0-Vorgaben behoben und die Seite erneut geprüft werden.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Slider-Bilder enthalten unzureichende oder falsche Alternativtexte; dekorative und textliche Grafiken müssen korrekt gekennzeichnet sein (leer gesetztes alt=""/aria-hidden bei Dekoration, skalierbare Texte und beschreibender Alt-Text bei informativen Motiven). |
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9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Layoutgrafiken im Bereich "Aktuelles" und "Kontakt" sind nicht als dekorativ ausgezeichnet und werden von assistiven Technologien als relevante Inhalte interpretiert; mit leerem Alt-Attribut oder aria-hidden="true" eindeutig als dekorativ kennzeichnen. |
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9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Eine Layoutgrafik im unteren Sliderbereich besitzt den Alt-Text „Symbolbild“, obwohl sie rein dekorativ ist; die Textalternative entfernen (z. B. alt="") bzw. aria-hidden="true" ergänzen, um Assistenztechnologien korrekt auszuschließen. |
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9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Eine Grafik im Hauptbereich (und weitere mit Beschreibung „Erfinder vor Bildschirm“) dient lediglich der Gestaltung, enthält aber einen beschreibenden Alt-Text; für dekorative Grafiken Alt-Attribut leer lassen oder aria-hidden einsetzen, damit sie von assistiven Technologien ignoriert werden. |
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9.1.3.1 Information und Beziehungen |
nicht bestanden | Veröffentlichungsdaten im Bereich „Aktuelles“ werden ausschließlich als Fließtext ausgegeben (z. B. <p class="datum">20.06.25</p>) und besitzen keine semantische Markierung als Datum; mit dem <time>-Element und datetime-Attribut versehen, damit Assistenztechnologien den Inhalt als Datum erkennen. |
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9.1.3.1 Information und Beziehungen |
nicht bestanden | Footer-Links wie „Impressum“, „Datenschutz“ und „Erklärung zur Barrierefreiheit“ sind nicht innerhalb eines semantischen Navigationscontainers (<nav> mit aria-label) zusammengefasst, wodurch Screenreader den Bereich nicht als Navigation erkennen; die Links in ein nav-Element mit geeignetem aria-label packen oder eine sichtbare Überschrift ergänzen. |
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9.1.3.1 Information und Beziehungen |
nicht bestanden | Innerhalb des Sliders wird nach einer Überschrift der Ebene 2 unmittelbar Ebene 4 verwendet, Ebene 3 wird übersprungen, und der nachfolgende Abschnitt beginnt mit einer Ebene-3-Überschrift, wodurch die hierarchische Struktur nicht nachvollziehbar ist; Überschriftenebenen der Reihe nach einsetzen, Slider-Inhalte ggf. anders gliedern und den Bereich nach dem Slider mit einer Ebene-2-Überschrift beginnen. |
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9.1.4.5 Bilder von Text |
nicht bestanden | Der Slider enthält eine Schriftgrafik (Bild 2) mit Text, die weder Schriftart noch -größe, -form oder Farbe anpassbar macht; ersetzen Sie die Grafik durch echten HTML-Text mit CSS-Gestaltung, damit Informationen skalierbar und für alle zugänglich bleiben. |
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9.2.4.1 Blöcke überspringen |
nicht bestanden | Der Skip-Link zur Suche springt nicht ins Suchfeld, obwohl er sichtbar ist; stellen Sie sicher, dass das Suchfeld eine eindeutige ID erhält und der Skip-Link darauf verweist, damit der Fokus korrekt gesetzt wird. |
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9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext) |
nicht bestanden | Linktexte der Artikel im Bereich „Aktuelles“ bestehen aus langen Überschriften mit Listeninhalten, sodass Screenreader-Nutzende keinen verständlichen Linkzweck erhalten; beschränken Sie den Linktext auf eine prägnante Kernaussage und platzieren zusätzliche Informationen außerhalb des Links. |
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9.4.1.2 Name, Rolle, Wert |
nicht bestanden | Der Button vor dem Sucheingabefeld öffnet eine Ausklappliste, teilt assistiven Technologien aber nicht mit, ob die Liste geöffnet oder geschlossen ist; ergänzen Sie aria-expanded am Button und aktualisieren Sie den Wert dynamisch (true/false) entsprechend dem Zustand. |
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Barrierefreiheitserklärung formal geprüft A.1 Formal nicht korrekt |
nicht bestanden | Das Aktualisierungsdatum der Barrierefreiheitserklärung ist älter als ein Jahr (Stand 01.07.2023) und verletzt damit die formalen Anforderungen; aktualisieren Sie das Datum und sorgen Sie für regelmäßige Aktualisierungen innerhalb eines Jahres. |