Gutachten

service.justiz.de

Website nicht konform Prüfung vom 26.06.2025 ID: #1041
Recht öffentliche Einrichtung
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Kurzzusammenfassung

Auftraggeber
Bundesministerium der Justiz
Prüforganisation
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Stadt
Berlin
Prüfart
Vereinfachte Überwachung

Technische Umgebung

  • OS: Windows 11
  • Browser: Chrome 137.0.7151.104 (Offizieller Build) (64-Bit)
  • Screenreader: NVDA 2024
  • Auflösung:
  • Tools: Color Contrast Analyser (CCA), PDF Accessibility Checker (PAC), Chrome web inspector, NVDA ScreenReader, HeadingsMap (Chrome), Landmark Navigation (Chrome)

Zugänglichkeits-Analyse

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Mit Hindernissen nutzbar

Screenreader-Nutzung ist grundsätzlich möglich, aber fehlende programmatische Kennzeichnung von Warnmeldungen und suboptimale Fokusführung erschweren die Wahrnehmung und Bedienung deutlich.

Sehbehinderung

Weitgehend zugänglich

Struktur- und Label-Probleme sowie unklare Fehlermeldungen erschweren Formulare, aber Farbbenutzung ist nur bzgl. Warnhinweisen problematisch und die Seite dürfte insgesamt visuell noch gut nutzbar sein.

Hörbehinderung

Fast barrierefrei

Die festgestellten Mängel betreffen vor allem Screenreader, Tastaturfokus und Formularhinweise und beeinträchtigen gehörlose Nutzende kaum.

Motorische Behinderung

Weitgehend zugänglich

Die Tastaturfokus-Reihenfolge beim Öffnen eines Bereichs ist nicht optimal, was reine Tastatur- oder Switch-Nutzung erschwert, aber nicht vollständig verhindert.

Lernbehinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Unklare Fehlermeldungen, unvollständige Korrekturhinweise und nicht eindeutig als optional gekennzeichnete Felder können zu Missverständnissen und erhöhter kognitiver Belastung führen.

Neurodivergenz

Mit Hindernissen nutzbar

Inkonsistente Strukturierung, unklare Fehlerhinweise und Fokusprobleme können für Nutzerinnen und Nutzer mit Aufmerksamkeits- oder Verarbeitungsbesonderheiten störend und fehleranfällig sein.

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

Webangebot öffnen
  • https://service.justiz.de/
  • https://service.justiz.de/fluggastrechte/vorabcheck/start
  • service.justiz.de/prozesskostenhilfe/

Empfehlung & Status

Empfehlung

Überarbeiten Sie die Listenstruktur mit Einträgen zu „Finanzielle Angaben“, kennzeichnen Sie Warnmeldungen programmatisch, verbessern Sie die Tastaturfokusfolge beim Öffnen von Bereichen, kennzeichnen Sie optionale Felder in Labels und ergänzen Sie Fehlermeldungen um konkrete Hinweise zur Korrektur gültiger Zahlenwerte.

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
9.1.3.1
Info und Beziehungen
nicht bestanden Vermeiden Sie Listen mit nur einem Eintrag; fassen Sie die beiden Einträge zu „Finanzielle Angaben“ in eine gemeinsame Liste oder verzichten Sie auf Listenstrukturen ohne inhaltliche Gruppierung.
9.1.4.1
Benutzung von Farbe
nicht bestanden Ergänzen Sie die Warnmeldungen um eine programmatische Kennzeichnung (z. B. role="alert" oder semantische Überschrift), damit Assistive Technologien erkennen, dass es sich um Hinweise oder Warnungen handelt.
9.2.4.3
Fokus-Reihenfolge
nicht bestanden Stellen Sie sicher, dass beim Öffnen des Bereichs „Problem melden“ der Tastaturfokus automatisch in diesen Bereich gesetzt wird oder dass der Bereich mit den nächsten Tab-Schritten erreichbar ist.
9.3.3.2
Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen
nicht bestanden Kennzeichnen Sie das Feld „Telefonnummer“ eindeutig als optional (z. B. „Telefonnummer (optional)") und stellen Sie sicher, dass dieser Hinweis sowohl visuell als auch programmatisch vorhanden ist.
9.3.3.3
Vorschlag bei Fehler
nicht bestanden Ergänzen Sie die Fehlermeldung beim Zahlenfeld um konkrete Korrekturhinweise (z. B. „Bitte geben Sie nur ganze Zahlen ein" oder „Verwenden Sie einen Punkt statt eines Kommas"), damit Nutzerinnen und Nutzer wissen, welches Format erwartet wird.