Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- BFIT Bund
- Prüforganisation
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
- Stadt
- Berlin
- Prüfart
- Vereinfachte Überwachung
Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Screenreader-Strukturprobleme (fehlende Regionen, missverständliche Navigation, Fokusführung) beeinträchtigen die Bedienung trotz grundsätzlich guter Alternativtexte und Tastaturbedienbarkeit.
Sehbehinderung
Weitgehend zugänglich
Gute Kontraste für Text, Zoom und Reflow sind vorhanden, aber unzureichende Kontraste bei Eingabefeldern erschweren vor allem die Formularnutzung.
Hörbehinderung
Weitgehend zugänglich
Untertitel und Alternativen für die meisten Audio-/Video-Inhalte sind vorhanden, aber einzelne Videos ohne Alternative können relevante Informationen vorenthalten.
Motorische Behinderung
Weitgehend zugänglich
Umfassende Tastaturbedienbarkeit ohne Tastaturfallen ist gegeben, jedoch führen Probleme mit Fokusreihenfolge und Untermenüs zu zusätzlicher Belastung.
Lernbehinderung
Weitgehend zugänglich
Leichte Sprache und konsistente Navigation helfen, aber komplexe Fokusverhalten, unklare Links und teils flüchtige Fehlermeldungen können Verständnis und Aufgabenbearbeitung erschweren.
Neurodivergenz
Weitgehend zugänglich
Fehlende Animationen und konsistente Strukturen sind positiv, doch die unruhige Fokusführung, lange verlinkte Teaser und schwer nachvollziehbare Formular-Fehlermeldungen können Überforderung auslösen.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Empfehlung
Wir empfehlen die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme mit dem WCAG-Level A bzw. entsprechend des WCAG-Levels A mit hoher Priorität zu beheben.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.2.3 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen |
nicht bestanden | Das Video verfügt über keine Alternative. |
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1.2.5 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen |
nicht bestanden | Das Video verfügt über keine Audiodeskription. |
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1.3.1 Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar |
nicht bestanden | Links in der Servicenavigation enthalten Trennzeichen (Ge·svorbild) und werden vom Screenreader schwer verständlich ausgegeben. Die Website besitzt keine Regionen (z. B. Header, Main, Footer). Listen bestehen häufig nur aus einem Eintrag. Obermenü-Punkte des Hauptmenüs sind als H3 ausgezeichnet, leiten aber keine neuen Abschnitte ein. |
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1.4.11 Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend |
nicht bestanden | Suche: Die Rahmen der Eingabefelder besitzen keinen ausreichend Kontrast zum Hintergrund. (Abb. 02) |
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2.4.3 Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen |
nicht bestanden | Hauptmenü: Untermenü öffnet sich automatisch, ESC muss verwendet werden, zusätzliche Tab-Schritte entstehen. Suche: Fokus geht nach der Suche an den Seitenanfang statt zum Ergebnis. Kontakt: Fokus nach fehlerhaftem Formular nicht konsequent auf erstes fehlerhaftes Feld. Suche: Filter erhalten doppelten Fokus. Suche/Suchfeld im Footer: Tabulator löst Auswahl aus. |
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2.4.4 Linkzweck ist verständlich (im Kontext) |
nicht bestanden | Startseite: Teaser im Bereich „Die Rubrik im Überblick“ sind in einem a-Element eingebettet, wodurch der Screenreader bei der Tab-Navigation den gesamten Inhalt (H3, p) des Links vorliest. |
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3.1.2 Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet |
nicht bestanden | Suche: Das Wort „breadcrumb“ wird in Englisch ausgegeben; eine deutschsprachige Übersetzung ist empfehlenswert. |
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4.1.2 Name, Rolle und Wert sind identifizierbar |
nicht bestanden | Hauptnavigation: Obermenü-Einträge sind lediglich als Links ausgezeichnet, handeln aber als Menü-Schalter, die Untermenüs öffnen. |
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B.1 PAC Test ergibt PDF/UA-konform |
nicht bestanden |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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3.3.1 Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden |
im Wesentlichen bestanden | Kontakt: Tooltip bei fehlerhafter E-Mail-Eingabe ist nur einige Sekunden sichtbar und erscheint beim erneuten Fokussieren nicht wieder. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.1.1 Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte |
bestanden | |
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1.2.1 Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen |
bestanden | |
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1.2.2 Aufgezeichnete Videos besitzen Untertitel |
bestanden | |
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1.2.4 Live-Videos besitzen Untertitel |
bestanden | |
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1.3.2 Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben |
bestanden | |
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1.3.3 Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich |
bestanden | |
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1.3.4 Bildschirmausrichtung ist änderbar |
bestanden | |
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1.3.5 Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar |
bestanden | |
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1.4.1 Farbe ist nicht einziger Informationsträger |
bestanden | |
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1.4.3 Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) |
bestanden | |
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1.4.4 Schriftgröße kann angepasst werden |
bestanden | |
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1.4.5 Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar |
bestanden | |
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1.4.10 Inhalte brechen in einspaltiges Layout um |
bestanden | |
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1.4.12 Textabstände sind anpassbar |
bestanden | |
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1.4.13 Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar |
bestanden | |
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2.1.1 Tastaturbedienbarkeit ist gegeben |
bestanden | |
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2.1.2 Tastaturfallen sind nicht vorhanden |
bestanden | |
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2.1.4 Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar |
bestanden | |
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2.2.1 Zeitbegrenzungen sind steuerbar |
bestanden | |
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2.3.1 Blitzen wird vermieden |
bestanden | |
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2.4.1 Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden |
bestanden | |
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2.4.2 Titel beschreiben Thema oder Zweck |
bestanden | |
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2.4.5 Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar |
bestanden | |
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2.4.6 Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck |
bestanden | |
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2.4.7 Tastaturfokus ist sichtbar |
bestanden | |
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2.5.1 Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar |
bestanden | |
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2.5.2 Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden |
bestanden | |
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2.5.3 Label enthält sichtbare Beschriftung |
bestanden | |
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2.5.4 Bewegungsaktivierung ist verzichtbar |
bestanden | |
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3.1.1 Sprache ist ausgezeichnet |
bestanden | |
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3.2.1 Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
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3.2.2 Eingabe führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
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3.2.3 Navigation ist konsistent aufgebaut |
bestanden | |
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3.2.4 Elemente sind konsistent bezeichnet |
bestanden | |
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3.3.2 Label enthalten Eingabehinweise |
bestanden | |
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3.3.3 Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge |
bestanden | |
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3.3.4 Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) |
bestanden | |
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4.1.1 Syntaxspezifikationen sind erfüllt |
bestanden | |
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4.1.3 Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben |
bestanden | |
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A.1 Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden |
bestanden | Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite zur Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden. |
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A.2 Feedback-Mechanismus ist vorhanden |
bestanden | Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit einem Feedback-Mechanismus vorhanden. |
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A.3 Leichte Sprache ist vorhanden |
bestanden | Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden. Sie enthält textuelle Erläuterungen zu wesentlichen Inhalten, Navigation, Erklärung zur Barrierefreiheit, Hinweise auf weitere Informationen und erfüllt weitere Anforderungen aus Anlage 2 der BITV 2.0. |
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A.4 Gebärdensprache-Video ist vorhanden |
bestanden | Auf dem geprüften Webauftritt ist (k)eine Seite mit Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden. Solche Seiten sollten Videoinhalte mit Informationen zu wesentlichen Inhalten, zur Navigation, zur Erklärung zur Barrierefreiheit und weiteren Informationen enthalten sowie Anforderungen aus Anlage 2 der BITV 2.0 erfüllen. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.4.2 Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar |
nicht anwendbar | |
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2.2.2 Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar |
nicht anwendbar |
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 21.03.2024