Gutachten

KfW Bankengruppe

Website nicht konform Prüfung vom 03.08.2022 ID: #153
Finanzen öffentliche Einrichtung
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Kurzzusammenfassung

Auftraggeber
BFIT-Bund
Prüforganisation
BFIT - Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Stadt
Berlin
Prüfart
Vereinfachte Überwachung

Technische Umgebung

  • OS: Windows 11
  • Browser: Google Chrome Version 101.0.4951.67 (Offizieller Build) (64-Bit)
  • Screenreader: JAWS 2022
  • Auflösung: 1920 x 1080 Pixel
  • Tools:

Zugänglichkeits-Analyse

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Weitgehend zugänglich

Screenreader-Bedienung, Struktur, Alternativtexte und Formulare sind weitgehend gut umgesetzt, aber Probleme bei Fokusreihenfolge, Navigation, HTML-Validität und PDF/UA schränken die Nutzbarkeit merklich ein.

Sehbehinderung

Weitgehend zugänglich

Kontraste, Textvergrößerung, Reflow und Steuerbarkeit eingeblendeter Inhalte sind gut, kleinere Navigations- und Strukturprobleme können aber dennoch zu Hürden führen.

Hörbehinderung

Fast barrierefrei

Untertitel, Alternativen für Audio/Video sowie ein Gebärdensprachangebot sind vorhanden, nur die fehlerhafte Benennung des DGS-Links ist eine leichte Barriere.

Motorische Behinderung

Weitgehend zugänglich

Vollständige Tastaturbedienbarkeit ohne Tastaturfallen und einfache Zeigerinteraktionen sind gegeben, jedoch erschwert die suboptimale Fokusreihenfolge insbesondere die Navigation mit Tastatur oder alternativen Eingabegeräten.

Lernbehinderung

Weitgehend zugänglich

Konsistente Navigation, klare Fehlermeldungen und Leichte Sprache unterstützen gut, allerdings können komplexe Navigation, teils unpräzise Linktexte und nicht barrierefreie PDFs Verständnisschwierigkeiten verursachen.

Neurodivergenz

Weitgehend zugänglich

Es gibt keine störenden Animationen oder Überraschungswechsel, Struktur und Hilfen sind überwiegend klar, jedoch können die ungewohnte Fokusführung, fehlerhafte Linkbenennungen und komplexe Inhalte punktuell überfordern.

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

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Gutachten-Historie

21.04.2021

Prüfung vor 4 Jahren

KfW

  • https://www.kfw.de Weitere Gutachten vorhanden
  • https://www.kfw.de/Suchergebnisse.jsp?query=Berlin&page=1&rows=10&sortBy=relevance&sortOrder=desc&facet.filter.language=de&groups=1&dymFailover=true
  • https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Barrierefreiheit.html
  • https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/
  • https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Pressetermine/Bilanzpressekonferenz/BPK-2021.html
  • https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/Zuschussportal/6000003771_F_Mustervollmacht_Zuschussportal.pdf

Empfehlung & Status

Empfehlung

Festgestellte Barrierefreiheitsprobleme mit WCAG Level A bzw. entsprechendem WCAG-Level A mit hoher Priorität beheben.

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
2.4.3
Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen
nicht bestanden Hauptnavigation: Um in die Untermenü-Einträge zu gelangen, muss der Nutzer 4 Tab-Schritt zusätzlich gehen. (Es muss zuerst die Breadcrump durch gegangen werden.)
2.4.4
Linkzweck ist verständlich (im Kontext)
nicht bestanden Alle Webseiten: Der Link zu Deutscher Gebärdensprache in der Meta-Navigation beschriebt mit dem Link-Text „Im folgenden Video erklären wir Ihnen Inhalt und Navigation des KfW-Webauftritts“ nicht korrekt den DGS-Link.
3.1.2
Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet
nicht bestanden *Alle Webseite: Der Sprachwechsler ist mit „switch to english“ nicht mit dem Lang-Attribut Eng ausgezeichnet.
4.1.1
Syntaxspezifikationen sind erfüllt
nicht bestanden Der HTML-Code ist nicht valide.
B.1
PAC Test ergibt PDF/UA-konform
nicht bestanden PAC-Test ergab keine PDF/UA-Konformität.

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
1.3.1
Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar
im Wesentlichen bestanden Startseite: Der Breadcrumb ist eine Liste mit nur einen Listen-Eintrag.

Bestanden

Kriterium Status Notizen
1.1.1
Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte
bestanden
1.2.1
Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen
bestanden
1.2.2
Aufgezeichnete Videos besitzen Untertitel
bestanden
1.2.3
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen
bestanden
1.2.5
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen
bestanden
1.3.2
Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben
bestanden
1.3.3
Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich
bestanden
1.3.4
Bildschirmausrichtung ist änderbar
bestanden
1.3.5
Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar
bestanden
1.4.1
Farbe ist nicht einziger Informationsträger
bestanden
1.4.3
Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast)
bestanden
1.4.4
Schriftgröße kann angepasst werden
bestanden
1.4.5
Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar
bestanden
1.4.10
Inhalte brechen in einspaltiges Layout um
bestanden
1.4.11
Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend
bestanden
1.4.12
Textabstände sind anpassbar
bestanden
1.4.13
Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar
bestanden
2.1.1
Tastaturbedienbarkeit ist gegeben
bestanden
2.1.2
Tastaturfallen sind nicht vorhanden
bestanden
2.1.4
Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar
bestanden
2.2.1
Zeitbegrenzungen sind steuerbar
bestanden
2.3.1
Blitzen wird vermieden
bestanden
2.4.1
Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden
bestanden
2.4.2
Titel beschreiben Thema oder Zweck
bestanden
2.4.5
Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar
bestanden
2.4.6
Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck
bestanden
2.4.7
Tastaturfokus ist sichtbar
bestanden
2.5.1
Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar
bestanden
2.5.2
Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden
bestanden
2.5.3
Label enthält sichtbare Beschriftung
bestanden
2.5.4
Bewegungsaktivierung ist verzichtbar
bestanden
3.1.1
Sprache ist ausgezeichnet
bestanden
3.2.1
Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.2
Eingabe führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.3
Navigation ist konsistent aufgebaut
bestanden
3.2.4
Elemente sind konsistent bezeichnet
bestanden
3.3.1
Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden
bestanden
3.3.2
Label enthalten Eingabehinweise
bestanden
3.3.3
Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge
bestanden
3.3.4
Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten)
bestanden
4.1.2
Name, Rolle und Wert sind identifizierbar
bestanden Die Hauptmenü-Einträge werden bei einer Pfeil-Navigation mit eine ScreenReader nur als Link ausgegeben. Dem Nutzer ist nicht klar, dass es sich um einen ausklappbaren Schalter handelt, welcher ein Untermenü anbietet.
4.1.3
Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben
bestanden
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden
bestanden Die Vorgaben zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite zur Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden.
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden
bestanden Die Vorgaben zum Feedback-Mechanismus sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit einem Feedback-Mechanismus vorhanden.
A.3
Leichte Sprache ist vorhanden
bestanden Die Vorgaben zu den Erläuterungen in Leichter Sprache sind in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden. Solch eine Seite sollte unter anderem folgende Punkte erfüllen: • Textuelle Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten des Webauftritts • Textuelle Hinweise zur Navigation • Textuelle Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit • Hinweise auf weitere im Auftritt vorhandene Informationen in Leichter Sprache. • Außerdem sind weitere Anforderungen in Anlage 2 der BITV 2.0 zu beachten
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden
bestanden Die Vorgaben zu den Erläuterungen in Gebärdensprache sind in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zu finden. Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden. Solch eine Seite sollte unteranderem folgende Punkte erfüllen: • Videoinhalte mit Informationen zu den wesentlichen Inhalten des Webauftritts • Videoinhalte mit Hinweisen zur Navigation • Videoinhalte mit den wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit • Hinweise auf weitere im Auftritt vorhandene Informationen in Gebärdensprache • Außerdem sind weitere Anforderungen in Anlage 2 der BITV 2.0 zu beachten

Nicht anwendbar

Kriterium Status Notizen
1.2.4
Live-Videos besitzen Untertitel
nicht anwendbar
1.4.2
Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar
nicht anwendbar
2.2.2
Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar
nicht anwendbar