Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- BFIT-Bund
- Prüforganisation
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
- Stadt
- Berlin
- Prüfart
- Vereinfachte Überwachung
Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Screenreader-Nutzende profitieren von guter Grundstruktur und Tastaturbedienbarkeit, werden aber durch falsche Fokusführung, unklare Link- und Menüausgaben sowie fehlende Alternativen einzelner Inhalte deutlich beeinträchtigt.
Sehbehinderung
Weitgehend zugänglich
Kontraste, Textskalierung und Reflow sind überwiegend gut, jedoch erschweren einzelne Kontrastmängel bei Steuerelementen und eine nicht barrierefreie Schriftgrafik die Nutzung etwas.
Hörbehinderung
Fast barrierefrei
Untertitel und weitgehend barrierefreie Medien stehen zur Verfügung, nur fehlende Alternativen zu einem Video schränken den Informationszugang geringfügig ein.
Motorische Behinderung
Weitgehend zugänglich
Die Seite ist vollständig tastaturbedienbar und ohne komplexe Zeigereingaben nutzbar, kleinere Probleme bei Fokusposition und großer Linkflächen können die Effizienz mindern.
Lernbehinderung
Weitgehend zugänglich
Klare Sprache, konsistente Navigation und Leichte-Sprache-Angebote helfen, doch lange Linktexte in Suchergebnissen und nicht optimale Fokusführung können das Verständnis erschweren.
Neurodivergenz
Weitgehend zugänglich
Die ruhige, konsistente Gestaltung unterstützt, aber suboptimale Fokusreihenfolge, wenig aussagekräftige Slider-Steuerung und überlange Linkbeschreibungen können Reizüberflutung oder Desorientierung begünstigen.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Gutachten-Historie
05.06.2024
Prüfung vor 1 Jahr
12.09.2022
Prüfung vor 3 Jahren
Empfehlung
Die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme (insbesondere Verstöße gegen WCAG-Level A) sollten mit hoher Priorität behoben werden, etwa fehlende Alternativtexte, fehlende Videoinhalte und unklare Link- und Fokusbeschreibungen sowie nachvollziehbare Statusinformationen.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
1.2.3 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen |
nicht bestanden | Startseite: Zu dem Video wird keine Alternative bereitgestellt. |
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1.3.2 Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben |
nicht bestanden | Suche: Nach Auswahl eines Filters oder Absenden eines Suchbegriffs wird der Fokus an den Seitenanfang gelegt; nach Filterauswahl sollte der Fokus im Filterbereich bleiben und nach Absenden im Bereich der Suchergebnisse starten. Kontakt: Nach Absenden eines Formulars mit fehlerhaften Feldern wird der Fokus an den Seitenanfang gesetzt; sinnvoll wäre das erste fehlerhafte Eingabefeld. |
|
1.4.5 Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar |
nicht bestanden | Startseite: Bei der Grafik ‚Dienstekonsolidierung‘ handelt es sich um eine Schriftgrafik. |
|
2.4.3 Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen |
nicht bestanden | Startseite: Hinter der H1 ‚Aktuelle Inhalte aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat‘ befindet sich eine Verlinkung zu einer Unterseite, deren gesamte Inhalte als Linkausgabe erscheinen; dies betrifft auch Pressemitteilungen. Startseite: Die Paginierungslinks des Sliders sind mit z. B. ‚1of3, 2of3‘ nicht aussagekräftig genug. |
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2.4.4 Linkzweck ist verständlich (im Kontext) |
nicht bestanden | Suche: Die Suchergebnisse sind in einem Link zusammengefasst; alle Inhalte innerhalb des Links werden als Linkbeschreibung ausgegeben. |
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2.5.3 Label enthält sichtbare Beschriftung |
nicht bestanden | Alle Seiten: Im Servicemenü wird der Link ‚Bundesministerium des Innern und für Heimat‘ mit der Beschriftung ‚www.bmi.bund.de (Öffnet neues Fenster)‘ ausgegeben, die von der visuellen Beschriftung abweicht. |
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4.1.2 Name, Rolle und Wert sind identifizierbar |
nicht bestanden | Alle Seiten: Bei Ansteuern eines Obermenü-Eintrags wird automatisch das Untermenü geöffnet. Ein ScreenReader-Nutzender wird über dieses Verhalten nicht informiert und kann dieses Untermenü nicht gezielt wieder ausblenden. |
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A.1 Erklärung zur Barrierefreiheit ist formal korrekt |
nicht bestanden | Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss jährlich aktualisiert werden; das Aktualisierungsdatum darf nicht älter als ein Jahr sein. |
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B.1 PAC Test ergibt PDF/UA-konform |
nicht bestanden |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.1.1 Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte |
im Wesentlichen bestanden | Startseite: Bei den Teaser-Bildern im Bereich ‚Aktuelle Themen‘ handelt es sich um Layoutgrafiken. Diese sollten als dekorativ gekennzeichnet werden. |
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1.3.1 Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar |
im Wesentlichen bestanden | Formularseite, Inhaltsseite: Im Hauptmenü wird der aktive Menüpunkt vom Screenreader nicht als aktiv ausgegeben. |
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1.4.11 Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend |
im Wesentlichen bestanden | Kontakt: Der Rahmen der Checkbox hat mit 2:1 ein zu geringes Kontrastverhältnis zum Hintergrund. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.2.2 Aufgezeichnete Videos besitzen Untertitel |
bestanden | |
|
1.2.5 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen |
bestanden | |
|
1.3.3 Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich |
bestanden | |
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1.3.4 Bildschirmausrichtung ist änderbar |
bestanden | |
|
1.3.5 Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar |
bestanden | |
|
1.4.1 Farbe ist nicht einziger Informationsträger |
bestanden | |
|
1.4.3 Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) |
bestanden | |
|
1.4.4 Schriftgröße kann angepasst werden |
bestanden | |
|
1.4.10 Inhalte brechen in einspaltiges Layout um |
bestanden | |
|
1.4.12 Textabstände sind anpassbar |
bestanden | |
|
1.4.13 Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar |
bestanden | |
|
2.1.1 Tastaturbedienbarkeit ist gegeben |
bestanden | |
|
2.1.2 Tastaturfallen sind nicht vorhanden |
bestanden | |
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2.3.1 Blitzen wird vermieden |
bestanden | |
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2.4.1 Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden |
bestanden | |
|
2.4.2 Titel beschreiben Thema oder Zweck |
bestanden | |
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2.4.5 Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar |
bestanden | |
|
2.4.6 Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck |
bestanden | |
|
2.4.7 Tastaturfokus ist sichtbar |
bestanden | |
|
2.5.1 Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar |
bestanden | |
|
2.5.2 Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden |
bestanden | |
|
2.5.4 Bewegungsaktivierung ist verzichtbar |
bestanden | |
|
3.1.1 Sprache ist ausgezeichnet |
bestanden | |
|
3.1.2 Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet |
bestanden | |
|
3.2.1 Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
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3.2.2 Eingabe führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
|
3.2.3 Navigation ist konsistent aufgebaut |
bestanden | |
|
3.2.4 Elemente sind konsistent bezeichnet |
bestanden | |
|
3.3.1 Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden |
bestanden | |
|
3.3.2 Label enthalten Eingabehinweise |
bestanden | |
|
3.3.3 Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge |
bestanden | |
|
3.3.4 Fehlervermeidung wird unterstützt |
bestanden | |
|
4.1.1 Syntaxspezifikationen sind erfüllt |
bestanden | |
|
4.1.3 Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben |
bestanden | |
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A.1 Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden |
bestanden | |
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A.2 Feedback-Mechanismus ist vorhanden |
bestanden | |
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A.3 Erläuterungen in Leichter Sprache sind vorhanden |
bestanden | Nach Vorgabe der BITV 2.0 (§4) soll auch die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache angeboten werden. |
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A.4 Erläuterungen in Gebärdensprache sind vorhanden |
bestanden |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.2.1 Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen |
nicht anwendbar | |
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1.4.2 Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar |
nicht anwendbar | |
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2.1.4 Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar |
nicht anwendbar | |
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2.2.1 Zeitbegrenzungen sind steuerbar |
nicht anwendbar | |
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2.2.2 Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar |
nicht anwendbar |