Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- BFIT Bund
- Prüforganisation
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
- Stadt
- Berlin
- Prüfart
- Vereinfachte Überwachung
Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Screenreader-Nutzung ist grundsätzlich möglich, aber mehrere Level-A-Probleme (u.a. Überschriftenstruktur, Lesereihenfolge, unklare Linkzwecke, fehlende ARIA-Auszeichnungen, irritierende Slider-Ausgaben) erschweren die Orientierung deutlich.
Sehbehinderung
Fast barrierefrei
Hohe Kontraste, skalierbare Schrift, reflow, sichtbarer Fokus und anpassbare Textabstände sind gegeben, sodass nur wenige strukturbedingte Mängel die Nutzung merklich beeinträchtigen.
Hörbehinderung
Fast barrierefrei
Multimedia ist weitgehend nicht vorhanden bzw. nicht anwendbar, Gebärdensprachinhalte sind angeboten und es gibt kaum hörbezogene Barrieren.
Motorische Behinderung
Fast barrierefrei
Volle Tastaturbedienbarkeit ohne Fallen, sichtbarer Fokus und Verzicht auf komplexe Zeigergesten ermöglichen eine weitgehend problemlose Nutzung, abgesehen von kleineren Fokus-Sprüngen.
Lernbehinderung
Weitgehend zugänglich
Konsistente Navigation, Leichte-Sprache-Angebot und klare Fehlertexte unterstützen, aber Slider-Autoplay, teils unklare Titel/Linkzwecke und fehlende Korrekturvorschläge können Verständlichkeit und Fehlerkorrektur erschweren.
Neurodivergenz
Weitgehend zugänglich
Die Seite ist überwiegend ruhig und strukturiert, jedoch kann der automatisch laufende Slider mit wiederholten Screenreader-Meldungen sowie einzelne Inkonsistenzen bei Titeln und Fokusführung die Reizbelastung und kognitive Last erhöhen.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Gutachten-Historie
29.02.2024
Prüfung vor 2 Jahren
14.07.2022
Prüfung vor 3 Jahren
Empfehlung
Die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme sollten gemäß WCAG-Level A mit hoher Priorität behoben werden.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.3.1 Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar |
nicht bestanden | Hinweis auf Elternseite: E-Mail-Verlinkungen mit z. B. @bzga.de funktionieren nicht; auf der Startseite folgt auf eine H1 eine H3 und Überschriftenstruktur ist nicht konsistent; Suche beginnt nicht mit einer H1; Formular: Label für Radio-Buttons „Anrede“ ist nicht mit Auswahlgruppe verknüpft. |
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1.3.2 Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben |
nicht bestanden | Alle Seiten: Der Tastaturfokus bleibt beim Betätigen des Nach-Oben-Pfeils im Footer; Suche: Unsichtbarer Teaser-Text wird ScreenReader ausgegeben. |
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1.3.5 Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar |
nicht bestanden | Formular: Eingabefelder für Nutzerdaten besitzen keine autocomplete Attribute. |
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2.4.2 Titel beschreiben Thema oder Zweck |
nicht bestanden | Dokumententitel beschreiben teilweise nur das Webangebot und nicht die individuelle Seite. |
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2.4.4 Linkzweck ist verständlich (im Kontext) |
nicht bestanden | Startseite: <hr> Trennlinien erscheinen im Linktext; weitere Seiten: Home-Link im Breadcrumb zeigt Systemnamen; Elternseite: verlinkte Grafiken haben keine beschreibbaren Linktexte, stattdessen Dateinamen (Abb. 02). |
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3.1.2 Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet |
nicht bestanden | Startseite: Paginierungspunkte verwenden englische Beschreibungen wie „Carousel Page 1 (Current Slide)“. |
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3.3.3 Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge |
nicht bestanden | Formular: Bei fehlerhafter Eingabe einer E-Mail-Adresse erhält der Nutzer keinen Korrekturvorschlag. |
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4.1.2 Name, Rolle und Wert sind identifizierbar |
nicht bestanden | Elternseite: Aktiver Hauptnavigationseintrag visuell erkenntlich, aber es fehlt die programmatische Auszeichnung, z. B. aria-current="page"; Suche: ScreenReader erhält bei Vorschlagsliste keine Hinweise. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.1.1 Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte |
im Wesentlichen bestanden | Suche: Die Trenner zwischen den Suchergebnisse werden von einem ScreenReader erkannt und sollten als dekorativ gekennzeichnet werden; betrifft auch Trenner auf weiteren Seiten. |
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2.4.3 Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen |
im Wesentlichen bestanden | Beim Schließen des Sucheingabefeldes über Schließen-Button verbleibt Tastatur-Fokus nicht bei Suche, sondern springt zum Leichte-Sprache-Link (Abb. 01). |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.3.3 Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich |
bestanden | |
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1.3.4 Bildschirmausrichtung ist änderbar |
bestanden | |
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1.4.1 Farbe ist nicht einziger Informationsträger |
bestanden | |
|
1.4.3 Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend |
bestanden | |
|
1.4.4 Schriftgröße kann angepasst werden |
bestanden | |
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1.4.10 Inhalte brechen in einspaltiges Layout um |
bestanden | |
|
1.4.11 Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend |
bestanden | |
|
1.4.12 Textabstände sind anpassbar |
bestanden | |
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1.4.13 Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar |
bestanden | |
|
2.1.1 Tastaturbedienbarkeit ist gegeben |
bestanden | |
|
2.1.2 Tastaturfallen sind nicht vorhanden |
bestanden | |
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2.1.4 Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar |
bestanden | |
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2.2.1 Zeitbegrenzungen sind steuerbar |
bestanden | |
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2.2.2 Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar |
bestanden | Slider startet automatisch; ScreenReader meldet bei jedem Slidewechsel, sodass Fokus zunächst zum Slider gesteuert werden muss, um ihn zu pausieren. |
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2.3.1 Blitzen wird vermieden |
bestanden | |
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2.4.1 Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden |
bestanden | |
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2.4.5 Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar |
bestanden | |
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2.4.6 Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck |
bestanden | |
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2.4.7 Tastaturfokus ist sichtbar |
bestanden | |
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2.5.1 Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar |
bestanden | |
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2.5.2 Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden |
bestanden | |
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2.5.3 Label enthält sichtbare Beschriftung |
bestanden | |
|
2.5.4 Bewegungsaktivierung ist verzichtbar |
bestanden | |
|
3.1.1 Sprache ist ausgezeichnet |
bestanden | |
|
3.2.1 Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
|
3.2.2 Eingabe führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
|
3.2.3 Navigation ist konsistent aufgebaut |
bestanden | |
|
3.2.4 Elemente sind konsistent bezeichnet |
bestanden | |
|
3.3.1 Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden |
bestanden | |
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3.3.2 Label enthalten Eingabehinweise |
bestanden | |
|
3.3.4 Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) |
bestanden | |
|
4.1.1 Syntaxspezifikationen sind erfüllt |
bestanden | |
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4.1.3 Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben |
bestanden | |
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A.1 Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden |
bestanden | Seite zur Erklärung ist vorhanden; auf Vorhandensein und Formal korrekt jeweils bestanden. |
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A.2 Feedback-Mechanismus ist vorhanden |
bestanden | Die Vorgaben nach BGG sind erfüllt. |
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A.3 Leichte Sprache ist vorhanden |
bestanden | Seite mit Erläuterungen in Leichter Sprache ist vorhanden; BITV 2.0 verlangt zudem, dass die Erklärung zur Barrierefreiheit ebenfalls in Leichte Sprache angeboten wird. |
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A.4 Gebärdensprache-Video ist vorhanden |
bestanden | Seite mit Erläuterungen in Gebärdensprache ist vorhanden. |
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B.1 PAC Test ergibt PDF/UA-konform |
bestanden | PDF/UA-Konformität geprüft über PAC. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.2.1 Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen |
nicht anwendbar | |
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1.2.2 Aufgezeichnete Videos besitzen Untertitel |
nicht anwendbar | |
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1.2.3 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen |
nicht anwendbar | |
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1.2.4 Live-Videos besitzen Untertitel |
nicht anwendbar | |
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1.2.5 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen |
nicht anwendbar | |
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1.4.2 Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar |
nicht anwendbar | |
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1.4.5 Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar |
nicht anwendbar |