Gutachten

Bildwortmarkenassistent

Website nicht konform Prüfung vom 11.07.2024 ID: #257
Recht private Organisation
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Kurzzusammenfassung

Auftraggeber
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüforganisation
Deutsche Telekom MMS GmbH
Stadt
Dresden
Prüfart
Vereinfachte Überwachung
Dauer
8 Stunden

Technische Umgebung

  • OS: Windows 10 Enterprise
  • Browser: Google Chrome Version 126.0.6478.127 (Offizieller Build) (64-Bit)
  • Screenreader: NVDA Version 2024.2.0.32555
  • Auflösung: 1920 x 1080
  • Tools: Color Contrast Analyser (CCA), WCAG Color contrast checker, PDF Accessibility Checker (PAC), Chrome Web Developer Tools, NVDA Screenreader, Landmark Navigation (Chrome), HTML Validator, WCAG Parsing Bookmarklet

Zugänglichkeits-Analyse

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Mit Hindernissen nutzbar

Wesentliche Screenreader-Probleme (fehlende/redundante Alternativtexte, inkorrekte Struktur, falsche Lesereihenfolge, Fokusfehler nach Cookie-Banner) beeinträchtigen blinde Nutzer deutlich, aber ein Großteil der Basisanforderungen ist erfüllt.

Sehbehinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Leicht unzureichende Textkontraste, teils schlecht sichtbarer Tastaturfokus und Layoutprobleme bei hohem Zoom schränken die Nutzung ein, insgesamt ist die Seite aber überwiegend wahrnehmbar und skalierbar.

Hörbehinderung

Fast barrierefrei

Medienanforderungen sind nicht relevant oder nicht anwendbar und es gibt Gebärdensprache-Video sowie sonst kaum hörbezogene Barrieren.

Motorische Behinderung

Weitgehend zugänglich

Tastaturbedienbarkeit, keine Tastaturfallen und einfache Zeigerbedienung sind gegeben, lediglich der Fokus-Sprung nach Cookie-Bestätigung erschwert die Nutzung etwas.

Lernbehinderung

Weitgehend zugänglich

Konsistente Navigation, klare Fehlermeldungen und Leichte Sprache unterstützen, während strukturelle Mängel und wiederholte Eingaben beim Datenschutzhinweis zusätzliche kognitive Belastung verursachen.

Neurodivergenz

Weitgehend zugänglich

Ruhige, konsistente Interaktion ohne Zeitzwang oder Animationen ist vorteilhaft, aber Strukturprobleme, Fokus-Sprünge und wiederholte Eingaben können Orientierung und Reizverarbeitung erschweren.

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

Webangebot öffnen
  • https://bildwortmarkenassistent.de/
  • https://styleguide.bundesregierung.de/sg-de/suche?query=bild
  • https://styleguide.bundesregierung.de/sg-de/downloads
  • https://styleguide.bundesregierung.de/sg-de/basiselemente

Empfehlung & Status

Empfehlung

Barrierefreiheitsprobleme mit WCAG-Level A und AA beheben, insbesondere fehlende Alternativtexte, fehlende Strukturkennzeichnung, Fokusverwaltung nach Cookie-Abfrage sowie Kontrast- und Layoutprobleme.

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
1.1.1
Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte
nicht bestanden Layoutgrafiken wie Icons in Cookie-Banner und Trennlinien im Footer sowie das in drei Teile aufgeteilte Logo haben redundante oder fehlende Alternativtexte und führen zu unnötigem Navigationsaufwand; an einigen Stellen werden Alternativtexte nur über aria-label mit Linkzweck bereitgestellt, ohne beschreibenden Alternativtext.
1.3.1
Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar
nicht bestanden Downloadinformationen sind nicht korrekt als Tabellen ausgezeichnet, leer Leseschritte, visuelle Überschrift "Datenschutzhinweis" fehlt semantische Kennzeichnung, verschachtelte Seitennavigation wird vom Screenreader falsch wiedergegeben; Datenschutzhinweis muss auf mehreren Seiten wiederholt ausgefüllt werden, Visuelle Kontrastanpassungen führen zu schlechter Wahrnehmbarkeit von Navigationselementen.
1.3.2
Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben
nicht bestanden Eingabehinweis auf der Suchseite erscheint vor Filtern statt vor Eingabefeld und ist nur für Screenreader nachvollziehbar; Links in Footer, Meta- und Top-Navigation werden zusammen aufgeführt und nicht als einzelne Leseschritte ansagt.
2.4.3
Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen
nicht bestanden Nach Cookie-Bestätigung springt der Fokus zum Ende der Seite (z. B. Schalter „nach oben“), wodurch Tastaturnutzende zunächst zurück zum Beginn navigieren müssen.

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
1.4.1
Farbe ist nicht einziger Informationsträger
im Wesentlichen bestanden Aktuelle Position in der Top-Navigation lässt sich nur anhand eines Farbwechsels erkennen (blau zu schwarz).
1.4.3
Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast)
im Wesentlichen bestanden Linktext für Downloads auf grauem Hintergrund erreicht nur 4,4:1, so dass nur das Download-Logo ausreichend ist.
1.4.5
Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar
im Wesentlichen bestanden Zahlreiche Schriftgrafiken sind für den Bildwortmarken-Assistent notwendig, erhalten überwiegend aussagekräftige Alternativtexte.
1.4.10
Inhalte brechen in einspaltiges Layout um
im Wesentlichen bestanden Auf der Suchseite führen lange Linktexte dazu, dass das Layout im Portrait-Modus mobiler Geräte nicht korrekt umbricht; bei 400 % Zoom überdeckt der Sticky Header auf der Startseite einen großen Teil des Inhalts.
2.4.7
Tastaturfokus ist sichtbar
im Wesentlichen bestanden Tastaturfokus ist auf einigen interaktiven Elementen (z. B. Schalter im Cookie-Banner oder im Servicemenü) nur schwer erkennbar bzw. teilweise abgeschnitten und zeigt keinen vollständigen Rahmen.

Bestanden

Kriterium Status Notizen
1.3.3
Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich
bestanden
1.3.4
Bildschirmausrichtung ist änderbar
bestanden
1.3.5
Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar
bestanden
1.4.2
Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar
bestanden
1.4.4
Schriftgröße kann angepasst werden
bestanden
1.4.11
Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend
bestanden
1.4.12
Textabstände sind anpassbar
bestanden
1.4.13
Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar
bestanden
2.1.1
Tastaturbedienbarkeit ist gegeben
bestanden
2.1.2
Tastaturfallen sind nicht vorhanden
bestanden
2.1.4
Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar
bestanden
2.2.1
Zeitbegrenzungen sind steuerbar
bestanden
2.2.2
Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar
bestanden
2.3.1
Blitzen wird vermieden
bestanden
2.4.1
Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden
bestanden
2.4.2
Titel beschreiben Thema oder Zweck
bestanden
2.4.4
Linkzweck ist verständlich (im Kontext)
bestanden
2.4.5
Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar
bestanden
2.4.6
Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck
bestanden
2.5.1
Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar
bestanden
2.5.2
Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden
bestanden
2.5.3
Label enthält sichtbare Beschriftung
bestanden
2.5.4
Bewegungsaktivierung ist verzichtbar
bestanden
3.1.1
Sprache ist ausgezeichnet
bestanden
3.1.2
Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet
bestanden
3.2.1
Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.2
Eingabe führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.3
Navigation ist konsistent aufgebaut
bestanden
3.2.4
Elemente sind konsistent bezeichnet
bestanden
3.3.1
Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden
bestanden
3.3.2
Label enthalten Eingabehinweise
bestanden
3.3.3
Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge
bestanden
3.3.4
Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten)
bestanden
4.1.1
Syntaxspezifikationen sind erfüllt
bestanden
4.1.2
Name, Rolle und Wert sind identifizierbar
bestanden
4.1.3
Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben
bestanden
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden
bestanden Ergebnis der formalen Prüfung weist insgesamt nicht bestanden aus.
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden
bestanden
A.3
Leichte Sprache ist vorhanden
bestanden
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden
bestanden

Nicht anwendbar

Kriterium Status Notizen
1.2.1
Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen
nicht anwendbar
1.2.2
Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen Untertitel
nicht anwendbar
1.2.3
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen
nicht anwendbar
1.2.5
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen
nicht anwendbar
B.1
PAC3 Test ergibt PDF/UA-konform
nicht anwendbar