Gutachten

Deutsche Gesellschaft für Ernährung (www.dge.de)

Website nicht konform Prüfung vom 27.05.2021 ID: #733
Gesundheit private Organisation
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Kurzzusammenfassung

Auftraggeber
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüforganisation
Materna Information & Communications SE
Stadt
Berlin
Prüfart
eingehende Überwachung

Technische Umgebung

  • OS: Windows 10 Enterprise (Version 1909)
  • Browser: Firefox (Version 88.0.1)
  • Screenreader: NVDA (Version 2020.4)
  • Auflösung: 1920 × 1080
  • Tools: Colour Contrast Analyser (Version 3.1.2), PDF Accessibility Checker 3 (Version 3.0.7.0)

Zugänglichkeits-Analyse

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Kaum nutzbar

Zahlreiche Probleme bei Alternativtexten, Struktur, Navigation, Formularbeschriftung und Name/Rolle/Wert machen die Nutzung mit Screenreader deutlich erschwert, aber nicht vollständig unmöglich.

Sehbehinderung

Kaum nutzbar

Massiv unzureichende Kontraste, nur farblich gekennzeichnete Links, schwacher Fokusindikator und Probleme bei vergrößertem Text schränken die visuelle Lesbarkeit stark ein.

Hörbehinderung

Weitgehend zugänglich

Fehlende Gebärdensprache-Angebote sind ein deutlicher Mangel, jedoch sind die meisten Inhalte textbasiert und ohne Ton zugänglich.

Motorische Behinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Die fehlende Tastaturbedienbarkeit des mobilen Menüs und der schlecht sichtbare Fokus beeinträchtigen Tastatur- und Hilfsmittelnutzer deutlich, der restliche Seiteninhalt ist aber grundsätzlich erreichbar.

Lernbehinderung

Kaum nutzbar

Es fehlen Leichte-Sprache-Erklärungen, Struktur und Orientierung sind teils unklar und PDF-Inhalte schlecht gegliedert, was das Verständnis und die Navigation stark erschwert.

Neurodivergenz

Mit Hindernissen nutzbar

Unklare Struktur, fehlende Skiplinks und Landmarks sowie Kontrast- und Fokusprobleme behindern konzentriertes, reizarmes und gut steuerbares Arbeiten mit der Seite deutlich.

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

Webangebot öffnen
  • https://www.dge.de
  • https://www.dge.de/presse
  • https://www.dge.de/nachrichten

Empfehlung & Status

Empfehlung

Fehlende Alternativtexte, unklare Strukturmarkups, kontrastarme Texte, austauschbare Tastatur- und Fokusmeldungen sowie fehlende Inhalte zu Erklärung, Feedback, Dokumenten und Barrierefreiheitsangeboten beheben, damit die Anforderungen der EN 301 549 erfüllt werden.

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
4.9.1.1.1.a
Alternativtexte für Bedienelemente – Englisch-Link
nicht bestanden Das blau markierte Bedienelement zur englischen Version hat lediglich alt="english" und kein lang-Attribut; der konkrete Linkzweck und die Sprache müssen eindeutig übermittelt werden.
4.9.1.1.1.a
Alternativtexte für Bedienelemente – Footer-Logos
nicht bestanden Die im Footer verlinkten Logos haben kein alt-Attribut; Screenreader nennen dann u. U. Dateinamen oder URLs, die keine Ersatzinformation liefern.
4.9.1.1.1.c
Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
nicht bestanden Dekorative Grafiken (z. B. in Presse-Teasern) verfügen über Alternativtexte statt eines leeren alt=""; dekorative Inhalte dürfen keine Alternativtexte enthalten, damit Screenreader keine unnötigen Informationen vorlesen.
4.9.1.3.1.a
HTML-Strukturelemente für Überschriften
nicht bestanden Die Überschriftenstruktur auf Startseite, Presse und Nachrichten ist nicht logisch; h1 fehlt, Ebenen sind falsch verschachtelt und inhaltlich nicht zusammengehörige Abschnitte werden hierarchisch verbunden, was die Orientierung über Screenreader erschwert.
4.9.1.3.1.h
Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
nicht bestanden Das Suchfeld im Kopfbereich besitzt nur einen Platzhaltertext; nach einer Eingabe verschwindet dieser und es gibt keine zusätzliche Beschriftung (title, aria-label, verstecktes label), wodurch Screenreader die Funktion nicht eindeutig erkennen.
4.9.1.4.1
Benutzung von Farbe
nicht bestanden Fließtextlinks werden ausschließlich durch Farbe hervorgehoben und erreichen nicht das Kontrastverhältnis 4,5:1; eine zusätzliche Kennzeichnung (Unterstreichung, Symbol, fetter Text) ist erforderlich, um fehlsichtigen Nutzern Informationen sicher zu übermitteln.
4.9.1.4.3
Kontrast (Minimum)
nicht bestanden Mehrere Textbereiche (z. B. Navigation, Buttons, Teaser) weisen nur Kontrastverhältnisse von 3,2:1, 3,1:1, 2,5:1 und 1,9:1 auf; sämtliche textlichen Inhalte müssen mindestens 4,5:1 erreichen, damit fehlsichtige Nutzer sie erkennen können.
4.9.1.4.5
Bilder von Text
nicht bestanden Im Hauptbereich der Startseite wird ein wichtiger Hinweis als Schriftgrafik dargestellt, deren Alternativtext weder den dargestellten Text enthält noch den Inhalt in anderer Form wiedergibt; Schriftgrafiken sollten durch echten Text ersetzt werden.
4.9.1.4.11
Nicht-Text-Kontrast
nicht bestanden Fokus- und Hoverzustände (z. B. Navigation) unterscheiden sich allein durch Farben, deren Kontrast unter 3:1 liegt; Zustände müssen zusätzlich durch Form-, Text- oder Rahmenänderungen gekennzeichnet werden, sodass die Zustandsänderung auch optisch nachvollziehbar ist.
4.9.2.1.1
Tastatur
nicht bestanden Die mobile Menüschaltfläche ist per Tastatur nicht ansteuerbar; damit Tastaturnutzer auf alle Inhalte zugreifen können, muss das Menü auch ohne Maus erreichbar sein.
4.9.2.4.1
Blöcke überspringen
nicht bestanden Es fehlen Sprunglinks, HTML5-Landmarks und durchgängige Bereichsüberschriften; als Folge können Screenreader-Benutzer nicht einfach vom Header zum Hauptinhalt springen.
4.9.2.4.7
Fokus sichtbar
nicht bestanden Der Tastaturfokus im Firefox hebt sich visuell nur unzureichend ab, da das Kontrastverhältnis unterhalb von 3:1 liegt und auch der Farbwechsel beim Fokus nicht deutlich genug ist; in jedem Browser muss der Fokus immer gut sichtbar dargestellt werden.
4.9.3.1.2
Sprache von Teilen
nicht bestanden Anderssprachige Worte auf der Startseite sind nicht mit lang-Attributen (z. B. lang="en") ausgezeichnet, sodass Screenreader falsche Lautschrift verwenden oder den Text unverständlich lesen könnten.
4.9.4.1.1
Syntaxanalyse
nicht bestanden W3C-Checker meldet HTML-Validitätsfehler auf Presse und Nachrichten; ein valider, wohlgeformter Quelltext erleichtert assistiven Technologien das Parsen der Seite.
4.9.4.1.2
Name, Rolle, Wert
nicht bestanden Die mobile Menü-Schaltfläche ist ein div/span-Element ohne role/aria-expanded und wird von Screenreadern als Link statt Button angesagt; alle interaktiven Elemente müssen Name, Role und State programmgesteuert bereitstellen.
4.13
Sonstige Auffälligkeiten – englische Version
nicht bestanden Die englische Seite (/en/) verwendet weiterhin den deutschsprachigen Header, Menü und Footer mit lang="de"; Header, Menü und Footer sollten ebenfalls übersetzt und korrekt mit lang="en" ausgezeichnet werden, damit englischsprachige Nutzer die Seite verstehen.
4.14
Ergebnisse der Überprüfung von Dokumenten
nicht bestanden Das PDF 10 Regeln der DGE ist weder getaggt noch strukturell ausgezeichnet und kann nicht gezielt nach Überschriften, Listen oder Bildern navigiert werden; um PDF/UA-konform zu sein, müssen Tags, strukturierende Ebenen und Alternativtexte ergänzt werden.
5.1
Erklärung zur Barrierefreiheit
nicht bestanden Eine Erklärung zur Barrierefreiheit fehlt komplett; sie muss die nicht barrierefreien Teile, Gründe, ggf. Alternativen, Kontaktmöglichkeit und Hinweise zum Beschwerdeverfahren beinhalten und prominent verlinkt sein.
5.2
Feedback-Mechanismus (Erklärung zur Barrierefreiheit)
nicht bestanden Obwohl eine elektronisch Kontaktaufnahme existiert, ist der Feedback-Mechanismus weder beschrieben noch verlinkt innerhalb einer Erklärung zur Barrierefreiheit; eine Beschreibung des Mechanismus muss in die Erklärung integriert werden.
5.3
Erläuterungen in Leichter Sprache
nicht bestanden Auftritt bietet lediglich eine PDF mit Leichter Sprache zu den 10 Regeln, aber keine HTML-Seite mit Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten, Navigation und Erklärung; eine barrierefreie Leichtsprachseite gemäß BITV 2.0 Anlage 2 ist erforderlich.
5.4
Erläuterungen in Gebärdensprache
nicht bestanden Es existiert keine Seite oder Videos mit Gebärdensprache zu den wesentlichen Inhalten, zur Navigation oder zur Erklärung zur Barrierefreiheit; entsprechende audiovisuelle Inhalte sowie Hinweise auf vorhandene Gebärdensprache-Angebote müssen bereitgestellt werden.

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
4.9.1.1.1.a
Alternativtexte für Bedienelemente – Logo Startseite
im Wesentlichen bestanden Das Logo, das auf allen Seiten zur Startseite verlinkt, sollte im Alternativtext den Linkzweck enthalten (z. B. „Logo: Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. – zur Startseite“), damit Screenreader lesbar vorgeben, wohin der Link führt.
4.9.1.3.1.b
HTML-Strukturelemente für Listen
im Wesentlichen bestanden Social-Media-Icons werden im rechten Seitenbereich als Liste ausgezeichnet, obwohl kein Listeninhalt vorliegt; die semantische Bedeutung sollte korrekt abgebildet werden, damit Screenreader Inhalte zuordnen können.
4.9.1.3.1.d
Inhalte gegliedert
im Wesentlichen bestanden Für Hervorhebungen werden rein visuelle Elemente (b, i) genutzt statt semantischer Auszeichnungen wie strong/em, und Absätze werden partiell durch doppelte <br>-Elemente erzeugt; diese Technik verursacht beim Vorlesen durch Screenreader leere Ausgaben.
4.9.1.3.1.g
Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
im Wesentlichen bestanden Eine Layouttabelle (rechte Spalte der Startseite) nutzt Tabellen-Markup, wodurch strukturale Auszeichnungen wie caption oder header fälschlich eingesetzt werden; Tabellenmarkup sollte ausschließlich für Datentabellen genutzt werden.
4.9.1.4.12
Textabstand
im Wesentlichen bestanden Bei Erhöhung der Zeilen-, Wörter- und Buchstabenabstände gemäß WCAG-Vorgabe kommt es im Headerbereich zu Überlagerungen zwischen Text und Hintergrundgrafiken; die Darstellung muss so angepasst werden, dass Nutzer mit vergrößerten Abständen Texte weiterhin lesen können.
4.9.2.4.2
Seite mit Titel
im Wesentlichen bestanden Die Dokumenttitel enthalten keinen konstanten, allgemeinen Teil und erschweren damit die Orientierung; Titel sollten eine wiederkehrende sowie eine individuelle Seitenbezeichnung enthalten.

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