Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
- Prüforganisation
- Materna Information & Communications SE
- Stadt
- Dachau
- Prüfart
- eingehende Überwachung
Unterstützung
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Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Kaum nutzbar
Zahlreiche Screenreader-relevante Fehler (fehlende Alternativtexte, falsche Struktur, unklare Lesereihenfolge, mangelhafte ARIA-Angaben, unzugängliche PDFs) schränken die Nutzung stark ein, machen Inhalte aber nicht vollständig unzugänglich.
Sehbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Mangelnder Nicht-Text-Kontrast, schlechter Fokusindikator und fehlender Reflow bei 320 px beeinträchtigen Sehbehinderte deutlich, während Basisfunktionen und Text an sich noch nutzbar sind.
Hörbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Die Gebärdensprachseite ist zwar vorhanden, aber schlecht strukturiert, wodurch gehörlose Nutzer benachteiligt sind, jedoch bleibt die primär textbasierte Seite grundsätzlich nutzbar.
Motorische Behinderung
Kaum nutzbar
Unvollständige Tastaturbedienbarkeit, fehlende Elemente in der Tab-Reihenfolge und schwacher Fokusindikator erschweren Nutzern mit motorischen Einschränkungen die Bedienung massiv.
Lernbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Fehlende klare Strukturierung, unvollständige Inhalte in Leichter Sprache und inkonsistente Navigation erschweren das Verständnis, lassen die Seite aber noch teilweise nutzbar.
Neurodivergenz
Mit Hindernissen nutzbar
Unklare Struktur, horizontales Scrollen und unpräzise Linkzwecke können Orientierung und Fokus erschweren, gleichzeitig sind Inhalte weitgehend linear lesbar und ohne Zeitdruck zugänglich.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Empfehlung
Die geprüften Seiten erfüllen die EN 301 549 / WCAG 2.1 nicht vollständig. Es fehlen aussagekräftige Textalternativen, korrekte HTML-Strukturen, eine konsistente Lesereihenfolge, definierte Eingabezwecke, responsive Darstellung, ausreichender Nicht-Text-Kontrast, vollständige Tastaturzugänglichkeit, eindeutige Blockbeschriftungen, aussagekräftige Linktexte, sichtbare Focus-Indikatoren, Sprachangaben, valide Rollen-/ARIA-Angaben sowie valide Dokumente und angepasste Inhalte in Leichter Sprache. Diese Mängel sollten zeitnah behoben werden, um die Konformität zu erreichen.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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4.9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt / Textalternative für grafische Bedienelemente |
nicht bestanden | Grafische Bedienelemente verwenden lediglich title-Attribute, die von manchen Screenreadern nicht vorgelesen werden. Die beschriebenen Buttons bleiben für Screenreader-Nutzer unverständlich. Ein aria-label bzw. alt-Attribut, das den Linkzweck wiedergibt (z. B. "Logo: Die Bundesregierung, Link zur Startseite") muss ergänzt werden. |
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4.9.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge |
nicht bestanden | In der Lesereihenfolge werden wichtige Elemente übersprungen, da aria-hidden nicht korrekt gesetzt ist. Damit entgehen Screenreader-Nutzern Informationen, z. B. bei Cookie-Hinweisen. Die Elemente sind so zu markieren, dass sie in der natürlichen Lesereihenfolge erscheinen. |
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4.9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast |
nicht bestanden | Das wichtige Eingabefeld im Kontaktformular hat einen Rahmen-Kontast von nur 2,7:1 und damit unterhalb der geforderten 3:1. Fehlsichtigen Nutzern fehlt die visuelle Differenzierung. Rahmenfarbe oder Hintergrund müssen so angepasst werden, dass der Kontrast mindestens 3:1 beträgt. |
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4.9.2.1.1 Tastatur |
nicht bestanden | Mehrere rot markierte Bedienelemente (Beispiel: Menüeinträge) liegen nicht in der TAB-Reihenfolge und damit sind sie per Tastatur nicht erreichbar. Die vollständige Tastaturbedienbarkeit muss gewährleistet werden, z. B. durch korrekte Reihenfolge und Fokussteuerung. |
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4.9.3.1.2 Sprache von Teilen |
nicht bestanden | Mehrsprachige Begriffe (z. B. "Corona-Warn-App", türkischer Text im Menü) besitzen kein lang-Attribut, so dass Screenreader die Aussprache nicht anpassen können. Alle anderssprachigen Textteile müssen mit dem passenden lang-Attribut ausgezeichnet werden. |
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4.9.4.1.1 Syntaxanalyse |
nicht bestanden | Der Quelltext ist nicht durchgängig valide; W3C-Checker meldet Duplikate und andere Syntaxfehler. Diese Fehler erschweren assistiven Technologien die Interpretation. Die gefundenen HTML-Fehler sind zu beheben. |
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4.9.4.1.2 Name, Rolle, Wert |
nicht bestanden | Link-Elemente fehlen href-Attribute und sind somit ohne Funktion. Einige Button-Elemente erhalten durch JavaScript erweiterte Funktionen, aber es fehlen semantische Informationen (z. B. aria-expanded). Semantische Angaben und eindeutige hrefs/ARIA-Attribute sind nachzureichen. |
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4.14 Barrierefreiheit von Dokumenten |
nicht bestanden | Das PDF „Organisationsplan des Bundeskanzleramts“ weist strukturelle Tag-Probleme auf, Überschriften werden nicht korrekt erkannt und die Linearisierung stimmt nicht. Die PDF-Tags sind vollständig nachzureichern, damit der Screenreader die Struktur erfassen kann. |
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5.3 Erläuterungen in Leichter Sprache |
nicht bestanden | Eine Seite in Leichter Sprache ist verlinkt, liefert jedoch zu wenige Erläuterungen zum Aufbau der Webseite, zur Navigation und zur Erklärung zur Barrierefreiheit. Inhaltlich relevante Hinweise müssen ergänzt und die Seite für die Zielgruppe strukturiert werden. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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4.9.1.3.1.a HTML-Strukturelemente für Überschriften |
im Wesentlichen bestanden | Innerhalb des ausklappbaren Menüs sind optisch erkennbare Überschriften nicht als HTML-Heading ausgezeichnet, wodurch Screenreader den Strukturzusammenhang kaum erkennen. Überschriften sollten mit passenden heading-Tags versehen werden. |
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4.9.1.3.1.d Inhalte gegliedert |
im Wesentlichen bestanden | Absätze werden mit doppelten Zeilenumbrüchen (br) erstellt, statt sie durch p-Elemente oder andere geeignete Strukturierungen zu kennzeichnen. Das führt im Lesemodus von Screenreadern zu Leerzeichen. Die Absätze sind strukturkonform als p-Elemente zu markieren. |
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4.9.1.3.5 Eingabezweck bestimmen |
im Wesentlichen bestanden | Eingabefelder (z. B. im Kontaktformular) geben ihren Zweck nicht über autocomplete oder andere semantische Hinweise preis. Die fehlende Zweckangabe erschwert Eingabehilfen die Autovervollständigung. autocomplete-Attribute mit passenden Werten (z. B. "honorific-prefix") sollten ergänzt werden. |
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4.9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow) |
im Wesentlichen bestanden | Bei einer Fensterbreite von 320 px verschwindet u. a. die Breadcrumb-Navigation, und horizontales Scrolling tritt auf. Inhalte müssen ohne Informationsverlust umbrochen werden; horizontales Scrollen sollte nur für notwendige zweidimensionale Layouts wie Tabellen genutzt werden. |
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4.9.2.4.1 Blöcke überspringen |
im Wesentlichen bestanden | Landmarken/Sections werden mehrfach verwendet; sie benötigen jeweils unterschiedliche aria-label bzw. aria-labelledby, damit Nutzer wiederkehrende Bereiche überspringen können. |
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4.9.2.4.2 Seite mit Titel |
im Wesentlichen bestanden | Der Seitentitel enthält nicht die allgemeine, übergeordnete Bezeichnung des Webauftritts (z. B. "Die Bundesregierung"), wodurch in Tabs kein eindeutiger Bezug erkennbar ist. Titel sollten aus allgemeiner und individueller Bezeichnung bestehen. |
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4.9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext) |
im Wesentlichen bestanden | Der hervorgehobene Link signalisiert nicht, dass er auf eine externe Seite führt (auch durch Icon). Entsprechende Hinweise im Linktext oder ein mit Alternativtext versehenes Icon sollten ergänzt werden. |
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4.9.2.4.7 Fokus sichtbar |
im Wesentlichen bestanden | Der Fokusring hebt sich im Firefox/Chrome nicht ausreichend vom Hintergrund ab. Tastaturnutzer können sich schlecht orientieren. Kontraststarke Fokusindikatoren entsprechend der kommenden WCAG-Änderung (focus-appearance minimum) sind einzuführen. |
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5.1 Erklärung zur Barrierefreiheit |
im Wesentlichen bestanden | Die Erklärung ist vorhanden, enthält Links zum Feedback und zur Schlichtungsstelle, aber die aktuell vorhandenen Barrieren (z. B. Tastatur, Kontrast) werden dort nicht beschrieben. Die nicht barrierefreien Bereiche sollten dokumentiert werden. |
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5.4 Erläuterungen in Gebärdensprache |
im Wesentlichen bestanden | Die Gebärdensprachseite ist erreichbar, aber strukturlos und listet Inhalte ohne klare Ordnung; Navigationshinweise sind schwer auffindbar. Die Seite ist zu gliedern und Navigation sowie Erklärung zur Barrierefreiheit prominent zu platzieren. |
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 29.03.2021