Gutachten

www.giz.de

Website nicht konform Prüfung vom 17.06.2021 ID: #780
Beruf Umwelt Sonstiges öffentliche Einrichtung
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Kurzzusammenfassung

Auftraggeber
BFIT Bund
Prüforganisation
Materna Information & Communications SE
Stadt
Berlin
Prüfart
eingehende Überwachung

Technische Umgebung

  • OS: Windows 10 Enterprise (Version 1909)
  • Browser: Firefox (Version 88.0.1)
  • Screenreader: NVDA (Version 2020.3)
  • Auflösung: 1280 × 1024
  • Tools: Colour Contrast Analyser (Version 3.1.1), PDF Accessibility Checker 3 (Version 3.0.7.0), W3C-Checker

Zugänglichkeits-Analyse

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Kaum nutzbar

Zahlreiche fehlende Alternativtexte, mangelhafte Semantik, unklare Fokusreihenfolgen und nicht bedienbare Komponenten machen die Nutzung mit Screenreader stark erschwert, aber nicht völlig unmöglich.

Sehbehinderung

Kaum nutzbar

Unzureichende Text- und Fokuskontraste, Bilder von Text und nicht pausierbare Slider beeinträchtigen das Sehen und Lesen deutlich, sodass Inhalte nur eingeschränkt wahrnehmbar sind.

Hörbehinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Es fehlen Untertitel und textliche Alternativen für Videos sowie Gebärdensprachangebote, wodurch multimediale Inhalte weitgehend unzugänglich bleiben, während statische Textinhalte nutzbar sind.

Motorische Behinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Schwacher sichtbarer Fokus, ungünstige Fokusreihenfolge, nicht stoppbare Slider und teils schlecht bedienbare Komponenten erschweren die Tastaturbedienung erheblich, lassen sie aber grundsätzlich zu.

Lernbehinderung

Kaum nutzbar

Fehlende Leichte Sprache, inkonsistente Navigation, automatische Bewegungen und unklare Fehlermeldungen beeinträchtigen Orientierung und Verständlichkeit stark.

Neurodivergenz

Kaum nutzbar

Nicht stoppbare bewegte Inhalte, Strukturmängel, Kontrastprobleme und inkonsistente Navigation können bei vielen neurodivergenten Personen Überlastung und Desorientierung verursachen.

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

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Gutachten-Historie

13.09.2023

Prüfung vor 2 Jahren

aktuellstes

www.giz.de

17.06.2021

Prüfung vor 4 Jahren

angezeigtes

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  • www.giz.de Weitere Gutachten vorhanden

Empfehlung & Status

Empfehlung

Die Webseite benötigt aussagekräftige Alternativtexte für Grafiken, Videos und Captchas, durchlaufende semantische Strukturen (Überschriften, Listen, Zitate) sowie eine konsistente, automatisierungsfreundliche Kennzeichnung (Autocomplete, ARIA-Rollen/Status). Zusätzliche Schwerpunkte sind kontrastreich gestaltete Texte, ein steuerungsfreundliches Verhalten beweglicher Inhalte, fokussichere Navigationsreihenfolgen sowie gut verknüpfte Fehlermeldungen. Ebenso müssen die Dokumente barrierefrei gemacht, die Erklärung zur Barrierefreiheit ergänzt, ein Feedbackmechanismus beschrieben und die Angebote in Leichter Sprache und Gebärdensprache bereitgestellt werden.

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
4.9.1.1.1.a
Alternativtexte für Bedienelemente
nicht bestanden Slider-Steuerelemente und verlinkte Grafiken auf der Startseite besitzen keine sichtbaren oder versteckten Alternativtexte, sodass Screenreader die Bedienelemente nicht vermitteln können.
4.9.1.1.1.b
Alternativtexte für Grafiken und Objekte
nicht bestanden Vorschaubilder bei eingebetteten Videos enthalten kein alt-Attribut, sodass beim Vorlesen nur Dateinamen genannt werden und inhaltliche Informationen verloren gehen.
4.9.1.1.1.d
Alternativen für CAPTCHAs
nicht bestanden Das verwendete bildbasierte CAPTCHA bekommt keine Textbeschreibung und es fehlt eine alternative Eingabemöglichkeit für Nutzer*innen, die den Code visuell nicht erfassen können.
4.9.1.2.2
Untertitel (aufgezeichnet)
nicht bestanden Eingebettete Videos liefern weder Untertitel noch textliche Alternativen im unmittelbaren Kontext, sodass hörgeschädigte Nutzer*innen den Ton nicht nachvollziehen können.
4.9.1.2.3
Audiodeskription (aufgezeichnet)
nicht bestanden Videos enthalten häufig visuelle Informationen (z. B. eingeblendete Personen und Szenen), die weder durch Audiodeskription noch durch Volltext-Alternativen vermittelt werden.
4.9.1.3.1.a
HTML-Strukturelemente für Überschriften
nicht bestanden Überschriftenebenen werden ausgelassen oder ohne Inhalt eingesetzt, was die Struktur für assistive Technologien unverständlich macht.
4.9.1.3.1.b
HTML-Strukturelemente für Listen
nicht bestanden Menüs und weitere Aufzählungen (z. B. im Fußbereich) sind visuell Listen, aber nicht mit ul/ol/li ausgezeichnet und lassen sich daher nicht als Liste identifizieren.
4.9.1.3.1.c
HTML-Strukturelemente für Zitate
nicht bestanden Als eigenständige Textabschnitte gefasste Zitate wurden nicht geschachtelt (blockquote), sodass deren Bedeutung für Screenreader verborgen bleibt.
4.9.1.3.5
Eingabezweck bestimmen
nicht bestanden Formulareingabefelder (z. B. Name, Straße, Postleitzahl) fehlen autocomplete-Attribute, wodurch Assistenzsoftware keine Eingabevorschläge machen kann.
4.9.1.4.3
Kontrast (Minimum)
nicht bestanden Textüberlagerungen und Teaser auf Bildern erreichen teilweise nicht das Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1, wodurch Texte für fehlsichtige Personen kaum lesbar sind.
4.9.1.4.5
Bilder von Text
nicht bestanden Viele Schriftgrafiken (z. B. Aussagen auf der Startseite) verzichtet auf maschinenlesbaren Text, enthalten teilweise keine Alternativtexte und erschweren somit individuelle Darstellungseinstellungen.
4.9.1.4.11
Nicht-Text-Kontrast
nicht bestanden Die Rahmen und Flächen fokussierbarer Elemente (z. B. Formularfelder) weisen nur Kontrastverhältnisse um 1,4:1 bis 1:1 auf und heben sich daher nicht streng genug vom Hintergrund ab.
4.9.2.2.2
Pausieren, stoppen, ausblenden
nicht bestanden Automatisch laufende Galerien im Kopfbereich können weder über ein Steuer-Element noch über eine Tastaturunterstützung angehalten werden, wodurch Nutzende nicht genügend Zeit für den Inhalt bekommen.
4.9.2.4.1
Blöcke überspringen
nicht bestanden Sinnvolle Bereichsüberschriften, Sprunglinks und eine vollständige main-Auszeichnung fehlen, sodass Screenreader-Nutzer*innen immer wieder gleiche Bereiche durchlaufen müssen.
4.9.2.4.3
Fokus-Reihenfolge
nicht bestanden Das Hauptmenü wurde im DOM ans Ende gesetzt, sodass Tastaturnutzer*innen die gesamte Seite durchlaufen müssen, bevor die Navigation erreichbar ist.
4.9.2.4.6
Überschriften und Beschriftungen (Labels)
nicht bestanden Formularfelder wie „Straße/Nr.“ und „PLZ/Ort“ sind nicht eindeutig visuell und programmatisch getrennt beschriftet, sodass nicht klar ist, in welches Feld welche Daten gehören.
4.9.2.4.7
Fokus sichtbar
nicht bestanden Im Kontaktformular hebt sich die Fokusmarkierung des blauen Rahmens mit Kontrast 1,6:1 nicht deutlich genug vom Ausgangszustand ab, somit ist der Tastaturfokus schwer zu verfolgen.
4.9.3.1.2
Sprache von Teilen
nicht bestanden Englische Satzteile auf mehreren Seiten weisen keine lang-Attribute auf, sodass Screenreader sie mit der falschen Aussprache wiedergeben.
4.9.3.2.2
Bei Eingabe
nicht bestanden Fehlermeldungen werden zwar sichtbar unter dem Feld eingeblendet, aber nicht programmgesteuert mit dem Eingabefeld verknüpft, sodass Screenreader die Meldung nicht anspringen können.
4.9.3.2.3
Konsistente Navigation
nicht bestanden Innerhalb der GIZ-Domain unterscheiden sich Navigationsmechanismen (z. B. „Akademie“ versus Startseite) drastisch, was Orientierung verlustig macht.
4.9.3.3.1
Fehlerkennzeichnung
nicht bestanden Fehlermeldungen sind weder per aria-describedby noch durch Live-Regionen mit dem jeweiligen Feld verbunden, daher erfahren Tastaturnutzer*innen die Fehler nicht.
4.9.4.1.1
Syntaxanalyse
nicht bestanden W3C-Validator meldet laufend Syntaxfehler auf der Startseite; auch wenn sie nicht alle WCAG-relevant sind, bleibt die semantische Struktur für Hilfsmittel angreifbar.
4.9.4.1.2
Name, Rolle, Wert
nicht bestanden Akkordeons und das mobile Menü fehlen semantische Informationen (WAI-ARIA roles, states), wodurch deren Bedienung mit Screenreadern nicht nachvollzogen werden kann.
4.14
Ergebnisse der Überprüfung von Dokumenten
nicht bestanden Das untersuchte PDF „ABC der Menschenrechte“ weist fehlende Tags, übersprungene Überschriftenebenen, unzureichende Link- und Sprachkennzeichnungen sowie eine falsche Lesereihenfolge auf.
5.1
Erklärung zur Barrierefreiheit
nicht bestanden Auf dem Webauftritt fehlt eine eigene Erklärung zur Barrierefreiheit, in der vorhandene Mängel, Gründe, Alternativen, Kontaktaufnahme und Hinweise auf das Verfahren dokumentiert werden.
5.2
Feedback-Mechanismus (Erklärung zur Barrierefreiheit)
nicht bestanden Zwar existiert eine elektronische Kontaktmöglichkeit, sie wird jedoch nicht in einer Erklärung zur Barrierefreiheit beschrieben und verlinkt.
5.3
Erläuterungen in Leichter Sprache
nicht bestanden Es ist keine Seite mit Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden; damit fehlen u. a. Hinweise zu Navigation und zur Erklärung zur Barrierefreiheit.
5.4
Erläuterungen in Gebärdensprache
nicht bestanden Es existiert keine gebärdensprachliche Erläuterung des Webauftritts, zu Navigation, Erklärung und barrierefreien Inhalten; auch die Anforderungen der Anlage 2 BITV 2.0 werden damit nicht erfüllt.

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
4.9.1.3.1.h
Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
im Wesentlichen bestanden Das Suchfeld im Kopfbereich nutzt nur einen Placeholder, ohne title, offscreen label oder aria-label, daher ist die Beschriftung für assistive Technologien nicht vorhanden.
4.9.2.4.2
Seite mit Titel
im Wesentlichen bestanden Seitentitel fehlen der allgemeine Bestandteil (z. B. „GIZ“), wodurch sie sich nur schwerlich in Tabs oder Suchergebnissen unterscheiden lassen; individuelle Titel sind vorhanden.
4.9.2.5.3
Beschriftung (Label) im Namen
im Wesentlichen bestanden Das Logo in der Kopfzeile hat als alternativer Name nur „GIZ“, enthält jedoch nicht das sichtbare Label „Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH“, was Sprachsteuerung erschwert.
4.9.3.3.2
Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen
im Wesentlichen bestanden Für einzelne Eingabefelder (z. B. „Nr.“, „Ort“) fehlt eine sichtbare, eindeutige Beschriftung, sodass lediglich Schlussfolgerungen möglich sind.