Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
- Prüforganisation
- T-Systems Multimedia Solutions GmbH
- Stadt
- Rostock
- Prüfart
- Vereinfachte Überwachung
- Dauer
- 8 Stunden
Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Mehrere zentrale A‑Kriterien für Screenreader und Tastatur (1.1.1, 1.3.1, 2.1.1, 2.4.3, 2.4.4, 2.4.7, 4.1.2, PDF/UA) sind nicht erfüllt, gleichzeitig sind Lesereihenfolge, Skiplinks und viele Formularaspekte korrekt umgesetzt.
Sehbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Schwache Text- und Bedienelement-Kontraste (1.4.3, 1.4.11), Probleme im responsiven Einspaltenlayout (1.4.10) und teils kaum sichtbarer Fokus beeinträchtigen Nutzung trotz skalierbarer Schrift und anpassbarer Abstände.
Hörbehinderung
Weitgehend zugänglich
Untertitel und Alternativen für Audio sind vorhanden (1.2.1–1.2.4), nur fehlende Alternativen/Audiodeskription für Videos (1.2.3, 1.2.5) schränken vor allem bei rein visuellen Inhalten ein.
Motorische Behinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Grundsätzlich gute Tastaturunterstützung ohne Fallen, aber wesentliche Menüs und Slidersteuerungen sind per Tastatur nicht oder schlecht bedienbar und der Fokus ist teilweise schlecht sichtbar (2.1.1, 2.4.3, 2.4.7, 1.4.10).
Lernbehinderung
Weitgehend zugänglich
Konsistente Navigation, verständliche Labels, Fehlerhilfe und leichte Sprache sind positiv, während Kontrastschwächen, Slider-Probleme und unklare Zustände bei einigen Bedienelementen die kognitive Belastung erhöhen.
Neurodivergenz
Weitgehend zugänglich
Stabile Seitenstruktur, keine erzwungenen Kontextwechsel und steuerbare Animationen unterstützen, doch schwacher Fokus, Slider-Bedienprobleme und Kontrastmängel können Orientierung und Reizreduktion erschweren.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Gutachten-Historie
18.10.2022
Prüfung vor 3 Jahren
15.03.2021
Prüfung vor 5 Jahren
Empfehlung
Wir empfehlen die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme mit dem WCAG-Level A bzw. entsprechend des WCAG-Levels A mit hoher Priorität zu beheben.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
1.1.1 Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte |
nicht bestanden | * Bilder haben teilweise keinen Alternativtext (z. B. "Corona Wissen kompakt"). Screenreader lesen dann die URL vor. [Startseite] * Schaltfläche zum Hochscrollen zum Seitenkopf besitzt keinen Alternativtext. [Startseite] * Schaltflächen zur Steuerung der Slider haben keine oder englische Alternativtexte. [Startseite] * Schaltfläche zum Weiterschalten auf die nächste Ergebnisseite besitzt keinen Alternativtext. [Suche] * Logo im Seitenkopf enthält nur Abkürzung. [Startseite] * Icons zu Gebärdensprache, leichter Sprache und anderen hat das Bild einen Alternativtext, obwohl bereits die Verlinkung des Bildes diesen Text enthält. Das führt zur doppelten Ausgabe des Textes für blinde Nutzer. [Startseite] |
|
1.2.3 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen |
nicht bestanden | * Videos besitzen keine Alternativen. [Startseite] |
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1.2.5 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen |
nicht bestanden | * Videos besitzen keine Audiodeskriptionen. [Startseite] |
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1.3.1 Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar |
nicht bestanden | * Felder in Tabelle sind teilweise leer und nur wegen des Layouts vorhanden. [Organisationsplan] * Spalten der Tabelle können nicht in den Zellen zugeordnet werden. [Organisationsplan] |
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1.4.1 Farbe ist nicht einziger Informationsträger |
nicht bestanden | * Kennzeichnung der aktiven Seite in Slidern erfolgt nur durch Farbe. [Startseite] |
|
1.4.3 Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) |
nicht bestanden | * Kontrastabstand von grauem Text auf weißem Grund (z. B. Copyright) ist nicht ausreichend (2,3:1). Empfohlen ist ein Kontrastabstand von 4,5:1. [Startseite] * Kontrastabstand von grauem Text auf weißem Grund (z. B. Bereiche) ist nicht ausreichend (3:1). [Suche] * Kontrastabstand von weißem Text auf hellblauem Grund (z. B. nicht auswählbare Buchstaben) ist nicht ausreichend (3,25:1). [Informationsangebote] |
|
1.4.10 Inhalte brechen in einspaltiges Layout um |
nicht bestanden | * Sprungmarken sind nicht mehr lesbar. [Startseite] * Hauptmenü ist nicht mehr mit Tastatur erreichbar. [Startseite] |
|
1.4.11 Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend |
nicht bestanden | * Kontrastabstand von grauem Text auf weißem Grund (z. B. Steuerschaltflächen von Slidern) ist nicht ausreichend (2,3:1). Empfohlen ist ein Kontrastabstand von 3:1. [Startseite] * Kontrastabstand der Formularfelder ist nicht ausreichend (1,6:1). [Kontakt] |
|
2.1.1 Tastaturbedienbarkeit ist gegeben |
nicht bestanden | * Die Untermenüs des Hauptmenüs sind mit der Tastatur nicht erreichbar. [Startseite] |
|
2.4.3 Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen |
nicht bestanden | * Nach Aktivierung der Schaltfläche zum Hochscrollen wird der obere Bereich der Webseite angezeigt, allerdings bleibt der Tastaturfokus weiterhin unten. Navigiert ein Tastaturnutzer weiter, scrollt die Seite deshalb wieder herunter. [Startseite] |
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2.4.4 Linkzweck ist verständlich (im Kontext) |
nicht bestanden | * Links im oberen Slider werden vom Screenreader nicht ausgegeben. [Startseite] |
|
2.4.7 Tastaturfokus ist sichtbar |
nicht bestanden | * Tastaturfokus ist im Hauptmenü nur durch einen leichten Farbwechsel sichtbar. [Startseite] * Im oberen Slider sind Elemente mit der Tastatur erreichbar, die nicht sichtbar sind. Der Tastaturfokus ist dort nicht sichtbar. [Startseite] * Im unteren Slider werden Bildelemente fokussiert, allerdings ist der Tastaturfokus dort nicht sichtbar. [Startseite] |
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4.1.1 Syntaxspezifikationen sind erfüllt |
nicht bestanden | * Der HTML-Code ist nicht valide (validator.w3.org und WCAG Parsing Bookmarklet). [Startseite] |
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4.1.2 Name, Rolle und Wert sind identifizierbar |
nicht bestanden | * Für blinde Nutzer ist nicht erkennbar, ob Bereiche eingeklappt oder ausgeklappt sind. [Publikationen] * Für blinde Nutzer ist im Seitenmenü nicht erkennbar welcher Menüeintrag aktuell ausgewählt ist. [Organisationsplan] |
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B.1 PAC3 Test ergibt PDF/UA-konform |
nicht bestanden | PDF ist nicht PDF/UA-konform. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.2.1 Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen |
bestanden | |
|
1.2.2 Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen Untertitel |
bestanden | |
|
1.2.4 Live-Audio-Inhalte besitzen Untertitel |
bestanden | |
|
1.3.2 Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben |
bestanden | |
|
1.3.3 Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich |
bestanden | |
|
1.3.4 Bildschirmausrichtung ist änderbar |
bestanden | |
|
1.3.5 Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar |
bestanden | |
|
1.4.2 Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar |
bestanden | |
|
1.4.4 Schriftgröße kann angepasst werden |
bestanden | |
|
1.4.5 Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar |
bestanden | |
|
1.4.12 Textabstände sind anpassbar |
bestanden | |
|
1.4.13 Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar |
bestanden | |
|
2.1.2 Tastaturfallen sind nicht vorhanden |
bestanden | |
|
2.1.4 Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar |
bestanden | |
|
2.2.1 Zeitbegrenzungen sind steuerbar |
bestanden | |
|
2.2.2 Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar |
bestanden | |
|
2.3.1 Blitzen wird vermieden |
bestanden | |
|
2.4.1 Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden |
bestanden | |
|
2.4.2 Titel beschreiben Thema oder Zweck |
bestanden | |
|
2.4.5 Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar |
bestanden | |
|
2.4.6 Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck |
bestanden | |
|
2.5.1 Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar |
bestanden | |
|
2.5.2 Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden |
bestanden | |
|
2.5.3 Label enthält sichtbare Beschriftung |
bestanden | |
|
2.5.4 Bewegungsaktivierung ist verzichtbar |
bestanden | |
|
3.1.1 Sprache ist ausgezeichnet |
bestanden | |
|
3.1.2 Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet |
bestanden | |
|
3.2.1 Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
|
3.2.2 Eingabe führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
|
3.2.3 Navigation ist konsistent aufgebaut |
bestanden | |
|
3.2.4 Elemente sind konsistent bezeichnet |
bestanden | |
|
3.3.1 Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden |
bestanden | |
|
3.3.2 Label enthalten Eingabehinweise |
bestanden | |
|
3.3.3 Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge |
bestanden | |
|
3.3.4 Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) |
bestanden | |
|
4.1.3 Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben |
bestanden | |
|
A.1 Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden |
bestanden | |
|
A.2 Feedback-Mechanismus ist vorhanden |
bestanden | |
|
A.3 Leichte Sprache ist vorhanden |
bestanden | |
|
A.4 Gebärdensprache-Video ist vorhanden |
bestanden |
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 01.04.2021
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Prüfung vom 21.12.2022
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