Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Projektträger Jülich
- Prüforganisation
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)
- Stadt
- Berlin
- Prüfart
- Vereinfachte Überwachung
Unterstützung
barrieren-gutachten.de wird ehrenamtlich betrieben und finanziert sich über Steady-Mitgliedschaften von Menschen wie dir, die Barrierefreiheit und Inklusion voranbringen möchten.
ab
5
Euro
im Monat
für Recherche, Prüfungen und den Betrieb der Plattform.
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Aufgrund fehlender H1, unzureichender Alternativtexte, problematischer Fokusführung, PDF-Mängel und nicht vollständiger Barrierefreiheitserklärung ist die Nutzung mit Screenreader deutlich erschwert, aber grundsätzlich möglich.
Sehbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Kontrastprobleme werden nicht berichtet, aber fehlende nicht-farbabhängige Zustandsanzeigen, unklare Fokusmarkierungen und Slider-Steuerung beeinträchtigen Orientierung und Bedienung.
Hörbehinderung
Kaum nutzbar
Es fehlen Angebote in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache, was insbesondere für gehörlose Menschen mit primärer Gebärdensprache den Zugang zu wesentlichen Inhalten stark einschränkt.
Motorische Behinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Tastaturfokus ist teils schlecht sichtbar und Fokusreihenfolge sowie Formularfokus bei Fehlern sind mangelhaft, was die reine Tastatur- oder Hilfsmittelbedienung deutlich erschwert.
Lernbehinderung
Kaum nutzbar
Fehlende Inhalte in Leichter Sprache, unklare Navigationskennzeichnung, Slider-Steuerung und unpräzise Fehlermeldungen erschweren Verstehen und Fehlerkorrektur deutlich.
Neurodivergenz
Mit Hindernissen nutzbar
Automatische Slider-Bewegung, unklare Navigationsstrukturen und wenig unterstützende Fehlermeldungen können Überforderung und Desorientierung verursachen, auch wenn Inhalte grundsätzlich zugänglich bleiben.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Die festgestellten Barrieren (fehlende H1, unzureichende Alternativtexte, Navigationshinweise, Fokus- und Fehlermanagement, PDF-Tagging sowie fehlende Inhalte in Leichter Sprache/Deutscher Gebärdensprache und Fehlerinformationen in der Erklärung) sind zu beheben, um die BITV-Konformität herzustellen.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Eine figcaption zu einem dekorativen Bild sollte aus der semantischen Struktur entfernt oder mit aria-hidden="true" versehen werden, damit Screenreader keine redundante Information ausgeben. |
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9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Copyright-Hinweise sollten entweder semantisch korrekt eingebunden oder als dekoratives/aria-hidden-Element markiert werden, sodass Screenreader nur relevante Inhalte wiedergeben. |
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9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Komplexe Grafiken benötigen zusätzliche erläuternde Alternativtexte oder eine verlinkte ausführliche Beschreibung, damit die visuelle Information auch hörbar zugänglich ist. |
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9.1.1.1, 9.2.4.4 Nicht-Text-Inhalt / Linkzweck (im Kontext) |
nicht bestanden | Ein Bild im Link darf nicht als dekorativ ausgezeichnet sein; es muss einen sinnvollen Alternativtext erhalten oder aus dem Link entfernt werden, damit der Linkzweck erkennbar bleibt. |
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9.1.3.1 Info und Beziehungen |
nicht bestanden | Auf der Startseite ist eine eindeutige sprechende H1 zu implementieren, die den zentralen Inhalt beschreibt und als erstes Element der Überschriftenstruktur fungiert. |
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9.1.3.1 Info und Beziehungen |
nicht bestanden | Menüpunkte mit Unterstrukturen müssen visuell (z. B. durch Pfeile oder Symbole) oder semantisch (z. B. aria-haspopup) gekennzeichnet werden, damit das Vorhandensein eines Untermenüs erkennbar ist. |
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9.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge |
nicht bestanden | Das Start/Stopp-Bedienelement des Sliders ist vor dem Sliderinhalt zu positionieren, damit Nutzende die automatische Bewegung unmittelbar steuern können. |
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9.1.4.1 Benutzung von Farbe |
nicht bestanden | Der aktive Zustand eines Buttons sollte neben Farbänderungen durch Symbole, Rahmen oder Text ergänzt werden, damit der Status auch ohne Farbwahrnehmung erkennbar ist. |
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9.1.4.1 Benutzung von Farbe |
nicht bestanden | Aktive Navigationselemente sind zusätzlich zur Farbänderung durch Symbole, Unterstreichung oder aria-current="page" zu kennzeichnen, damit der aktuelle Standort klar erkennbar bleibt. |
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9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge |
nicht bestanden | Die mehrfach verlinkten Elemente im Bereich „Dafür spricht man“ sind zu einem einzigen Link oder klar unterschiedlichen Linktexten zusammenzufassen, um redundante Links zu vermeiden. |
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9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge |
nicht bestanden | Nach Absenden eines fehlerhaften Formulars muss der Fokus automatisch zur ersten fehlerhaften Eingabe oder entsprechenden Fehlermeldung gesetzt werden (z. B. über element.focus() + aria-describedby). |
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9.2.4.7 Fokus sichtbar |
nicht bestanden | Fokussierte Paginierungs- und Steuerungselemente sind deutlich hervorzuheben (z. B. durch Rahmen, Hintergründe oder Schatten), damit Tastaturnutzende den Fokuszustand erkennen. |
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9.3.3.3 Vorschlag bei Fehler |
nicht bestanden | Fehlermeldungen im Formular müssen konkret benennen, welches Feld betroffen ist und wie der Fehler behoben werden kann (z. B. mit konkretem Hinweistext und aria-describedby). |
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PDF-Dokument mit PAC geprüft PDF-Dokument mit PAC geprüft |
nicht bestanden | Das PDF sollte nach der automatisierten PAC-Prüfung manuell überprüft und sämtliche qualitativen Mängel (Lesereihenfolge, Links, Alternativtexte) beseitigt werden. |
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PDF Dokument ist getaggt PDF Dokument ist getaggt |
nicht bestanden | Das PDF ist mit einer vollständigen tag-basierten Struktur zu versehen (Überschriften, Listen, Tabellen, Alternativtexte), damit assistive Technologien Inhalte logisch erfassen können. |
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Zusatzkriterien: Leichte Sprache / Deutsche Gebärdensprache Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit (DGS/Leichte Sprache) |
nicht bestanden | Ergänzen Sie auf allen Stichproben ein Angebot in Leichter Sprache sowie in Deutscher Gebärdensprache (Navigation und Inhalte), wie §§ 4 BITV 2.0 und Artikel 7 EU-Richtlinie es erfordern. |
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Barrierefreiheitserklärung formal geprüft Barrierefreiheitserklärung formal geprüft |
nicht bestanden | Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss eine vollständige Auflistung aller identifizierten Mängel enthalten, um Transparenz und Orientierung für betroffene Nutzende sicherzustellen. |
BFIT Bund
Prüfung vom 09.07.2024