Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
- Prüforganisation
- Materna Information & Communications SE
- Prüfart
- eingehende Überwachung
Unterstützung
barrieren-gutachten.de wird ehrenamtlich betrieben und finanziert sich über Steady-Mitgliedschaften von Menschen wie dir, die Barrierefreiheit und Inklusion voranbringen möchten.
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5
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im Monat
für Recherche, Prüfungen und den Betrieb der Plattform.
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Fehlende Alternativtexte, unzureichende Rollen/Zustände und Probleme bei Tastaturbedienung und Fokusreihenfolge erschweren Screenreader-Nutzung deutlich, lassen die Seite aber grundsätzlich nutzbar.
Sehbehinderung
Kaum nutzbar
Mangelnde Kontraste, abgeschnittene Inhalte bei 400 % Zoom und ignorierte Schriftgrößen in Tooltips beeinträchtigen die Lesbarkeit stark.
Hörbehinderung
Weitgehend zugänglich
Es gibt keine Hinweise auf hörbasierte Barrieren, lediglich mangelnde Informationen zu barrierefreiem Support könnten die Nutzung leicht einschränken.
Motorische Behinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Grundsätzlich tastaturbedienbar, aber unpräzise Slider-Steuerung und suboptimale Fokusreihenfolge erschweren die Bedienung für Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik.
Lernbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Strukturelle Mängel wie fehlende Listen-Semantik, problematische Tooltips und unklare interaktive Zustände können Verständnis und Orientierung beeinträchtigen, ohne die Nutzung völlig zu verhindern.
Neurodivergenz
Mit Hindernissen nutzbar
Unklare Fokusführung, nicht eindeutig erkennbare Rollen/Zustände und störende Hover-/Tooltip-Interaktionen können Reizüberlastung und Desorientierung verursachen, bleiben aber begrenzt.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Alternativen Texte für relevante Bedienelemente ergänzen, benutzerorientierte Rollen und Zustände (z. B. aria-expanded) und Fokusreihenfolge verbessern, Kontraste erhöhen, Zoom/Tooltip-Interaktionen und Tastaturslider nachjustieren sowie fehlende Benutzerpräferenzen, effektive Kommunikationskanäle und vollständige WCAG-Konformität sicherstellen.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt – Alternativtexte für Bedienelemente |
nicht bestanden | Grafische Bedienelemente (z. B. Symbolleisten in Ergebnis- und Karussellbereichen) haben keine programmatisch erfassbaren Alternativtexte, sodass Screenreader-Nutzern keine Funktion beschrieben wird; aria-label oder vergleichbare Attribute ergänzen. |
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9.1.3.1.b HTML-Strukturelemente für Listen |
nicht bestanden | Listenartige Inhalte (z. B. in der Datenschutzerklärung) wurden visuell als Liste dargestellt, aber nicht mit ul/ol/li ausgezeichnet, was die semantische Zuordnung für assistive Technologien verhindert; korrekte Listenelemente verwenden. |
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9.1.4.3 Kontrast (Minimum) |
nicht bestanden | Textfarben für Auswahlfelder und Thesenabschnitte weisen Kontrastverhältnisse von 2,7:1 beziehungsweise 4,2:1 auf, wodurch sehbehinderten Nutzern das Lesen erschwert wird; Farben so wählen, dass mindestens 4,5:1 erreicht wird oder große Schrift einsetzen. |
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9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow) |
nicht bestanden | Bei 400 % Zoom (Einsatz von 320 CSS-Pixeln Breite) werden Mouseover-Infos teilweise abgeschnitten, sodass Inhalte nicht mehr nutzbar sind; Layout so gestalten, dass Reflow ohne zweidimensionales Scrollen funktioniert. |
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9.2.1.1 Tastaturbedienbarkeit |
nicht bestanden | Video-Fortschrittsregler lässt sich per Tastatur nur auf Anfang/Ende setzen, aber nicht in kleinen Schritten; Slider für feinere Steuerung optimieren (z. B. via Pfeiltasten-Inkremente). |
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9.2.5.3 Beschriftung im Namen |
nicht bestanden | Mehrere Logos (z. B. Osnabrücker Zeitung, Partei für Verjüngungsforschung) haben hinter class="sr-only" stehende Labels, die nicht den vollständigen sichtbaren Text beinhalten; sichtbare Beschriftung in zugänglichem Namen ergänzen. |
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9.4.1.2 Name, Rolle, Wert |
nicht bestanden | Ausklappbare Bedienelemente (Parteienvergleich, Tuning) geben keinen aria-expanded-Wert aus, und die Blätterbereiche fehlen Rolle/State; aria-expanded und passende role-Attribute zuweisen sowie wichtige interaktive Container deklarieren. |
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9.6 Konformitätsanforderungen der WCAG |
nicht bestanden | Die geprüften Seiten erfüllen nicht durchgängig alle WCAG-A/AA-Anforderungen (Beispiele: alt-Text, Kontrast, Fokusreihenfolge, Tastatursteuerbarkeit), daher ist die WCAG-Konformität nicht gegeben. |
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12.2.3 Effektive Kommunikation |
nicht bestanden | Im Impressum bzw. technischen Support-Bereich fehlt eine ausgewiesene Anlaufstelle oder alternative Kommunikationskanäle für Menschen mit Behinderungen; Informationen zum barrierefreien Support ergänzen (E-Mail/Telefon mit Hinweis). |
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5.1 Technische Dokumentprüfung (PDF) |
nicht bestanden | Das PDF 'Verfassungsschutz 2023' weist unzureichenden Textkontrast, fehlende verlinkte Links und unvollständige Fußnoten-Referenzen auf und ist damit nicht konform zur EN 301 549; Kontraste anpassen, Links verknüpfen und Fußnoten strukturieren. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Hover oder Fokus |
im Wesentlichen bestanden | Tooltips (z. B. Play-Button-Beschriftung) blockieren andere Inhalte und lassen sich nur durch Fokuswechsel schließen; Mechanismus zum Verwerfen (ESC oder Schließen) sowie dauerhaften Fokus auf Tooltip anbieten. |
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9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge |
im Wesentlichen bestanden | Karussellbedienelemente werden erst nach Durchlaufen aller Logos fokussiert, wodurch die intendierte Funktion nicht direkt erreichbar ist; Fokusreihenfolge so anpassen, dass Bedienelemente zuerst angesprochen werden. |
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11.7 Benutzerpräferenzen |
im Wesentlichen bestanden | Vom Browser gesetzte Schrifteinstellungen (z. B. 24 px und „Lucida Sans Typewriter“) werden in Tooltips ignoriert, was zu unlesbaren Inhalten für Sehbehinderte führt; relative Einheiten (rem/% usw.) nutzen, um benutzerdefinierte Größen zu respektieren. |
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5.2 Erklärung zur Barrierefreiheit |
im Wesentlichen bestanden | Die Seite benennt nicht alle nicht barrierefreien Inhalte und liefert keine Gründe für die Defizite gemäß BGG/Pflichten; vollständige Auflistung der Mängel und Begründungen ergänzen. |
Bundesamt für Verfassungsschutz
Prüfung vom 28.11.2025
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 21.11.2025
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 02.04.2025