Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Projektträger Jülich
- Prüforganisation
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
- Stadt
- Berlin
- Prüfart
- Vereinfachte Überwachung
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Mehrere Screenreader-relevante Fehler (Alt-Texte, Karussell, Fokusführung, Linkzwecke, fehlende Audiodeskription, unzugängliches PDF) erschweren, aber verhindern die Nutzung nicht vollständig.
Sehbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Zu schwache Fokusanzeige, Farbabhängigkeit und Kontrastprobleme beeinträchtigen Orientierung und Lesbarkeit, bei ansonsten strukturiertem Layout noch teilweise nutzbar.
Hörbehinderung
Weitgehend zugänglich
Für Gehörlose werden primär fehlende Audiodeskriptionen moniert, Untertitelprobleme sind nicht genannt, daher ist die Nutzung überwiegend möglich, sofern Ton nicht zwingend nötig ist.
Motorische Behinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Tastaturnutzung ist grundsätzlich möglich, aber schlechte Fokusführung, schwache Fokusindikatoren und fehlende zusätzliche Navigationswege erschweren die Bedienung deutlich.
Lernbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Uneindeutige Linktexte, unklare Navigationsstruktur, Karussell-Logik und wenig hilfreiche Fehlermeldungen können das Verständnis und die Orientierung merklich beeinträchtigen.
Neurodivergenz
Mit Hindernissen nutzbar
Automatisch wechselndes Karussell mit suboptimaler Steuerung, teils unklare Struktur und Navigation können Reizüberlastung und Orientierungsschwierigkeiten verursachen, ohne die Seite völlig unbenutzbar zu machen.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Gutachten-Historie
18.06.2025
Prüfung vor 1 Jahr
14.08.2024
Prüfung vor 1 Jahr
Vergleich
| Prüfungsdatum | Prüfart | Abweichende Prüfart | Nicht bestanden | Im Wesentlichen bestanden | Bestanden |
|---|---|---|---|---|---|
| 18.06.2025 | Vereinfachte Überwachung | Nein | 23 | 0 | 0 |
| 14.08.2024 | Vereinfachte Überwachung | Nein | 11 | 4 | 27 |
Die Webseite weist zahlreiche BITV-Verstöße auf, z. B. fehlende Alternativtexte, schlechte Fokusführung im Karussell, zu schwache Fokusindikatoren, nicht aussagekräftige Linktexte, fehlende audiovisuelle Beschreibungen und unvollständige Barrierefreiheitserklärung. Es wird empfohlen, die aufgezeigten Punkte systematisch zu beheben (Logo-Alt, Cookie-Link, Karussell-Steuerung, Navigationselemente, Formularbeschriftung, Video- und PDF-Alternativen, Accessibility Statement), anschließend erneut zu testen und die PDF-Datei manuell zu überprüfen.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Copyright-Informationen sollten entweder semantisch korrekt eingebunden, mit aria-hidden="true" als dekorativ gekennzeichnet oder vollständig aus dem Screenreader-Flow entfernt werden, wenn sie inhaltlich nicht relevant sind. |
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9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Der Alt-Text des Logos muss neben dem Schriftzug auch den ergänzenden Untertitel beschreiben, damit Screenreader-Nutzende den thematischen Bezug vollständig erfassen. |
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9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Der grafische Link zum erneuten Öffnen des Cookie-Banners braucht eine aussagekräftige Textalternative, etwa als Bild-Alt oder beschriftetes Element, damit assistive Technologien die Funktion erkennen können. |
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9.1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet) |
nicht bestanden | Das eingebettete Video benötigt entweder eine vollständige Audiodeskription oder eine Volltext-Alternative, um informationstragende visuelle Inhalte für blinde und sehbehinderte Nutzende zugänglich zu machen. |
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9.1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet) |
nicht bestanden | Für das Video sind zentrale visuelle Informationen per Audiodeskription bereitzustellen (separate Spur oder integrierte Beschreibung), damit blinde Nutzende den Inhalt nachvollziehen können. |
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9.1.3.1 Info und Beziehungen |
nicht bestanden | Menüpunkte mit Untermenüs müssen visuell deutlich gekennzeichnet werden (z. B. Pfeil) und zusätzlich mit aria-haspopup/aria-expanded programmiert werden, damit vorhandene Navigationsebenen erkennbar sind. |
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9.1.3.1 Info und Beziehungen |
nicht bestanden | Überschriften dürfen nicht mit <br>-Elementen abgeschlossen sein; stattdessen sollte CSS für mehrzeilige Darstellung genutzt werden, um leere Screenreader-Ausgaben zu vermeiden. |
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9.1.4.1 Benutzung von Farbe |
nicht bestanden | Der aktive bzw. fokussierte Zustand der Cookie-Banner-Buttons muss zusätzlich zu Farbänderungen durch sichtbare Indikatoren hervorgehoben werden, damit Nutzende mit Sehbeeinträchtigungen den Fokus erkennen. |
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9.1.4.1 Benutzung von Farbe |
nicht bestanden | Aktive Navigationselemente sollten neben Farbe auch durch Symbole, Unterstreichung oder aria-current ausgezeichnet werden, um für alle Nutzenden erkennbar zu sein. |
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9.1.4.3 Kontrast (Minimum) |
nicht bestanden | Der Hinweistext auf externen redaktionellen Inhalt muss vor einem ruhigen, kontraststarken Hintergrund platziert oder der Hintergrund entsprechend angepasst werden, damit der Text lesbar bleibt. |
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9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge |
nicht bestanden | Nach einer Karussell-Paginierung muss der Fokus auf dem aktivierten Bedienelement verbleiben oder gezielt auf ein sinnvolles Folgeelement gesetzt werden, damit keine Fokuslücken entstehen. |
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9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge |
nicht bestanden | Die Quelltext- und Fokusreihenfolge muss der visuellen Struktur entsprechen; der Pause-Button sollte vor der Punktenavigation liegen, damit Nutzende die automatische Rotation vor Auswahl neuer Inhalte stoppen können. |
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9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext) |
nicht bestanden | Linktexte wie „mehr“ oder „hier“ sind zu ersetzen durch beschreibende Formulierungen, damit der Zweck des Links auch ohne Kontext verständlich bleibt. |
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9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext) |
nicht bestanden | Pro Kachel sollte nur ein einziger, aussagekräftiger Link vorhanden sein (z. B. gesamter Kachelbereich als Link), um redundante Zielverlinkungen zu vermeiden. |
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9.2.4.5 Verschiedene Möglichkeiten |
nicht bestanden | Es muss mindestens eine zusätzliche Navigationsmöglichkeit bereitgestellt werden (z. B. barrierefreie Suchfunktion, strukturierte Sitemap, Fußbereichsmenü), die per Tastatur und Screenreader erreichbar ist. |
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9.2.4.7 Fokus sichtbar |
nicht bestanden | Der Fokusindikator muss deutlich sichtbarer und kontrastreicher gestaltet sein (z. B. durch kräftige Umrandung oder Hintergrund), damit Tastaturnutzende das aktive Element zuverlässig erkennen. |
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9.3.1.2 Sprache von Teilen |
nicht bestanden | Die Steuerelemente des Karussells sind ins Deutsche zu übersetzen (z. B. „Zurück“, „Weiter“), um ein konsistentes Nutzererlebnis zu gewährleisten. |
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9.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen |
nicht bestanden | Das Newsletter-Eingabefeld benötigt eine dauerhafte Beschriftung statt allein eines Platzhalters, damit Screenreader-Nutzende den Zweck jederzeit erfassen können. |
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9.3.3.3 Vorschlag bei Fehler |
nicht bestanden | Fehlermeldungen müssen konkrete Korrekturhinweise enthalten (z. B. Format name@domain.de), damit Nutzende wissen, wie sie das Feld korrekt ausfüllen. |
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9.4.1.2 Name, Rolle, Wert |
nicht bestanden | Das eingebettete YouTube-iframe benötigt ein aussagekräftiges title-Attribut (z. B. „YouTube-Video: Projektvorstellung Kopernikus“), um Inhalt und Zweck zu kommunizieren. |
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9.4.1.2 Name, Rolle, Wert |
nicht bestanden | Karussell-Wechsel müssen über ARIA-Live-Regionen angekündigt werden, damit Screenreader-Nutzende eine Rückmeldung über den aktualisierten Inhalt erhalten. |
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PDF-Dokument mit PAC geprüft 10 |
nicht bestanden | Das PDF hat den PAC-Test nicht bestanden; eine ergänzende manuelle Prüfung (Tag-Struktur, Lesereihenfolge, Alternativtexte) ist notwendig, um die Barrierefreiheit sicherzustellen. |
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Barrierefreiheitserklärung formal geprüft Zusatzkriterien: Barrierefreiheitserklärung |
nicht bestanden | Die Erklärung muss klare Zugangsmöglichkeiten für Feedback nennen (z. B. E-Mail, Online-Formular) und vollständige Kontaktdaten der Schlichtungsstelle enthalten, um Transparenz und Rechtskonformität zu gewährleisten. |