Gutachten

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Website nicht konform Prüfung vom 08.10.2024 ID: #335
Familie Senior*innen öffentliche Einrichtung
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Kurzzusammenfassung

Auftraggeber
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
Prüforganisation
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
Stadt
Berlin
Prüfart
Vereinfachte Überwachung

Technische Umgebung

  • OS: Windows 11
  • Browser: Google Chrome Version 128.0.6613.139 (Offizieller Build) (64-Bit)
  • Screenreader: NVDA
  • Auflösung: 1920 x 1080 Pixel
  • Tools: Color Contrast Analyser (CCA), Colour Contrast Checker, PDF Accessibility Checker (PAC), Chrome web inspector, NVDA ScreenReader, HeadingsMap (Chrome), Landmark Navigation (Chrome), arc toolkit (Chrome), HTML Validator, WCAG Parsing Bookmarklet

Zugänglichkeits-Analyse

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Weitgehend zugänglich

Screenreader-Nutzung ist insgesamt gut möglich, wird aber durch Probleme bei Slider, Suchvorschlägen, Paginierung und teils unklaren Links merklich erschwert.

Sehbehinderung

Fast barrierefrei

Hoher Farb- und Bedienelementkontrast, skalierbare Schrift und responsives Layout ermöglichen weitgehend komfortable Nutzung.

Hörbehinderung

Fast barrierefrei

Multimediale Untertitelanforderungen sind nicht relevant und Gebärdensprache-Angebote sind im Wesentlichen vorhanden, nur die Erklärung zur Barrierefreiheit fehlt noch in DGS.

Motorische Behinderung

Weitgehend zugänglich

Seite ist grundsätzlich vollständig tastaturbedienbar, einzelne Probleme beim Slider und der Fokusreihenfolge beeinträchtigen bestimmte Funktionen.

Lernbehinderung

Weitgehend zugänglich

Konsistente Navigation, klare Sprache und vorhandene Leichte-Sprache-Seiten helfen, auch wenn Leichte Sprache noch nicht alle Pflichtbereiche abdeckt.

Neurodivergenz

Weitgehend zugänglich

Wenig zeitkritische oder animierte Inhalte und konsistente Struktur unterstützen, kleinere Fokus- und Beschriftungsmängel können aber Orientierung und Konzentration beeinträchtigen.

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

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Gutachten-Historie

08.10.2024

Prüfung vor 1 Jahr

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Empfehlung & Status

Empfehlung

Wir empfehlen die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme mit dem WCAG-Level A bzw. entsprechend des WCAG-Levels A mit hoher Priorität zu beheben.

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
1.3.1
Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar
nicht bestanden Hinweis: Bei der nicht sichtbaren H1-Überschrift der Startseite mit der Bezeichnung “BMFSFJ />“ sollten der Schrägstrich (/) und das Größer als (>) Zeichen entfernt werden. Suche: Die Paginierungsliste unterhalb der Suchergebnisse ist nicht über z. B. aria-label oder aria-labelledby beschrieben.
2.1.1
Tastaturbedienbarkeit ist gegeben
nicht bestanden Startseite: Die Auswahl der Paginierung des Sliders über die Pfeil-Tasten gelingt nicht. Visuell springt zwar der Paginierungspunkt weiter, doch für ScreenReader verharrt er weiterhin auf dem ersten Listenpunkt und wird als 1of5 ausgegeben.
2.4.3
Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen
nicht bestanden Startseite: Bei Auswahl eines Slider-Inhaltes über die Paginierungspunkte sollte der gewünschte Inhalt auch im nächsten Tab-Schritt angesteuert werden können. Beispiel: https://www.w3.org/WAI/ARIA/apg/patterns/carousel/examples/carousel-2-tablist/
2.4.4
Linkzweck ist verständlich (im Kontext)
nicht bestanden Startseite: Im Bereich “Aktuelles” sind Artikelabschnitte als Link aufgebaut, sodass ScreenReader- und Tabulator-Bedienung den gesamten Inhalt als Linkzweck ausgibt. Dies betrifft auch Module „Servicetelefon, Projektlandkarte, Elterngeldrechner und Kinderzuschlag Digital“. Alle Seiten: Sozial-Media-Links werden doppelt ausgegeben (title-Attribut und sr-only).
2.4.6
Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck
nicht bestanden Suche: Der Schließen-Schalter eines ausgewählten Filters hat mit “Filter "markupOutput(format=HTML, markup= 20. Legislaturperiode )" löschen” keine sinnvolle Beschreibung.
4.1.2
Name, Rolle und Wert sind identifizierbar
nicht bestanden Alle Seiten: Bei Eingabe eines Suchbegriffs in der Hauptnavigation erhält ein ScreenReader keine Information über die Ausgabe einer Vorschlagsliste. Gleiches gilt für das Sucheingabefeld auf der Such-Seite.

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
1.3.2
Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben
im Wesentlichen bestanden Startseite: Die Bedienelemente des Sliders sollten vor dem Inhalt eingesteuert werden können.
A.3
Leichte Sprache ist vorhanden
im Wesentlichen bestanden Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden. Anmerkung: Gemäß BITV 2.0 §4 muss auch die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichte Sprache angeboten werden.
A.4
Gebärdensprache-Video ist vorhanden
im Wesentlichen bestanden Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite mit Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden. Anmerkung: Gemäß BITV 2.0 §4 muss die Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutsche Gebärdensprache angeboten werden.

Bestanden

Kriterium Status Notizen
1.1.1
Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte
bestanden
1.3.3
Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich
bestanden
1.3.4
Bildschirmausrichtung ist änderbar
bestanden
1.3.5
Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar
bestanden
1.4.1
Farbe ist nicht einziger Informationsträger
bestanden
1.4.3
Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast)
bestanden
1.4.4
Schriftgröße kann angepasst werden
bestanden
1.4.5
Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar
bestanden
1.4.10
Inhalte brechen in einspaltiges Layout um
bestanden
1.4.11
Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend
bestanden
1.4.12
Textabstände sind anpassbar
bestanden
1.4.13
Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar
bestanden
2.1.2
Tastaturfallen sind nicht vorhanden
bestanden
2.4.1
Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden
bestanden
2.4.2
Titel beschreiben Thema oder Zweck
bestanden
2.4.5
Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar
bestanden
2.4.7
Tastaturfokus ist sichtbar
bestanden
2.5.3
Label enthält sichtbare Beschriftung
bestanden
2.5.4
Bewegungsaktivierung ist verzichtbar
bestanden
3.1.1
Sprache ist ausgezeichnet
bestanden
3.1.2
Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet
bestanden
3.2.1
Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.2
Eingabe führt nicht zu Kontextänderung
bestanden
3.2.3
Navigation ist konsistent aufgebaut
bestanden
3.2.4
Elemente sind konsistent bezeichnet
bestanden
3.3.1
Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden
bestanden
3.3.2
Label enthalten Eingabehinweise
bestanden
3.3.3
Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge
bestanden
3.3.4
Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten)
bestanden
4.1.1
Syntaxspezifikationen sind erfüllt
bestanden
4.1.3
Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben
bestanden
A.1
Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden
bestanden Auf dem geprüften Webauftritt ist eine Seite zur Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden. Sowohl das Vorhandensein als auch die formale Korrektheit wurden geprüft.
A.2
Feedback-Mechanismus ist vorhanden
bestanden Die Vorgaben zum Feedback-Mechanismus sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu finden.
B.1
PAC Test ergibt PDF/UA-konform
bestanden PAC-Test des genannten PDFs bestätigt PDF/UA-Konformität.

Nicht anwendbar

Kriterium Status Notizen
1.2.1
Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen
nicht anwendbar
1.2.2
Aufgezeichnete Videos besitzen Untertitel
nicht anwendbar
1.2.3
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen
nicht anwendbar
1.2.5
Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen
nicht anwendbar
1.4.2
Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar
nicht anwendbar
2.1.4
Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar
nicht anwendbar
2.2.1
Zeitbegrenzungen sind steuerbar
nicht anwendbar
2.2.2
Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar
nicht anwendbar
2.3.1
Blitzen wird vermieden
nicht anwendbar
2.5.1
Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar
nicht anwendbar
2.5.2
Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden
nicht anwendbar