Gutachten

teilhabe40.de

Website nicht konform Prüfung vom 15.08.2023 ID: #578
Behinderung öffentliche Einrichtung
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Kurzzusammenfassung

Auftraggeber
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüforganisation
Materna
Prüfart
eingehende Überwachung

Technische Umgebung

  • OS: Windows 11 Enterprise (Version 22H2)
  • Browser: Firefox (Version 116.0.2)
  • Screenreader: NVDA (Version 2023.1)
  • Auflösung: 1920 × 1080
  • Tools: Colour Contrast Analyser, PDF Accessibility Checker 2021

Zugänglichkeits-Analyse

KI-Schnellcheck zur Nutzbarkeit

Blindheit

Mit Hindernissen nutzbar

Mehrere schwere Probleme bei Struktur, Navigation, Formularen und Zustandsrückmeldungen machen die Nutzung mit Screenreader trotz teilweise vorhandener Alternativtexte deutlich erschwert, aber nicht völlig unmöglich.

Sehbehinderung

Kaum nutzbar

Zoom- und Reflow-Fehler, überdeckte Inhalte bei Textvergrößerung sowie schwache Fokus- und Nicht-Text-Kontraste schränken die Nutzung bei Sehbehinderung stark ein.

Hörbehinderung

Weitgehend zugänglich

Es gibt keine spezifischen Audio-Probleme, und eine DGS-Seite ist vorhanden, sodass gehörlose Menschen die Seite im Wesentlichen nutzen können, auch wenn Dokumentation und Gebärdensprach-Angebot unvollständig sind.

Motorische Behinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Tastaturbedienung ist durch problematische Fokusreihenfolge, nicht schließbare Menüunterpunkte und schlecht sichtbaren Fokus deutlich beeinträchtigt, bleibt aber grundsätzlich möglich.

Lernbehinderung

Mit Hindernissen nutzbar

Inkonsequente Begriffsnutzung, fehlende klare Fehlerhilfen und ein überlastetes Navigationskonzept ohne alternative Zugangswege erschweren die Orientierung, werden aber teilweise durch Leichte-Sprache-Inhalte abgefedert.

Neurodivergenz

Mit Hindernissen nutzbar

Fehlende klare Struktur, verwirrende Menüs und inkonsistente Bezeichnungen können für neurodivergente Personen sehr anstrengend sein, während Leichte Sprache und grundlegende Klarheit der Inhalte eine eingeschränkte Nutzung ermöglichen.

Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.

Getestete Angebote

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Gutachten-Historie

  • https://www.teilhabe40.de/ Weitere Gutachten vorhanden
  • Informationspaket_Trainerinnen_KMU.pdf

Empfehlung & Status

Empfehlung

Alternativen für grafische Inhalte ergänzen und beschreibende Texte für Links und Grafiken bereitstellen, Fokusindikationen, Kontrastwerte und Überschriftenstruktur verbessern, Navigationen programmatisch eindeutiger auszeichnen, Formularbeschriftungen und Fehlermeldungen korrekt verknüpfen sowie die Erklärung zur Barrierefreiheit ergänzen.

Prüfkriterien

Nicht bestanden

Kriterium Status Notizen
4.9.1.1.1
Nicht-Text-Inhalt
nicht bestanden Verlinkte Logos im Fußbereich haben keine formulierende Alternativtexte, sodass nicht ersichtlich ist, wohin die Links führen. Formulierungen wie „BAG Selbsthilfe – zur Website“ oder „Gefördert durch das BMAS – zur Website“ sollten verwendet werden.
4.9.1.3.2
Bedeutungsvolle Reihenfolge
nicht bestanden Unterpunkte des Hauptmenüs sind im DOM sichtbar, obwohl sie ausgeklappt sind, wodurch Screenreader unsichtbare Menüpunkte lesen und die Lesereihenfolge stören. Die Liste sollte nur sichtbare Menüinhalte enthalten.
4.9.1.3.5
Eingabezweck bestimmen
nicht bestanden Im Registrierungsformular fehlt komplett das autocomplete-Attribut, daher können Assistenzsysteme den Zweck der Eingabefelder nicht automatisch bestimmen. Die W3C-Liste der autocomplete-Werte sollte verwendet werden.
4.9.1.4.4
Textgröße ändern
nicht bestanden Bei 200 % Textvergrößerung überlappt der halbtransparente Sticky Header Inhalte und verdeckt Sprunglinks, wodurch Inhalte nicht mehr erreichbar sind. Der Header sowie der Sprunglink dürfen andere Inhalte nicht überlappen.
4.9.1.4.10
Automatischer Umbruch (Reflow)
nicht bestanden Inhalte schneiden sich bei 400 % Zoom ab, sodass Texte und Bedienelemente nicht lesbar sind. Die Inhalte müssen so umgebrochen werden, dass bei 320 CSS-Pixeln Breite keine Informationen verlorengehen.
4.9.1.4.11
Nicht-Text-Kontrast
nicht bestanden Der Haken in der Cookie-Auswahl erreicht nur 1,7:1 Kontrast zum Hintergrund, obwohl das Element eine Aussage vermittelt. Das Kontrastverhältnis sollte mindestens 3:1 erreichen.
4.9.2.4.1
Blöcke überspringen
nicht bestanden Die Startseite enthält zwei als Hauptinhalt ausgezeichnete Bereiche (main-Element und div mit role="main"), wodurch Screenreader zwei gleichrangige Hauptinhalte melden. Nur ein Bereich darf als main gekennzeichnet sein, der andere etwa dem header zugeordnet werden.
4.9.2.4.3
Fokus-Reihenfolge
nicht bestanden Ausklappende Menüunterpunkte öffnen sich beim Tabben automatisch und können nicht geschlossen werden, so dass Tastaturnutzer alle Unterpunkte durchlaufen müssen. Die Menüs müssen optional aufklappbar und per Tastatur steuerbar sein.
4.9.2.4.4
Linkzweck (im Kontext)
nicht bestanden Links zu PDF-Dokumenten enthalten keinen Hinweis auf das Format (beispielsweise über ergänzenden Text oder ein Icon mit Alternativtext), was die Erwartungen von Nutzern assistiver Technik unmöglich macht. Das Format sollte im Linktext oder über ein beschreibendes Icon vermittelt werden.
4.9.2.4.5
Verschiedene Möglichkeiten
nicht bestanden Der Zugang zu Inhalten erfolgt ausschließlich über die Hauptnavigation im Header und Footer; alternative Zugangswege wie Sitemap oder Suche fehlen. Zusätzliche Wege (z. B. Inhaltsverzeichnis oder zentrales Sucheingabefeld) sollten angeboten werden.
4.9.2.4.7
Fokus sichtbar
nicht bestanden Die Fokusrahmen vieler Links und Bedienelemente – insbesondere im Videoplayer – besitzen nicht den Mindestkontrast von 3:1 zum Hintergrund. Die Fokushervorhebung sollte mit :focus oder :focus-visible so gestaltet werden, dass sie klar erkennbar ist.
4.9.3.3.1
Fehlerkennzeichnung
nicht bestanden Fehlermeldungen im Kontakt- und Registrierungsformular sind optisch sichtbar, aber nicht programmgesteuert mit den Eingabefeldern verknüpft. Screenreader geben sie daher nicht aus. Eine Verknüpfung über aria-describedby oder Integration der Meldung in die Beschriftung ist erforderlich.
4.9.3.3.2
Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen
nicht bestanden Die Bedeutung des Sternchens für Pflichtfelder wird nicht erklärt, wodurch Nutzer möglicherweise Felder auslassen oder falsche Eingaben machen. Eine kurze Erklärung der Pflichtkennzeichnung am Formularanfang sollte bereitgestellt werden.
4.9.4.1.2
Name, Rolle, Wert
nicht bestanden Wichtige Zustandsinformationen fehlen: Menu-Trigger besitzen kein aria-expanded, Navigationselemente im Header/Fußbereich fehlen aria-labels und innerhalb des Videoplayers ist ein nicht vorhandener Dialog über role="dialog" ausgezeichnet. Entsprechende Attribute (aria-expanded, aria-labels) müssen ergänzt, die Rolle entfernt oder durch die tatsächliche Funktion ersetzt werden.
4.9.6
Konformitätsanforderungen der WCAG
nicht bestanden Die geprüften Seiten erfüllen nicht durchgängig alle Anforderungen der WCAG 2.1 A/AA, außerdem fehlen alternative Informationen und die bereits benannten Auffälligkeiten. Die Konformitätsbedingungen (inkl. Anforderungen wie 9.2.2.2 usw.) sind damit verletzt.
4.12.1.2
Barrierefreie Dokumentation
nicht bestanden Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird von den gleichen Fehlstellen betroffen wie die übrige Seite (Navigation nicht vollständig zugänglich u. a.), daher erfüllt sie nicht alle Anforderungen der Abschnitt 9.1–9.6. Die dokumentierte Informationsseite muss entsprechend barrierefrei überarbeitet werden.
5.2
Erklärung zur Barrierefreiheit
nicht bestanden Die Erklärung dokumentiert nicht, welche Inhalte nicht vollständig barrierefrei sind und warum. Diese Angaben sind laut BGG erforderlich und müssen ergänzt werden.

Im Wesentlichen bestanden

Kriterium Status Notizen
4.9.1.1.1.a
Alternativtexte für Bedienelemente
im Wesentlichen bestanden Grafische Bedienelemente verwenden ausschließlich title-Attribute, die von assistiven Technologien nicht zuverlässig ausgegeben werden. SVGs sollten ein title-Element mit der Textalternative enthalten, role="img" tragen und mittels aria-labelledby darauf verweisen.
4.9.1.1.1.b
Alternativtexte für Grafiken und Objekte
im Wesentlichen bestanden Informative Grafiken (z. B. Porträts) fehlen aussagekräftige alt-Texte und selbst Bildunterschriften können dies nicht kompensieren. Das alt-Attribut sollte den Bildinhalt übermitteln (z. B. „Porträt Hannelore Loskill“).
4.9.1.3.1.a
HTML-Strukturelemente für Überschriften
im Wesentlichen bestanden Auf der Seite „Impressum“ sind leere Überschriften enthalten; Screenreader geben diese als leere Einträge aus. Solche Elemente sollten entfernt werden, damit die Struktur nachvollziehbar bleibt.
4.9.1.3.1.d
Inhalte gegliedert
im Wesentlichen bestanden Absätze werden vielfach über doppelte br-Zeilenumbrüche realisiert, was beim Vorlesen im Screenreader „leer“ ausgibt. Die Absätze sollten mit p-Elementen umschlossen und Abstände über CSS erzeugt werden.
4.9.1.4.13
Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus
im Wesentlichen bestanden Navigationsunterpunkte werden bei Hover und Tastatur automatisch geöffnet, lassen sich aber nur durch Fokuswechsel schließen. Zusätzliche Inhalte sollten sich mit ESC beschießen, nicht selbstständig schließen und mit dem Mauszeiger befahrbar sein.
4.9.3.2.4
Konsistente Kennzeichnung
im Wesentlichen bestanden Auf der Seite „Registrierung“ werden für den gleichen Prozess unterschiedliche Begriffe („Registrierung“, „Zugang“, „Profil“) verwendet, was Nutzer verwirrt. Konsistente Begriffe (z. B. „Registrierung“) sollten durchgehend verwendet werden, zusätzliche Erläuterungen im Einleitungstext ergänzen.
4.9.3.3.3
Vorschlag bei Fehler
im Wesentlichen bestanden Die Fehlermeldungen für Passwort und Passwort-Wiederholung sind identisch („Bitte geben ein Passwort und eine identische Wiederholung ein.“) und helfen damit nicht beim Korrigieren. Die Meldung sollte bei Passwort „Bitte geben Sie ein Passwort ein“ und bei Wiederholung „Bitte geben Sie eine identische Wiederholung ein“ lauten.
4.12.1.1
Barrierefreiheits- und Kompatibilitätsfunktionen
im Wesentlichen bestanden Die Vorlesefunktion ReadSpeaker ist zwar sichtbar, jedoch nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert. Die Dokumentation sollte die Funktion beschreiben, um Nutzer auf die Bedienelemente hinzuweisen.
5.4
Erläuterungen in Leichter Sprache
im Wesentlichen bestanden Die Leichte-Sprache-Seite existiert, erfüllt aber nicht alle Anforderungen (fehlende Navigationserläuterungen, keine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Erklärung). Ergänzende Hinweise sollten nachgereicht werden.
5.5
Erläuterungen in Gebärdensprache
im Wesentlichen bestanden Die Gebärdensprache-Seite ist vorhanden, aber es fehlen Hinweise zu wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit, zur Navigation sowie weitere BITV-2.0-Anforderungen (z. B. Logo, Download der Datei). Die fehlenden Elemente sollten ergänzt werden.

Bestanden

Kriterium Status Notizen
5.1
Technische Dokumentprüfung
bestanden Das auf der Startseite verlinkte PDF „Informationspaket_Trainerinnen_KMU.pdf“ wurde geprüft und als barrierefrei bewertet.
5.3
Feedback-Mechanismus
bestanden Eine elektronische Kontaktaufnahme ist vorhanden und in der Erklärung zur Barrierefreiheit beschrieben, somit ist der Feedback-Pfad abgedeckt.