Guten Tag,
im Auftrag von <zensiert> melden wir die folgende Barriere
in Ihrem digitalen Angebot unter https://www.kba.de/SiteGlobals/Forms/Kontakt/KontaktIntegrator.html?nn=828270 .
Das Captcha in Formularen ist mit Screenreader nicht nutzbar.
Das Problem hat folgende Auswirkung: Blinde Menschen können nicht Kontakt mit dem KBA aufnehmen.
Wir gehen davon aus, dass durch diese Barriere die WCAG-Kriterien 1.1.1 Non-text Content (A), 1.3.1 Info and Relationships (A), 2.1.1 Keyboard (A) und 4.1.2 Name, Role, Value (A) verletzt sind.
Gemäß § 12b Abs. 4 BGG oder entsprechender Landesgesetze bitten wir um Rückmeldung zu dieser Mitteilung innerhalb eines Monats.
Nach Behindertengleichstellungsgesetz, BITV, der EU-Richtlinie 2016/2102, dem OZG, dem BFSG oder entsprechender Landesgesetze sind Sie zur barrierefreien Gestaltung Ihres Angebots verpflichtet.
Wir bitten Sie, die gemeldete Barriere schnellstmöglich zu beseitigen und uns den Stand der Behebung bis einschließlich zur erfolgten Behebung mitzuteilen.
Ein referenziertes Gutachten bestätigt dies.
Sie finden das Gutachten hier: https://barrieren-gutachten.de/gutachten/317
Da diese Barriere bereits durch ein Ihnen vorliegendes Gutachten dokumentiert ist, beziehen wir zeitgleich die zuständige Durchsetzungsstelle ein: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
das ehrenamtliche Barrieren-Checker Team von barrieren-gutachten.de
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Sollten Sie nicht für diese Meldung zuständig sein, leiten Sie sie bitte intern an die korrekten Empfänger*innen weiter.
Diese Meldung wurde durch einen Menschen von einer Proxy-Adresse versandt, damit unser ehrenamtliches Team die Problembehandlung dokumentieren kann.
Nach einer Prüfung werden Ihre Antworten pseudonymisiert von uns veröffentlicht und die meldende Person darüber informiert.