Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
- Prüforganisation
- Materna Information & Communications SE
- Prüfart
- eingehende Überwachung
Unterstützung
barrieren-gutachten.de wird ehrenamtlich betrieben und finanziert sich über Steady-Mitgliedschaften von Menschen wie dir, die Barrierefreiheit und Inklusion voranbringen möchten.
ab
5
Euro
im Monat
für Recherche, Prüfungen und den Betrieb der Plattform.
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Kaum nutzbar
Schwere Screenreader-Probleme bei Alternativtexten, Struktur, Rollen, Zuständen und Benachrichtigungen machen wesentliche Funktionen kaum zugänglich.
Sehbehinderung
Kaum nutzbar
Zu geringe Text- und Fokuskontraste, nicht skalierbare Schriftgrafiken und ignorierte Bedienungshilfen erschweren die Nutzung massiv.
Hörbehinderung
Fast barrierefrei
Keine spezifischen Audio-Barrieren genannt, die App erscheint weitgehend ohne Hörvermögen nutzbar.
Motorische Behinderung
Kaum nutzbar
Zentrale Elemente sind mit externer Tastatur nicht ansteuerbar und der Fokus ist visuell kaum erkennbar.
Lernbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Fehlende klare Struktur, Listen- und Überschriftensemantik sowie undeutliche Interaktionszustände können Verständnis und Orientierung beeinträchtigen.
Neurodivergenz
Mit Hindernissen nutzbar
Unklare Struktur, schlechte Fokusdarstellung und uneinheitliche Rückmeldungen können Aufmerksamkeit, Orientierung und Vorhersehbarkeit stark erschweren.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Die App sollte zunächst fehlende Alternativtexte ergänzen, die semantische Struktur und Tastaturbedienbarkeit nachrüsten, Fokus- und Kontrastindikatoren verbessern, Screenreader relevante Statusmeldungen liefern sowie Android-Bedienungshilfen respektieren. Zusätzlich ist eine barrierefreie Erklärung inklusive Feedback-Kanal bereitzustellen.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
4.11.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Grafische Bedienelemente (z. B. ‚nach oben‘-Button, informative Icons in Übungen) besitzen keine aussagekräftigen Alternativtexte, sodass Screenreader-Nutzer den Zweck nicht nachvollziehen können. |
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4.11.1.3.1 Info und Beziehungen |
nicht bestanden | Visuell erkennbare Überschriften sind nicht als solche ausgezeichnet; Screenreader-Nutzer erhalten keine Übersicht über die Maskenstruktur, da die Elemente keine korrekte Semantik liefern. |
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4.11.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge |
nicht bestanden | TalkBack liest im Bereich „Berater“ zeilenweise, obwohl die Texte semantisch als zusammengehörige Blöcke gedacht sind; dadurch geht logische Reihenfolge verloren. |
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4.11.1.4.3 Kontrast (Minimum) |
nicht bestanden | Textfelder (z. B. Startdatum) weisen Kontrastverhältnisse deutlich unter 4,5:1 auf, sodass sehbehinderte Nutzer die Inhalte nur schwer erkennen können. |
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4.11.1.4.5 Bilder von Text |
nicht bestanden | Schriftgrafiken (z. B. Trainingsgrafik mit Laufwege) enthalten nicht auslesbaren Text und lassen sich nicht vergrößern; die Informationen müssen als maschinenlesbarer Text inklusive Beschreibung der dargestellten Abläufe bereitgestellt werden. |
|
4.11.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast |
nicht bestanden | Die Hervorhebung des Eingabefelds (z. B. Beratersuche) hat nur ein Kontrastverhältnis von 1,2:1 zum Hintergrund und ist somit für sehbehinderte Nutzer nicht ausreichend erkennbar. |
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4.11.2.1.1 Tastatur |
nicht bestanden | Die markierten Elemente (z. B. Navigation, Suchfeld) sind mit externer Tastatur nicht ansteuerbar; motorisch eingeschränkte Nutzer können die Funktionen nicht bedienen. |
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4.11.2.4.4 Linkzweck (im Kontext) |
nicht bestanden | Links, die eine Webseite im Browser öffnen, enthalten keinen Hinweis auf den Wechsel in die Browser-App, wodurch Screenreader-Nutzer nicht erkennen, dass das Verhalten anders ist. |
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4.11.2.4.7 Fokus sichtbar |
nicht bestanden | Die visuelle Fokushervorhebung basiert auf schwachem Schatten/Minimalfärbung mit Kontrast 1,2:1; die Mindestanforderung von 3:1 wird nicht erreicht, wodurch Tastaturnutzer den Fokus nicht sehen. |
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4.11.5.2.5 Objektinformationen |
nicht bestanden | Screenreader geben für interaktive Elemente (z. B. Checkboxen, Buttons) keine passende Rolle oder Zustandsinformation aus, sodass Nutzer nicht erkennen können, welche Aktion möglich ist. |
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4.11.5.2.8 Label-Beziehungen |
nicht bestanden | Beschriftungen von Formularfeldern (z. B. Beratersuche) sind nicht programmatisch mit den Eingabefeldern verknüpft, TalkBack liest zuerst die Beschriftung und erst danach das Feld – erwartungskonforme Bedienung ist nicht gegeben. |
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4.11.5.2.9 Eltern-Kind-Beziehungen |
nicht bestanden | Visuell erkennbare Listen (z. B. Koordinationslauf-Regeln) sind nicht als Listen ausgezeichnet, sodass Screenreader keine Angabe liefert, dass es sich um eine Liste handelt. |
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4.11.5.2.15 Änderungsbenachrichtigung |
nicht bestanden | Beim An- bzw. Abhaken von Checkboxen wird TalkBack die Zustandsänderung nicht automatisch mitgeteilt; Screenreader-Nutzer erfahren nicht, dass sich der Status geändert hat. |
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4.11.7 Benutzerpräferenzen |
nicht bestanden | Android-Bedienungshilfen („Text mit hohem Kontrast“, „Fettdruck“) werden nicht durchgängig umgesetzt; in einzelnen Bereichen verschwindet Text vollständig, andere Einstellungen werden ignoriert. |
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5.2 Erklärung zur Barrierefreiheit |
nicht bestanden | Weder in der App noch im Store oder auf der zugehörigen Website ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden; die jährliche Aktualisierung gemäß § 7 Abs. 6 BITV 2.0 fehlt. |
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5.3 Feedback-Mechanismus |
nicht bestanden | Eine elektronische Kontaktmöglichkeit ist zwar vorhanden, sie wird aber weder in einer Erklärung zur Barrierefreiheit beschrieben noch verlinkt, sodass der geforderte Feedback-Kanal nicht vollständig barrierefrei erreichbar ist. |
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 22.07.2025
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