Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Hans-Böckler-Stiftung
- Prüforganisation
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
- Stadt
- Berlin
- Prüfart
- Vereinfachte Überwachung
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Kaum nutzbar
Fehlende Alternativtexte, unklare Struktur, mangelhafte Formular- und Linkkennzeichnung sowie teils problematische Tastaturbedienung erschweren Screenreader-Nutzung erheblich.
Sehbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Unzureichender Text- und Nicht-Text-Kontrast, Fokusprobleme und farbabhängige Zustände beeinträchtigen Orientierung, bei zugleich grundsätzlich lesbarer Standardseite.
Hörbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Inhalte sind überwiegend schriftlich verfügbar, aber fehlende DGS-Angebote reduzieren insbesondere den barrierefreien Zugang für gebärdensprachlich orientierte Nutzer.
Motorische Behinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Wesentliche interaktive Elemente sind per Tastatur nicht vollständig erreichbar oder klar fokussierbar, wodurch reine Tastaturbedienung deutlich eingeschränkt ist.
Lernbehinderung
Kaum nutzbar
Fehlende Leichte Sprache, unklare Fehlermeldungen, komplexe Struktur und uneindeutige Links erschweren Verständnis und Fehlerbehebung stark.
Neurodivergenz
Mit Hindernissen nutzbar
Unübersichtliche Fokusreihenfolge, redundante Links, fehlende Klarheit bei Beschriftungen und keine Leichte-Sprache-Angebote können Orientierung und Belastbarkeit deutlich beeinträchtigen.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Gutachten-Historie
01.07.2025
Prüfung vor 11 Monaten
25.03.2024
Prüfung vor 2 Jahren
Vergleich
| Prüfungsdatum | Prüfart | Abweichende Prüfart | Nicht bestanden | Im Wesentlichen bestanden | Bestanden |
|---|---|---|---|---|---|
| 01.07.2025 | Vereinfachte Überwachung | Nein | 20 | 0 | 0 |
| 25.03.2024 | Vereinfachte Überwachung | Nein | 21 | 1 | 32 |
Alle dokumentierten Barrieren beseitigen, insbesondere unzureichende Alternativtexte, fehlende semantische Strukturen, Tastatur- und Fokusprobleme, fehlende Inhalte in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache sowie die unvollständige Erklärung zur Barrierefreiheit.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Alle inhaltlich relevanten Bilder müssen durch präzise alt-Attribute beschrieben oder, falls dekorativ, durch alt="" markiert werden, damit Screenreader-Nutzende den Bildinhalt nachvollziehen können und der Kontext erhalten bleibt. |
|
9.1.3.1 Info und Beziehungen |
nicht bestanden | Die Überschriftenstruktur muss logisch aufeinander aufbauen (höchstens um eine Ebene pro Schritt) damit Assistive Technologien die Gliederung nachvollziehen können. |
|
9.1.3.1 Info und Beziehungen |
nicht bestanden | Die Radiobutton-Gruppe zur Eingrenzung der Suche muss in ein fieldset eingebettet und die Beschriftung „Suchen in:“ als legend definiert werden, um die Beziehung für Screenreader deutlich zu machen. |
|
9.1.3.5 Eingabezweck bestimmen |
nicht bestanden | Pflichtfelder im Kontaktformular benötigen programmgesteuerte Hinweise auf den Eingabezweck über das HTML-Attribut autocomplete (z. B. autocomplete=„given-name“, autocomplete=„email“), damit assistive Technologien und Autofill korrekt unterstützen können. |
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9.1.4.1 Benutzung von Farbe |
nicht bestanden | Die Pfeil-Buttons dürfen ihre Fokusanzeige nicht nur über eine Farbänderung darstellen; es sind zusätzliche visuelle Elemente wie Rahmen, Schatten oder andere Formen nötig, damit der Fokus auch bei eingeschränkter Farbwahrnehmung erkennbar ist. |
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9.1.4.3 Kontrast (Minimum) |
nicht bestanden | Fehlermeldungen und rote Beschriftungen benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund oder zusätzliche visuelle Hinweise wie Icons, damit sie für alle Nutzerinnen und Nutzer lesbar sind. |
|
9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast |
nicht bestanden | Der Rahmen des Sucheingabefelds muss sich mit einem Kontrast von mindestens 3:1 vom Hintergrund abheben, alternativ durch Flächen, Schatten oder Kanten deutlich gemacht werden, damit das Feld ohne zusätzliche Hilfen erkennbar ist. |
|
9.2.1.1 Tastatur |
nicht bestanden | Alle interaktiven Elemente auf der Suchseite (z. B. Radiobuttons, Tooltips, Filteroptionen) müssen über Tab erreichbar und mit Enter/Leertaste bedienbar sein; fehlende Rollen (z. B. role="radio") und tabindex müssen ergänzt werden. |
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9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge |
nicht bestanden | Das Cookie-Banner muss direkt beim Laden in die Fokusreihenfolge eingebunden werden und automatisch den Fokus auf das erste interaktive Element setzen, sodass Tastaturnutzende nicht die komplette Seite durchtabben müssen; dies betrifft alle Stichproben inklusive PDF. |
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9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext) |
nicht bestanden | Die Kachel im Bereich „Aktuelle Angebote“ darf nicht als einzelner großer Link gestaltet sein; lediglich das tatsächlich interaktive Element (z. B. ein sprachlich treffender „Mehr erfahren“-Link) sollte fokussierbar sein oder der gesamte Link benötigt einen prägnanten, beschreibenden Text. |
|
9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext) |
nicht bestanden | Generische Linktexte wie „Mehr erfahren“ müssen durch einen außerhalb des Kontexts verständlichen Text oder aria-label ergänzt werden, damit sich Screenreader-Nutzende orientieren können. |
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9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext) |
nicht bestanden | Doppelte Links mit identischem Ziel im Bereich „Aktuelle Angebote“ sollten auf einen fokussierbaren Link reduziert oder zusätzliche Links aus der Fokusreihenfolge genommen bzw. aria-hidden gesetzt werden, damit Tastatur-Navigation nicht unnötig verlängert wird. |
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9.2.4.7 Fokus sichtbar |
nicht bestanden | Die Filter-Buttons in der Suche müssen beim Fokus durch einen Rahmen, Hintergrund oder andere Formveränderung hervorgehoben werden, sodass der aktuelle Zustand unabhängig von Farbe erkennbar bleibt. |
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9.3.2.2 Bei Eingabe |
nicht bestanden | Pflichtfelder im Kontaktformular müssen programmgesteuert als solche gekennzeichnet werden und die Pflichtkennzeichnung für Screenreader nachvollziehbar sein; außerdem braucht es eine Erklärung, welche Felder zwingend sind. |
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9.3.3.3 Vorschlag bei Fehler |
nicht bestanden | Fehlermeldungen müssen konkret benennen, welches Feld betroffen ist und Hinweise geben, wie eine korrekte Eingabe aussehen kann, damit Personen mit kognitiven Einschränkungen und Screenreader-Nutzende den Fehler gezielt beheben können. |
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9.4.1.2 Name, Rolle, Wert |
nicht bestanden | Der Link „Zurück“ muss entweder auf die vorherige Seite oder auf eine klar beschriebene Zielseite führen; der Linktext sollte den Zielort etwa als „Zurück zur Übersicht“ beschreiben, um Verwirrung zu vermeiden. |
|
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert |
nicht bestanden | Der visuell inaktive Button „Nach links scrollen“ darf nicht fokussierbar sein oder muss per aria-disabled/tabindex entsprechend deaktiviert werden, wenn keine Funktion vorhanden ist, damit Screenreader-Nutzende keinen falschen Eindruck erhalten. |
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Zusatzkriterien: Deutsche Gebärdensprache Inhalte in Deutscher Gebärdensprache |
nicht bestanden | Auf der Startseite muss ein klar sichtbarer und leicht erreichbarer Link zu DGS-Inhalten gesetzt werden und die wesentlichen Inhalte, Navigation, Erklärungen zur Barrierefreiheit sowie Hinweise zu weiteren DGS-Inhalten müssen in Gebärdensprache angeboten werden. |
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Zusatzkriterien: Leichte Sprache Inhalte in Leichter Sprache |
nicht bestanden | Ein Link zu den Inhalten in Leichter Sprache muss vorhanden sein, und es sind Informationen zu den Themen, zur Navigation und zur Erklärung zur Barrierefreiheit sowie weiterführende Hinweise in Leichter Sprache bereitzustellen; die Texte sollen Regeln der Leichten Sprache einhalten. |
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Zusatzkriterien: Barrierefreiheitserklärung Barrierefreiheitserklärung formal geprüft |
nicht bestanden | Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss vollständig benannt, leicht zugänglich verlinkt und um Angaben zu Geltungsbereich, Rechtsgrundlage, Bewertung, nicht barrierefreien Inhalten, Prüfmethode, Datum, Feedback, Kontakt sowie Durchsetzungsverfahren ergänzt werden, um § 7 BITV zu erfüllen. |
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