Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Medizinischer Dienst Bund (KöR)
- Prüforganisation
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
- Stadt
- Berlin
- Prüfart
- Vereinfachte Überwachung
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Mehrere Screenreader-relevante Fehler (fehlende Fokussteuerung, unklare Linkzwecke, Probleme bei Name/Rolle/Wert) erschweren die Nutzung deutlich, machen sie aber nicht vollständig unmöglich.
Sehbehinderung
Kaum nutzbar
Gravierende Kontrastprobleme, unzureichende Fokusindikatoren und teils verschwindende Inhalte bei Reflow beeinträchtigen das Sehen und die Orientierung stark.
Hörbehinderung
Fast barrierefrei
Es werden keine audioabhängigen Hürden beschrieben; strukturelle und Kontrastprobleme betreffen Gehörlose nur geringfügig.
Motorische Behinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Tastaturprobleme, unklare oder verschobene Fokusreihenfolgen sowie instabile Klickbereiche im Footer sind für reine Tastatur- oder Switch-Nutzung deutlich hinderlich.
Lernbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Unübersichtliche Paginierung, unzureichende Fehlermeldungen und fehlende klare Status-/Titelauszeichnungen erschweren Verständnis und Orientierung.
Neurodivergenz
Mit Hindernissen nutzbar
Inkonsistente Fokusführung, schwer überspringbare Blöcke und wenig strukturierende Hinweise können Konzentration und Reizfilterung deutlich belasten.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Die Website weist zahlreiche Mängel bei Farbkontrasten, Fokusindikationen, Navigationsstruktur, Skip-Links, Linkzielen sowie der Barrierefreiheitserklärung auf. Es wird empfohlen, die Kontrastwerte aller Texte/Buttons zu überprüfen, sichtbare Fokusindikatoren zu ergänzen, die Fokusreihenfolge inkl. Skip-Links konsistent zu gestalten, Linktexte und Zielhinweise zu verbessern, Dienste im Footer und Suchergebnisbereich robust zu gestalten und die Barrierefreiheitserklärung formal zu aktualisieren.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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9.1.4.1 Benutzung von Farbe |
nicht bestanden | Fokuszustände (Cookie-Banner-Link) müssen zusätzlich zur Farbe etwa durch Rahmen, Hintergrund oder andere visuelle Marker deutlich hervorgehoben werden, damit sie auch ohne Farbwahrnehmung erkennbar sind. |
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9.1.4.1 Benutzung von Farbe |
nicht bestanden | Auch der Pfeil-Button der Suche braucht neben Farbwechsel einen klaren Fokusrahmen oder ein kombiniertes visuelles Element, um den Fokus zuverlässig wahrnehmbar zu machen. |
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9.1.4.1 Benutzung von Farbe |
nicht bestanden | Die aktiven Zustände von Buttons müssen um zusätzliche sichtbare Merkmale erweitert werden (z. B. Umrandung, Schatten), damit ein aktives Element auch ohne Farbwahrnehmung erkennbar bleibt. |
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9.1.4.3 Kontrast (Minimum) |
nicht bestanden | Texte mit zu niedrigem Kontrast (z. B. 3,5:1) müssen so angepasst werden, dass ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 besteht (3:1 für größere Texte). |
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9.1.4.3 Kontrast (Minimum) |
nicht bestanden | Fehlermeldungen benötigen ebenfalls ein Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1, um auch bei schwierigen Lichtverhältnissen lesbar zu sein. |
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9.1.4.3 Kontrast (Minimum) |
nicht bestanden | Für den aktiven Navigationszustand müssen kontrastreiche Farben oder zusätzliche visuelle Hervorhebungen verwendet werden, damit grüne Schrift auf blauem Hintergrund leicht erkennbar ist. |
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9.4.1.2 Name, Rolle, Wert |
nicht bestanden | Die Information, dass ein Link ein neues Fenster oder Tab öffnet, muss auch visuell und programmatisch (z. B. aria-label/title) bereitgestellt werden, damit Screenreader-Nutzende informiert sind. |
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9.2.1.1 Tastatur |
nicht bestanden | Der Link „Wir sind bunt“ muss strukturell so eingebunden sein, dass er in der erwarteten Fokusreihenfolge per Tastatur erreichbar ist und nicht nur für Screenreader erscheint. |
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9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Das Layoutbild muss klar als Link erkennbar gemacht, mit Fokusstilen versehen und über aussagekräftigen Linktext/title und Tastaturzugriff erreichbar werden. |
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9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext) |
nicht bestanden | Die gesamte Kachel sollte nur noch den eigentlichen Linktext oder eine prägnante Handlungsaufforderung enthalten, damit Screenreader die Inhalte nicht in einem Block vorlesen. |
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9.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge |
nicht bestanden | Die Inhalte im Pressebereich müssen in logischer Reihenfolge wiedergegeben werden, indem Überschrift und zugehöriger Link im Quellcode konsistent angeordnet sind. |
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9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Icon-Grafiken im Footer sollten entweder als dekorativ (alt="", aria-hidden) markiert oder mit passenden Alternativtexten versehen werden, um unnötige Screenreader-Ausgaben zu vermeiden. |
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9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Das Logo muss semantisch korrekt ausgezeichnet werden und der Linktext ‚Sie sind hier‘ durch einen aussagekräftigen Text (z. B. ‚Aktuelle Seite: Startseite‘) ersetzt werden. |
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9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge |
nicht bestanden | Nach dem Absenden fehlerhafter Formulare muss der Fokus programmgesteuert auf das erste fehlerhafte Feld oder eine Fehlermeldung gesetzt werden; ergänzt z. B. durch element.focus() und aria-describedby. |
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9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge |
nicht bestanden | Beim Zurücksetzen auf den Seitenanfang nach der Suche sollte der Fokus stattdessen auf den Beginn der Suchergebnisse oder eine relevante Statusmeldung gelegt werden. |
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9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext) |
nicht bestanden | Breadcrumbs dürfen nicht vollständig in den Linktext einbezogen werden; Breadcrumb-Navigation gehört außerhalb des eigentlichen Links und der Linktext sollte auf den Seitentitel beschränkt bleiben. |
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9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Die Paginierung darf bei Vergrößerung oder im Einspaltenlayout nicht vom ‚Weiter‘-Button überlagert werden; sie muss responsiv brechen und nutzbar bleiben. |
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9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow) |
nicht bestanden | Social-Media-Links müssen auch im einspaltigen Layout sichtbar bleiben oder über alternative, barrierefreie Darstellungen zugänglich gemacht werden. |
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9.2.4.2 Seite mit Titel |
nicht bestanden | Der Seitentitel sollte klar den Namen der Seite und des Auftritts enthalten (z. B. ‚[Seitenname] – [Organisationsname]‘), damit Tabs und Screenreader die Herkunft erkennen. |
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9.2.4.1 Blöcke überspringen |
nicht bestanden | Auf der Startseite sollten dieselben Skip-Links wie auf Inhaltsseiten angeboten werden (Navigation, Hauptinhalt etc.), sichtbar und funktional über Tastatur erreichbar. |
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9.2.4.7 Fokus sichtbar |
nicht bestanden | Fokuszustände auf vielen Elementen müssen über Farbwechsel hinaus z. B. mit Rahmen oder Schatten so gestaltet werden, dass sie auch ohne Farbsicht eindeutig erkennbar sind. |
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9.3.2.2 Bei Eingabe |
nicht bestanden | Der Footer darf sich bei Klick nicht verschieben; Klickbereiche müssen stabil bleiben und direkt auf den ersten Klick reagieren, um unerwartete Layoutveränderungen zu vermeiden. |
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9.3.3.3 Vorschlag bei Fehler |
nicht bestanden | Fehlermeldungen müssen klar benennen, welches Feld betroffen ist und konkrete Hinweise geben, wie der Fehler behoben werden kann. |
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A.1 Formal nicht korrekt |
nicht bestanden | Das Aktualisierungsdatum der Barrierefreiheitserklärung darf nicht älter als ein Jahr sein und muss entsprechend aktualisiert werden. |
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9.1.3.1 Info und Beziehungen |
nicht bestanden | Die Paginierung mit vielen Seiten und fehlenden Filtern muss durch barrierefreie Filter-/Sortierfunktionen oder kompaktere Navigation übersichtlicher und tastaturfreundlicher gestaltet werden. |
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9.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge |
nicht bestanden | Der Link „Wir sind bunt“ muss in der visuellen Reihenfolge so positioniert sein, dass er früh sichtbar und fokussierbar ist; ansonsten sollte er explizit als Screenreader-only gekennzeichnet werden. |
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Prüfung vom 27.11.2025
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Prüfung vom 10.09.2025
Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Prüfung vom 04.12.2025