Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- DVV International
- Prüforganisation
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Stadt
- Berlin
- Prüfart
- Vereinfachte Überwachung
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Mehrere zentrale A‑Kriterien für Screenreader, Fokusführung und Formulare sind nicht erfüllt, sodass Navigation und Formulare zwar grundsätzlich möglich, aber deutlich erschwert und teils fehleranfällig sind.
Sehbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Probleme mit Fokus-Sichtbarkeit, Nicht-Text-Kontrast und farbabhängigen Zuständen erschweren Orientierung, aber es liegen keine Hinweise auf gravierende Zoom- oder Strukturprobleme vor.
Hörbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Fehlende DGS-Inhalte beeinträchtigen vor allem den Zugang zu Meta-Informationen, während sonstige Inhalte für geübte Schriftsprachnutzerinnen weitgehend zugänglich bleiben.
Motorische Behinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Tastaturprobleme bei Navigation, Cookie-Banner, Untermenüs, Skiplinks und Fokus-Reihenfolge machen die Bedienung für reine Tastatur- oder Switch-Nutzende durchgängig anstrengend und teils unzuverlässig.
Lernbehinderung
Kaum nutzbar
Fehlende Leichte Sprache, unklare Formulare, schwache Fehlerhilfen und fehlende strukturierte Erklärungen führen zu hoher kognitiver Belastung, insbesondere bei Eingaben und Orientierung.
Neurodivergenz
Mit Hindernissen nutzbar
Unklare Fokusführung, redundante Links, unpräzise Formulare und fehlende vereinfachte Inhalte können Reizüberlastung und Desorientierung verstärken, auch wenn grundlegende Funktionen nutzbar bleiben.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Die Website muss insbesondere die mehrfach festgestellten Verstöße aufrollen: Logo-Alt-Text und Linkbeschreibung anpassen, Navigation sowie Suchfelder über Tastatur vollständig nutzbar machen (inkl. Skiplinks, Fokussteuerung, Schließen von Untermenüs), Fehlermeldungen/Formularfelder semantisch korrekt beschriften, Cookie-Banner und Suchergebnisse fokussieren sowie Informationen in Deutscher Gebärdensprache/Leichter Sprache bereitstellen und die Barrierefreiheitserklärung gemäß § 7 BITV vollständig dokumentieren.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Copyright-Informationen sollten entweder für Screenreader korrekt semantisch eingebunden oder mit aria-hidden="true" bzw. als dekoratives Element ausgezeichnet werden, sofern sie nicht inhaltlich relevant sind. |
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9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Der Alternativtext des Logos muss den sichtbaren Logotext und zugleich den Zweck des Links (z. B. „zur Startseite“) beschreiben, damit Screenreader-Nutzende die Funktion erkennen. |
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9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus |
nicht bestanden | Untermenüs müssen sich über die Tastatur öffnen/schließen lassen (z. B. durch Enter/Pfeiltasten sowie ESC oder erneutes Aktivieren) und eine stabile Fokusführung inklusive aria-expanded erhalten. |
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9.2.4.1 Blöcke überspringen |
nicht bestanden | Ein sicht- und fokussierbarer Skiplink (z. B. href="#maincontent") sollte am Seitenanfang integriert werden, damit Tastaturnutzende direkt zum Hauptinhalt springen können. |
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9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge |
nicht bestanden | Der Cookie-Banner muss als modaler Dialog umgesetzt werden, der den Fokus vollständig innerhalb hält, bis eine bewusste Auswahl erfolgt, und danach logisch zurücksetzt. |
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9.2.4.7 Fokus sichtbar |
nicht bestanden | Interaktive Bilder im Bereich „Aktuelles“ benötigen einen klar sichtbaren, kontrastreichen Fokusindikator (Mindestkontrast 3:1) oder sollten nicht fokussierbar gestaltet werden, wenn dekorativ. |
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Zusatzkriterien: Deutsche Gebärdensprache Einem Link auf enthaltene Inhalte in Deutscher Gebärdensprache |
nicht bestanden | Auf der Startseite muss ein gut sichtbarer Link zu DGS-Inhalten bereitstehen, der Überblick über wesentliche Inhalte, Hinweise zur Navigation, die Erklärung zur Barrierefreiheit und weitere DGS-Inhalte umfasst. |
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Zusatzkriterien: Leichte Sprache Einem Link auf enthaltene Inhalte in Leichter Sprache |
nicht bestanden | Die Startseite muss einen deutlichen Link zu Leichter Sprache enthalten und dort Infos zu Themen, Navigation und der Barrierefreiheitserklärung anbieten; Texte sollen geprüft und klar strukturiert sein. |
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Zusatzkriterien: Barrierefreiheitserklärung Barrierefreiheitserklärung formal geprüft |
nicht bestanden | Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss klar benannt und leicht erreichbar sein sowie Geltungsbereich, Rechtsgrundlage, Bewertung, nicht barrierefreie Inhalte, Prüfmethode, Datum, Feedback-Mechanismus, Kontakt und Durchsetzungsverfahren enthalten. |
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9.1.3.1 Info und Beziehungen |
nicht bestanden | Fehlermeldungen müssen programmatisch mit dem jeweiligen Eingabefeld verbunden werden (z. B. via aria-describedby oder for-Attribut im label), damit Screenreader- und Tastaturnutzende den Fehler sofort erkennen. |
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9.1.3.5 Eingabezweck bestimmen |
nicht bestanden | Formularfelder benötigen das HTML-Attribut autocomplete (z. B. autocomplete="given-name", "email" etc.), damit Assistive Technologien den Zweck der Eingabe programmatisch verstehen. |
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9.1.4.1 Benutzung von Farbe |
nicht bestanden | Der aktive Navigationspunkt muss zusätzlich zur Farbänderung durch ein weiteres Merkmal (Symbol, Unterstreichung, aria-current="page" o.Ä.) gekennzeichnet werden. |
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9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge |
nicht bestanden | Nach Absenden eines fehlerhaften Formulars muss der Fokus entweder auf das erste fehlerhafte Feld gesetzt werden oder auf eine programmatisch verknüpfte Fehlerzusammenfassung springen. |
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9.3.1.2 Sprache von Teilen |
nicht bestanden | Sprachwechsel im Text müssen im Code durch das lang-Attribut gekennzeichnet werden, damit Screenreader die korrekte Aussprache wählen. |
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9.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen |
nicht bestanden | Formulare dürfen nicht nur über Placeholder beschriftet werden; es müssen dauerhafte Labels oder Beschreibungen vorhanden sein, die den Zweck des Felds klar benennen. |
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9.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen |
nicht bestanden | Pflichtfelder müssen mit einer Erklärung („* = Pflichtfeld“ oder „E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)“) beschrieben und ggf. mit aria-required="true" versehen werden, damit alle Nutzenden wissen, welche Eingaben erforderlich sind. |
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9.3.3.3 Vorschlag bei Fehler |
nicht bestanden | Die Fehlermeldung für ungültige E-Mail-Adressen muss einen konkreten Korrekturhinweis enthalten (z. B. Format name@domain.de), um Nutzende bei der korrekten Eingabe zu unterstützen. |
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9.1.4.1 Benutzung von Farbe |
nicht bestanden | Auch die Paginierung benötigt eine zusätzliche Kennzeichnung (z. B. aria-current="page" oder Unterstreichung), damit der aktive Punkt nicht ausschließlich über Farbe erkennbar bleibt. |
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9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext) |
nicht bestanden | Story-Kacheln sollen nur einen einzigen Link enthalten, in dem Bild, Überschrift und Beschreibung zusammengefasst sind, damit Tastaturnutzende keine redundanten Tabs durchlaufen. |
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9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast |
nicht bestanden | Der sichtbare Rahmen des Sucheingabefeldes muss einen Kontrast von mindestens 3:1 zum Hintergrund aufweisen oder durch stärkere Linien/Bereiche besser hervorgehoben werden. |
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9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge |
nicht bestanden | Nach Absenden der Suche muss der Fokus auf den Anfang der Suchergebnisse oder eine Statusmeldung gesetzt werden (z. B. via element.focus() oder Live-Region), nicht zum Seitenanfang zurückspringen. |
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9.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen |
nicht bestanden | Das Sucheingabefeld benötigt eine dauerhafte Beschriftung statt ausschließlich eines Placeholder-Texts, damit Screenreader-Nutzende den Zweck jederzeit erkennen. |
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 28.08.2025
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 19.03.2025
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 14.08.2023