Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
- Prüforganisation
- Materna Information & Communications SE
- Prüfart
- eingehende Überwachung
Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Kaum nutzbar
Schwere Screenreader-Barrieren bei Alternativtexten, Struktur, Fokusführung und Bedienelement-Informationen machen zentrale Inhalte kaum zugänglich.
Sehbehinderung
Kaum nutzbar
Niedrige Kontraste, fehlende Unterstützung für hohe Schriftgrößen und dunkles Design sowie Text als Bild erschweren die Nutzung stark.
Hörbehinderung
Fast barrierefrei
Es werden keine spezifischen Audio-Barrieren beschrieben, und die Inhalte wirken überwiegend visuell-textbasiert zugänglich.
Motorische Behinderung
Kaum nutzbar
Wesentliche Inhalte sind per Tastatur gar nicht erreichbar und der Fokus ist schlecht sichtbar, was motorisch eingeschränkte Nutzer stark ausschließt.
Lernbehinderung
Mit Hindernissen nutzbar
Fehlende klare Struktur, unklare Fehlerkennzeichnung und wenig hilfreiche Fehlermeldungen erschweren Orientierung und Formulare deutlich.
Neurodivergenz
Mit Hindernissen nutzbar
Mangelnde semantische Struktur, unvorhersehbare Fokusbewegungen und undeutliche Rückmeldungen beeinträchtigen Konzentration und Orientierung erheblich.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Empfehlung
Die identifizierten Barrieren beseitigen: fehlende Alternativtexte und semantische Auszeichnungen ergänzen, Kontrastwerte und Tastaturzugänglichkeit verbessern, Formulardefinitionen sowie assistive Informationen klar kennzeichnen, Nutzerpräferenzen sowie unterstützende Dienste konsistent berücksichtigen und die zusätzlichen nationalen Anforderungen (technische Dokumentprüfung, Erklärung zur Barrierefreiheit) vervollständigen.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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4.11.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt |
nicht bestanden | Mehrere grafische Bedienelemente auf der Startseite (Hamburger-Menü, Share-Symbol, Videos, verlinkte Grafiken und informative Bilder) haben keinen aussagekräftigen Alternativtext und sind für TalkBack-Nutzer daher nur schwer oder gar nicht verständlich. |
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4.11.1.3.1 Info und Beziehungen |
nicht bestanden | Überschriften und Listen werden nicht semantisch ausgezeichnet, sodass TalkBack die Struktur (z. B. Kapitelüberschriften, Listenpunkte in Basisinformationen) nicht vermitteln kann. |
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4.11.1.4.1 Benutzung von Farbe |
nicht bestanden | Die aktive Markierung des seitlichen Menüs stützt sich allein auf Farbe (Kontrastverhältnis 2,4:1) und lässt sich von fehlsichtigen Anwendern nicht erkennen. |
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4.11.1.4.3 Kontrast (Minimum) |
nicht bestanden | Links im aufgeklappten Seitenmenü und in der Seitennavigation weisen nur einen Kontrast von circa 4:1 beziehungsweise 1,4:1 (Radiobutton, Fokus-Highlight) auf und erfüllen damit nicht die erforderlichen 4,5:1. |
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4.11.1.4.5 Bilder von Text |
nicht bestanden | Wichtiger Informationstext (z. B. Hilfe-Portal-Verweis) wird als Bild dargestellt und ist daher für sehbehinderte Nutzer weder skalierbar noch aus dem Screenreader erfahrbar. |
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4.11.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast |
nicht bestanden | Schalter in den Datenschutzeinstellungen sowie das „Beitrag teilen“-Schlussfeld heben sich mit einem Kontrast von ca. 2,7:1 nicht ausreichend vom Umfeld ab, wodurch fehlsichtige Nutzer die Bedienelemente schwer erkennen. |
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4.11.2.1.1 Tastatur |
nicht bestanden | Alle Inhalte unterhalb der oberen blauen Leiste sind per Tastatur nicht erreichbar, sodass Tastatur-Nutzer keinen Zugang zu den Informationen der App erhalten. |
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4.11.2.4.4 Linkzweck (im Kontext) |
nicht bestanden | Links wie der Beitrag zur Deutschen Bahn öffnen eine andere App (Browser), ohne dies explizit anzukündigen, was für Screenreader-Nutzer versteckte Kontextwechsel bedeutet. |
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4.11.2.4.7 Fokus sichtbar |
nicht bestanden | Die Fokushervorhebung (z. B. Hamburger-Menü) weist nur ein Kontrastverhältnis von 1,3:1 gegenüber dem unfokussierten Zustand auf, wodurch Tastaturnutzer den Fokus nicht sicher erkennen können. |
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4.11.3.3.1 Fehlerkennzeichnung |
nicht bestanden | Bei fehlerhafter Formularübermittlung wird zwar eine allgemeine Meldung angezeigt, aber die einzeln betroffenen Felder erhalten keine Kennzeichnung, sodass Anwender die Stelle nicht erkennen. |
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4.11.3.3.3 Vorschlag bei Fehler |
nicht bestanden | Fehlermeldungen (z. B. für Postleitzahl oder E-Mail) geben nur einen Hinweis auf das Problem, aber keine konkrete Korrekturempfehlung (beispielsweise erwartetes Format). |
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4.11.4.1.2 Name, Rolle, Wert |
nicht bestanden | TalkBack liefert weder Namen noch Rollen für zahlreiche Bedienelemente (z. B. das Kontextmenü „Beitrag teilen“), sodass die assistive Technologie wichtige Objektinformationen nicht erhält. |
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4.11.5.2.5 Objektinformationen |
nicht bestanden | Das Menü „Beitrag teilen“ lässt sich mit TalkBack nicht als interaktive Ausklappfunktion verstehen, da keine Beschreibung über die mögliche Aktion („Optionsmenü öffnen“) ausgegeben wird. |
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4.11.5.2.13 Nachverfolgung des Fokus und der Auswahlattribute |
nicht bestanden | Beim Durchlaufen des Kontaktformulars verschiebt sich der Fokus unvorhersehbar, Elemente werden übersprungen, und leere Bereiche erhalten den Fokus, wodurch die Orientierung für Screenreader-Nutzer verloren geht. |
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4.11.5.2.14 Änderung des Fokus und der Auswahlattribute |
nicht bestanden | Ein Klick auf die Datenschutzeinstellungen führt zum Scrollen an den Seitenanfang, aber der Fokus bleibt auf der ausgelösten Schaltfläche, so dass TalkBack-Nutzer danach stets neu navigieren müssen. |
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4.11.7 Benutzerpräferenzen |
nicht bestanden | Die App unterstützt die Android-Weiterschaltungen „Dunkles Design“ nicht und wendet die Einstellung „Text mit hohem Kontrast“ nur punktuell an, wodurch Anwenderpräferenzen nicht konsistent erfüllt werden. |
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5.1 Technische Dokumentprüfung |
nicht bestanden | Das im Media Kit eingebettete PDF „beiblatt-mehrsprachig-data“ hat keine Tags, und Überschriften werden beim Screenreader nicht als solche erkannt, sodass die Struktur nicht zugänglich ist. |
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5.2 Erklärung zur Barrierefreiheit |
nicht bestanden | Die Erklärung zur Barrierefreiheit fehlt Angaben zu nicht barrierefreien Inhalten sowie die Gründe für die Nicht-Erfüllung, wie es das BGG fordert. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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4.11.1.3.5 Eingabezweck bestimmen |
im Wesentlichen bestanden | Eingabefelder wie Postleitzahl nutzen eine nicht auf numerische Eingaben optimierte Tastatur, was darauf hinweist, dass der Zweck der Felder nicht eindeutig als „Zahl“ bestimmt ist. |
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4.11.1.4.4 Textgröße ändern |
im Wesentlichen bestanden | Die Betriebssystem-Schriftgrößeneinstellung führt auf Datenschutzhinweis und Erklärung zur Barrierefreiheit zum Verschwinden von Bedienelementen bzw. zum Abschneiden grafischer Bedienelemente. |
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4.11.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen |
im Wesentlichen bestanden | Die Bedeutung von Pflichtfeld-Sternchen wird erst am Formularende erklärt; Anwender erfahren nicht zu Beginn, welche Felder erforderlich sind. |
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4.11.5.2.8 Label-Beziehungen |
im Wesentlichen bestanden | Beschriftungen und Eingabefelder (z. B. Kontaktformular) sind nicht miteinander verknüpft; TalkBack liest die Labels und Felder getrennt und macht so eine erwartungskonforme Bedienung unmöglich. |
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4.11.5.2.10 Text |
im Wesentlichen bestanden | TalkBack liest zusammenhängende Texte (Überschrift, Inhaltsabschnitt, Artikeltext) ohne Trennung vor, sodass eine gezielte Navigation innerhalb der längeren Inhalte nicht möglich ist. |
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4.12.2.3 Effektive Kommunikation |
im Wesentlichen bestanden | Telefonnummern im Impressum lassen sich nicht direkt aktivieren, sie werden beim Kopieren mit der gesamten Adresse übermittelt, sodass eine direkte Kontaktaufnahme für Tastatur- oder TalkBack-Nutzer erschwert bleibt. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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5.3 Feedback-Mechanismus |
bestanden | Ein elektronischer Kontaktkanal (Formular/Impressum) ist vorhanden, sodass Nutzer Barrieren melden können. |
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 17.05.2022
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
Prüfung vom 14.09.2021
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
Prüfung vom 29.09.2021