Kurzzusammenfassung
- Auftraggeber
- BFIT-Bund
- Prüforganisation
- Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)
- Stadt
- Berlin
- Prüfart
- Vereinfachte Überwachung
Gutachten
Zugänglichkeits-Analyse
Blindheit
Mit Hindernissen nutzbar
Screenreader-Bedienung, Struktur, Tastaturzugänglichkeit und PDFs sind weitgehend unterstützt, aber Probleme bei Alternativtexten, Überschriftenstruktur, Lesereihenfolge, Fokusführung, einer Suchnavigation sowie nicht PDF/UA-konformen Dokumenten erschweren die Nutzung deutlich.
Sehbehinderung
Weitgehend zugänglich
Gute Kontraste, Skalierbarkeit, Umbruch in einspaltiges Layout und sichtbarer Fokus sind gegeben, kleinere strukturelle Mängel bei Navigation und Überschriften können aber die Orientierung erschweren.
Hörbehinderung
Weitgehend zugänglich
Es gibt keine problematischen Audioinhalte und eine Erklärung in Leichter Sprache, aber ein Gebärdensprach-Angebot und zentrale Gebärdensprachvideos fehlen vollständig.
Motorische Behinderung
Fast barrierefrei
Die Seite ist vollständig tastaturbedienbar, ohne Tastaturfallen, komplexe Zeigergesten oder ungeplante Kontextwechsel, sodass nur kleinere Navigations- und Fokusprobleme hinderlich sein können.
Lernbehinderung
Weitgehend zugänglich
Klare Sprache, konsistente Navigation, verständliche Fehlermeldungen und Leichte Sprache helfen, während vereinzelte Fokus- und Strukturprobleme die Orientierung etwas beeinträchtigen können.
Neurodivergenz
Weitgehend zugänglich
Konstante Struktur, keine zwingenden Animationen oder Zeitlimits und gut steuerbare Inhalte unterstützen die Nutzung, leichte Fokus- und Navigationsprobleme können jedoch je nach Person störend wirken.
Hinweis: Diese Einschätzung mit generativer KI basiert auf den Informationen aus diesem Gutachten. Künstliche Intelligenz kann Inhalte nicht automatisch barrierefrei machen oder Prüfungen durchführen. Behinderungen sind komplex und mehrschichtig, weshalb diese Analysen nicht zutreffen müssen.
Gutachten-Historie
23.10.2023
Prüfung vor 2 Jahren
26.08.2022
Prüfung vor 3 Jahren
23.03.2021
Prüfung vor 5 Jahren
Empfehlung
Wir empfehlen, die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme mit dem WCAG-Level A bzw. entsprechend des WCAG-Levels A mit hoher Priorität zu beheben.
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
1.3.2 Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben |
nicht bestanden | Hauptnavigation: Es ist nicht möglich, die Navigation durchzugehen ohne alle Untermenü-Punkte. Sinnvoll wäre die Möglichkeit, nur die Hauptnavigation-Punkte durchzugehen. |
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2.4.3 Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen |
nicht bestanden | Startseite: Nach dem Öffnen einer Sliderseite über den Button ">" wird der Fokus nicht auf das erste Element der geöffneten Sliderseite gesetzt. Suche: Nach dem Ausführen der Suche wird der Fokus an den Seitenanfang und nicht auf das erste Suchergebnis gesetzt. |
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A.4 Gebärdensprache-Video ist vorhanden |
nicht bestanden | Auf dem geprüften Webauftritt ist keine Seite mit Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden. Solch eine Seite sollte Videoinhalte zu den wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation und Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten sowie auf weitere Gebärdensprache-Angebote hinweisen. Weitere Anforderungen in Anlage 2 der BITV 2.0 beachten. |
|
B.1 PAC Test ergibt PDF/UA-konform |
nicht bestanden |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
1.1.1 Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte |
im Wesentlichen bestanden | Startseite: Unter dem Bereich Aktuelles befinden sich Bilder, welche mit einem Alt-Text beschrieben werden sollten. Hinweis: Quellenangaben sind nicht aussagekräftig für Alt-Texte. |
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1.3.1 Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar |
im Wesentlichen bestanden | Hauptmenü: Innerhalb des Untermenüs befinden sich visuell gestaltete Überschriften, jedoch programmatisch nicht als solche mit einem H-Element ausgezeichnet. |
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2.4.6 Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck |
im Wesentlichen bestanden | Startseite: Magazin gibt es jeweils als H2 als auch als H3 Überschrift. Wir empfehlen die H3 Überschrift anders zu formulieren. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
|
1.2.1 Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen |
bestanden | |
|
1.3.3 Anweisungen sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale verständlich |
bestanden | |
|
1.3.4 Bildschirmausrichtung ist änderbar |
bestanden | |
|
1.3.5 Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar |
bestanden | |
|
1.4.1 Farbe ist nicht einziger Informationsträger |
bestanden | |
|
1.4.3 Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast) |
bestanden | |
|
1.4.4 Schriftgröße kann angepasst werden |
bestanden | |
|
1.4.5 Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar |
bestanden | |
|
1.4.10 Inhalte brechen in einspaltiges Layout um |
bestanden | |
|
1.4.11 Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend |
bestanden | |
|
1.4.12 Textabstände sind anpassbar |
bestanden | |
|
1.4.13 Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar |
bestanden | |
|
2.1.1 Tastaturbedienbarkeit ist gegeben |
bestanden | |
|
2.1.2 Tastaturfallen sind nicht vorhanden |
bestanden | |
|
2.1.4 Zeichen-Tastenkürzel sind abschaltbar oder anpassbar |
bestanden | |
|
2.2.1 Zeitbegrenzungen sind steuerbar |
bestanden | |
|
2.3.1 Blitzen wird vermieden |
bestanden | |
|
2.4.1 Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden |
bestanden | |
|
2.4.2 Titel beschreiben Thema oder Zweck |
bestanden | |
|
2.4.4 Linkzweck ist verständlich (im Kontext) |
bestanden | |
|
2.4.5 Seiten sind über verschiedene Möglichkeiten auffindbar |
bestanden | |
|
2.4.7 Tastaturfokus ist sichtbar |
bestanden | |
|
2.5.1 Komplexe Zeigerbedienung ist verzichtbar |
bestanden | |
|
2.5.2 Zeiger-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden |
bestanden | |
|
2.5.3 Label enthält sichtbare Beschriftung |
bestanden | |
|
2.5.4 Bewegungsaktivierung ist verzichtbar |
bestanden | |
|
3.1.1 Sprache ist ausgezeichnet |
bestanden | |
|
3.1.2 Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet |
bestanden | |
|
3.2.1 Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
|
3.2.2 Eingabe führt nicht zu Kontextänderung |
bestanden | |
|
3.2.3 Navigation ist konsistent aufgebaut |
bestanden | |
|
3.2.4 Elemente sind konsistent bezeichnet |
bestanden | |
|
3.3.1 Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden |
bestanden | |
|
3.3.2 Label enthalten Eingabehinweise |
bestanden | |
|
3.3.3 Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge |
bestanden | |
|
3.3.4 Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten) |
bestanden | |
|
4.1.1 Syntaxspezifikationen sind erfüllt |
bestanden | |
|
4.1.2 Name, Rolle und Wert sind identifizierbar |
bestanden | |
|
4.1.3 Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben |
bestanden | |
|
A.1 Erklärung zur Barrierefreiheit ist vorhanden |
bestanden | |
|
A.2 Feedback-Mechanismus ist vorhanden |
bestanden | |
|
A.3 Leichte Sprache ist vorhanden |
bestanden | Hinweis: Die Verwendung eines Punktes für die Worttrennung ist Blinde Nutzer nicht gut wahrnehmbar. Ein Bindestrich zwischen den Wörtern ist sinnvoller. |
| Kriterium | Status | Notizen |
|---|---|---|
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1.2.2 Aufgezeichnete Videos besitzen Untertitel |
nicht anwendbar | |
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1.2.3 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Alternativen |
nicht anwendbar | |
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1.2.4 Live-Videos besitzen Untertitel |
nicht anwendbar | |
|
1.2.5 Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen |
nicht anwendbar | |
|
1.4.2 Automatisch abgespielte Audio-Inhalte sind steuerbar |
nicht anwendbar | |
|
2.2.2 Automatisch gestartete Animationen sind steuerbar |
nicht anwendbar |
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 08.01.2021
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 14.01.2021
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
Prüfung vom 13.04.2021