9.1.1.1
Nicht-Text-Inhalt – Logos sind nicht als Logos ausgezeichnet
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nicht bestanden
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Logos müssen semantisch als solche gekennzeichnet werden, z. B. durch aussagekräftige Alternativtexte („Logo der Organisation“) und beim Verlinken zusätzlich darauf hinweisen, dass es sich um einen Link zur Startseite handelt. |
9.1.1.1
Nicht-Text-Inhalt – Kachel-Abbildungen im Karussell „Aktuelles“ sind inkonsistent beschriftet
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nicht bestanden
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Alle Kachel-Abbildungen benötigen eindeutige, programmatisch verfügbare Alternativtexte oder müssen als dekorativ markiert sein, damit Screenreader-Nutzende erkennen können, ob sie relevante Informationen enthalten. |
9.1.2.5
Audiodeskription – Fehlende Audiodeskription für visuelle Inhalte in Video
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nicht bestanden
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Informationstragende visuelle Inhalte benötigen eine Audiodeskription, z. B. als separate Spur oder in Dialogpausen integriert, oder einen Hinweis, wenn keine relevanten visuellen Informationen enthalten sind. |
9.1.3.1
Info und Beziehungen – Das Vorhandensein eines Untermenüs ist visuell nicht erkennbar
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nicht bestanden
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Menüpunkte mit Untermenüs müssen visuell (z. B. Pfeil, Abgrenzung) und programmatisch (aria-haspopup, aria-expanded) erkennbar sein, damit Nutzende zusätzliche Navigationsebenen wahrnehmen. |
9.1.3.1
Info und Beziehungen – Überschriftenebenen sollten logisch sein
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nicht bestanden
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Überschriften müssen hierarchisch aufgebaut sein (maximal eine Ebene auf- oder abwärts) und die logische Struktur der Seite spiegeln, damit assistive Technologien die Gliederung nachvollziehen können. |
9.1.3.2
Bedeutungsvolle Reihenfolge – Lesereihenfolge im Footer ist inkorrekt
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nicht bestanden
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Die Programmreihenfolge im Quellcode muss der visuellen Struktur entsprechen, damit Screenreader-Nutzende eine nachvollziehbare Reihenfolge erleben und die Orientierung nicht verloren geht. |
9.1.4.1
Benutzung von Farbe – Aktiver Menüpunkt ist ausschließlich über Farbe erkennbar
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nicht bestanden
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Der aktive Menüpunkt braucht zusätzlich zur Farbänderung ein visuelles Zeichen (z. B. Symbol, Unterstreichung) und eine programmatische Kennzeichnung wie aria-current=„page“, damit alle Nutzenden die aktuelle Position kennen. |
9.2.1.1
Tastatur – Untermenüs der Hauptnavigation sind mit der Tastatur nicht bedienbar
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nicht bestanden
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Navigation und Untermenüs müssen per Tastatur erreichbar, fokussierbar und aktivierbar sein; der Status geöffneter Menüs muss assistiven Technologien (z. B. aria-expanded) mitgeteilt werden. |
9.2.4.3
Fokus-Reihenfolge – Leere Tabstopps nach der Suche
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nicht bestanden
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Nicht sichtbare oder funktionslose Elemente dürfen keinen Fokus erhalten; überflüssige Fokusziele müssen entfernt oder korrekt versteckt werden, damit der Fokusfluss klar bleibt. |
9.2.4.3
Fokus-Reihenfolge – Fokus springt bei fehlerhaftem Formular nicht zur ersten Fehlermeldung
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nicht bestanden
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Nach dem Absenden eines fehlerhaften Formulars muss der Fokus automatisch auf die erste fehlerhafte Eingabe oder Fehlermeldung gesetzt werden (z. B. element.focus() plus aria-describedby), damit Tastatur- und Screenreader-Nutzende die Fehler schnell finden. |
9.2.4.3
Fokus-Reihenfolge – Fokus wird nach Interaktionen auf den Seitenanfang gesetzt
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nicht bestanden
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Nach Aktionen wie Suche oder Filterung soll der Fokus auf eine sinnvolle Stelle (z. B. Überschrift „Suchergebnisse“ oder das erste Ergebnis) zurückgeführt werden, um die Bedienkontinuität zu erhalten. |
9.2.4.4
Linkzweck (im Kontext) – Leerer Warenkorb wird nur als „0“ ausgegeben
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nicht bestanden
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Der Warenkorbstatus muss kontextreich beschrieben werden (z. B. „Warenkorb: 0 Artikel“) und programmatisch ausgezeichnet sein, damit assistive Technologien den Sinn vermitteln können. |
9.3.3.3
Vorschlag bei Fehler – Fehlermeldung ohne Korrekturvorschlag bei ungültiger E-Mail-Adresse
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nicht bestanden
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Fehlermeldungen müssen konkrete Korrekturhinweise enthalten (z. B. Format name@domain.de) und semantisch korrekt ausgezeichnet sein, um auch Menschen mit Lernschwierigkeiten zu unterstützen. |
10 Nicht-Web-Dokumente – PDF-Dokument mit PAC geprüft
PDF-Dokument besteht den PAC-Test nicht
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nicht bestanden
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Das Dokument muss nach automatischer Prüfung zusätzlich manuell überprüft und insbesondere Lesereihenfolge, Tags, Links und Alternativtexte korrigiert werden, da der PAC-Test nicht bestanden wurde. |
Zusatzkriterien: Deutsche Gebärdensprache – Einem Link auf enthaltene Inhalte in Deutscher Gebärdensprache
Einem Link auf enthaltene Inhalte in Deutscher Gebärdensprache – Inhalte in Deutscher Gebärdensprache sind nicht vorhanden oder nicht verlinkt
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nicht bestanden
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Ein deutlich sichtbarer, barrierefrei erreichbarer Link zu Inhalten in Deutscher Gebärdensprache muss bereitgestellt werden. |
Zusatzkriterien: Deutsche Gebärdensprache – Informationen zu den wesentlichen Inhalten (Deutscher Gebärdensprache)
Informationen zu den wesentlichen Inhalten (Deutscher Gebärdensprache) – Inhalte in Deutscher Gebärdensprache sind nicht vorhanden oder nicht verlinkt
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nicht bestanden
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Die wesentlichen Inhalte der Website sind in Deutsche Gebärdensprache bereitzustellen, damit visuelle Gebärdensprachinhalte zugänglich sind. |
Zusatzkriterien: Deutsche Gebärdensprache – Hinweise zur Navigation (Deutscher Gebärdensprache)
Hinweise zur Navigation (Deutscher Gebärdensprache) – Inhalte in Deutscher Gebärdensprache sind nicht vorhanden oder nicht verlinkt
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nicht bestanden
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Navigationserläuterungen auf Deutschsprachseiten müssen ebenfalls in Gebärdensprache vorliegen oder verlinkt sein. |
Zusatzkriterien: Deutsche Gebärdensprache – Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit (Deutscher Gebärdensprache)
Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit (Deutscher Gebärdensprache) – Inhalte in Deutscher Gebärdensprache sind nicht vorhanden oder nicht verlinkt
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nicht bestanden
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Die barrierefreiheitserklärung muss in Deutscher Gebärdensprache erläutert oder verlinkt sein. |
Zusatzkriterien: Deutsche Gebärdensprache – Hinweise auf weitere vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache
Hinweise auf weitere vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache – Inhalte in Deutscher Gebärdensprache sind nicht vorhanden oder nicht verlinkt
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nicht bestanden
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Hinweise auf zusätzliche DGS-Inhalte müssen vorhanden sein, damit Nutzende weitere Informationen finden. |
Zusatzkriterien: Leichte Sprache – Einem Link auf enthaltene Inhalte in Leichter Sprache
Einem Link auf enthaltene Inhalte in Leichter Sprache – Inhalte in Leichter Sprache sind nicht vorhanden oder nicht verlinkt
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nicht bestanden
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Auf der Startseite muss ein klar erkennbarer Link zu Leichte-Sprache-Inhalten vorhanden sein. |
Zusatzkriterien: Leichte Sprache – Informationen zu den wesentlichen Inhalten (Leichter Sprache)
Informationen zu den wesentlichen Inhalten (Leichter Sprache) – Inhalte in Leichter Sprache sind nicht vorhanden oder nicht verlinkt
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nicht bestanden
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Die wichtigsten Inhalte der Website müssen zusätzlich in Leichter Sprache abgebildet sein. |
Zusatzkriterien: Leichte Sprache – Hinweise zur Navigation (Leichter Sprache)
Hinweise zur Navigation (Leichter Sprache) – Inhalte in Leichter Sprache sind nicht vorhanden oder nicht verlinkt
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nicht bestanden
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Auch Hinweise zur Navigation sind in Leichter Sprache bereitzustellen. |
Zusatzkriterien: Leichte Sprache – Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit (Leichter Sprache)
Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit (Leichter Sprache) – Inhalte in Leichter Sprache sind nicht vorhanden oder nicht verlinkt
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nicht bestanden
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Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss in Leichter Sprache erklärt oder verlinkt sein. |
Zusatzkriterien: Leichte Sprache – Hinweise auf weitere vorhandene Informationen in Leichter Sprache
Hinweise auf weitere vorhandene Informationen in Leichter Sprache – Inhalte in Leichter Sprache sind nicht vorhanden oder nicht verlinkt
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nicht bestanden
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Hinweise zu zusätzlichen Leichter-Sprache-Angeboten müssen ergänzt werden. |
Zusatzkriterien: Barrierefreiheitserklärung – Barrierefreiheitserklärung formal geprüft
Barrierefreiheitserklärung entspricht nicht den Anforderungen gemäß § 7 BITV
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nicht bestanden
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Die Barrierefreiheitserklärung muss klar benannt, leicht zugänglich und vollständig mit Angaben zur Bewertung, Prüfmethode sowie Datum (nicht älter als ein Jahr) versehen sein. |